Sonderfall Mieterstrom: Wie der Mieterstromzuschlag nach EEG funktioniert

Viele Besitzer von Mehrfamilienhäusern oder Mitglieder von Wohnungseigentümergemeinschaften kennen das: Das große, ungenutzte Dach bietet ideale Voraussetzungen für eine Photovoltaikanlage, doch die Nutzung des erzeugten Stroms wirkt auf den ersten Blick kompliziert. Während der Eigenbedarf für den Hausflur schnell gedeckt ist, bleibt die Frage, wie die Mieter von günstigem Solarstrom direkt vom Dach profitieren können. Genau hier kommt das Mieterstrommodell ins Spiel – eine attraktive, aber auch regulierte Möglichkeit, Immobilien aufzuwerten und die Bewohner direkt mit sauberer Energie zu versorgen.

Was genau ist Mieterstrom? Eine Definition

Mieterstrom ist ein Modell, bei dem Strom von einer Solaranlage auf dem Dach eines Wohngebäudes direkt an die Mieter oder Wohnungseigentümer im selben Haus verkauft und verbraucht wird. Entscheidend ist, dass der Strom nicht durch das öffentliche Netz fließt, sondern den direkten Weg vom Dach zum Verbraucher nimmt.

Dieser direkte Verbrauch vor Ort unterscheidet sich grundlegend von der klassischen Volleinspeisung, bei der der gesamte erzeugte Solarstrom an den Netzbetreiber verkauft wird. Es handelt sich im Grunde um eine erweiterte Form des Eigenverbrauchs von Solarstrom, der hier auf eine ganze Hausgemeinschaft ausgedehnt wird. Der Vermieter oder die Eigentümergemeinschaft wird damit zum lokalen Energieversorger für die Bewohner.

Der Mieterstromzuschlag: Die staatliche Förderung nach EEG

Um dieses dezentrale Versorgungsmodell zu fördern, hat der Gesetzgeber den Mieterstromzuschlag im Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) verankert. Dieser Zuschlag ist eine finanzielle Förderung für jede Kilowattstunde Solarstrom, die von den Mietern direkt im Gebäude verbraucht wird.

Die wichtigsten Voraussetzungen für den Erhalt des Mieterstromzuschlags sind:

  • Standort der Anlage: Die Photovoltaikanlage muss sich auf, an oder in unmittelbarer räumlicher Nähe zu einem Wohngebäude befinden.
  • Direktverbrauch: Der Strom wird ohne Nutzung des öffentlichen Stromnetzes an die Letztverbraucher (Mieter) im selben Gebäude oder im selben Quartier geliefert.
  • Anlagengröße: Förderfähig sind Anlagen mit einer installierten Leistung von bis zu 100 Kilowattpeak (kWp).

Die gesetzlich festgelegte Höhe des Zuschlags variiert je nach Anlagengröße und liegt typischerweise bei wenigen Cent pro Kilowattstunde. Dieser Betrag macht den Verkauf an die Mieter oft wirtschaftlich attraktiver als die reine Einspeisung des überschüssigen Stroms ins Netz.

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Die Vorteile: Warum sich Mieterstrom für Vermieter und Mieter lohnt

Vom Mieterstrommodell profitieren beide Seiten, denn es bietet finanzielle Anreize und stärkt zugleich die Nachhaltigkeit der Immobilie.

Vorteile für Vermieter und Eigentümergemeinschaften

Immobilienbesitzer profitieren von mehreren strategischen Vorteilen:

  • Zusätzliche Einnahmequelle: Der Verkauf des Solarstroms an die Mieter generiert eine stabile, langfristige Rendite auf die Investition in die Solaranlage.
  • Wertsteigerung der Immobilie: Eine moderne Energieversorgung mit günstigem, grünem Strom macht ein Gebäude für potenzielle Mieter deutlich attraktiver und kann den Immobilienwert steigern.
  • Beitrag zur Energiewende: Vermieter positionieren sich als moderne, umweltbewusste Akteure und leisten einen aktiven Beitrag zum Klimaschutz.

Praxisbeispiel: Ein Mehrfamilienhaus mit 12 Wohneinheiten und einem Jahresstromverbrauch von rund 30.000 kWh kann mit einer 30-kWp-Anlage einen Großteil des Bedarfs decken. Der Vermieter kann den Mietern den Strom zu einem Preis anbieten, der 10 % unter dem des lokalen Grundversorgers liegt, und erzielt durch den Verkauf und den Mieterstromzuschlag dennoch eine attraktive Rendite.

Vorteile für Mieter

Auch die Bewohner des Hauses profitieren von klaren Vorteilen:

  • Günstigerer Strompreis: Der Preis für Mieterstrom darf gesetzlich nicht mehr als 90 % des örtlichen Grundversorgungstarifs betragen. Mieter sparen also garantiert Geld.
  • Teilhabe an der Energiewende: Mieter ohne eigenes Dach können so direkt sauberen Solarstrom nutzen.
  • Preisstabilität: Der Strompreis aus der eigenen Anlage ist von den Schwankungen der Energiemärkte weitgehend entkoppelt, was für mehr Planungssicherheit sorgt.

