Die Entscheidung für eine Photovoltaik-Anlage ist gefallen, der Vertrag unterschrieben. Doch am Tag der Montage steht plötzlich ein Fahrzeug einer Ihnen unbekannten Firma vor der Tür. Viele Hausbesitzer sind in diesem Moment verunsichert: Wer sind diese Handwerker? Arbeiten sie für das Unternehmen, das Sie beauftragt haben? Und vor allem: Wer ist Ihr Ansprechpartner und wer haftet, wenn etwas schiefgeht? Diese Situation ist im boomenden Solarmarkt keine Seltenheit – und sie macht deutlich, wie wichtig es ist, die Vertragsstruktur genau zu verstehen.
Ein Vertrag, mehrere Akteure: Die Rollen im Überblick
Beim Bau einer Photovoltaik-Anlage arbeiten oft mehrere spezialisierte Firmen zusammen. Um hier Klarheit zu schaffen, ist es entscheidend, die verschiedenen Akteure und ihre Aufgaben zu kennen.
- Der Auftraggeber (Sie als Kunde): Sie sind derjenige, der eine Photovoltaik-Anlage in Auftrag gibt und den Vertrag unterzeichnet.
- Der Generalunternehmer (Ihr Vertragspartner): Dies ist das Unternehmen, mit dem Sie Ihren Vertrag schließen. Der Generalunternehmer trägt die Gesamtverantwortung für das Projekt – von der Planung über die Materialbeschaffung bis zur schlüsselfertigen Installation. Er ist Ihr alleiniger rechtlicher Ansprechpartner.
- Der Subunternehmer (Der Erfüllungsgehilfe): Da der Bau einer PV-Anlage verschiedene Gewerke umfasst (z. B. Gerüstbau, Dacheindeckung, Elektroinstallation), beauftragen Generalunternehmer häufig spezialisierte Firmen – die Subunternehmer – mit der Ausführung bestimmter Teilaufgaben.
Die Beauftragung von Subunternehmern ist eine gängige und oft sinnvolle Praxis. Ein Elektromeisterbetrieb ist nicht zwangsläufig auch ein Experte für Gerüstbau. Entscheidend ist nur, dass die rechtlichen Verhältnisse klar geregelt sind.
Die rechtliche Kette: Wer ist Ihr Ansprechpartner?
Die rechtliche Struktur ist einfacher, als sie auf den ersten Blick scheint, und folgt einer klaren Hierarchie. Diese Vertragsstruktur zu verstehen, ist entscheidend, um Ihre Rechte zu wahren.
Zwischen Ihnen und dem Generalunternehmer besteht ein Werkvertrag. Sie beauftragen ihn mit der Errichtung einer funktionstüchtigen PV-Anlage. Um diese Leistung zu erbringen, schließt der Generalunternehmer seinerseits separate Verträge mit den Subunternehmern ab.
Das bedeutet für Sie: Es besteht keine direkte Vertragsbeziehung zwischen Ihnen und dem Subunternehmer. Dieser ist rechtlich gesehen der Erfüllungsgehilfe des Generalunternehmers. Er hilft dem Generalunternehmer lediglich, seine vertraglichen Pflichten Ihnen gegenüber zu erfüllen.
Ganz gleich, ob es um Fragen zum Baufortschritt, Änderungswünsche oder Mängelrügen geht: Ihre Kommunikation sollte daher ausschließlich über Ihren direkten Vertragspartner, den Generalunternehmer, laufen.
Haftung und Gewährleistung: Ein zentraler Punkt in Ihrem Vertrag
Die wichtigste Konsequenz aus dieser Vertragsstruktur betrifft die Haftung. Wer ist verantwortlich, wenn bei der Montage Fehler passieren oder die Anlage später Mängel aufweist?
