EEG-Vergütung bei Insolvenz: Was passiert mit der PV-Anlage?

Stellen Sie sich vor: Ein Hausbesitzer hat vor Jahren in eine Photovoltaikanlage investiert und speist seither zuverlässig Strom ins Netz ein. Gerät er jedoch unvorhergesehen in die Privatinsolvenz, stellt sich eine entscheidende Frage: Was geschieht mit der Anlage auf dem Dach und vor allem – wer erhält die monatliche EEG-Vergütung vom Netzbetreiber? Dieser Fall wirft rechtliche Fragen auf, die für Betreiber, Insolvenzverwalter und potenzielle Käufer gleichermaßen von Bedeutung sind.

Dieser Artikel beleuchtet die rechtlichen Rahmenbedingungen, erklärt, wie der EEG-Vergütungsanspruch im Insolvenzverfahren behandelt wird und welche Optionen für die Zukunft der Anlage bestehen.

Die Grundlagen: PV-Anlage und EEG-Vergütung in der Insolvenzmasse

Bei einer Insolvenz wird das gesamte pfändbare Vermögen des Schuldners zur sogenannten Insolvenzmasse zusammengefasst. Aus dieser Masse werden die Forderungen der Gläubiger bedient. Als materieller Vermögenswert gehört eine Photovoltaikanlage daher unstrittig zur Insolvenzmasse.

Komplizierter wird es bei der EEG-Vergütung. Lange Zeit war unklar, ob dieser Anspruch direkt mit der Anlage verbunden ist oder als persönliche Forderung des Betreibers gilt. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat hierzu jedoch eine klare Entscheidung getroffen: Der Anspruch auf die EEG-Vergütung ist untrennbar mit dem Betrieb der Anlage verbunden und fällt daher ebenfalls in die Insolvenzmasse.

Das bedeutet in der Praxis: Ab dem Zeitpunkt der Insolvenzeröffnung fließen die Zahlungen des Netzbetreibers nicht mehr an den insolventen Betreiber, sondern direkt an den Insolvenzverwalter.

Die Rolle des Insolvenzverwalters: Fortführen oder Verkaufen?

Der Insolvenzverwalter hat die Aufgabe, die Insolvenzmasse bestmöglich im Sinne der Gläubiger zu verwerten. Bei einer Photovoltaikanlage stehen ihm grundsätzlich zwei Wege offen.

  1. Fortführung des Betriebs:
    Der Verwalter kann entscheiden, die Anlage vorerst weiterzubetreiben. Die monatlichen Einnahmen aus der EEG-Vergütung fließen dann direkt in die Insolvenzmasse. Dies ist oft eine sinnvolle Zwischenlösung, um laufende Einnahmen zu sichern. Der Verwalter wählt diese Option vor allem dann, wenn ein schneller Verkauf nicht möglich oder wirtschaftlich unvorteilhaft erscheint.

  2. Verkauf der Anlage:
    Die häufigste und langfristig sinnvollste Lösung ist der Verkauf der Photovoltaikanlage. Der Insolvenzverwalter sucht einen Käufer, der die Anlage übernimmt. Der Erlös aus diesem Verkauf fließt ebenfalls in die Insolvenzmasse. Für den insolventen Betreiber bedeutet dies den endgültigen Verlust der Anlage.

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Der Verkauf der Photovoltaikanlage aus der Insolvenz

Der Verkauf einer PV-Anlage aus einer Insolvenzmasse folgt klaren Regeln. Der Käufer erwirbt nicht nur die physischen Komponenten wie Module und Wechselrichter, sondern auch den damit verbundenen Anspruch auf die EEG-Vergütung.

Der entscheidende Vorteil für den Käufer: Er übernimmt den ursprünglichen Vergütungssatz für die verbleibende Laufzeit der 20-jährigen Förderperiode. Gerade bei älteren Anlagen kann dies äußerst lukrativ sein, da die Vergütungssätze in der Vergangenheit deutlich höher waren.

Praxisbeispiel:
Eine im Jahr 2010 installierte 8-kWp-Anlage hat noch bis 2030 Anspruch auf eine hohe Vergütung von über 39 Cent pro kWh. Ein Käufer, der diese Anlage 2024 aus einer Insolvenz erwirbt, sichert sich diesen hohen Satz für die restlichen sechs Jahre. Der Verkauf einer Photovoltaikanlage kann daher für beide Seiten – den Verkäufer (hier der Insolvenzverwalter) und den Käufer – ein attraktives Geschäft sein. Nach dem Kauf muss der neue Eigentümer den Betreiberwechsel dem zuständigen Netzbetreiber melden, um die Zahlungen auf sein Konto umzuleiten.

Als Faustregel gilt: Der Wert einer gebrauchten Anlage aus einer Insolvenz hängt stark von der verbleibenden Laufzeit und Höhe der EEG-Vergütung sowie vom technischen Zustand ab. Eine zehn Jahre alte Anlage ist oft für 30 % bis 50 % ihres ursprünglichen Neuwerts zu haben.

Sonderfall: PV-Anlage auf einem fremden Dach

Eine besondere Situation entsteht, wenn die PV-Anlage auf einem Dach installiert ist, das nicht dem Anlagenbetreiber gehört, beispielsweise auf einem gemieteten Hallendach.

