EEG-Vergütung nachfordern: Ihr Leitfaden bei Falschabrechnung

Die jährliche Abrechnung des Netzbetreibers für Ihre Photovoltaikanlage ist da

Doch beim Blick auf die Zahlen beschleicht Sie ein ungutes Gefühl: Die Gutschrift für Ihren eingespeisten Solarstrom scheint zu niedrig. Solche Unstimmigkeiten sind keine Seltenheit, doch viele sind unsicher, wie sie ihre Ansprüche prüfen und erfolgreich durchsetzen können. Dieser Leitfaden zeigt Ihnen, welche Verjährungsfristen gelten und wie Sie Schritt für Schritt vorgehen, um sich die Ihnen zustehende Vergütung zu sichern.

Was genau ist die EEG-Einspeisevergütung und warum kommt es zu Fehlern?

Das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) garantiert Betreibern von Photovoltaikanlagen eine feste Vergütung für den Strom, den sie ins öffentliche Netz einspeisen. Die Höhe dieser Einspeisevergütung wird bei Inbetriebnahme der Anlage für 20 Jahre festgeschrieben. Ihr regionaler Netzbetreiber ist gesetzlich verpflichtet, den eingespeisten Strom abzunehmen und Ihnen die entsprechende Vergütung auszuzahlen.

In der Praxis erweist sich dieser Prozess jedoch als fehleranfällig. Die Ursachen für Falschabrechnungen sind vielfältig:

  • Administrative Fehler: Manuelle Übertragungsfehler bei Zählerständen oder Stammdaten.
  • Falsche Vergütungssätze: Ein falsches Inbetriebnahmedatum führt zur Anwendung eines veralteten oder falschen Tarifs.
  • Komplexe Altanlagen: Insbesondere bei älteren Anlagen mit verschiedenen Vergütungsklassen kann es zu komplizierten Berechnungen kommen.
  • Systemumstellungen: Software-Updates oder Systemwechsel beim Netzbetreiber können zu temporären oder dauerhaften Fehlern in der Abrechnung führen.

Die Erfahrung zeigt: Eine regelmäßige und kritische Prüfung Ihrer Abrechnungen ist entscheidend, um finanzielle Nachteile zu vermeiden.

Die wichtigste Regel: Die Verjährungsfrist für Ihre Ansprüche

Wenn Sie eine Falschabrechnung vermuten, drängt die Zeit. Ihre Ansprüche auf Nachzahlung unterliegen der regelmäßigen gesetzlichen Verjährungsfrist. Diese ist in § 195 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) geregelt und beträgt drei Jahre.

Entscheidend ist der Beginn der Frist: Sie startet mit dem Ende des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist und Sie von dem Fehler erfahren haben oder ohne grobe Fahrlässigkeit hätten erfahren müssen. Im Fall der Einspeisevergütung ist das in der Regel das Jahr, in dem Sie die fehlerhafte Abrechnung erhalten.

Praxisbeispiel zur Verjährung:

Sie erhalten im Februar 2024 die Jahresabrechnung für das Jahr 2023 und stellen einen Fehler fest. Der Anspruch auf Nachzahlung für 2023 verjährt somit am 31. Dezember 2027. Würden Sie den Fehler erst später bemerken, beginnt die Frist entsprechend später – nämlich mit dem Ende des Jahres, in dem Sie davon erfahren. Ansprüche aus dem Jahr 2020, für die Sie 2021 eine fehlerhafte Abrechnung erhalten haben, wären beispielsweise am 31. Dezember 2024 verjährt.

Diese Frist schafft Rechtssicherheit für beide Seiten, weshalb Sie sie unbedingt im Auge behalten sollten.

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Schritt für Schritt zur Nachzahlung: So gehen Sie bei Verdacht vor

Ein Verdacht allein reicht nicht aus. Für die erfolgreiche Durchsetzung Ihrer Ansprüche empfiehlt sich ein strukturiertes Vorgehen. In den meisten Fällen lässt sich eine Lösung ohne juristische Auseinandersetzung finden.

Schritt 1: Die eigene Abrechnung genau prüfen

Bevor Sie den Netzbetreiber kontaktieren, sollten Sie Ihre Unterlagen sorgfältig prüfen. Halten Sie dafür die letzte Jahresabrechnung sowie Ihre Vertragsunterlagen bereit.

  • Zählerstände kontrollieren: Vergleichen Sie die in der Abrechnung genannten Zählerstände mit Ihren eigenen Aufzeichnungen oder den Werten auf dem Einspeisezähler.
  • Vergütungssatz überprüfen: Stimmt der abgerechnete Cent-pro-Kilowattstunde-Satz mit dem Satz überein, der Ihnen bei Inbetriebnahme Ihrer Photovoltaikanlage zugesichert wurde?
  • Berechnung nachvollziehen: Multiplizieren Sie die eingespeiste Strommenge (in kWh) mit Ihrem Vergütungssatz. Entspricht das Ergebnis (abzüglich eventueller Abschläge) der Gutschrift auf der Abrechnung?

Oft deckt bereits diese einfache Prüfung die Ursache der Differenz auf.