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Die Antwort ist eindeutig: Ihr Generalunternehmer haftet für die Arbeit der von ihm beauftragten Subunternehmer so, als hätte er sie selbst ausgeführt. Er kann die Verantwortung nicht an den Subunternehmer weiterreichen. Wenn der Elektriker des Subunternehmens den Wechselrichter falsch anschließt oder die Monteure Ziegel auf dem Dach beschädigen, ist Ihr Anspruchsgegner immer der Generalunternehmer.
Praxisbeispiel: Ein vom Generalunternehmer beauftragter Dachdecker montiert die Solarmodule unsachgemäß, was nach einem starken Regen zu einem Wasserschaden im Dachstuhl führt. Sie müssen sich nicht mit dem Dachdecker auseinandersetzen. Sie melden den Mangel schriftlich Ihrem Generalunternehmer und fordern ihn zur Beseitigung des Schadens auf.
Das Risiko der Insolvenz
Ein kritisches Szenario, das viele Kunden nicht bedenken, ist die Insolvenz des Generalunternehmers. Sollte Ihr Vertragspartner während oder nach der Installation zahlungsunfähig werden, wird es kompliziert. Ihre Gewährleistungsansprüche gegen ein insolventes Unternehmen sind in der Praxis oft wertlos.
Noch größer wird das Risiko, wenn der insolvente Generalunternehmer seine Subunternehmer nicht bezahlt hat. In solchen Fällen versuchen Subunternehmer manchmal, das Geld direkt vom Hausbesitzer einzufordern. Hier ist Vorsicht geboten, denn ohne direkte Vertragsbeziehung besteht Ihrerseits in der Regel keine Zahlungspflicht. Im schlimmsten Fall haben Sie jedoch bereits an den Generalunternehmer gezahlt und sehen sich nun mit Forderungen Dritter konfrontiert. Wenn Sie eine Photovoltaik-Anlage kaufen, ist die Prüfung der Bonität und Zuverlässigkeit des Anbieters deshalb ein entscheidender Schritt.
Die Praxis auf der Baustelle: Worauf Sie achten sollten
Eine gute Koordination ist das A und O für eine reibungslose Installation. Ein seriöser Generalunternehmer agiert als Projektmanager, der alle Gewerke termingerecht steuert und die Qualität sicherstellt.
Kommunikation: Legen Sie von Anfang an fest, dass alle Absprachen ausschließlich über den Projektleiter des Generalunternehmers laufen. Treffen Sie keine mündlichen Nebenabreden mit den Handwerkern vor Ort. Was nicht schriftlich mit Ihrem Vertragspartner vereinbart wurde, ist im Streitfall schwer nachzuweisen.
Praxisbeispiel: Die Monteure des Subunternehmens schlagen vor, die Kabelführung anders zu gestalten als im Plan vorgesehen. Auch wenn der Vorschlag sinnvoll erscheint, sollten Sie dies nicht direkt mit den Monteuren vereinbaren. Informieren Sie Ihren Generalunternehmer und lassen Sie den Plan bei Bedarf anpassen und schriftlich bestätigen.
So schützen Sie sich vertraglich: Wichtige Klauseln und Tipps
Ein gut aufgesetzter Vertrag ist Ihr wichtigstes Instrument, um Risiken zu minimieren. Achten Sie auf folgende Punkte, bevor Sie unterschreiben:
- Ein klarer Vertragspartner: Im Vertrag muss unmissverständlich ein Unternehmen als Ihr alleiniger Vertragspartner und Generalunternehmer benannt sein. Dieses Unternehmen ist für alle Leistungen verantwortlich.
- Detaillierte Leistungsbeschreibung: Alle Komponenten (Module, Wechselrichter, Speicher) und Arbeiten sollten exakt spezifiziert sein. Vage Formulierungen wie „Module namhafter Hersteller“ sollten Sie vermeiden. Seriöse Photovoltaik Angebote erkennen Sie an einer hohen Detailtiefe.
