Fassaden-Photovoltaik: Genehmigung, Baurecht und was Sie beachten müssen

Während Photovoltaikanlagen auf Dächern längst zum gewohnten Anblick gehören, rücken Hausfassaden als ungenutzte Energiequellen immer stärker in den Fokus
Die senkrechte Montage bietet nicht nur ästhetische Möglichkeiten, sondern auch technische Vorteile, besonders im Winter. Doch anders als bei Dachanlagen ist der Weg zur eigenen Fassaden-PV oft mit besonderen baurechtlichen Hürden verbunden. Dieser Beitrag erklärt die wichtigsten Unterschiede und zeigt, worauf bei der Planung zu achten ist.
Warum die Fassade als Solarfläche immer interessanter wird
Die vertikale Ausrichtung von Solarmodulen mag auf den ersten Blick weniger ertragreich erscheinen als eine klassische Südausrichtung auf dem Dach. Doch gerade diese Eigenschaft birgt entscheidende Vorteile, die Fassadenanlagen zu einer sinnvollen Ergänzung oder gar Alternative machen.
Einer dieser Vorteile ist der höhere Energieertrag in den Wintermonaten. Wenn die Sonne tief am Horizont steht, treffen ihre Strahlen in einem günstigeren Winkel auf die senkrechten Module. Das führt dazu, dass eine Fassaden-PV gerade dann viel Strom produziert, wenn der Energiebedarf für Heizung und Licht am höchsten ist und Dachanlagen witterungsbedingt schwächeln.
Zudem gibt es weitere praktische Vorteile:
- Selbstreinigungseffekt: Schnee und Schmutz haften an senkrechten Flächen deutlich schlechter, was die Leistung konstant hält und den Wartungsaufwand reduziert.
- Keine zusätzliche Flächenversiegelung: Vorhandene Gebäudeflächen werden intelligent doppelt genutzt.
- Architektonische Vielfalt: Moderne Solarmodule sind in verschiedenen Farben und Strukturen erhältlich und können als gestalterisches Element in die Gebäudehülle integriert werden.
Der entscheidende Unterschied: Baurecht für Fassaden-PV vs. Dachanlagen
Der wohl größte Irrtum bei der Planung einer Fassaden-PV ist die Annahme, dass die gleichen vereinfachten Regeln wie für Dachanlagen gelten. Während Solaranlagen auf Dächern in vielen Bundesländern „verfahrensfrei“ sind, also keiner Baugenehmigung bedürfen, wird die Montage an der Fassade rechtlich oft völlig anders bewertet.
Die Installation von PV-Modulen an einer Fassade gilt in der Regel als wesentliche Änderung der äußeren Gestalt eines Gebäudes. Damit unterliegt sie den strengeren Vorschriften des öffentlichen Baurechts.
Die Landesbauordnung als rechtliche Grundlage
Da das Baurecht in Deutschland Ländersache ist, hat jedes Bundesland eine eigene Landesbauordnung (LBO), die die Details regelt. Obwohl es Gemeinsamkeiten gibt, variieren die konkreten Anforderungen an Fassadenanlagen je nach Bundesland. Der erste und wichtigste Schritt ist daher immer, einen Blick in die geltende Landesbauordnung zu werfen oder das Gespräch mit dem zuständigen Bauamt zu suchen.
Genehmigungspflicht und bauliche Veränderung
Eine Fassadenanlage ist fast immer genehmigungspflichtig. Das Bauamt prüft dabei, ob das Vorhaben den Vorschriften des Bebauungsplans, den örtlichen Gestaltungssatzungen und den technischen Baubestimmungen entspricht. Ignorieren Sie diese Pflicht, kann die Behörde im schlimmsten Fall den Rückbau der Anlage anordnen.
Praxisbeispiel: Ein Eigenheimbesitzer in einem Neubaugebiet möchte seine nach Süden ausgerichtete Giebelwand vollständig mit Solarmodulen verkleiden. Der Bebauungsplan schreibt jedoch eine helle Putzfassade für alle Häuser vor. In diesem Fall wird das Bauamt den Antrag wahrscheinlich ablehnen, um das einheitliche Erscheinungsbild der Siedlung zu wahren. Eine frühzeitige Bauvoranfrage hätte hier Zeit und Planungskosten gespart.
Brandschutz: Ein zentrales Thema bei Fassadenanlagen
Ein besonders kritischer Punkt ist der Brandschutz. Während Dachanlagen als unproblematisch gelten, können Fassadeninstallationen die Ausbreitung eines Feuers über die Außenwand begünstigen. Insbesondere bei Gebäuden ab der Gebäudeklasse 4 oder 5 (in der Regel Gebäude mit mehr als 7 Metern Höhe) gelten daher verschärfte Anforderungen.
Die Erfahrung zeigt, dass hier oft nur Systeme mit einer allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung (abZ) und einer nicht brennbaren Unterkonstruktion genehmigt werden. Dies ist ein zentraler Prüfpunkt der Baubehörden, der die Sicherheit aller Bewohner und Nachbarn gewährleistet.
