EEG-Vergütung bei PV-Anlagenerweiterung: Was Sie wissen müssen

Ihre Photovoltaikanlage leistet seit Jahren treue Dienste, doch Ihre Bedürfnisse haben sich geändert. Vielleicht haben Sie ein Elektroauto angeschafft, eine Wärmepumpe installiert oder Ihr Stromverbrauch ist aus anderen Gründen gestiegen. Die logische Konsequenz: die bestehende PV-Anlage zu erweitern. Doch damit kommen wichtige Fragen auf: Welchen Vergütungssatz erhalten die neuen Module? Und noch wichtiger: Gefährdet die Erweiterung die hohe, gesetzlich garantierte Einspeisevergütung Ihrer Altanlage?
Die kurze Antwort zur Beruhigung vorweg: Ihre alte, lukrative EEG-Vergütung bleibt für die bestehenden Module unangetastet. Für den neuen Anlagenteil gelten jedoch die aktuellen, deutlich niedrigeren Sätze. Das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) behandelt eine Erweiterung in den meisten Fällen wie eine komplett neue, eigenständige Anlage.
Das Grundprinzip: Zwei Anlagen, zwei Vergütungssätze
Stellen Sie sich vor, Sie hätten nicht eine große, sondern zwei separate Anlagen auf Ihrem Dach. Genau so betrachtet der Gesetzgeber eine Erweiterung, sofern bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind.
- Die Altanlage: Der ursprüngliche Teil Ihrer Anlage läuft unverändert weiter. Er behält seinen ursprünglichen Vergütungssatz für die restliche Laufzeit von 20 Jahren (plus das Jahr der Inbetriebnahme). Haben Sie Ihre Anlage beispielsweise 2011 installiert, erhalten Sie für den Strom aus diesem Anlagenteil bis Ende 2031 die damals gültige, hohe Vergütung.
- Die Neuanlage: Der neu installierte Teil gilt als neue, separate Anlage. Für den Strom, den diese neuen Module ins Netz einspeisen, erhalten Sie die zum Zeitpunkt der Erweiterung gültigen, aktuellen EEG-Vergütungssätze. Diese sind deutlich geringer als vor zehn oder mehr Jahren.
Dieses Prinzip schützt Ihre ursprüngliche Investition und sorgt gleichzeitig dafür, dass neue Anlagenteile zu den aktuellen Marktbedingungen gefördert werden.
Wann gilt eine Erweiterung als eigenständige Neuanlage?
Damit Ihre Altanlage ihren Status behält, müssen zwei zentrale Kriterien aus dem EEG erfüllt sein. Andernfalls könnten alle Module – alte wie neue – unter die neue, niedrigere Vergütung fallen.
1. Die 12-Monats-Regel
Der Gesetzgeber fasst Solarmodule, die auf demselben Grundstück und innerhalb von zwölf aufeinanderfolgenden Kalendermonaten in Betrieb genommen wurden, zu einer einzigen Anlage zusammen.
- Praxisbeispiel: Sie haben im März 2023 eine 5-kWp-Anlage installiert. Wenn Sie nun im November 2023 weitere 3 kWp hinzufügen, gelten alle 8 kWp als eine Anlage, die im März 2023 in Betrieb genommen wurde. Alle Module erhalten denselben Vergütungssatz.
- Der entscheidende Fall: Wurde Ihre Altanlage jedoch vor mehr als 12 Monaten in Betrieb genommen (z. B. im Jahr 2015) und Sie erweitern sie heute, gilt der neue Teil zwingend als eigenständige Anlage.
Die Erfahrung zeigt, dass die meisten Anlagenerweiterungen nach mehreren Jahren stattfinden, weshalb diese Regel fast immer zur Einstufung als Neuanlage führt.
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Ab 2.099,00 €2. Die technische Trennung (separates Messkonzept)
Die zweite Voraussetzung ist, dass der erzeugte Strom der alten und neuen Module getrennt voneinander gemessen werden kann. Der Netzbetreiber muss jederzeit nachvollziehen können, wie viel Strom aus der Altanlage (mit hohem Vergütungssatz) und wie viel aus der Neuanlage (mit niedrigem Vergütungssatz) ins Netz eingespeist wird. In der Praxis wird dies meist über einen zusätzlichen, separaten Zähler oder einen intelligenten Wechselrichter mit mehreren Eingängen und entsprechender Messtechnik umgesetzt.
Ein Praxisbeispiel: Familie Schmidts Dach wird größer
Um die Theorie greifbarer zu machen, betrachten wir ein typisches Szenario:
- Ausgangslage: Familie Schmidt hat 2012 eine 6-kWp-Anlage installieren lassen. Sie erhält dafür eine stattliche Vergütung von 18,36 Cent pro Kilowattstunde (kWh) bis Ende 2032.
