Die Clearingstelle EEG|KWKG: Ihr Wegweiser bei Konflikten mit dem Netzbetreiber

Ihre neue Photovoltaikanlage läuft, der erste Sonnenschein hat bereits fleißig Strom produziert – doch dann kommt die Abrechnung des Netzbetreibers und die Zahlen stimmen nicht. Der Betrag für Ihre Einspeisevergütung ist deutlich niedriger als erwartet. Anrufe und E-Mails beim Netzbetreiber bleiben erfolglos – eine Situation, die für Anlagenbetreiber nicht nur ärgerlich, sondern auch finanziell spürbar ist.

Genau für solche Fälle gibt es eine offizielle, neutrale Instanz, die vielen Betreibern unbekannt ist: die Clearingstelle EEG|KWKG. Sie ist Ihre erste Anlaufstelle, um Streitigkeiten mit Netzbetreibern fair, kostengünstig und außergerichtlich zu klären. In diesem Beitrag erfahren Sie, wann und wie Sie diese Hilfe in Anspruch nehmen können.

Was genau ist die Clearingstelle EEG|KWKG?

Die Clearingstelle EEG|KWKG ist eine vom Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz eingerichtete Schlichtungsstelle. Ihre Hauptaufgabe ist es, Unklarheiten und Streitigkeiten beizulegen, die sich aus dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) und dem Kraft-Wärme-Kopplungs-Gesetz (KWKG) ergeben.

Stellen Sie sich die Clearingstelle als einen neutralen Vermittler vor, der zwischen Ihnen als Anlagenbetreiber und dem Netzbetreiber steht. Anstatt ein teures und langwieriges Gerichtsverfahren anzustrengen, bietet sie einen strukturierten und fachkundigen Weg zur Lösungsfindung. Die Erfahrung zeigt: Ein Großteil der Konflikte lässt sich auf diesem Weg beilegen, oft innerhalb weniger Monate.

Typische Konfliktfälle: Wann sollten Sie die Clearingstelle einschalten?

Die Zuständigkeit der Clearingstelle ist klar definiert: Sie wird immer dann aktiv, wenn es um die Anwendung des EEG oder KWKG geht. In der Praxis betrifft das vor allem vier Kernbereiche.

Streitpunkt 1: Die Abrechnung der Einspeisevergütung

Dies ist einer der häufigsten Gründe für Auseinandersetzungen. Netzbetreiber verrechnen sich bei der Gutschrift für den eingespeisten Strom oder wenden einen falschen Vergütungssatz an.

  • Praxisbeispiel: Ein Eigenheimbesitzer hat eine 10-kWp-Anlage im Januar 2023 in Betrieb genommen. Der Netzbetreiber rechnet jedoch mit dem niedrigeren Vergütungssatz von Februar 2023 ab. Auf 20 Jahre hochgerechnet, kann dieser kleine Unterschied einen finanziellen Nachteil von mehreren hundert Euro ausmachen. Hier sorgt die Clearingstelle für Klarheit und prüft die korrekte Anwendung der gesetzlichen Einspeisevergütung.
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Streitpunkt 2: Der Netzanschluss Ihrer Anlage

Schon vor der Inbetriebnahme kann es zu Problemen kommen. Oft geht es um den sogenannten Netzverknüpfungspunkt – also die Stelle, an der Ihre Anlage an das öffentliche Stromnetz angeschlossen wird.

  • Praxisbeispiel: Der Netzbetreiber verlangt, den Netzanschluss an einem technisch ungünstigen und teuren Punkt auf dem Grundstück zu errichten. Sie als Betreiber sind jedoch der Meinung, dass ein einfacherer und kostengünstigerer Anschluss technisch ebenso möglich wäre. In einem solchen Fall bewertet die Clearingstelle die technischen und rechtlichen Rahmenbedingungen für den Netzanschluss einer Photovoltaikanlage und spricht eine Empfehlung aus.

Streitpunkt 3: Technische Anforderungen und Messkonzepte

Manchmal stellen Netzbetreiber Forderungen an die Technik oder die Messung des Stroms, die über das gesetzlich vorgeschriebene Maß hinausgehen und zusätzliche Kosten verursachen.

