Falsche Komponenten verbaut: Ihre Rechte bei Abweichung vom Angebot

Die Photovoltaikanlage ist auf dem Dach, der Wechselrichter summt im Keller – eigentlich ein Grund zur Freude für jeden neuen Anlagenbetreiber. Doch was, wenn bei der ersten genauen Prüfung die Ernüchterung folgt? Die verbauten Solarmodule stammen von einem anderen Hersteller als im Vertrag vereinbart oder der Wechselrichter ist ein anderes Modell. Solche Abweichungen sind keine Seltenheit und können die Leistung sowie den Wert Ihrer Investition erheblich beeinträchtigen. Wir erklären, welche Rechte Sie in einer solchen Situation haben und wie Sie diese erfolgreich durchsetzen.
Das Angebot ist die Grundlage: Was rechtlich zählt
Die Installation einer Photovoltaikanlage ist aus rechtlicher Sicht ein sogenannter Werkvertrag nach § 631 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB). Der Installationsbetrieb schuldet Ihnen nicht nur die Lieferung von Komponenten, sondern die Herstellung eines funktionierenden und vor allem vertragskonformen „Werks“.
Entscheidend ist hier die „vereinbarte Beschaffenheit“. Das bedeutet, der Installateur muss exakt die Komponenten liefern und verbauen, die im Angebot oder Vertrag spezifiziert sind. Jede Abweichung davon stellt einen Sachmangel dar (§ 633 BGB) – und zwar unabhängig davon, ob die alternativ verbaute Komponente technisch gleichwertig, besser oder schlechter ist. Wenn Sie Module der Marke A bestellt haben, muss auch Marke A geliefert werden.
Ein typisches Szenario: Sie haben sich bewusst für teurere Glas-Glas-Module eines deutschen Herstellers entschieden, verbaut wurden aber günstigere Glas-Folie-Module aus asiatischer Produktion. Auch wenn die Nennleistung auf dem Papier identisch ist, liegt ein Mangel vor, da Langlebigkeit, Garantiebedingungen und Wert der Komponenten nicht dem Vertrag entsprechen.
Typische Abweichungen in der Praxis: Nicht nur Solarmodule sind betroffen
Abweichungen können an mehreren Stellen der Anlage auftreten. Die Erfahrung zeigt, dass vor allem drei Bereiche besonders anfällig für ungewollte „Überraschungen“ sind.
Andere Solarmodule als vereinbart
Dies ist die häufigste und meist auch die am schnellsten erkennbare Abweichung. Achten Sie nicht nur auf den Herstellernamen, sondern auch auf die exakte Modellbezeichnung. Unterschiede im Wirkungsgrad von nur einem Prozentpunkt können über eine Laufzeit von 20 Jahren einen Ertragsunterschied von mehreren hundert oder sogar tausend Euro bedeuten. Auch optische Merkmale wie „Full Black“ sind Teil der vereinbarten Beschaffenheit. Wurde eine elegante, schwarze Optik vereinbart, müssen Sie sich nicht mit Modulen mit sichtbaren silbernen Leiterbahnen zufriedengeben.
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Ab 2.099,00 €Der falsche Wechselrichter
Als Herzstück Ihrer Anlage können Abweichungen beim Wechselrichter gravierende Folgen haben. Ein anderes Modell hat möglicherweise einen geringeren europäischen Wirkungsgrad, was direkte Ertragseinbußen bedeutet. Vielleicht fehlen auch wichtige Funktionen wie ein integriertes Schattenmanagement oder die Kompatibilität mit dem geplanten Stromspeicher. Viele Kunden entscheiden sich gerade wegen der smarten Steuerungsmöglichkeiten für einen bestimmten Wechselrichter – wird hier ein günstigeres Modell ohne diese Features verbaut, ist das ein klarer Mangel.
Abweichungen beim Montagesystem
Das Montagesystem wird oft übersehen, ist aber entscheidend für die Sicherheit und Langlebigkeit Ihrer Anlage. Haben Sie ein besonders korrosionsbeständiges System aus Edelstahl für eine küstennahe Region bestellt, aber nur ein Standard-Aluminiumgestell erhalten? Oder wurde ein Einlegesystem vereinbart und ein günstigeres Klemmsystem verbaut? Solche Abweichungen können die Statik und die Haltbarkeit des Systems über Jahrzehnte beeinträchtigen.
