Photovoltaik für Erbengemeinschaften: Finanzierung, Recht & Kostenaufteilung

Photovoltaik für Erbengemeinschaften: Finanzierung, Recht & Kostenaufteilung

Das Elternhaus gemeinsam geerbt – für viele ist diese Situation eine Mischung aus emotionalem Erbe und komplexer Verwaltungsaufgabe. Wenn dann der Wunsch aufkommt, in eine moderne Photovoltaikanlage zu investieren, treffen oft unterschiedliche Interessen, finanzielle Möglichkeiten und Zukunftspläne aufeinander. Dieser Leitfaden hilft Ihnen, die rechtlichen und finanziellen Hürden zu verstehen und einen gemeinsamen Weg für Ihr Solarprojekt zu finden.

Die besondere Situation: Warum eine Erbengemeinschaft anders entscheidet

Eine Erbengemeinschaft ist keine typische Eigentümergemeinschaft. Rechtlich gesehen handelt es sich um eine „Gesamthandsgemeinschaft“. Vereinfacht gesagt: Allen Erben gehört alles gemeinsam. Niemandem gehört ein bestimmter Raum im Haus oder ein Teil des Daches allein. Jede Entscheidung über das Erbe muss daher gemeinschaftlich getroffen werden.

Dabei wird zwischen Maßnahmen der ordnungsgemäßen Verwaltung (z. B. eine notwendige Dachreparatur) und außerordentlichen Verwaltungsmaßnahmen unterschieden. Die Installation einer Photovoltaikanlage, die eine bauliche Veränderung darstellt und eine erhebliche Investition erfordert, zählt eindeutig zur zweiten Kategorie.

Das hat eine klare Konsequenz: Für die Anschaffung einer PV-Anlage ist ein einstimmiger Beschluss aller Miterben erforderlich. Ein einzelner Erbe kann das Projekt zwar nicht im Alleingang durchsetzen, es aber blockieren.

Die drei größten Hürden für PV-Anlagen bei Erbengemeinschaften

Die Erfahrung zeigt, dass sich hierbei immer wieder drei zentrale Herausforderungen stellen. Wer diese von Anfang an kennt, kann gezielt nach Lösungen suchen.

1. Die einstimmige Entscheidung: Einigkeit ist alles

Der Zwang zur Einstimmigkeit ist die größte Hürde. Die Interessen der Miterben können weit auseinandergehen:

  • Ein Miterbe möchte das Haus selbst bewohnen und von den sinkenden Stromkosten profitieren.
  • Ein anderer wohnt weit entfernt und möchte die Immobilie schnellstmöglich verkaufen.
  • Ein Dritter wiederum benötigt dringend Geld und sieht in der PV-Anlage nur eine teure Ausgabe.

Praxisbeispiel: Stellen Sie sich drei Geschwister vor. Eines plant, ins Elternhaus zu ziehen und sieht vor allem die langfristige Ersparnis. Das zweite hingegen möchte seinen Anteil verkaufen und argumentiert, dass die Investition den Verkaufspreis nicht im gleichen Maße steigert. Das dritte Geschwisterkind ist finanziell angespannt und lehnt jede zusätzliche Ausgabe ab. Entscheidend ist hier eine offene Diskussion über die Vorteile für alle – wie etwa die Wertsteigerung der Immobilie.

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2. Die Finanzierung: Wer bezahlt die Anlage?

Selbst wenn Einigkeit über die Anschaffung herrscht, bleibt die Frage nach den Kosten. Eine typische PV-Anlage für ein Einfamilienhaus mit 8-10 kWp Leistung kostet heute zwischen 12.000 und 18.000 Euro. In einer Erbengemeinschaft mit unterschiedlichen finanziellen Hintergründen stellt sich die Frage: Wie wird diese Summe fair aufgeteilt? Wer nimmt einen Kredit auf und wer haftet dafür?

3. Der Betrieb: Wer ist verantwortlich?

Eine PV-Anlage ist kein passives Bauteil, sondern ein kleines Kraftwerk. Die Gemeinschaft muss einen offiziellen „Anlagenbetreiber“ benennen. Diese Person (oder die Gemeinschaft als Ganzes) ist für die Anmeldung beim Netzbetreiber und im Marktstammdatenregister verantwortlich, schließt Verträge und ist der Ansprechpartner für das Finanzamt. Ohne eine klare Regelung, wer diese Rolle übernimmt, sind spätere Konflikte und administrativer Aufwand vorprogrammiert.

Lösungswege: So gelingt das Solarprojekt im geerbten Haus

Trotz dieser Herausforderungen lässt sich ein PV-Projekt in einer Erbengemeinschaft gut umsetzen. Der Schlüssel liegt in klarer Kommunikation und schriftlichen Vereinbarungen.

Schritt 1: Eine solide Vereinbarung treffen

Bevor auch nur ein Angebot eingeholt wird, sollten sich alle Erben zusammensetzen und eine schriftliche Vereinbarung treffen. Das muss kein notariell beglaubigter Vertrag sein, eine einfache schriftliche Übereinkunft reicht oft aus.

Folgende Punkte sollten Sie unbedingt regeln:

  • Kostenaufteilung: Wer trägt welchen Anteil der Anschaffungs- und Installationskosten?
  • Gewinn- und Nutzenverteilung: Wie werden die Einnahmen aus der Einspeisevergütung oder die Ersparnis durch Eigenverbrauch aufgeteilt? Nutzt ein Erbe das Haus allein, könnte er den anderen einen Ausgleich zahlen.
  • Verantwortlichkeiten: Wer wird als offizieller Anlagenbetreiber eingetragen und kümmert sich um die steuerlichen Aspekte einer PV-Anlage?
  • Zukunftsregelungen: Was passiert, wenn das Haus verkauft wird? Was geschieht, wenn ein Erbe aus der Gemeinschaft ausscheidet oder seinen Anteil veräußert?
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Schritt 2: Das passende Finanzierungsmodell wählen

Für die Kostenaufteilung haben sich in der Praxis drei Modelle bewährt:

Modell A: Gemeinsamer Kredit

Die Erbengemeinschaft nimmt als Ganzes einen Kredit auf.

