Vorlage: Einspruch gegen fehlerhafte Abrechnung der Einspeisevergütung

Die jährliche Gutschrift für Ihre Einspeisevergütung ist ein erfreulicher Moment – der Lohn für Ihren Beitrag zur Energiewende. Doch was, wenn der Betrag auf der Abrechnung unerwartet niedrig ausfällt?
Bevor Sie von einem sonnenarmen Jahr ausgehen, lohnt sich ein genauer Blick auf die Zahlen. Fehler in der Abrechnung sind zwar selten, kommen aber vor. Dieser Leitfaden zeigt Ihnen Schritt für Schritt, wie Sie Ihre Abrechnung prüfen und bei Unstimmigkeiten korrekt Einspruch einlegen.
Wie entstehen Fehler bei der Abrechnung der Einspeisevergütung?
Von der Stromerzeugung auf Ihrem Dach bis zur Gutschrift auf Ihrem Konto sind es mehrere Schritte – und auf jedem davon können Fehler passieren. Wenn Sie den Prozess verstehen, können Sie potenzielle Probleme schneller identifizieren. Auch wenn Netzbetreiber meist sehr zuverlässig arbeiten, führen menschliche oder technische Pannen gelegentlich zu Abweichungen.
Die häufigsten Ursachen für fehlerhafte Abrechnungen sind:
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Ablesefehler: Ein Zahlendreher oder eine falsch übermittelte Ziffer beim Ablesen des Einspeisezählers ist die klassische Fehlerquelle, insbesondere wenn die Ablesung noch manuell erfolgt.
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Verwendung von Schätzwerten: Konnte Ihr Zählerstand nicht rechtzeitig ermittelt werden, greifen Netzbetreiber manchmal auf Schätzungen zurück. Diese können deutlich vom tatsächlichen Wert abweichen.
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Falscher Vergütungssatz: Der Ihnen zustehende Satz für die Einspeisevergütung ist gesetzlich festgelegt und hängt vom Zeitpunkt der Inbetriebnahme Ihrer Anlage ab. Gelegentlich wird hier ein veralteter oder falscher Wert angesetzt.
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System- oder Rechenfehler: Bei der automatisierten Verarbeitung von Millionen von Datensätzen können in seltenen Fällen auch Softwarefehler zu falschen Ergebnissen führen.
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Falscher Abrechnungszeitraum: Die Abrechnung deckt einen anderen Zeitraum ab als erwartet, was die Summe natürlich verfälscht.
Ein typisches Szenario ist ein geschätzter Zählerstand, weil die Ablesekarte zu spät zurückgesendet wurde. Liegt die Schätzung unter dem realen Wert, erhalten Sie eine zu niedrige Gutschrift.
In 4 Schritten zur geprüften Abrechnung
Bevor Sie einen Einspruch formulieren, sollten Sie die Abrechnung Ihres Netzbetreibers sorgfältig prüfen. Halten Sie hierfür Ihre Vertragsunterlagen und idealerweise auch Ihre eigenen Notizen zum Zählerstand bereit.
1. Zählerstand vergleichen
Am wichtigsten ist der Abgleich des Zählerstandes. Vergleichen Sie den Endzählerstand aus der Abrechnung mit dem Wert, den Sie selbst am Stichtag notiert haben. Falls Sie das versäumt haben, prüfen Sie, ob der aktuelle Zählerstand plausibel zur abgerechneten Menge passt.
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Stellen Sie sicher, dass der angegebene Zeitraum korrekt ist und sich nahtlos an die letzte Abrechnungsperiode anschließt. Normalerweise umfasst er exakt ein Jahr.
3. Vergütungssatz prüfen
In den Unterlagen zur Inbetriebnahme Ihrer Photovoltaikanlage finden Sie den Ihnen zugesicherten Vergütungssatz in Cent pro Kilowattstunde (ct/kWh). Prüfen Sie, ob genau dieser Satz in der Abrechnung verwendet wurde.
4. Gesamtsumme nachrechnen
Multiplizieren Sie die eingespeiste Strommenge (in kWh) mit dem korrekten Vergütungssatz (in €/kWh). Das Ergebnis sollte – abzüglich eventueller Steuern – der Gutschrift auf Ihrer Abrechnung entsprechen. Eine typische 8-kWp-Anlage speist je nach Eigenverbrauch und Standort jährlich etwa 4.000 bis 6.000 kWh ein. Weicht Ihre Abrechnung stark von diesem Richtwert ab, ist eine genauere Prüfung ratsam.

