Gemeinschaftliche Gebäudeversorgung: Die einfache Alternative zum Mieterstrom

Viele Eigentümer von Mehrfamilienhäusern kennen das Dilemma

Sie möchten eine Photovoltaikanlage auf dem Dach installieren und den günstigen Solarstrom direkt an ihre Mieter weitergeben. Doch bisher war dieser Weg oft mit hohem bürokratischem Aufwand verbunden, der viele von der Umsetzung abhielt. Mit dem Inkrafttreten des „Solarpaket I“ ändert sich das nun grundlegend. Mit der neuen Gemeinschaftlichen Gebäudeversorgung (GGV) nach § 42b des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) gibt es jetzt eine unkomplizierte und praxisnahe Lösung, die den Weg für Solarstrom in Millionen von Mietwohnungen ebnet.

Was ist die Gemeinschaftliche Gebäudeversorgung nach § 42b EnWG?

Die Gemeinschaftliche Gebäudeversorgung ist ein seit 2024 geltendes Modell, das es erlaubt, den auf einem Gebäude erzeugten Solarstrom direkt und unbürokratisch an die Bewohner oder andere Parteien im selben Gebäude zu liefern. Der entscheidende Vorteil dabei: Der Betreiber der Photovoltaikanlage – zum Beispiel der Vermieter oder die Eigentümergemeinschaft – wird nicht zu einem Energieversorgungsunternehmen (EVU) mit all seinen komplexen Pflichten.

Das Modell soll die Hürden für die Nutzung von Solarenergie in Mehrparteiengebäuden drastisch senken. Anstatt sich mit aufwendigen Abrechnungen, Preisregulierungen und Meldepflichten auseinandersetzen zu müssen, können sich die Beteiligten auf das Wesentliche konzentrieren: die gemeinsame Nutzung von sauberem und preiswertem Strom vom eigenen Dach. Genau diese Vereinfachung ist für viele Eigentümer der entscheidende Anreiz, nun doch in eine Photovoltaikanlage zu investieren.

Der entscheidende Unterschied: GGV vs. klassischer Mieterstrom

Um die Vorteile der Gemeinschaftlichen Gebäudeversorgung richtig einzuordnen, lohnt sich ein Blick auf das bisherige, deutlich komplexere Modell des Mieterstroms.

Das klassische Mieterstrommodell: Komplex und aufwendig

Nach dem Mieterstromzuschlagsgesetz (EEG) wurde der Anlagenbetreiber (z. B. der Vermieter) rechtlich zu einem vollwertigen Stromlieferanten. Damit ging eine Reihe von Verpflichtungen einher:

  • Umfassende Lieferantenpflichten: Der Betreiber musste alle gesetzlichen Anforderungen eines Energieversorgers erfüllen, inklusive komplizierter Vertrags- und Abrechnungsmodalitäten.
  • Strenge Preisvorgaben: Der Preis für den Mieterstrom durfte maximal 90 % des örtlichen Grundversorgungstarifs betragen.
  • Vollversorgungspflicht: Der Betreiber war für die komplette Stromversorgung seiner Mieter verantwortlich, also auch für den Reststrombezug aus dem Netz.
  • Hoher Verwaltungsaufwand: Von der Registrierung bei der Bundesnetzagentur bis hin zu detaillierten Stromrechnungen – der administrative Aufwand war erheblich.

Zwar gab es dafür den sogenannten Mieterstromzuschlag als finanzielle Förderung, doch die Komplexität schreckte viele, insbesondere private Vermieter kleinerer Objekte, ab.

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Das neue Modell der GGV: Flexibel und unbürokratisch

Die Gemeinschaftliche Gebäudeversorgung nach § 42b EnWG befreit den Anlagenbetreiber von der Rolle des Stromlieferanten. Zu den wichtigsten Vereinfachungen gehören:

  • Keine Lieferantenpflichten: Der Betreiber liefert den Solarstrom, ohne die umfassenden Pflichten eines EVU übernehmen zu müssen.
  • Freie Preisgestaltung: Der Preis für den gemeinsam genutzten Solarstrom kann zwischen den Parteien frei vereinbart werden, solange er günstiger ist als der Tarif des Reststromlieferanten.
  • Getrennte Stromverträge: Jeder Teilnehmer behält seinen eigenen Stromvertrag mit einem externen Anbieter für den sogenannten Reststrom, der benötigt wird, wenn die Sonne nicht scheint. Das schafft Transparenz und Wahlfreiheit.
  • Minimaler Verwaltungsaufwand: Die Abrechnung erfolgt über einen einfachen Aufteilungsschlüssel. Komplexe Stromrechnungen nach Energiewirtschaftsgesetz sind nicht mehr nötig.