Stadtbild und Denkmalschutz
In Gebieten mit einer sogenannten Gestaltungssatzung oder bei denkmalgeschützten Gebäuden sind die Hürden am höchsten. Solche Satzungen dienen dem Schutz eines einheitlichen oder historisch gewachsenen Ortsbildes. Eine moderne PV-Anlage an einer historischen Fachwerkfassade wird daher nur in den seltensten Ausnahmefällen genehmigt. Besondere Vorsicht ist bei denkmalgeschützten Gebäuden geboten, denn hier gelten strengste Auflagen. Mehr zu den Besonderheiten von [Photovoltaik Denkmal] erfahren Sie in unserem dedizierten Beitrag.
Typische Fallstricke und wie Sie diese vermeiden
Die Planung einer Fassaden-PV erfordert Sorgfalt. Um kostspielige Fehler zu vermeiden, hat sich in der Praxis folgende Vorgehensweise bewährt:
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6.999,00 €Schritt 1: Das Gespräch mit dem Bauamt
Noch bevor Sie einen Installateur beauftragen oder Material kaufen, sollten Sie Kontakt mit dem für Sie zuständigen Bauamt aufnehmen. Mit einer formlosen Bauvoranfrage können Sie Ihr Projekt vorstellen und die grundsätzliche Genehmigungsfähigkeit klären. Das spart Zeit, Geld und Nerven.
Schritt 2: Bebauungsplan und Gestaltungssatzungen prüfen
Informieren Sie sich bei Ihrer Gemeinde oder Stadtverwaltung über den geltenden Bebauungsplan und eventuelle Gestaltungssatzungen. Diese Dokumente geben oft schon klare Hinweise darauf, was an der Fassade erlaubt ist und was nicht.
Schritt 3: Sonderfall Balkonkraftwerk
Eine Ausnahme bilden oft kleine Stecker-Solaranlagen. Da diese in der Regel nur aus ein oder zwei Modulen bestehen und oft ohne feste Verschraubung mit dem Mauerwerk auskommen, sind die baurechtlichen Anforderungen geringer. Dennoch benötigen Sie als Mieter die Zustimmung des Vermieters und als Wohnungseigentümer die der Eigentümergemeinschaft (WEG). Wie Sie ein [Balkonkraftwerk an der Fassade befestigen] und welche rechtlichen Rahmenbedingungen für Mieter und Eigentümer gelten, haben wir für Sie zusammengefasst.
Gibt es Förderungen für Fassaden-Photovoltaik?
Für fassadenintegrierte PV-Anlagen können Sie grundsätzlich die gleichen staatlichen Förderungen in Anspruch nehmen wie für Dachanlagen. Dazu zählt vor allem die Einspeisevergütung nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG). Einige Programme legen sogar einen besonderen Fokus auf gebäudeintegrierte Photovoltaik (BIPV), da diese als besonders innovative Lösung gilt. Eine Übersicht über aktuelle Zuschüsse und Kredite bietet unser Beitrag zum Thema [Photovoltaik Förderung].
FAQ – Häufig gestellte Fragen zur Genehmigung von Fassaden-PV
Brauche ich für eine Fassaden-PV immer eine Baugenehmigung?
In den allermeisten Fällen lautet die Antwort: Ja. Aufgrund der wesentlichen Änderung des Erscheinungsbildes des Gebäudes ist eine Genehmigung durch das zuständige Bauamt erforderlich. Eine frühzeitige Anfrage schafft hier Klarheit.
Was ist der Unterschied zu einem Balkonkraftwerk an der Fassade?
Balkonkraftwerke sind deutlich kleiner (bis 800 Watt Leistung) und gelten rechtlich oft als „haushaltsübliche Geräte“. Eine fest installierte Fassadenanlage ist dagegen Teil der Gebäudetechnik. Mit ihrer höheren Leistung und dem stärkeren Eingriff in die Bausubstanz ist sie deshalb genehmigungspflichtig.
An wen wende ich mich zuerst: an einen Installateur oder an das Bauamt?
Die Erfahrung vieler Bauherren zeigt: Der erste Weg sollte zum Bauamt führen. Klären Sie die rechtlichen Rahmenbedingungen, bevor Sie in die technische Detailplanung mit einem Fachbetrieb einsteigen.
Lohnt sich der Mehraufwand im Vergleich zur Dachanlage?
Das hängt vom Einzelfall ab. Wenn das Dach ungeeignet ist (z.B. verschattet oder voll belegt) oder Sie Wert auf den hohen Winterertrag legen, kann sich der Mehraufwand lohnen. Die Installationskosten für eine Fassaden-PV liegen typischerweise etwa 15–25 % über denen einer vergleichbaren Dachanlage.
Fazit: Gute Planung ist der Schlüssel zum Erfolg
Fassaden-Photovoltaik ist eine zukunftsweisende Technologie mit großem Potenzial, insbesondere für die Stromversorgung im Winter. Anders als bei Dachanlagen sind die baurechtlichen Hürden jedoch deutlich höher und erfordern eine sorgfältige und vor allem frühzeitige Planung.
Der wichtigste Schritt ist die Abstimmung mit dem lokalen Bauamt, um die Genehmigungsfähigkeit Ihres Vorhabens zu klären. Mit der richtigen Vorbereitung und unter Beachtung der Vorschriften zu Brandschutz und Stadtbildgestaltung können Sie die ungenutzte Fläche Ihrer Hauswand in ein effizientes Kraftwerk verwandeln.
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