  • Vorteil: Die Last wird auf alle Schultern verteilt, die Finanzierung ist klar strukturiert.
  • Nachteil: Alle Miterben haften gesamtschuldnerisch. Das bedeutet: Die Bank kann von einem einzelnen Erben die gesamte Summe zurückfordern, falls die anderen nicht zahlen. Dieses Modell erfordert hohes Vertrauen.

Modell B: Aufteilung nach Erbanteilen

Jeder Erbe zahlt seinen Anteil (entsprechend seiner Erbquote) aus eigenen Mitteln.

  • Vorteil: Es entsteht keine gemeinsame Verschuldung. Die finanzielle Verantwortung ist klar getrennt.
  • Nachteil: Das Modell funktioniert nur, wenn alle Miterben über die notwendigen liquiden Mittel verfügen.

Modell C: Ein Erbe finanziert allein

Ein einzelner Erbe, oft derjenige, der das Haus bewohnt oder dies plant, übernimmt die gesamten Kosten.

  • Vorteil: Die anderen Erben haben kein finanzielles Risiko. Die Entscheidung kann schneller getroffen werden.
  • Nachteil: Es muss eine faire Kompensation für den investierenden Erben gefunden werden. Erhält er alle Erträge für einen festgelegten Zeitraum? Oder wird seine Investition als Darlehen an die Gemeinschaft behandelt, das später verzinst zurückgezahlt wird?

Ein Praxisbeispiel: Familie Schmidt findet eine Lösung

Die Geschwister Thomas und Sabine erben das Haus ihrer Eltern zu gleichen Teilen. Thomas, der in der Nähe wohnt und das Haus für seine Familie im Auge hat, möchte sofort eine PV-Anlage installieren. Sabine lebt 500 km entfernt und plädiert für einen schnellen Verkauf. Sie sieht die Anlage als unnötige Ausgabe, die den Verkaufsprozess nur verkompliziert.

Der Durchbruch gelingt, als Thomas eine klare Wirtschaftlichkeitsberechnung vorlegt. Er zeigt auf, dass eine PV-Anlage den Immobilienwert um rund 10.000 € steigert. Sabines Anteil am Verkaufserlös würde sich so um 5.000 € erhöhen – bei einer Investition von 7.500 €. Zusätzlich bietet Thomas an, sich allein um die gesamte Abwicklung und den Betrieb zu kümmern. Überzeugt von der Wertsteigerung und dem minimalen Aufwand für sie, stimmt Sabine zu. Sie einigen sich darauf, die Kosten direkt aus dem noch vorhandenen Barvermögen des Nachlasses zu begleichen, bevor dieses aufgeteilt wird.

Häufige Fragen (FAQ) zur PV-Anlage für Erbengemeinschaften

Was passiert, wenn ein Erbe das Haus später allein übernimmt?
Das sollte in der anfänglichen Vereinbarung geregelt sein. Üblicherweise wird der Zeitwert der PV-Anlage ermittelt. Der übernehmende Erbe zahlt den anderen Miterben ihren Anteil am Wert der Anlage aus.

Wer ist steuerlich für die Anlage verantwortlich?
Verantwortlich ist der offizielle Anlagenbetreiber. Das kann entweder ein einzelner Erbe sein oder die Erbengemeinschaft als „Gesellschaft bürgerlichen Rechts“ (GbR). Die Einnahmen aus der Einspeisung müssen als Einkünfte versteuert werden. Eine genaue Absprache ist hier unerlässlich.

Können wir als Erbengemeinschaft Förderungen beantragen?
Ja, grundsätzlich sind auch Erbengemeinschaften antragsberechtigt für Förderprogramme, beispielsweise von der KfW-Bank. Der Antrag muss jedoch von der Gemeinschaft als Ganzes gestellt werden und alle Miterben müssen in der Regel zustimmen und die entsprechenden Unterlagen unterzeichnen.

Wie wird der Wert der Anlage bei einem Hausverkauf berücksichtigt?
Eine moderne PV-Anlage ist ein starkes Verkaufsargument und steigert nachweislich den Immobilienwert. Diesen Mehrwert kann ein Gutachter oder erfahrener Immobilienmakler realistisch einschätzen. Der zusätzliche Erlös aus dem Verkauf wird dann gemäß den Erbquoten unter den Miterben aufgeteilt.

Fazit: Kommunikation ist der Schlüssel zum Erfolg

Eine Photovoltaikanlage auf einer geerbten Immobilie zu installieren ist zwar komplexer als bei einem Alleineigentümer, aber keinesfalls unmöglich. Der Erfolg Ihres Projekts hängt weniger von technischen Details als von offener Kommunikation, fairen Absprachen und einer klaren schriftlichen Vereinbarung ab. Eine gut geplante PV-Anlage ist eine Investition in die Zukunft des Hauses. Letztlich kommt sie allen Erben zugute: durch niedrigere Energiekosten, eine Wertsteigerung der Immobilie und einen Beitrag zum Klimaschutz.

Sie möchten die Wirtschaftlichkeit einer Anlage für Ihr geerbtes Haus prüfen? Auf Photovoltaik.info finden Sie detaillierte Informationen zu den Kosten und der Rendite von PV-Anlagen.

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OLEKSANDR PUSHKAR
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