Das neue Modell verzichtet zwar auf den Mieterstromzuschlag, doch die massive Reduzierung des bürokratischen Aufwands macht es für eine weitaus größere Zielgruppe attraktiv.

So funktioniert die Gemeinschaftliche Gebäudeversorgung in der Praxis

Die Umsetzung der GGV ist bewusst einfach gehalten und folgt einem klaren Ablauf, der den Bedürfnissen von Eigentümern und Mietern entgegenkommt.

  1. Installation und Vertrag: Auf dem Dach des Gebäudes wird eine Photovoltaikanlage installiert. Der Betreiber (z. B. der Vermieter) schließt mit den teilnehmenden Mietern oder Eigentümern einen sogenannten „Gebäude-Stromnutzungsvertrag“. Dieser regelt die wesentlichen Punkte wie den Preis für den Solarstrom und den Aufteilungsschlüssel.
  2. Messung des Stromflusses: Ein intelligentes Messsystem (Smart Meter) am Netzanschlusspunkt des Gebäudes misst kontinuierlich, wie viel Strom die PV-Anlage erzeugt und wie viel Strom insgesamt im Gebäude verbraucht wird.
  3. Aufteilung des Solarstroms: Der erzeugte Solarstrom wird nach einem festgelegten Schlüssel auf die teilnehmenden Parteien aufgeteilt. Dieser Schlüssel kann statisch (z. B. nach Wohnfläche) oder dynamisch (basierend auf dem tatsächlichen Verbrauch jedes Teilnehmers zur Erzeugungszeit) sein.
  4. Abrechnung und Reststrom: Die Teilnehmer zahlen nur für den Solarstrom, den sie tatsächlich verbrauchen, an den Anlagenbetreiber. Den zusätzlich benötigten Strom beziehen sie wie gewohnt über ihren individuellen Stromversorger und erhalten dafür eine separate Rechnung.
  5. Netzeinspeisung: Überschüssiger Solarstrom, der nicht im Gebäude verbraucht wird, wird automatisch ins öffentliche Netz eingespeist und vergütet.

Ein typisches Alltagsszenario:

Stellen Sie sich ein Mehrfamilienhaus mit acht Wohnungen vor, auf dessen Dach eine 20-kWp-Anlage Strom erzeugt. An einem sonnigen Nachmittag produzieren die Module 15 kW. Sechs der acht Parteien nehmen am GGV-Modell teil. Ihr gemeinsamer Verbrauch in diesem Moment beträgt 10 kW. Diese 10 kW werden direkt und günstig vom Dach geliefert und anteilig abgerechnet. Die restlichen 5 kW werden ins Netz eingespeist. Mieter, die sich nicht beteiligen, beziehen ihren Strom unterdessen vollständig von ihrem externen Anbieter.

Für wen eignet sich das neue Modell?

Die Gemeinschaftliche Gebäudeversorgung ist die ideale Lösung für all jene Immobilien und Betreiber, die bisher vor der Komplexität des Mieterstroms zurückschreckten.

  • Private Vermieter: Eigentümer von kleinen bis mittelgroßen Mehrfamilienhäusern profitieren am stärksten von der administrativen Entlastung.
  • Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG): Für WEGs war es bisher oft schwierig, Mieterstrommodelle umzusetzen. Die GGV ermöglicht es ihnen, gemeinschaftlich eine PV-Anlage zu betreiben und den Strom unter den Eigentümern aufzuteilen.
  • Gewerbeimmobilien: Auch in Bürogebäuden oder gemischt genutzten Objekten mit mehreren Mietparteien kann der Solarstrom einfach und effizient verteilt werden.
  • Alle, die es unkompliziert mögen: Das Modell ist perfekt für Betreiber, die den ökologischen und finanziellen Nutzen von Solarstrom realisieren wollen, ohne sich tief in die Regularien des Energiemarktes einarbeiten zu müssen. Das Potenzial ist enorm: Schätzungen gehen davon aus, dass durch die Aktivierung von Solarstrom auf Mietshäusern bis zu acht Millionen Tonnen CO₂ pro Jahr eingespart werden könnten.
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Vor- und Nachteile auf einen Blick

Natürlich hat auch die Gemeinschaftliche Gebäudeversorgung ihre spezifischen Vor- und Nachteile, die Sie bei Ihrer Entscheidung bedenken sollten.