- Fester Zeitplan: Vereinbaren Sie verbindliche Fristen für den Beginn der Montage und die Inbetriebnahme. Dies schützt Sie vor unangemessenen Verzögerungen, die im aktuellen Marktumfeld leider häufiger vorkommen.
- Sinnvoller Zahlungsplan: Zahlen Sie niemals die volle Summe im Voraus. Ein typischer Zahlungsplan sieht Abschlagszahlungen nach bestimmten Baufortschritten vor (z. B. nach Materiallieferung, nach abgeschlossener Montage, nach Inbetriebnahme). So minimieren Sie Ihr finanzielles Risiko bei einer möglichen Insolvenz. Die meisten seriösen Anbieter bieten solche gestaffelten Zahlungsmodelle von sich aus an.
- Anforderungen für Förderungen: Stellen Sie sicher, dass der Generalunternehmer die Verantwortung dafür übernimmt, dass die Anlage alle technischen Voraussetzungen für eine mögliche Photovoltaik Förderung erfüllt.
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6.999,00 €Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Darf mein Anbieter ohne meine Zustimmung Subunternehmer einsetzen?
Ja, in der Regel ist das erlaubt und branchenüblich. Der Generalunternehmer ist für die gesamte Leistung verantwortlich und kann zur Erfüllung seiner Pflichten Dritte einsetzen. Ein Verbot müsste explizit im Vertrag vereinbart werden, was unüblich ist.
Der Subunternehmer hat einen Schaden an meinem Haus verursacht. An wen wende ich mich?
Immer und ausschließlich an Ihren Vertragspartner, den Generalunternehmer. Er ist für das Verhalten seiner Erfüllungsgehilfen voll verantwortlich und muss für den Schaden aufkommen.
Der Generalunternehmer ist insolvent. Kann ich den Subunternehmer für Mängel haftbar machen?
Nein, das ist rechtlich in der Regel nicht möglich. Da Sie keinen Vertrag mit dem Subunternehmer haben, können Sie auch keine Gewährleistungsansprüche direkt gegen ihn geltend machen. Das unterstreicht, wie wichtig die Wahl eines finanziell stabilen Partners ist.
Wie erkenne ich, ob mein Anbieter seriös ist?
Achten Sie auf transparente Angebote, einen klaren Vertrag, der nur einen Partner benennt, nachvollziehbare Referenzen und eine offene Kommunikation über den Bauablauf. Seriöse Firmen haben kein Problem damit, ihre Arbeitsweise und eventuelle Partnerfirmen zu benennen. Der wachsende Markt – auch bedingt durch die teilweise geltende Photovoltaik Pflicht – zieht leider auch weniger zuverlässige Akteure an.
Fazit: Wissen schützt vor teuren Überraschungen
Der Einsatz von Subunternehmern beim Bau einer PV-Anlage ist normal und oft sogar ein Zeichen von Professionalität, da so Spezialisten für die jeweiligen Aufgaben eingesetzt werden. Entscheidend für Sie als Kunde ist jedoch nicht, wer die Arbeit tatsächlich ausführt, sondern wer die rechtliche Verantwortung trägt.
Ihr Schutzschild ist ein klar formulierter Vertrag mit einem einzigen, zuverlässigen Generalunternehmer. Er ist Ihr alleiniger Ansprechpartner, Ihr Projektkoordinator und Ihr alleiniger Haftungspartner. Wenn diese Grundlage stimmt, können Sie der Installation Ihrer Anlage entspannt entgegensehen – ganz gleich, welches Logo auf dem Fahrzeug der Monteure steht.
Als Informationsplattform legt Photovoltaik.info Wert darauf, dass zukünftige Anlagenbetreiber gut informiert die richtigen Entscheidungen für eine sichere und lohnende Investition treffen.
Weitere praxisnahe Informationen zur Auswahl der richtigen Komponenten finden Sie direkt auf Photovoltaik.info.
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