PV-Anlage beim Hausverkauf: So gehen Garantieansprüche auf den Käufer über

Ein Hausverkauf ist ohnehin komplex, doch wenn auf dem Dach eine Photovoltaikanlage installiert ist, kommt eine entscheidende Frage hinzu: Was geschieht mit den oft langjährigen Garantieansprüchen für Solarmodule und Wechselrichter? Viele Verkäufer gehen davon aus, dass diese automatisch auf den neuen Eigentümer übergehen – ein weit verbreiteter Irrtum, der für den Käufer im Schadensfall teuer werden kann.
Dieser Artikel erklärt, warum Garantien nicht einfach mit dem Haus den Besitzer wechseln und wie Sie als Verkäufer die Ansprüche rechtssicher übertragen. So schaffen Sie Vertrauen und sichern den Wert Ihrer Investition.
Garantie und Gewährleistung: Ein entscheidender Unterschied
Um die Problematik zu verstehen, ist die Unterscheidung zwischen Garantie und Gewährleistung essenziell. Obwohl die Begriffe oft synonym verwendet werden, haben sie eine unterschiedliche rechtliche Bedeutung.
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Die gesetzliche Gewährleistung (Mängelhaftung): Sie ist im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) verankert. Ihr Ansprechpartner ist der Handwerker oder das Unternehmen, das die Anlage verkauft und installiert hat. Für die Photovoltaikanlage als solche gilt in der Regel eine Gewährleistungsfrist von zwei Jahren. Da die Montage auf dem Dach jedoch als Bauwerk gilt, erstreckt sich die Gewährleistung auf die Installation selbst oft auf fünf Jahre. Sie greift allerdings nur, wenn bei der Übergabe bereits ein Mangel vorlag.
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Die Herstellergarantie: Hierbei handelt es sich um eine freiwillige, zusätzliche Leistung des Herstellers der Komponenten (z. B. der Solarmodule oder des Wechselrichters). Die Bedingungen, die Dauer und der Umfang sind im Garantievertrag festgelegt. Typisch sind Leistungsgarantien für Solarmodule von 25 bis 30 Jahren oder Produktgarantien für Wechselrichter von 5 bis 10 Jahren.
Das entscheidende Problem beim Hausverkauf betrifft fast immer die Herstellergarantie, da sie die deutlich längeren Zeiträume abdeckt.
Warum Garantien nicht automatisch übergehen
Eine Garantie ist ein Vertrag zwischen dem Hersteller und dem Erstkäufer. Wenn Sie Ihr Haus verkaufen, wird der neue Eigentümer zwar rechtlicher Eigentümer der physischen Anlage, aber nicht automatisch zum Vertragspartner des ursprünglichen Garantievertrags.
Die meisten Garantiebedingungen enthalten Klauseln, die die Ansprüche explizit an den Erstkäufer binden oder eine Übertragung ausschließen. Ohne eine aktive Übertragung der Ansprüche steht der neue Besitzer im Schadensfall möglicherweise ohne Schutz da – trotz laufender Garantiezeit.
In 3 Schritten zur rechtssicheren Übertragung der Garantie
Damit die wertvollen Garantieansprüche für den Käufer gesichert sind, müssen Sie als Verkäufer aktiv werden. Die Erfahrung zeigt, dass die meisten seriösen Hersteller einer Übertragung zustimmen, wenn der Prozess korrekt eingehalten wird.
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Ab 1.299,00 €1. Garantiebedingungen genau prüfen
Prüfen Sie die Garantieunterlagen Ihrer Solarmodule, des Wechselrichters und eventuell des Speichers ganz genau. Suchen Sie nach Abschnitten zur Übertragbarkeit („Übertragung“, „Abtretung“ oder „Rechtsnachfolger“). Einige Hersteller beschreiben hier bereits den Prozess für eine Umschreibung, für die manchmal eine kleine Bearbeitungsgebühr fällig wird. Finden Sie keine eindeutige Klausel, kontaktieren Sie den Hersteller direkt und fragen Sie nach den Möglichkeiten.
2. Eine Abtretungserklärung aufsetzen
Das wichtigste rechtliche Instrument zur Übertragung der Garantieansprüche ist die sogenannte Abtretungserklärung. Mit diesem Dokument treten Sie als bisheriger Inhaber (Zedent) Ihre vertraglichen Garantieansprüche offiziell an den Käufer (Zessionar) ab. Diese Erklärung sollte schriftlich erfolgen und von beiden Parteien unterzeichnet werden.
