Förderfähig oder nicht? Die Mindestgröße für Photovoltaik-Zuschüsse

Ob kleines Dach oder begrenztes Budget: Viele Eigentümer fragen sich, ob ihre geplante Photovoltaikanlage zu klein ist, um eine kommunale Förderung zu erhalten. Die Sorge, wegen weniger Quadratmeter oder einer geringeren Leistung durch das Raster zu fallen, ist weit verbreitet. Dieser Artikel erklärt, was es mit den sogenannten Bagatellgrenzen auf sich hat und ab welcher Anlagengröße Sie in der Regel mit einem Zuschuss von Ihrer Stadt oder Gemeinde rechnen dürfen.

Warum gibt es überhaupt eine Mindestgröße für Förderungen?

Kommunale Förderprogramme sollen einen messbaren Beitrag zur lokalen Energiewende leisten. Damit der Verwaltungsaufwand im Verhältnis zum Nutzen steht, legen viele Städte und Gemeinden sogenannte Bagatellgrenzen fest. Diese Mindestgröße für geförderte Projekte stellt sicher, dass die öffentlichen Mittel in Anlagen fließen, die einen spürbaren Effekt auf die CO₂-Bilanz haben.

Dieses Prinzip ist nicht ungewöhnlich. Auch auf Bundesebene gibt es solche Schwellenwerte, beispielsweise bei der EEG-Umlage für den Eigenverbrauch, wo eine Leistungsgrenze von 30 kWp gilt. Für Sie als Antragsteller bedeutet das: Ihr erster Blick sollte daher immer den lokalen Förderrichtlinien gelten, denn dort ist die entscheidende Mindestleistung in Kilowatt-Peak (kWp) festgelegt.

Kilowatt-Peak (kWp): Die entscheidende Kennzahl für Ihre Anlage

Bevor wir uns konkrete Beispiele ansehen, werfen wir einen kurzen Blick auf die entscheidende Maßeinheit. Die Leistung einer Photovoltaikanlage wird in [INTERNER LINK: /was-ist-kilowatt-peak/ ANCHOR: Kilowatt-Peak (kWp)] angegeben. Dieser Wert beschreibt die Spitzenleistung, die Ihre Solarmodule unter genormten Testbedingungen erzeugen können. Man kann sich das wie die PS-Zahl bei einem Auto vorstellen: Sie gibt das Potenzial der Anlage an.

Kommunale Förderprogramme nutzen fast ausnahmslos den kWp-Wert als Grundlage für ihre Zuschüsse und Mindestanforderungen. Als Faustregel gilt: Für 1 kWp Leistung benötigen Sie etwa zwei bis drei Solarmodule, was einer Dachfläche von rund fünf bis sieben Quadratmetern entspricht. Eine typische Anlage für ein Einfamilienhaus liegt oft zwischen 5 und 10 kWp. Die Erfahrung zeigt jedoch, dass die Förderfähigkeit oft schon bei deutlich kleineren Anlagen beginnt.

Typische Mindestanforderungen in der Praxis: Ein Blick in die Städte

Die Vorgaben können sich von Gemeinde zu Gemeinde erheblich unterscheiden. Ein Blick auf reale Förderprogramme zeigt, wie unterschiedlich die Hürden sein können und worauf Sie bei der Planung achten sollten.

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Beispiel 1: Stadt Münster – Die 2-kWp-Hürde

Die Stadt Münster fördert im Rahmen ihres „Klimaschutzförderprogramms“ die Neuinstallation von PV-Anlagen. Eine zentrale Voraussetzung für den Zuschuss ist eine Anlagengröße von mindestens 2,0 kWp. Anlagen, die diese Leistung unterschreiten, sind von der Förderung für Dachanlagen explizit ausgenommen.

Für Interessenten heißt das konkret: Sie müssen mindestens fünf bis sechs moderne Solarmodule installieren, um die Förderung zu erhalten. Gleichzeitig bietet Münster aber ein separates Programm für Balkonkraftwerke an, bei dem die Leistung keine so entscheidende Rolle spielt. Das Beispiel macht deutlich, dass Kommunen oft zwischen klassischen Dachanlagen und Mini-PV-Anlagen differenzieren.

Beispiel 2: Stadt Wuppertal – Flexibler mit 1 kWp pro Wohneinheit

Einen anderen Ansatz verfolgt die Stadt Wuppertal. Hier sind Anlagen bereits ab einer neu installierten Leistung von 1,0 kWp pro Wohneinheit förderfähig. Diese niedrigere Schwelle macht die Förderung auch für Eigentümer von Reihenhäusern mit kleinen Dachflächen oder für die Installation auf einem Carport oder einer Garage sehr attraktiv.

Interessanterweise schließt das Wuppertaler Programm steckerfertige Solaranlagen (Balkonkraftwerke) explizit aus, während Münster diese separat fördert. Auch dieses Beispiel unterstreicht, wie entscheidend ein Blick in die lokalen Richtlinien ist. Eine pauschale Aussage zur Mindestgröße ist unmöglich – die Wahrheit liegt im Detail der jeweiligen Satzung.

