EEG-Vergütung für Fassaden- und Agri-PV: Diese Boni gibt es

Photovoltaik beschränkt sich längst nicht mehr nur auf das klassische Schrägdach von Einfamilienhäusern.

Architekten und Landwirte entdecken zunehmend das Potenzial von stromerzeugenden Gebäudefassaden oder Agrarflächen, die sich gleichzeitig für den Anbau und die Energiegewinnung nutzen lassen. Diese innovativen Ansätze sind nicht nur technisch faszinierend, sondern werden vom Staat auch gezielt gefördert. Das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) 2023 sieht für solche besonderen Bauformen spezielle Vergütungsboni vor, die ihre Wirtschaftlichkeit entscheidend verbessern.

Was sind „besondere Solaranlagen“ laut EEG?

Wenn von Photovoltaik die Rede ist, denken die meisten an Aufdachanlagen. Das EEG 2023 erweitert diesen Blickwinkel gezielt und definiert in § 48 sogenannte „besondere Solaranlagen“. Diese Kategorie wurde geschaffen, um Anreize für die Doppelnutzung von bereits versiegelten oder genutzten Flächen zu schaffen und so den Flächenverbrauch für die Energiewende zu minimieren.

Zu diesen besonderen Anlagenformen gehören vor allem:

  • Fassaden-PV-Anlagen: Darunter versteht man gebäudeintegrierte Photovoltaik (BIPV), bei der die Solarmodule nicht auf der Fassade montiert, sondern ein integraler Bestandteil der Gebäudehülle sind.
  • Agri-Photovoltaik (Agri-PV): Diese Anlagen werden auf landwirtschaftlichen Flächen so errichtet, dass der darunter- oder danebenliegende Boden weiterhin für den Anbau von Pflanzen genutzt werden kann.
  • Weitere Sonderformen: Dazu zählen auch Floating-PV-Anlagen auf künstlichen Gewässern, Anlagen über Parkplätzen und auf wiedervernässten Moorböden.

Der Gesetzgeber möchte mit der Förderung dieser Technologien einen Beitrag zu mehr Flächeneffizienz leisten und Konflikten zwischen Naturschutz, Landwirtschaft und Energieerzeugung vorbeugen.

Der Bonus im EEG 2023: Ein finanzieller Anreiz für Innovation

Um die oft höheren Investitionskosten dieser speziellen Anlagen auszugleichen, sieht der Gesetzgeber einen finanziellen Bonus vor. Gemäß § 48 Abs. 1 Nr. 3 EEG 2023 erhalten Betreiber dieser Anlagen einen Vergütungszuschlag von 0,5 Cent pro eingespeister Kilowattstunde (kWh).

Dieser Bonus wird auf die reguläre Einspeisevergütung aufgeschlagen. Obwohl der Betrag auf den ersten Blick gering erscheint, kann er über die garantierte Laufzeit von 20 Jahren die Wirtschaftlichkeit eines Projekts maßgeblich beeinflussen und den entscheidenden Anstoß für die Umsetzung geben.

Anwendungsfall 1: Die stromerzeugende Fassade (BIPV)

Gebäudeintegrierte Photovoltaik ist mehr als nur eine technische Lösung – sie ist ein architektonisches Statement. Statt die Fassade mit Modulen zu verkleiden, werden die PV-Elemente selbst zum Baustoff und dienen als Verkleidung, Teil von Glasfassaden oder Verschattungselement.

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[IMAGE: Eine moderne Glasfassade mit integrierten Photovoltaik-Modulen, die Strom erzeugen und gleichzeitig als architektonisches Element dienen.]

Praxisbeispiel für Architekten:
Stellen Sie sich ein modernes Bürogebäude vor, dessen Südseite komplett aus semitransparenten Solarglas-Modulen besteht. Diese Fassade erzeugt nicht nur Strom für den Eigenbedarf des Gebäudes, sondern spendet auch Schatten und reduziert so die Kosten für die Klimatisierung im Sommer. Laut EEG qualifiziert sich eine solche Anlage für den Bonus von 0,5 Cent/kWh, sofern es sich nicht um eine Dachanlage oder eine Anlage auf einer Lärmschutzwand handelt. Die Erfahrung zeigt, dass dieser Zuschlag hilft, die höheren Kosten für die speziellen BIPV-Module gegenüber einer konventionellen Glasfassade zu amortisieren.

Anwendungsfall 2: Ernte und Energie vom selben Acker (Agri-PV)

Die Agri-Photovoltaik löst einen zentralen Konflikt bei der Energiewende: die Konkurrenz um wertvolle Landflächen. Durch die Installation von aufgeständerten oder senkrecht montierten Solarmodulen können Landwirte ihre Flächen doppelt nutzen – für den Anbau von Lebensmitteln und die Produktion von sauberem Strom.

