EEG Degression: Warum die Einspeisevergütung für Photovoltaik sinkt

Wer sich heute mit Photovoltaik beschäftigt, stößt schnell auf einen scheinbaren Widerspruch: Während die Technologie immer leistungsfähiger wird, sinkt die staatlich garantierte Einspeisevergütung für den ins Netz abgegebenen Solarstrom kontinuierlich. Was auf den ersten Blick wie eine Verschlechterung der Konditionen wirkt, ist in Wahrheit ein intelligenter und fest im Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) verankerter Mechanismus. Dieses System, oft als „atmender Deckel“ bezeichnet, steuert den Markthochlauf und hat die Wirtschaftlichkeit von Solaranlagen grundlegend verändert.

In diesem Beitrag erfahren Sie, wie die degressive Absenkung funktioniert, warum sie eingeführt wurde und was das für die Planung Ihrer eigenen Photovoltaikanlage heute bedeutet.

Was ist die Einspeisevergütung und warum gibt es sie?

Das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) ist das zentrale Steuerungsinstrument für den Ausbau erneuerbarer Energien in Deutschland. Eine seiner wichtigsten Säulen war von Beginn an die Einspeisevergütung für Photovoltaik. Das Prinzip ist einfach: Wer mit seiner Anlage Solarstrom erzeugt und diesen nicht selbst verbraucht, sondern ins öffentliche Netz einspeist, erhält dafür vom Netzbetreiber eine staatlich garantierte Vergütung pro Kilowattstunde.

Dieser Betrag wird bei Inbetriebnahme der Anlage für 20 Jahre festgeschrieben. Das Ziel dieser Förderung war es, Investitionen in die damals noch sehr teure Photovoltaiktechnologie anzukurbeln und Planungssicherheit für Betreiber zu schaffen. Der Anreiz war überaus erfolgreich: Er hat maßgeblich dazu beigetragen, dass Solarenergie zu einer tragenden Säule der Energiewende wurde.

Der Mechanismus der Degression: Der „atmende Deckel“ erklärt

Die Höhe der Einspeisevergütung war nie als statischer Wert gedacht. Der Gesetzgeber hat von Anfang an vorgesehen, dass die Fördersätze für neu installierte Anlagen schrittweise sinken. Dieser Prozess wird als Degression bezeichnet. Der Grundgedanke dahinter ist einfach: Mit zunehmender Marktreife und sinkenden Produktionskosten für Solarmodule und Komponenten kommt die Technologie mit immer weniger finanziellen Anreizen aus, um wirtschaftlich zu sein.

Um diesen Prozess flexibel und marktgerecht zu gestalten, wurde der sogenannte „atmende Deckel“ eingeführt. Dieser Mechanismus koppelt die Geschwindigkeit der Absenkung an den tatsächlichen Zubau von Photovoltaikanlagen in Deutschland.

So funktioniert der Mechanismus im Detail:

  1. Zielkorridor: Die Bundesregierung legt ein Ziel für den jährlichen Zubau an PV-Leistung fest (z. B. 9.000 Megawatt pro Jahr).
  2. Marktbeobachtung: Die Bundesnetzagentur erfasst monatlich, wie viel PV-Leistung tatsächlich neu installiert wurde.
  3. Anpassung der Degression:
    • Liegt der tatsächliche Zubau über dem Zielkorridor, signalisiert dies einen starken, dynamischen Markt. Die Vergütungssätze für Neuanlagen werden daraufhin schneller als geplant gesenkt, um eine Überförderung zu vermeiden.
    • Liegt der tatsächliche Zubau unter dem Zielkorridor, verlangsamt sich die Absenkung der Sätze oder sie wird sogar kurzzeitig ausgesetzt, um den Markt wieder zu beleben.

Dieser Mechanismus „atmet“ also mit der Marktentwicklung und sorgt für eine gesteuerte, aber flexible Reduzierung der Subventionen.

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Die historische Entwicklung der Vergütungssätze

Ein Blick auf die vergangenen Jahre macht die Wirkung der Degression deutlich. Während Anlagenbetreiber im Jahr 2010 noch Vergütungssätze von über 30 Cent pro Kilowattstunde (ct/kWh) für 20 Jahre sichern konnten, bewegen sich die Sätze für typische neue Dachanlagen heute in einem Bereich von 6 bis 8 ct/kWh.

Typische Entwicklung der Einspeisevergütung (Beispielwerte):

  • 2010: ca. 34 ct/kWh
  • 2015: ca. 12 ct/kWh
  • 2020: ca. 9 ct/kWh
  • Heute: ca. 7 ct/kWh

Die Erfahrung zeigt, dass dieser starke Rückgang viele Interessenten zunächst verunsichert. Doch er ist ein Zeichen des Erfolgs und hat den Fokus für private Anlagenbetreiber entscheidend verschoben.

Was bedeutet die Degression für Ihre Investitionsentscheidung?