Sonderfall Balkonkraftwerk: Eigene Regeln für Mini-Anlagen

Wie die Beispiele bereits andeuten, werden steckerfertige Solaranlagen oft getrennt von den klassischen Dachanlagen behandelt. Ein [INTERNER LINK: /balkonkraftwerk-anmeldung/ ANCHOR: Balkonkraftwerk] mit einer Leistung von 300 bis 800 Watt (0,3 bis 0,8 kWp) würde die Mindestanforderungen für Dachanlagen fast nie erfüllen.

Daher legen viele Kommunen für diese Mini-Anlagen eigene Förderprogramme auf. Statt eines Zuschusses pro kWp wird hier häufig eine Pauschale gezahlt, zum Beispiel 100 oder 200 Euro pro Anlage. Der Grund dafür ist die Zielgruppe: Solche Programme richten sich oft an Mieter und sollen ihnen eine unkomplizierte Teilhabe an der Energiewende ermöglichen. Prüfen Sie also gezielt, ob Ihre Gemeinde ein separates Programm für „steckerfertige PV-Anlagen“ oder „Balkonkraftwerke“ anbietet.

Wie finden Sie die Förderrichtlinien Ihrer Gemeinde?

Die Suche nach den richtigen Informationen ist meist einfacher als gedacht. Mit den folgenden Schritten gelangen Sie schnell ans Ziel:

  1. Gezielte Online-Suche: Suchen Sie online gezielt nach „Photovoltaik Förderung“ und dem Namen Ihrer Stadt oder Ihres Landkreises.
  2. Webseite der Kommune: Besuchen Sie die offizielle Webseite Ihrer Stadtverwaltung. Suchen Sie dort nach Stichworten wie „Klimaschutz“, „Umweltamt“, „Bauen“ oder „Förderprogramme“.
  3. Direkter Kontakt: Rufen Sie beim zuständigen Amt an (oft das Umwelt- oder Bauamt). Die Mitarbeiter dort können Ihnen in der Regel direkt Auskunft über laufende Programme und deren Bedingungen geben.
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Fazit: Prüfen lohnt sich – auch bei kleinen Dächern

Auch wenn Sie nur eine kleine Dachfläche zur Verfügung haben oder zunächst mit einer kleineren Anlage starten möchten, sollten Sie den Anspruch auf eine Förderung nicht vorschnell aufgeben. Die Mindestgrößen in kommunalen Programmen liegen häufig im Bereich von 1 bis 2 kWp und sind damit auch für kleinere Projekte gut erreichbar.

Die wichtigsten Punkte im Überblick:

  • Die Mindestanforderungen (Bagatellgrenzen) sind rein kommunal und sehr unterschiedlich.
  • Der entscheidende Wert ist fast immer die Leistung in Kilowatt-Peak (kWp).
  • Für Balkonkraftwerke gibt es häufig separate, pauschale Förderungen.
  • Eine kurze Recherche auf der Webseite Ihrer Kommune schafft meist schnell Klarheit.

Nehmen Sie sich die Zeit, die lokalen Richtlinien zu prüfen. Oft ist der Weg zum Zuschuss kürzer, als man denkt, und macht die Investition in saubere Energie noch attraktiver.

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Zählt meine Anlage auf dem Garagendach zur Anlagengröße dazu?

Ja, in der Regel werden alle Solarmodule als eine Gesamtanlage betrachtet, die über denselben Zähler laufen und gleichzeitig in Betrieb genommen werden. Wenn Sie also 1,5 kWp auf dem Hausdach und 0,5 kWp auf der Garage installieren, gilt dies als eine 2,0-kWp-Anlage und erfüllt damit beispielsweise die Anforderung der Stadt Münster.

Was passiert, wenn meine geplante Anlage genau an der Grenze liegt, z. B. 1,9 kWp?

Die meisten Förderrichtlinien sind hier sehr streng. Liegt die Mindestgröße bei 2,0 kWp, wird eine Anlage mit 1,9 kWp in der Regel nicht gefördert. In einem solchen Fall kann es sich lohnen, die Planung leicht anzupassen und beispielsweise ein Modul mehr einzuplanen, um die Fördergrenze zu erreichen.

Gibt es neben kommunalen Zuschüssen auch andere [INTERNER LINK: /photovoltaik-foerderung/ ANCHOR: Photovoltaik Förderungen] für kleine Anlagen?

Ja, die wichtigste bundesweite Förderung ist die Einspeisevergütung nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG). Diese erhalten Sie für jede eingespeiste Kilowattstunde, unabhängig von der Anlagengröße. Zudem gibt es manchmal Förderprogramme von Landesbanken oder regionalen Energieversorgern.

Ändern sich diese Förderbedingungen häufig?

Ja, kommunale Fördertöpfe sind oft begrenzt und können schnell ausgeschöpft sein. Die Bedingungen können sich jährlich ändern. Es ist daher ratsam, sich kurz vor der endgültigen Entscheidung über den aktuellen Stand zu informieren und Anträge zügig einzureichen.

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Weitere praxisnahe Informationen zur Auswahl der richtigen Komponenten finden Sie direkt auf Photovoltaik.info.

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OLEKSANDR PUSHKAR
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