  • Insolvenz des Anlagenbetreibers: Der Insolvenzverwalter kann die Anlage verkaufen. Der Käufer muss dann jedoch in den bestehenden Pachtvertrag mit dem Dacheigentümer eintreten oder einen neuen aushandeln.
  • Insolvenz des Dacheigentümers: Hier ist die rechtliche Absicherung entscheidend. Ist das Recht zum Betrieb der Anlage durch eine „beschränkte persönliche Dienstbarkeit“ im Grundbuch eingetragen, ist der Anlagenbetreiber geschützt. Die Anlage kann auch bei einem Verkauf der Immobilie weiterbetrieben werden. Ohne diesen Eintrag droht im schlimmsten Fall der Verlust des Standorts.

Diese Beispiele zeigen, wie wichtig eine saubere vertragliche Grundlage von Anfang an ist, um sich gegen unvorhergesehene Ereignisse abzusichern.

Was bedeutet das für potenzielle Käufer? Chancen und Risiken

Der Erwerb einer Photovoltaikanlage aus einer Insolvenz kann eine wirtschaftlich sehr interessante Gelegenheit sein.

Chancen:

  • Hohe garantierte Rendite: Sie sichern sich einen alten, hohen EEG-Vergütungssatz für die Restlaufzeit.
  • Geringere Investitionskosten: Die Anlagen werden oft unter dem Marktwert für Neuanlagen verkauft.
  • Schnelle Verfügbarkeit: Die Anlage ist bereits installiert und betriebsbereit.

Risiken:

  • Zustand der Komponenten: Eine genaue Prüfung der Module und insbesondere des Wechselrichters ist unerlässlich. Oft gibt es keine Gewährleistung („gekauft wie gesehen“).
  • Fehlende Dokumentation: Sie sollten sicherstellen, dass alle technischen Unterlagen, Garantiezertifikate und die ursprüngliche Netzanmeldung vorhanden sind.
  • Technische Veralterung: Ältere Anlagen entsprechen möglicherweise nicht mehr dem neuesten Stand der Technik, was Effizienz und Wartung betrifft.

Viele Interessenten ziehen daher vor dem Kauf einen unabhängigen Gutachter hinzu, der den Zustand und den realistischen Wert der Anlage professionell einschätzt.

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Gehört die EEG-Vergütung zur Insolvenzmasse?
Ja, der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass der Anspruch auf die EEG-Vergütung untrennbar mit dem Eigentum an der Anlage und deren Betrieb verbunden ist. Daher fallen die Einnahmen ab Insolvenzeröffnung in die Insolvenzmasse.

Kann ich eine Photovoltaikanlage aus einer Insolvenz kaufen?
Ja, das ist ein gängiger Weg. Der Insolvenzverwalter ist oft daran interessiert, die Anlage zu einem marktgerechten Preis zu veräußern. Der Kaufprozess wird direkt mit dem Insolvenzverwalter abgewickelt.

Was passiert mit dem Stromzähler nach dem Kauf?
Der Stromzähler verbleibt in der Regel am Netzanschlusspunkt. Der neue Eigentümer muss dem Netzbetreiber den Betreiberwechsel melden. Der Zähler wird dann auf den neuen Betreiber registriert.

Verliere ich den Anspruch auf die hohe alte Vergütung, wenn ich die Anlage kaufe?
Nein, der Anspruch auf die ursprüngliche EEG-Vergütung für die gesamte Restlaufzeit von 20 Jahren geht auf den neuen Eigentümer über. Das ist der größte wirtschaftliche Anreiz bei einem solchen Kauf.

Wer haftet für Mängel an einer aus der Insolvenz gekauften Anlage?
In der Regel werden solche Anlagen „gekauft wie gesehen“ unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung verkauft. Das Risiko für eventuelle Defekte, zum Beispiel an einem alten Wechselrichter, trägt der Käufer. Eine sorgfältige Prüfung vor dem Kauf ist daher unerlässlich.

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Fazit: Ein komplexer Fall mit klaren Regeln

Die Insolvenz eines PV-Anlagenbetreibers ist ein rechtlicher Sonderfall, der jedoch klaren Regelungen folgt. Sowohl die Anlage selbst als auch die daraus resultierenden EEG-Vergütungsansprüche fallen in die Insolvenzmasse und werden vom Insolvenzverwalter verwaltet. Der Verkauf der Anlage ist dabei die gängigste Lösung, die für Käufer eine attraktive Investitionsmöglichkeit mit gesicherten Einnahmen bietet.

Wichtig ist es deshalb, sich der damit verbundenen Chancen und Risiken bewusst zu sein und eine Kaufentscheidung nur auf Basis einer sorgfältigen Prüfung zu treffen. Eine solide vertragliche Absicherung, insbesondere bei Anlagen auf fremden Dächern, ist zudem der beste Schutz vor unliebsamen Überraschungen.

Möchten Sie Ihre individuelle Situation besser einschätzen oder suchen Sie Komponenten für Ihr Projekt? Kontaktieren Sie uns für eine fachkundige Beratung. Im Shop von Photovoltaik.info finden Sie zudem passende Komplettsets für jede Anlagengröße.

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OLEKSANDR PUSHKAR
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