- Neue Situation: 2024 schafft die Familie ein E-Auto an und der Strombedarf steigt stark an.
- Die Lösung: Sie lässt eine zusätzliche 4-kWp-Anlage auf dem Garagendach installieren.
- Das Ergebnis:
- Die alte 6-kWp-Anlage speist weiterhin Strom für 18,36 Cent/kWh ein. Ihr Status ist sicher.
- Die neue 4-kWp-Anlage erhält die aktuelle Vergütung von ca. 8,1 Cent/kWh für den eingespeisten Strom.
Der finanzielle Vorteil der Altanlage bleibt also vollständig erhalten, während die neue Anlage hilft, den gestiegenen Eigenverbrauch zu decken.
Was passiert mit dem Eigenverbrauch? Die neue Priorität
Bei heutigen Strompreisen von über 30 Cent/kWh ist die Einspeisevergütung für neue Anlagenteile zweitrangig geworden. Das Hauptziel einer Erweiterung ist nicht mehr die Einspeisung, sondern die Maximierung des Eigenverbrauchs. Jede selbst erzeugte und verbrauchte Kilowattstunde erspart Ihnen den teuren Zukauf aus dem Netz.
Hier kommt ein weiterer Vorteil der getrennten Anlagenbetrachtung ins Spiel: Der selbst verbrauchte Strom wird bilanziell in der Regel zuerst der neuen Anlage zugeordnet.
- Warum ist das sinnvoll? Für den Strom der Neuanlage erhalten Sie nur eine geringe Einspeisevergütung (z. B. 8,1 Cent). Es ist also wirtschaftlicher, diesen Strom selbst zu verbrauchen und damit den Netzeinkauf für über 30 Cent zu vermeiden.
- Was passiert mit dem alten Strom? Nur der überschüssige Strom der Altanlage, der nicht selbst verbraucht wird, wird mit dem hohen Satz vergütet. So maximieren Sie Ihren finanziellen Ertrag.
Moderne Energiemanagementsysteme (EMS) steuern diesen Prozess intelligent, um den wirtschaftlichsten Weg für Sie sicherzustellen.
Häufig gestellte Fragen (FAQ) zur Anlagenerweiterung
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12.999,00 €Muss ich für die Erweiterung einen neuen Wechselrichter installieren?
In den meisten Fällen ja. Ältere Wechselrichter sind oft nicht für eine Erweiterung ausgelegt oder technisch nicht mehr auf dem neuesten Stand. Eine gängige Lösung ist die Installation eines zweiten, modernen Wechselrichters für den neuen Anlagenteil. Falls der alte Wechselrichter ohnehin ersetzt werden muss, ist auch die Installation eines neuen, größeren Hybrid-Wechselrichters möglich, der beide Anlagenstränge getrennt verwalten kann.
Ändert sich etwas bei der Steuer?
Da Sie rechtlich nun zwei Anlagen betreiben, müssen diese auch steuerlich getrennt betrachtet werden. Dies betrifft insbesondere die Abschreibung und die Umsatzsteuer, falls Sie nicht die Kleinunternehmerregelung nutzen. Eine Rücksprache mit einem Steuerberater ist hier empfehlenswert.
Wirkt sich die Erweiterung auf die 20-jährige Förderdauer der Altanlage aus?
Nein, absolut nicht. Die Förderdauer Ihrer Altanlage läuft unabhängig von der Erweiterung weiter. Wenn die Altanlage nach 20 Jahren aus der EEG-Förderung fällt, läuft die Neuanlage ganz normal weiter, bis auch ihre 20 Jahre abgelaufen sind.
Muss ich die Erweiterung dem Netzbetreiber und der Bundesnetzagentur melden?
Ja, unbedingt. Jede Erweiterung ist formal eine Neuinbetriebnahme. Sie muss wie eine komplett neue Anlage beim Netzbetreiber angemeldet und im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur registriert werden. Versäumen Sie dies, riskieren Sie den Verlust der Vergütung.
Fazit: Strategisch erweitern und doppelt profitieren
Eine Erweiterung Ihrer bestehenden PV-Anlage ist eine hervorragende Möglichkeit, auf einen gestiegenen Strombedarf zu reagieren und Ihre Stromkosten weiter zu senken. Die Sorge, den wertvollen Vergütungssatz Ihrer Altanlage zu verlieren, ist also unbegründet – vorausgesetzt, die Erweiterung erfolgt nach mehr als 12 Monaten und wird technisch sauber getrennt.
Der Fokus verschiebt sich dabei klar von der Einspeisung hin zum Eigenverbrauch. Die neuen Module dienen primär dazu, teuren Netzstrom zu ersetzen, während die Altanlage weiterhin als zuverlässige Einnahmequelle dient. Eine sorgfältige Planung ist der Schlüssel zum Erfolg.
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