Ihre Rechte als Kunde: Von Nachbesserung bis Minderung
Stellen Sie eine Abweichung fest, stehen Ihnen laut § 634 BGB verschiedene Gewährleistungsrechte zu. Wichtig ist, dass Sie diese in der richtigen Reihenfolge einfordern.
1. Vorrangiges Recht: Die Nacherfüllung (§ 635 BGB)
Ihr erster und wichtigster Anspruch ist das Recht auf Nacherfüllung. Sie können vom Installateur verlangen, dass er die falschen Komponenten demontiert und die vertraglich vereinbarten Komponenten installiert. Sämtliche damit verbundenen Kosten – für Material, Arbeitszeit und ein eventuelles Gerüst – muss der Handwerksbetrieb tragen.
Setzen Sie dem Unternehmen dafür schriftlich eine angemessene Frist – in der Regel reichen 14 bis 21 Tage aus. Die Erfahrung zeigt, dass die meisten seriösen Betriebe einer fristgerechten Aufforderung zur Nachbesserung nachkommen, um einen teuren Rechtsstreit zu vermeiden.
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9.999,00 €2. Die Alternative: Minderung des Kaufpreises (§ 638 BGB)
Wenn Sie mit den verbauten Komponenten leben können oder der Austausch unverhältnismäßig wäre, können Sie eine Minderung des Werklohns vorschlagen oder einem entsprechenden Vorschlag des Installateurs zustimmen. Die Höhe der Minderung sollte den technischen oder finanziellen Minderwert ausgleichen.
Ein Praxisbeispiel: Es wurden Solarmodule mit 410 Wp statt der vereinbarten 430 Wp Leistung verbaut. Eine faire Minderung würde hier den geringeren Stromertrag über die gesamte Lebensdauer der Anlage finanziell kompensieren. Achtung: Der Installateur kann Sie nicht zu einer Minderung zwingen. Die Auswahl der richtigen Solarmodule war Ihre Entscheidung, und nur Sie können auf deren Einbau verzichten.
3. Weitere Optionen: Rücktritt und Schadensersatz
Wenn die Nacherfüllung scheitert, der Installateur die Frist verstreichen lässt oder die Nachbesserung verweigert, kommen weitere, drastischere Schritte in Betracht:
- Rücktritt vom Vertrag: Bei einem erheblichen Mangel können Sie vom gesamten Vertrag zurücktreten.
- Schadensersatz: Ist Ihnen durch den Mangel ein finanzieller Schaden entstanden (z. B. entgangene Einspeisevergütung wegen Verzögerung), können Sie diesen geltend machen.
Für diese Schritte sollten Sie jedoch dringend einen auf Baurecht spezialisierten Anwalt hinzuziehen.
Schritt für Schritt zum Ziel: So gehen Sie richtig vor
Handeln Sie bei einer festgestellten Abweichung schnell und strukturiert. Eine sorgfältige Dokumentation ist Ihr stärkstes Werkzeug.
- Dokumentation: Vergleichen Sie die Typenschilder der verbauten Komponenten (Module, Wechselrichter) exakt mit den Positionen in Ihrem unterschriebenen Angebot. Machen Sie detaillierte Fotos.
- Schriftliche Mängelrüge: Informieren Sie den Installationsbetrieb umgehend schriftlich (am besten per Einschreiben mit Rückschein) über den Mangel. Beschreiben Sie die Abweichung präzise und unmissverständlich.
- Fristsetzung: Fordern Sie den Betrieb im selben Schreiben zur Nacherfüllung auf und setzen Sie eine konkrete, angemessene Frist (z. B. „innerhalb von 21 Tagen ab Erhalt dieses Schreibens“).
- Zahlung zurückhalten: Zahlen Sie die Schlussrechnung keinesfalls vollständig. Sie haben ein Recht, einen angemessenen Teil des Betrags zurückzuhalten – als Faustregel gilt oft das Doppelte der voraussichtlichen Mängelbeseitigungskosten.