Schritt 2: Der erste Kontakt zum Netzbetreiber

Stellen Sie eine Abweichung fest, sollten Sie sich freundlich, aber bestimmt an Ihren Netzbetreiber wenden. Der schriftliche Weg per E-Mail oder Brief ist die beste Wahl, da Sie so einen Nachweis in Händen halten.

Schildern Sie den Sachverhalt klar und präzise:

  • Nennen Sie Ihre Kundennummer und die Anlagennummer.
  • Beziehen Sie sich auf die konkrete Abrechnung (Datum und Abrechnungszeitraum).
  • Beschreiben Sie den vermuteten Fehler so genau wie möglich (z. B. „Der angewendete Vergütungssatz von X ct/kWh weicht von meinem vertraglichen Satz von Y ct/kWh ab.“).
  • Bitten Sie um eine Überprüfung und Korrektur der Abrechnung innerhalb einer angemessenen Frist (z. B. 14 Tage).

Wie auch Erfahrungsberichte, etwa auf Plattformen wie Photovoltaik.info, zeigen: Viele Unstimmigkeiten lassen sich bereits auf diesem Weg klären.

Schritt 3: Ansprüche förmlich und fristgerecht geltend machen

Reagiert der Netzbetreiber nicht oder lehnt eine Korrektur ohne plausible Begründung ab, müssen Sie den Druck erhöhen. Versenden Sie eine schriftliche Mahnung per Einschreiben mit Rückschein. In diesem Schreiben fordern Sie den Netzbetreiber erneut zur Zahlung des ausstehenden Betrags auf und setzen eine letzte, verbindliche Frist. Dieser Schritt ist wichtig, um den Netzbetreiber offiziell in Verzug zu setzen und so die Verjährung zu hemmen.

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Schritt 4: Hilfe von außen – die Schlichtungsstelle Energie

Führt auch die Mahnung nicht zum Erfolg, müssen Sie nicht sofort klagen. Eine gute und meist kostengünstige Alternative ist die Schlichtungsstelle Energie e.V. in Berlin. Diese neutrale Einrichtung vermittelt bei Streitigkeiten zwischen Verbrauchern und Energieversorgungsunternehmen. Das Verfahren ist für Sie als Verbraucher in der Regel kostenlos. Die Schlichtungsstelle prüft den Sachverhalt und unterbreitet einen Schlichtungsvorschlag, der für den Netzbetreiber bindend ist, wenn Sie ihn annehmen.

Häufig gestellte Fragen (FAQ) zur Nachforderung der EEG-Vergütung

Im Folgenden beantworten wir einige der häufigsten Fragen, die Anlagenbetreiber in diesem Zusammenhang stellen.

Wie lange kann ich die EEG-Vergütung rückwirkend fordern?

Sie können Ihre Ansprüche für die letzten drei vollen Kalenderjahre geltend machen. Die Frist beginnt immer am Ende des Jahres, in dem Sie von dem Fehler erfahren haben.

Was sind die häufigsten Ursachen für eine falsche Abrechnung?

Die häufigsten Fehler sind die Anwendung eines falschen Vergütungssatzes, die Übermittlung falscher Zählerstände oder einfache Rechenfehler in der Abrechnungssoftware des Netzbetreibers. Bei Anlagen mit einem Stromspeicher können zudem komplexere Abrechnungsmodelle zu Fehlern führen.

Muss ich für eine Nachforderung immer einen Anwalt einschalten?

Nein. In den allermeisten Fällen lässt sich eine Einigung durch eine strukturierte Vorgehensweise (Prüfung, schriftlicher Kontakt, Mahnung) oder spätestens durch die Schlichtungsstelle Energie erzielen. Ein Anwalt ist erst der letzte Schritt, falls alle anderen Mittel scheitern.

Kann auch der Netzbetreiber Geld von mir zurückfordern?

Ja, das Recht zur Korrektur gilt für beide Seiten. Stellt der Netzbetreiber fest, dass er Ihnen zu viel Vergütung gezahlt hat, kann er diese ebenfalls innerhalb der dreijährigen Frist zurückfordern.

Was passiert, wenn ich die Verjährungsfrist verpasst habe?

Nach Ablauf der Verjährungsfrist können Sie Ihre Ansprüche rechtlich nicht mehr durchsetzen. Der Netzbetreiber kann die Zahlung mit dem Hinweis auf die Verjährung verweigern. Daher ist es entscheidend, Ihre Abrechnungen zeitnah zu prüfen und schnell zu handeln. Selbst bei einem kleinen Balkonkraftwerk lohnt sich die Kontrolle, da sich auch kleine Beträge über die Jahre summieren.

Fazit: Kontrolle lohnt sich und ist Ihr gutes Recht

Als Betreiber einer Photovoltaikanlage leisten Sie einen wichtigen Beitrag zur Energiewende. Die EEG-Einspeisevergütung ist die verdiente Gegenleistung dafür. Nehmen Sie es also nicht einfach hin, wenn diese Vergütung falsch berechnet wird. Prüfen Sie Ihre Abrechnungen regelmäßig, kennen Sie Ihre Rechte und die geltenden Fristen. Ein strukturiertes und selbstbewusstes Vorgehen führt in den meisten Fällen zum Erfolg und sichert Ihnen die Einnahmen, die Ihnen gesetzlich zustehen.

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OLEKSANDR PUSHKAR
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