Die Herausforderungen: Was Sie vor der Umsetzung bedenken müssen

Trotz der vielen Vorteile ist die Umsetzung eines Mieterstromprojekts kein Selbstläufer. Der wichtigste Punkt, den Vermieter verstehen müssen: Sie werden rechtlich zu einem Energieversorgungsunternehmen (EVU). Daraus ergeben sich mehrere administrative und technische Pflichten:

  • Vertragswesen: Jeder teilnehmende Mieter benötigt einen separaten Stromliefervertrag. Die Teilnahme ist freiwillig; Mieter können ihren Stromanbieter weiterhin frei wählen.
  • Abrechnung und Messkonzept: Die verbrauchten und erzeugten Strommengen müssen exakt gemessen und abgerechnet werden. Dafür ist ein intelligentes Messkonzept erforderlich, das mit dem Netzbetreiber abgestimmt werden muss, sowie eine monatliche oder jährliche Abrechnung für jeden Mieter.
  • Reststromlieferung: Wenn die Sonne nicht scheint, muss die Versorgung der Mieter sichergestellt sein. Dazu muss ein Vertrag mit einem Energieversorger über die Lieferung von Reststrom aus dem öffentlichen Netz geschlossen werden.

Die Wirtschaftlichkeit eines Mieterstromprojekts hängt maßgeblich von einer hohen Beteiligung der Mieter ab. Als Richtwert für ein rentables Modell gilt oft eine Teilnahmequote von über 60 %.

Alternativen zum klassischen Mieterstrommodell

Der administrative Aufwand des klassischen Mieterstrommodells schreckt einige Eigentümer ab. Glücklicherweise gibt es einfachere Alternativen:

  • Eigenverbrauch für Allgemeinstrom: Der Solarstrom wird ausschließlich für die Versorgung der allgemeinen Bereiche (Treppenhauslicht, Aufzug, Heizungspumpe) genutzt. Dies ist die einfachste Variante, schöpft das Potenzial des Daches aber oft nicht aus.
  • Gemeinschaftliche Gebäudeversorgung: Mit dem „Solarpaket I“ wurde 2024 dieses vereinfachte Modell eingeführt. Hier wird der Vermieter nicht zum vollumfänglichen Energieversorger. Der erzeugte Solarstrom wird über einen gemeinsamen Schlüssel auf die teilnehmenden Parteien aufgeteilt. Für den Reststrom schließt jeder Mieter weiterhin einen eigenen Vertrag mit einem Versorger seiner Wahl. Dieses Modell reduziert den bürokratischen Aufwand erheblich.

FAQ – Häufige Fragen zum Mieterstrom

Was passiert, wenn die Sonne nicht scheint oder nachts?
In diesem Fall wird automatisch Strom aus dem öffentlichen Netz bezogen. Die Versorgung ist jederzeit lückenlos sichergestellt. Der Vermieter (oder ein von ihm beauftragter Dienstleister) kauft diesen „Reststrom“ ein und liefert ihn an die Mieter.

Müssen alle Mieter am Mieterstrommodell teilnehmen?
Nein, die Teilnahme ist absolut freiwillig. Jeder Mieter hat das Recht, seinen Stromanbieter frei zu wählen. Das Mieterstrommodell ist ein Angebot, keine Verpflichtung.

Was geschieht, wenn ein Mieter auszieht?
Der Mieterstromvertrag ist in der Regel an den Mietvertrag gekoppelt und endet mit dem Auszug. Dem neuen Mieter kann dann ein neuer Vertrag angeboten werden.

Lohnt sich der Aufwand für die Abrechnung?
Der administrative Aufwand ist nicht zu unterschätzen. Viele Eigentümer entscheiden sich daher, spezialisierte Dienstleister mit der Messung und Abrechnung zu beauftragen. Anbieter von PV-Komplettanlagen binden solche Dienstleistungen oft direkt in ihre Angebote mit ein, was den Prozess für den Vermieter vereinfacht.

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Fazit: Mieterstrom als Chance mit Planungsbedarf

Das Mieterstrommodell bietet eine hervorragende Möglichkeit, den Wert von Mehrfamilienhäusern zu steigern, Mieter an den Vorteilen der Solarenergie teilhaben zu lassen und zusätzliche Einnahmen zu generieren. Der staatliche Mieterstromzuschlag sorgt dabei für die notwendige wirtschaftliche Attraktivität.

Allerdings ist der Weg dorthin mit administrativem Aufwand verbunden, da der Vermieter in die Rolle eines Energieversorgers schlüpft. Eine sorgfältige Planung, eine klare Kommunikation mit den Mietern und die Prüfung von vereinfachten Alternativen wie der gemeinschaftlichen Gebäudeversorgung sind entscheidend für den Erfolg. Richtig umgesetzt, verwandelt Mieterstrom ein passives Dach in ein aktives Kraftwerk für die Hausgemeinschaft.

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OLEKSANDR PUSHKAR
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