EEG-Vergütung bei Erbfall oder Schenkung: So sichern Sie den Betreiberwechsel

Sie erben ein Haus und entdecken auf dem Dach eine Photovoltaikanlage – eine erfreuliche Ergänzung, die durch die Einspeisung von Solarstrom laufende Einnahmen verspricht. Doch damit die Vergütung nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) reibungslos weiterfließt, müssen Sie aktiv werden. Der Status als Anlagenbetreiber geht nämlich nicht automatisch auf die Erben über. Dieser Beitrag erklärt Ihnen die notwendigen Schritte, um den Betreiberwechsel korrekt durchzuführen und finanzielle Nachteile zu vermeiden.
Warum der Wechsel des Anlagenbetreibers entscheidend ist
Betreiber einer Photovoltaikanlage ist die juristische oder natürliche Person, die sie betreibt und die rechtliche Verantwortung dafür trägt. Dieser Status ist entscheidend, denn nur der offizielle Betreiber ist der Vertragspartner des örtlichen Netzbetreibers und erhält die gesetzlich garantierte Einspeisevergütung. Stirbt der bisherige Betreiber oder wird die Anlage verschenkt, muss daher ein offizieller Wechsel stattfinden.
Ohne diese Ummeldung kann es zu Problemen kommen:
- Zahlungsstopp: Der Netzbetreiber stellt die Auszahlung der Einspeisevergütung ein, weil der ursprüngliche Empfänger nicht mehr existiert.
- Rückforderungen: Im schlimmsten Fall können bereits gezahlte Beträge zurückgefordert werden, wenn der rechtmäßige Empfänger unklar ist.
- Rechtliche Unklarheiten: Die Meldepflichten im Marktstammdatenregister (MaStR) bleiben unerfüllt, was zu Ordnungswidrigkeiten führen kann.
Die gute Nachricht: Der Prozess ist in der Regel unkompliziert, solange Sie die notwendigen Schritte in der richtigen Reihenfolge einleiten.
Der Betreiberwechsel im Erbfall: Eine Schritt-für-Schritt-Anleitung
Im Erbfall treten die Erben in die Rechte und Pflichten des Verstorbenen ein. Juristisch spricht man hier von Gesamtrechtsnachfolge. Um den Anspruch auf die EEG-Vergütung zu sichern, müssen Sie den Netzbetreiber und die Bundesnetzagentur über diesen Übergang informieren.
Schritt 1: Den Netzbetreiber informieren
Kontaktieren Sie so früh wie möglich den zuständigen Netzbetreiber. Das ist das Unternehmen, das für das Stromnetz an Ihrem Wohnort verantwortlich ist und die Einspeisevergütung auszahlt. Die Erfahrung zeigt, dass eine schriftliche Meldung per E-Mail oder über das Kundenportal des Netzbetreibers am effizientesten ist.
Folgende Unterlagen werden typischerweise benötigt:
- Ein formloses Anschreiben mit der Bitte um Umschreibung des Anlagenbetreibers
- Eine Kopie der Sterbeurkunde
- Ein Nachweis über die Erbschaft (z. B. eine Kopie des Erbscheins oder des eröffneten Testaments)
- Die neuen Kontaktdaten und die neue Bankverbindung des oder der Erben
Praxisbeispiel: Eine Erbengemeinschaft erbt ein Einfamilienhaus mit einer PV-Anlage aus dem Jahr 2011. Die Gemeinschaft muss sich darauf einigen, wer zukünftig als offizieller Anlagenbetreiber auftritt. Diese Person (oder eine zu diesem Zweck gegründete GbR) wird dann gegenüber dem Netzbetreiber als neuer Vertragspartner gemeldet.
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Ab 1.299,00 €Schritt 2: Das Marktstammdatenregister (MaStR) aktualisieren
Das Marktstammdatenregister (MaStR) ist das offizielle Register für alle Stromerzeugungsanlagen in Deutschland. Jeder Anlagenbetreiber ist gesetzlich verpflichtet, die dort hinterlegten Daten aktuell zu halten. Bei einem Betreiberwechsel müssen Sie diese Information entsprechend ändern.
Die Frist hierfür ist kurz: Die Aktualisierung muss innerhalb eines Monats nach dem Erbfall erfolgen.
Der Prozess läuft online ab:
- Neuer Betreiber registriert sich: Der Erbe (oder der von der Erbengemeinschaft bestimmte Vertreter) muss sich im MaStR-Portal als neuer Marktakteur registrieren.
- Anlage übernehmen: Anschließend kann der neue Betreiber die Anlage des Verstorbenen über die Funktion „Betreiberwechsel durchführen“ übernehmen. Hierfür sind in der Regel die Registrierungsnummer der Anlage und weitere Identifikationsmerkmale notwendig.