3. Die Übertragung im Kaufvertrag verankern
Der sicherste Weg ist, die Abtretung der Garantie- und Gewährleistungsansprüche direkt im notariellen Kaufvertrag für das Haus zu verankern. Ein typischer Passus könnte lauten:
„Der Verkäufer tritt sämtliche ihm zustehenden Gewährleistungs- und Garantieansprüche bezüglich der auf dem Objekt installierten Photovoltaikanlage (Hersteller Module: [Name], Hersteller Wechselrichter: [Name]) mit sofortiger Wirkung an den Käufer ab. Der Käufer nimmt diese Abtretung an. Der Verkäufer verpflichtet sich, dem Käufer alle hierfür notwendigen Originalunterlagen (insbesondere Rechnungen, Garantiezertifikate, technische Dokumentationen) bei der Übergabe auszuhändigen.“
Dieser Schritt macht die Übertragung rechtlich bindend und schafft für beide Seiten Klarheit. Die vollständige Übergabe der Dokumente ist entscheidend, da der Käufer diese im Garantiefall beim Hersteller vorlegen muss. Im Zuge des Eigentümerwechsels sind weitere formale Schritte nötig, mehr dazu erfahren Sie im Beitrag zur Photovoltaikanlage an- und ummelden.
Ein Praxisbeispiel: Der Verkauf einer 10-kWp-Anlage
Stellen Sie sich vor, Sie verkaufen Ihr Haus mit einer vier Jahre alten 10-kWp-Photovoltaikanlage. Eine solche Anlage hat heute oft einen Wert von 15.000 bis 20.000 Euro. Mehr Informationen zu aktuellen Preisen finden Sie in unserer Übersicht Was kostet eine Photovoltaikanlage? Die Leistungsgarantie der Module läuft noch über 20 Jahre.
- Vor dem Verkauf: Sie prüfen die Garantiebedingungen und stellen fest, dass eine Übertragung nach schriftlicher Mitteilung an den Hersteller möglich ist.
- Im Kaufvertrag: Ihr Notar nimmt einen Passus auf, der die Abtretung aller Ansprüche an den Käufer regelt.
- Bei der Übergabe: Sie übergeben dem neuen Eigentümer einen Ordner mit der Originalrechnung, den Garantiezertifikaten, den Datenblättern der Komponenten und einem Exemplar der unterzeichneten Abtretungserklärung.
Fällt zwei Jahre später ein Modul aus, kann sich der neue Eigentümer dank der sauberen Dokumentation direkt an den Hersteller wenden und seinen Garantieanspruch erfolgreich geltend machen. Ohne die Abtretung hätte der Hersteller die Leistung verweigern können.
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9.999,00 €Häufige Fragen zur Garantieübertragung (FAQ)
Was ist der Unterschied zwischen Produkt- und Leistungsgarantie bei Solarmodulen?
Die Produktgarantie deckt Material- und Herstellungsfehler am Modul selbst ab (meist 10–15 Jahre). Die Leistungsgarantie sichert zu, dass das Modul nach einer bestimmten Zeit (z. B. 25 Jahre) noch einen definierten Prozentsatz seiner ursprünglichen Leistung erbringt (z. B. 85 %).
Was passiert, wenn der Installateur nicht mehr existiert?
Die gesetzliche Gewährleistung gegenüber dem Installateur erlischt in diesem Fall. Umso wichtiger ist die Übertragung der Herstellergarantie, da der Hersteller Ihr Ansprechpartner bleibt.
Benötige ich für die Abtretung einen Anwalt?
Ein Anwalt ist nicht zwingend erforderlich. Eine saubere Formulierung im notariellen Kaufvertrag ist in der Regel ausreichend und der sicherste Weg.
Gilt dies auch für Batteriespeicher?
Ja, das Prinzip ist dasselbe. Auch für Batteriespeicher gibt es Herstellergarantien (oft 10 Jahre), deren Übertragung auf die gleiche Weise sichergestellt werden sollte.
Was kann ich tun, wenn die Originalrechnungen fehlen?
Kontaktieren Sie in diesem Fall umgehend den Installationsbetrieb und bitten Sie um eine Rechnungskopie. Ohne Kaufbeleg ist die Geltendmachung von Garantieansprüchen oft unmöglich. Diesen Punkt sollten Sie unbedingt vor dem Verkauf klären.
Fazit: Vorausschauend planen für einen reibungslosen Übergang
Die Übertragung von Garantieansprüchen einer Photovoltaikanlage ist kein Selbstläufer. Als Verkäufer müssen Sie hier vorausschauend handeln und alles sorgfältig dokumentieren. Indem Sie die Garantiebedingungen prüfen, eine Abtretungserklärung aufsetzen und alles im Kaufvertrag verankern, schaffen Sie Rechtssicherheit für den Käufer und sichern zugleich den Wert Ihrer Anlage. Diese Transparenz ist ein starkes Verkaufsargument und ein Zeichen von Seriosität, das den gesamten Hausverkauf positiv beeinflusst.



