Defekter Einspeisezähler: So sichern Sie Ihre EEG-Vergütung

Ein unerwarteter Stillstand des Einspeisezählers verunsichert Betreiber von Photovoltaikanlagen schnell

Fällt das zentrale Messgerät aus, das die ins Netz eingespeiste Strommenge erfasst, steht die korrekte Abrechnung der EEG-Vergütung auf dem Spiel. Doch klare gesetzliche Regelungen sorgen dafür, dass Ihnen keine Einnahmen entgehen. Wir erklären Ihnen in diesem Beitrag, wie Sie bei einem Zählerdefekt richtig handeln und wie die eingespeiste Energiemenge zuverlässig ermittelt wird.

Die zentrale Rolle des Einspeisezählers

Jede Kilowattstunde Strom, die Ihre Photovoltaikanlage erzeugt und nicht direkt im Haus verbraucht wird, fließt ins öffentliche Netz. Für diese Einspeisung erhalten Sie eine gesetzlich festgelegte Vergütung – die sogenannte Einspeisevergütung. Der Einspeisezähler ist das geeichte Messinstrument, das genau erfasst, wie viel Strom Sie dem Netz zur Verfügung stellen. Seine Daten bilden die Grundlage für die monatliche oder jährliche Abrechnung durch Ihren Netzbetreiber.

Ein Ausfall dieses Zählers bedeutet, dass die entscheidende Datengrundlage für Ihre Einnahmen fehlt. Ohne korrekte Messwerte kann der Netzbetreiber keine reguläre Gutschrift erstellen.

Was tun bei einem Zählerausfall? Schritt für Schritt erklärt

Stellen Sie fest, dass Ihr Einspeisezähler keine Werte mehr anzeigt, stillsteht oder offensichtlich falsche Daten liefert, ist schnelles und strukturiertes Handeln gefragt. Die Erfahrung zeigt, dass eine proaktive Kommunikation den Prozess erheblich beschleunigt.

Schritt 1: Den Defekt umgehend melden

Der Einspeisezähler ist Eigentum des Messstellenbetreibers – das ist in den meisten Fällen der örtliche Netzbetreiber. Als Anlagenbetreiber sind Sie verpflichtet, einen Defekt unverzüglich zu melden.

  • Ansprechpartner: Kontaktieren Sie direkt Ihren Netzbetreiber oder den auf Ihrer Stromrechnung ausgewiesenen Messstellenbetreiber.
  • Dokumentation: Notieren Sie Datum und Uhrzeit, wann Sie den Defekt festgestellt haben, sowie den Zählerstand, falls er noch ablesbar ist. Machen Sie am besten ein Foto vom Zählerdisplay.

Ein typisches Anzeichen für eine Störung ist, wenn der Zähler bei voller Sonneneinstrahlung keine Aktivität mehr anzeigt. Während eine 10-kWp-Anlage an einem Sommertag problemlos 40–50 kWh einspeisen kann, registriert der Zähler null.

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Schritt 2: Die Schätzung der eingespeisten Strommenge (Ersatzwertbildung)

Bis der defekte Zähler ausgetauscht oder repariert ist, muss die eingespeiste Strommenge für den Ausfallzeitraum geschätzt werden. Dieser Prozess wird als Ersatzwertbildung bezeichnet und ist im Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) klar geregelt. Die gesetzliche Grundlage hierfür findet sich in § 71 Abs. 2 EEG 2021. Fällt der Zähler aus, ist der Netzbetreiber verpflichtet, die eingespeiste Strommenge nachvollziehbar zu schätzen. Dafür gibt es verschiedene anerkannte Verfahren:

  • Vergleichsdaten aus dem Vorjahr: Die einfachste Methode nutzt die Messwerte aus dem gleichen Zeitraum des Vorjahres. Hat Ihre Anlage im Juni des Vorjahres beispielsweise 1.200 kWh eingespeist, wird dieser Wert als Schätzung für den aktuellen Juni herangezogen.
  • Daten vergleichbarer Anlagen: Gibt es keine Vorjahreswerte, etwa bei einer neuen Anlage, kann der Netzbetreiber die Erzeugungsdaten einer benachbarten, technisch ähnlichen Anlage als Vergleichsmaßstab heranziehen.
  • Wetter- und Einstrahlungsdaten: Die präziseste Methode ist die Berechnung auf Basis der tatsächlichen Wetterdaten. Hierbei werden die spezifischen Einstrahlungswerte für Ihren Standort und den Ausfallzeitraum vom Deutschen Wetterdienst (DWD) oder anderen Anbietern herangezogen. In Kombination mit den technischen Daten Ihrer Anlage (Leistung, Ausrichtung, Neigung) lässt sich die wahrscheinliche Einspeisung sehr genau berechnen.