- Bestätigung: Der Vorgang ist abgeschlossen, sobald der Wechsel im System vollzogen ist.
Eine korrekte und zeitnahe Ummeldung sichert nicht nur die Vergütung, sondern erfüllt auch die gesetzlichen Meldepflichten.
Sonderfall Schenkung: Der Betreiberwechsel zu Lebzeiten
Möchte der bisherige Eigentümer seine Photovoltaikanlage zu Lebzeiten an eine andere Person – zum Beispiel an die Kinder – verschenken, ist der Prozess sehr ähnlich. Anstelle von Sterbeurkunde und Erbschein ist hier lediglich ein anderer Nachweis erforderlich.
Auch hier sind zwei Schritte zentral:
- Information an den Netzbetreiber: Beide Parteien – der Schenkende und der Beschenkte – sollten den Netzbetreiber gemeinsam über den geplanten Wechsel informieren. Als Nachweis dient üblicherweise eine Kopie des Schenkungsvertrags oder eine formlose, von beiden Seiten unterzeichnete Übertragungsvereinbarung.
- Ummeldung im Marktstammdatenregister: Der neue Betreiber registriert sich im MaStR und übernimmt die Anlage vom bisherigen Betreiber. Dieser muss dem Wechsel im Portal zustimmen. Eine gute Abstimmung zwischen beiden Parteien ist hier entscheidend für einen reibungslosen Ablauf.
Bleibt die Höhe der EEG-Vergütung erhalten?
Dies ist eine der wichtigsten Fragen, und die Antwort sorgt oft für Erleichterung: Ja, die ursprüngliche EEG-Vergütung bleibt vollständig erhalten. Der neue Betreiber tritt rechtlich in den bestehenden Vertrag ein. Die Höhe der Vergütung und die verbleibende Laufzeit des Förderzeitraums (insgesamt 20 Jahre plus das Jahr der Inbetriebnahme) ändern sich nicht.
Ein konkretes Rechenbeispiel: Sie erben eine 8-kWp-Anlage aus dem Jahr 2010, deren Vergütungssatz damals bei 39,14 Cent pro kWh lag. Dieser hohe Satz bleibt Ihnen bis Ende 2030 erhalten. Bei einer jährlichen Erzeugung von rund 7.500 kWh sichert Ihnen das weiterhin Einnahmen von über 2.900 € pro Jahr – ein finanzieller Vorteil, den Sie sich durch den korrekten Betreiberwechsel erhalten.
Häufig gestellte Fragen (FAQ) zum Betreiberwechsel
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5.299,00 €Muss ich als Erbe die Photovoltaikanlage übernehmen?
Nein, es besteht keine Pflicht dazu. Sie können das Erbe auch ausschlagen. In den allermeisten Fällen ist die Übernahme jedoch wirtschaftlich sehr sinnvoll, da die Anlage weiterhin Einnahmen generiert und den Eigenverbrauch von Strom ermöglicht.
Was passiert, wenn es eine Erbengemeinschaft gibt?
Eine Erbengemeinschaft kann als solche nicht als Anlagenbetreiber auftreten. Sie muss stattdessen einen Vertreter benennen, der offiziell eingetragen wird. Alternativ kann die Erbengemeinschaft eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) gründen, die dann als Betreiberin fungiert.
Ändert sich etwas an der steuerlichen Behandlung der Anlage?
Ja, die Einnahmen aus der Einspeisevergütung müssen vom neuen Betreiber versteuert werden. Da die steuerliche Situation sehr individuell ist, empfiehlt sich hier die Rücksprache mit einem Steuerberater.
Welche Fristen sind am wichtigsten?
Die wichtigste Frist ist die Ummeldung im Marktstammdatenregister. Diese muss innerhalb eines Monats nach dem Eigentümerwechsel erfolgen. Auch wenn Netzbetreiber oft kulant sind, sollten Sie die Meldung beim Netzbetreiber ebenfalls ohne unnötige Verzögerung vornehmen.
Ein reibungsloser Übergang ist einfacher als gedacht
Der Wechsel des Anlagenbetreibers bei Erbschaft oder Schenkung mag zunächst wie eine bürokratische Hürde wirken. Im Grunde beschränkt sich der Prozess aber auf zwei Kernaufgaben: die Kommunikation mit dem Netzbetreiber und die Aktualisierung des Marktstammdatenregisters. Mit den richtigen Unterlagen und einer zeitnahen Vorgehensweise stellen Sie sicher, dass die wertvolle EEG-Vergütung ohne Unterbrechung weiterfließt.
Weitere praxisnahe Informationen zur Verwaltung von Photovoltaikanlagen und zur korrekten Meldung im Marktstammdatenregister finden Sie direkt auf Photovoltaik.info. Unser Ziel ist es, Ihnen verlässliche und verständliche Antworten auf Ihre Fragen zu geben.