- Rechtlichen Rat einholen: Reagiert der Betrieb nicht oder lehnt die Nacherfüllung ab, sollten Sie nicht zögern, anwaltliche Hilfe in Anspruch zu nehmen.
Die „Gleichwertigkeitsklausel“: Ein häufiges Missverständnis
Manche Verträge enthalten Klauseln, die dem Installateur erlauben, „gleichwertige“ Komponenten zu verbauen, falls die ursprünglich geplanten nicht verfügbar sind. Solche Klauseln sind juristisch oft heikel. Damit eine solche Klausel wirksam ist, muss sie sehr präzise definieren, was „gleichwertig“ bedeutet (z. B. gleicher oder höherer Wirkungsgrad, identische Garantiezeit, Hersteller aus der EU). Vage Formulierungen wie „ein gleichwertiges Produkt“ sind in der Regel unwirksam und benachteiligen Sie als Verbraucher unangemessen.
Auf Photovoltaik.info legen wir Wert darauf, dass Angebote transparent und die Komponenten eindeutig benannt sind. Dies ist ein wichtiger Teil einer sauberen Planung Ihrer PV-Anlage, um solche Unklarheiten von vornherein zu vermeiden.
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Was ist, wenn die verbauten Teile sogar besser sind als die bestellten?
Auch das ist rechtlich ein Sachmangel, da vom Vertrag abgewichen wurde. Sie müssen die besseren Komponenten nicht akzeptieren. In der Praxis werden sich die meisten Kunden jedoch darüber freuen und die Abweichung akzeptieren – idealerweise nach einer kurzen schriftlichen Bestätigung durch den Installateur, dass hierfür keine Mehrkosten anfallen.
Der Installateur schiebt es auf Lieferengpässe. Muss ich das akzeptieren?
Nein. Lieferengpässe entbinden den Installateur nicht von seinen vertraglichen Pflichten. Er hätte Sie vor dem Einbau über die Nichtverfügbarkeit informieren und Ihre schriftliche Zustimmung für eine Alternative einholen müssen.
Wie weise ich die Abweichung nach?
Der beste Nachweis ist der von Ihnen unterzeichnete Vertrag oder das Angebot in Verbindung mit den Datenblättern der Komponenten. Dokumentieren Sie die Abweichung zusätzlich mit Fotos der Typenschilder der tatsächlich verbauten Teile.
Kann ich einfach eine andere Firma mit der Korrektur beauftragen?
Dies ist im Rahmen der sogenannten „Selbstvornahme“ (§ 637 BGB) möglich, aber erst, nachdem Sie dem ursprünglichen Installateur erfolglos eine Frist zur Nacherfüllung gesetzt haben. Da hier formale Fehler schnell teuer werden können, sollte dieser Schritt nur nach anwaltlicher Beratung erfolgen.
Wie hoch darf eine Minderung sein?
Die Minderung soll den Minderwert der Leistung widerspiegeln. Die Berechnung kann komplex sein. Sie kann sich am Preisunterschied der Komponenten orientieren oder am berechneten Minderertrag über 20 Jahre. Bei Unklarheiten kann ein Sachverständigengutachten helfen.
Fazit: Wissen schützt vor teuren Kompromissen
Die Komponenten Ihrer Photovoltaikanlage sind eine Investition für die nächsten 20 bis 30 Jahre. Akzeptieren Sie daher keine ungewollten Abweichungen vom Vertrag. Das Gesetz ist hier klar auf Ihrer Seite und gibt Ihnen mit dem Recht auf Nacherfüllung ein starkes Instrument an die Hand. Wichtig ist, dass Sie bei einer Abweichung sofort, schriftlich und mit einer klaren Fristsetzung reagieren. So stellen Sie sicher, dass Sie genau die Anlage erhalten, für die Sie bezahlt haben.
Weitere praxisnahe Informationen zur Leistung des Wechselrichters und zur Auswahl der richtigen Komponenten finden Sie direkt auf Photovoltaik.info. Im Shop von Photovoltaik.info finden Sie zudem Komplettsets, die exakt auf die beschriebenen Komponenten abgestimmt sind, um maximale Transparenz zu gewährleisten.