Die sinkende Einspeisevergütung hat dazu geführt, dass das primäre Ziel einer Photovoltaikanlage heute nicht mehr die Maximierung der Netzeinspeisung ist. Vielmehr rückt der Eigenverbrauch in den Mittelpunkt der Wirtschaftlichkeit.

Der Grund dafür liegt in der großen Differenz zwischen den Kosten für Strom aus dem Netz und der Vergütung für eingespeisten Strom.

Ein konkretes Alltagsbeispiel:
Angenommen, Sie beziehen Ihren Haushaltsstrom für 35 ct/kWh vom Energieversorger. Für den Solarstrom, den Sie mit Ihrer neuen Anlage ins Netz einspeisen, erhalten Sie hingegen nur 7 ct/kWh.

  • Jede Kilowattstunde Solarstrom, die Sie einspeisen, bringt Ihnen 7 Cent ein.
  • Jede Kilowattstunde Solarstrom, die Sie selbst verbrauchen, erspart Ihnen den Einkauf von Netzstrom und hat somit einen Wert von 35 Cent.

Ihr finanzieller Vorteil durch Eigenverbrauch ist in diesem Beispiel fünfmal so hoch wie durch die Einspeisung. Die Degression unterstreicht somit die Bedeutung, möglichst viel des selbst erzeugten Stroms auch im eigenen Haushalt zu nutzen – etwa durch den Betrieb von Haushaltsgeräten am Tag, das Laden eines Elektroautos oder die Nutzung eines Stromspeichers.

Für Ihre zeitliche Planung bedeutet das: Auch wenn die Einspeisevergütung nicht mehr der Haupttreiber ist, sichern Sie sich mit einer früheren Inbetriebnahme den aktuell gültigen, höheren Vergütungssatz für die nächsten 20 Jahre. Dieser Betrag bildet das finanzielle Fundament für all den Strom, den Sie nicht selbst verbrauchen können.

Häufige Fragen zur Degression der Einspeisevergütung (FAQ)

Gilt die Degression auch für meine bestehende Anlage?
Nein. Der Vergütungssatz, der zum Zeitpunkt der Inbetriebnahme Ihrer Anlage galt, ist Ihnen für 20 Jahre plus die verbleibenden Monate des Inbetriebnahmejahres staatlich garantiert. Die Absenkung betrifft ausschließlich Anlagen, die zu einem späteren Zeitpunkt installiert werden.

Wie erfahre ich die aktuellen Vergütungssätze?
Die Bundesnetzagentur veröffentlicht die gültigen Fördersätze auf ihrer Webseite. Informationsplattformen wie Photovoltaik.info bereiten diese Daten ebenfalls übersichtlich für Verbraucher auf.

Sinkt die Vergütung monatlich oder jährlich?
Der Anpassungsrhythmus wurde im Laufe der Jahre mehrfach geändert. Aktuell erfolgt die Absenkung in der Regel in einem festgelegten Rhythmus (z. B. monatlich oder alle sechs Monate) um einen Basissatz, der je nach Zubau nach oben oder unten korrigiert wird.

Lohnt sich eine Photovoltaikanlage bei so niedrigen Sätzen überhaupt noch?
Ja, mehr denn je. Die Wirtschaftlichkeit hängt heute primär von der Höhe des Eigenverbrauchs und den eingesparten Stromkosten ab. Die Einspeisevergütung ist nur noch ein zusätzlicher, willkommener Bonus für den überschüssigen Strom.

Gibt es neben der Einspeisevergütung noch andere Förderungen?
Ja, es gibt verschiedene Programme auf Bundes-, Landes- und Kommunalebene. Dazu gehören zinsgünstige Kredite, Investitionszuschüsse oder steuerliche Vorteile. Ein umfassender Überblick hilft dabei, die maximale Photovoltaik-Förderung für Ihr Projekt zu erhalten.

Welcher Zeitpunkt ist für die Höhe der Vergütung entscheidend?
Maßgeblich für die Höhe Ihrer Einspeisevergütung ist der Monat, in dem die Anmeldung Ihrer PV-Anlage bei der Bundesnetzagentur erfolgt und sie in Betrieb genommen wird.

Fazit: Ein intelligenter Mechanismus für einen reifen Markt

Die Degression der Einspeisevergütung ist kein Nachteil, sondern ein durchdachtes Steuerungsinstrument, das den Photovoltaik-Markt erfolgreich in die Reifephase geführt hat. Sie hat den Fokus von der reinen Stromproduktion für das Netz hin zur intelligenten Eigennutzung im Haushalt gelenkt.

Für Sie als potenzieller Anlagenbetreiber bedeutet das: Die Wirtschaftlichkeit Ihrer Investition liegt heute in Ihren eigenen Händen. Je mehr Solarstrom Sie selbst nutzen, desto schneller amortisiert sich Ihre Anlage. Die Einspeisevergütung bietet dabei eine solide und planbare Grundlage für den nicht selbst genutzten Strom. Wer die Entscheidung hinauszögert, sichert sich lediglich einen geringeren Vergütungssatz für die kommenden 20 Jahre.

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OLEKSANDR PUSHKAR
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