Die meisten Netzbetreiber entscheiden sich erfahrungsgemäß für eine Schätzung auf Basis von Wetterdaten, da diese Methode die fairsten und genauesten Ergebnisse liefert. Als Anlagenbetreiber haben Sie das Recht, die Berechnungsgrundlage der Schätzung einzusehen und auf Plausibilität zu prüfen.

Schritt 3: Prüfung der korrigierten Abrechnung

Sobald der Zähler repariert oder ausgetauscht wurde und die Schätzung für den Ausfallzeitraum vorliegt, erstellt der Netzbetreiber eine korrigierte Abrechnung.

  • Kontrolle: Vergleichen Sie die geschätzten Werte mit Ihren eigenen Erwartungen. Entsprechen sie den typischen Erträgen Ihrer Anlage für die jeweilige Jahreszeit?
  • Nachfrage: Sollten die Werte unplausibel niedrig erscheinen, fordern Sie eine detaillierte Aufschlüsselung der Berechnungsgrundlage an.

Ein Vierpersonenhaushalt mit einer 8-kWp-Anlage auf dem Dach und einem Jahresverbrauch von 4.500 kWh speist oft mehr als die Hälfte des erzeugten Stroms ein. Ein Zählerausfall von nur einem Monat im Sommer kann hier schnell einen Vergütungsausfall im dreistelligen Bereich bedeuten, weshalb eine genaue Prüfung unerlässlich ist.

Häufige Fragen zum Thema Zählerausfall

Hier beantworten wir einige der häufigsten Fragen zum Thema.

Wer trägt die Kosten für den Austausch des Zählers?

In der Regel trägt der Messstellenbetreiber (meist der Netzbetreiber) die Kosten für die Reparatur oder den Austausch, da der Zähler sein Eigentum ist. Diese Kosten sind üblicherweise bereits in der jährlichen Zählergebühr enthalten.

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Wie kann ich einem Zählerausfall vorbeugen?

Einem technischen Defekt können Sie nicht direkt vorbeugen. Sie können jedoch Ihre Anlage und die Zählerstände regelmäßig kontrollieren. Ein wöchentlicher Blick auf den Zähler oder die Nutzung eines Energie-Management-Systems hilft, Unregelmäßigkeiten frühzeitig zu erkennen.

Kann ich den Zähler selbst austauschen?

Nein, auf keinen Fall. Der Austausch eines geeichten Zählers darf ausschließlich von qualifiziertem Fachpersonal des Messstellenbetreibers durchgeführt werden. Eigenmächtige Eingriffe sind nicht nur gefährlich, sondern führen auch zum Verlust Ihres Vergütungsanspruchs.

Was passiert, wenn die Schätzung zu niedrig ausfällt?

Sollten Sie nachweisen können, dass die Schätzung des Netzbetreibers zu niedrig war (z. B. durch Daten aus Ihrem Wechselrichter-Monitoring), können Sie eine Nachkorrektur verlangen. Eine gute eigene Dokumentation ist hier entscheidend.

Fazit: Mit dem richtigen Vorgehen sind Sie auf der sicheren Seite

Ein defekter Einspeisezähler ist ärgerlich, aber kein Grund zur Panik. Dank klarer gesetzlicher Regelungen wird Ihre EEG-Vergütung auch für den Ausfallzeitraum fair und nachvollziehbar berechnet. Wichtig ist, dass Sie den Defekt sofort melden, den Prozess aktiv begleiten und die korrigierte Abrechnung sorgfältig prüfen. So stellen Sie sicher, dass Ihnen keine Einnahmen aus Ihrer Photovoltaikanlage entgehen.

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OLEKSANDR PUSHKAR
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