Vorlage: So formulieren Sie Ihren Einspruch
Haben Sie eine Abweichung festgestellt, sollten Sie schriftlich Einspruch einlegen. Eine klare, sachliche und gut dokumentierte E-Mail oder ein Brief sind hier der richtige Weg. Um Ihnen diesen Schritt zu erleichtern, haben wir eine Vorlage vorbereitet.
Tipp: Versenden Sie den Einspruch per Einschreiben mit Rückschein. So haben Sie einen rechtssicheren Nachweis über den Zugang Ihres Schreibens.
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[Ihr Name]
[Ihre Straße und Hausnummer]
[Ihre PLZ und Ort]
[Ihre E-Mail-Adresse]
[Ihre Telefonnummer]
An den
[Name des Netzbetreibers]
[Abteilung Abrechnung/Kundenservice]
[Straße und Hausnummer]
[PLZ und Ort]
[Ort], [Datum]
Betreff: Einspruch gegen die Abrechnung der Einspeisevergütung vom [Datum der Abrechnung]
Kundennummer: [Ihre Kundennummer]
Vertragskontonummer: [Ihre Vertragskontonummer]
Anlagennummer / Zählpunktbezeichnung: [Ihre Anlagennummer]
Zählernummer: [Ihre Zählernummer]
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit lege ich Einspruch gegen die oben genannte Abrechnung für meine Photovoltaikanlage am Standort [Adresse der Anlage] ein.
Bei der Prüfung Ihrer Abrechnung habe ich eine Abweichung beim Zählerstand festgestellt:
Sie führen einen Zählerstand von [Zählerstand aus der Abrechnung] kWh zum [Ablesedatum aus der Abrechnung] auf. Der korrekte Zählerstand an diesem Tag betrug jedoch [korrekter Zählerstand] kWh.
[Optional: Als Nachweis füge ich diesem Schreiben ein Foto des Zählerstandes vom [Datum] bei.]
Aus dem korrekten Zählerstand ergibt sich eine eingespeiste Menge von [korrekt berechnete Menge] kWh im Abrechnungszeitraum. Mit dem vertraglich vereinbarten Vergütungssatz von [Ihr Vergütungssatz] ct/kWh errechnet sich daraus eine Gutschrift in Höhe von [korrekt berechneter Betrag] €.
Ich bitte Sie daher, die Abrechnung zu korrigieren und mir eine neue Gutschrift auszustellen. Bitte überweisen Sie den ausstehenden Differenzbetrag auf das Ihnen bekannte Konto.
Für die Bearbeitung und Rückmeldung setze ich Ihnen eine Frist von 14 Tagen nach Erhalt dieses Schreibens.
Für Rückfragen stehe ich Ihnen jederzeit zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
[Ihre Unterschrift (bei postalischem Versand)]
[Ihr Name (in Druckbuchstaben)]

Häufige Fragen zum Einspruch (FAQ)
Was tue ich, wenn der Netzbetreiber nicht auf meinen Einspruch reagiert?
Sollte der Netzbetreiber nicht innerhalb der von Ihnen gesetzten, angemessenen Frist (üblicherweise 2-3 Wochen) reagieren, können Sie sich an die Schlichtungsstelle Energie e.V. wenden. Sie vermittelt kostenlos in Streitfällen zwischen Verbrauchern und Energieversorgungsunternehmen.
Wie lange habe ich Zeit, um einer fehlerhaften Abrechnung zu widersprechen?
Grundsätzlich gilt die gesetzliche Verjährungsfrist von drei Jahren. Sie beginnt am Ende des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist. Trotzdem sollten Sie Fehler immer so schnell wie möglich melden, um die Klärung zu erleichtern.
Welche Unterlagen sollte ich meinem Einspruch beilegen?
Eine Kopie der fehlerhaften Abrechnung ist immer hilfreich. Wenn der Fehler auf einem falschen Zählerstand beruht, ist ein Foto des Zählerstandes mit gut lesbarer Zählernummer der beste Nachweis. Der Stromzähler für die Einspeisung ist oft ein separates Gerät oder ein Zweirichtungszähler.
Kann ich meinen Einspruch auch per E-Mail senden?
Ja, ein Einspruch per E-Mail ist grundsätzlich möglich und wird von den meisten Netzbetreibern akzeptiert. Bitten Sie in Ihrer E-Mail um eine Eingangsbestätigung. Der Versand per Einschreiben bietet Ihnen jedoch einen stärkeren rechtlichen Nachweis, falls es zu weiteren Auseinandersetzungen kommen sollte.

Fazit: Kontrolle schafft Sicherheit und Vertrauen
Die Abrechnung Ihrer Einspeisevergütung sorgfältig zu prüfen, ist ein kleiner Aufwand, der sich lohnt. So stellen Sie nicht nur sicher, dass Sie die Ihnen zustehende Vergütung vollständig erhalten, sondern werden auch sicherer im Umgang mit Ihrer Anlage und den beteiligten Partnern.
Sollten Sie weitere Fragen zum Betrieb Ihrer Anlage oder zur Optimierung Ihres Eigenverbrauchs haben, finden Sie auf Photovoltaik.info zahlreiche Ratgeber und praxisnahe Informationen.