Vorteile:

  • Einfache Umsetzung: Der bürokratische Aufwand ist im Vergleich zum klassischen Mieterstrom minimal.
  • Hohe Flexibilität: Preisgestaltung und Aufteilungsschlüssel können frei vereinbart werden.
  • Keine Lieferantenpflichten: Der Anlagenbetreiber muss keine komplexen energiewirtschaftlichen Vorschriften erfüllen.
  • Transparenz für Mieter: Die Teilnehmer behalten die freie Wahl ihres Reststromanbieters und haben klare Verträge.
  • Steigert den Immobilienwert: Eine PV-Anlage mit einem attraktiven Stromangebot für die Bewohner erhöht die Attraktivität des Gebäudes.

Nachteile:

  • Kein Mieterstromzuschlag: Die finanzielle Förderung des alten Modells entfällt. Die Wirtschaftlichkeit ergibt sich stattdessen aus den eingesparten Strombezugskosten und der einfachen Handhabung.
  • Einigung erforderlich: Die Teilnahme ist freiwillig. Der Erfolg des Modells hängt davon ab, dass sich genügend Parteien im Haus für die Teilnahme entscheiden.

Häufig gestellte Fragen (FAQ) zur Gemeinschaftlichen Gebäudeversorgung

Müssen alle Mieter im Haus teilnehmen?
Nein, die Teilnahme ist für jede Partei freiwillig. Wer nicht teilnehmen möchte, bezieht seinen Strom weiterhin zu 100 % von seinem gewählten Energieversorger.

Was passiert, wenn ein teilnehmender Mieter auszieht?
Der Gebäude-Stromnutzungsvertrag endet in der Regel mit dem Mietverhältnis. Der neue Mieter kann dann entscheiden, ob er dem Modell ebenfalls beitreten möchte.

Wer trägt die Kosten für die Photovoltaikanlage?
In der Regel investiert der Gebäudeeigentümer oder die Eigentümergemeinschaft in die Anlage. Die Kosten refinanzieren sich über die Einnahmen aus dem Stromverkauf an die Teilnehmer und die Einspeisevergütung.

Was genau ist ein „Gebäude-Stromnutzungsvertrag“?
Es ist ein einfacher Vertrag zwischen dem Anlagenbetreiber und dem Teilnehmer. Er regelt die wichtigsten Punkte wie den Preis für den Solarstrom, den Aufteilungsschlüssel, die Laufzeit und die Kündigungsbedingungen. Musterverträge werden von verschiedenen Verbänden und Institutionen zur Verfügung gestellt.

Kann man die GGV mit einem Stromspeicher kombinieren?
Ja, und das ist sogar sehr empfehlenswert. Ein Speicher erhöht den Eigenverbrauchsanteil des Solarstroms im Gebäude erheblich. So kann der günstige Solarstrom auch abends und nachts genutzt werden und verbessert die Wirtschaftlichkeit des gesamten Systems damit noch weiter.

Fazit: Ein Meilenstein für die Energiewende im Mietshaus

Die Gemeinschaftliche Gebäudeversorgung nach § 42b EnWG ist mehr als nur eine Gesetzesänderung – sie ist ein echter Durchbruch für die dezentrale Energiewende. Sie beseitigt die größten bürokratischen Hürden, die der Verbreitung von Solarstrom in Mehrfamilienhäusern bisher im Weg standen. Für Eigentümer wird es damit so einfach wie nie, in saubere Energie zu investieren und ihre Immobilien aufzuwerten. Für Millionen von Mietern eröffnet sich die Möglichkeit, direkt von der Energiewende zu profitieren und ihre Stromkosten zu senken.

Dieses unkomplizierte Modell macht die Vision vom „Sonnenstrom für alle“ ein großes Stück realistischer und ist ein entscheidender Schritt für eine nachhaltige Energieversorgung in unseren Städten.

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OLEKSANDR PUSHKAR
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