Praxisbeispiel für Landwirte:
Ein Obstbauer installiert über seinen Apfelbaumkulturen lichtdurchlässige PV-Module in ausreichender Höhe. Die Anlage schützt die empfindlichen Blüten vor Spätfrost und die Früchte vor Hagel oder Sonnenbrand. Gleichzeitig produziert sie Strom, der verkauft oder für den Betrieb von Kühlhäusern und Maschinen genutzt wird. Um den Bonus zu erhalten, muss die Anlage die Kriterien der DIN SPEC 91434 erfüllen. Damit wird sichergestellt, dass die landwirtschaftliche Nutzung weiterhin im Vordergrund steht und die Bewirtschaftung kaum beeinträchtigt wird. Der Bonus macht solche Projekte oft erst rentabel und schafft eine zweite, wetterunabhängige Einnahmequelle.

Wie wird der Bonus berechnet und ausgezahlt?

Die Art der Vergütung hängt von der Größe der Anlage ab. Hier hat der Gesetzgeber eine klare Trennlinie bei einer Leistung von einem Megawatt-Peak (MWp) gezogen.

  • Anlagen bis 1 MWp: Diese Anlagen erhalten in der Regel eine feste Einspeisevergütung. Der Bonus von 0,5 Cent/kWh wird direkt auf diesen festen Satz aufgeschlagen. Beträgt die Vergütung beispielsweise 7,0 Cent/kWh, erhält eine qualifizierte Agri-PV-Anlage 7,5 Cent/kWh.
  • Anlagen über 1 MWp: Größere Anlagen müssen in der Regel am Ausschreibungsverfahren der Bundesnetzagentur teilnehmen. Ihr Vergütungssatz wird in einem Wettbewerbsverfahren ermittelt. Der Bonus von 0,5 Cent/kWh wird dann auf den erfolgreich gebotenen Preis aufgeschlagen.

Diese Differenzierung stellt sicher, dass sowohl kleinere, dezentrale Projekte als auch große Solarparks von der Förderung profitieren, wenn sie auf innovative Doppelnutzungskonzepte setzen.

Häufig gestellte Fragen (FAQ) zur Sondervergütung

Gilt der Bonus für Fassaden-PV auch für private Wohnhäuser?
Die Regelungen richten sich primär an Gebäude, die keine reinen Wohngebäude sind, oder an Anlagen im Außenbereich. Für ein typisches Einfamilienhaus ist die Anwendung des Bonus eher unüblich und an strenge baurechtliche Voraussetzungen geknüpft. Eine Prüfung im Einzelfall ist daher unerlässlich.

Was ist der genaue Unterschied zwischen einer aufgesetzten und einer integrierten Fassadenanlage?
Eine aufgesetzte Anlage wird mit einem Montagesystem vor der bestehenden Fassade angebracht. Eine gebäudeintegrierte Anlage (BIPV) ersetzt einen Teil der Gebäudehülle. Sie übernimmt also zusätzlich zur Stromerzeugung auch Funktionen wie Witterungsschutz oder Wärmedämmung und ist damit baurechtlich wie technisch ein anderer Fall. Nur letztere wird in der Regel als besondere Solaranlage im Sinne des EEG gewertet.

Muss meine Agri-PV-Anlage zertifiziert sein, um den Bonus zu erhalten?
Ja, für den Bonus muss nachgewiesen werden, dass die Anlage die Anforderungen der DIN SPEC 91434 erfüllt. So wird sichergestellt, dass die landwirtschaftliche Hauptnutzung der Fläche erhalten bleibt und die Anlage fachgerecht konzipiert wurde.

Lohnt sich der Mehraufwand für nur 0,5 Cent/kWh?
Bei großen gewerblichen oder landwirtschaftlichen Projekten kann dieser Zuschlag über die gesamte Laufzeit von 20 Jahren eine Summe im fünf- oder sechsstelligen Bereich ausmachen. Viele Kundenkalkulationen zeigen, dass dieser Betrag oft das Zünglein an der Waage ist und ein innovatives Projekt wirtschaftlich tragfähig macht.

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Fazit: Gezielte Förderung für eine zukunftsfähige Energielandschaft

Das EEG 2023 sendet ein klares Signal: Die Zukunft der Photovoltaik liegt nicht nur auf dem Dach, sondern auch in der intelligenten Integration in unsere gebaute und genutzte Umwelt. Der Vergütungsbonus für Fassaden- und Agri-PV ist ein wichtiges Instrument, um die höheren Anfangsinvestitionen abzufedern und die Markteinführung dieser Technologien zu beschleunigen. Für Architekten, Projektentwickler und Landwirte ergibt sich dadurch die Chance, nicht nur ökologisch, sondern auch ökonomisch nachhaltige Projekte zu realisieren.

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OLEKSANDR PUSHKAR
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