  • Praxisbeispiel: Ein Betreiber eines Balkonkraftwerks wird vom Netzbetreiber zum Einbau eines teuren Zweirichtungszählers aufgefordert, obwohl unter bestimmten Bedingungen auch ein Zähler mit Rücklaufsperre ausreichen würde. Die Clearingstelle klärt, welche technischen Vorgaben rechtlich bindend sind.

Streitpunkt 4: Fragen zur Anlagenzusammenfassung

Betreiben Sie mehrere kleine PV-Anlagen, etwa auf dem Hausdach und dem Garagendach, stellt sich die Frage, ob diese für die Berechnung der Vergütung als eine einzige oder als getrennte Anlagen gelten. Dies hat erhebliche Auswirkungen auf die Höhe der Vergütung.

  • Praxisbeispiel: Ein Landwirt betreibt eine Anlage auf dem Scheunendach und eine weitere auf dem Dach des Wohnhauses. Der Netzbetreiber fasst beide zusammen, wodurch die gesamte Installation in eine niedrigere Vergütungsklasse fällt. Die Clearingstelle kann klären, ob diese Zusammenfassung rechtens ist.

Der Weg zur Lösung: Die Verfahren der Clearingstelle

Die Clearingstelle bietet verschiedene Verfahren an, die auf die jeweilige Situation zugeschnitten sind. Für private Anlagenbetreiber sind vor allem zwei von Bedeutung.

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Das Votumverfahren: Eine Empfehlung für beide Seiten

Das Votumverfahren ist ideal für grundlegende Anwendungsfragen des EEG. Sie stellen einen Antrag, legen Ihre Sicht dar und der Netzbetreiber nimmt ebenfalls Stellung. Die Clearingstelle prüft den Fall und gibt eine begründete, schriftliche Empfehlung ab – das Votum. Dieses ist zwar rechtlich nicht bindend, hat aber aufgrund der hohen Fachkompetenz der Clearingstelle großes Gewicht. In der Praxis folgen Netzbetreiber diesen Empfehlungen fast immer.

Das Einigungsverfahren: Gemeinsam eine Lösung finden

Bei konkreten Konflikten, die eine individuelle Lösung erfordern, ist das Einigungsverfahren der richtige Weg. Hier agiert die Clearingstelle als Mediator. Ziel ist es, dass Sie und der Netzbetreiber eine gemeinsame, für beide Seiten akzeptable Vereinbarung treffen. Dieses Verfahren ist besonders dann sinnvoll, wenn die Kommunikation festgefahren ist. Die Erfahrung zeigt: Die Mehrheit dieser moderierten Gespräche führt zu einer Einigung.

Ein drittes Verfahren, das Schiedsverfahren, ähnelt einem Gerichtsverfahren und führt zu einer rechtlich bindenden Entscheidung. Es kommt bei privaten Anlagen jedoch seltener zur Anwendung.

Schritt für Schritt: So leiten Sie ein Verfahren ein

Der Weg zur Unterstützung durch die Clearingstelle ist transparent und einfacher als oft angenommen.

  1. Zuständigkeit prüfen: Klären Sie zuerst auf der Webseite der Clearingstelle EEG|KWKG, ob Ihr Anliegen in deren Zuständigkeitsbereich fällt.
  2. Online-Antrag stellen: Die meisten Verfahren können Sie direkt über das Online-Portal der Clearingstelle einleiten. Dafür ist eine Registrierung erforderlich.
  3. Sachverhalt schildern: Beschreiben Sie Ihr Problem so präzise wie möglich. Fügen Sie relevante Dokumente bei, etwa die strittige Abrechnung, den Schriftverkehr mit dem Netzbetreiber oder technische Unterlagen.
  4. Verfahrensbeginn: Nach einer ersten Prüfung Ihres Antrags nimmt die Clearingstelle Kontakt mit der Gegenseite auf und leitet das gewählte Verfahren ein. Sie werden über jeden Schritt informiert.

Häufige Fragen zur Clearingstelle EEG|KWKG (FAQ)

Was kostet ein Verfahren bei der Clearingstelle?

Die Verfahren sind bewusst kostengünstig gehalten. Für Votum- und Einigungsverfahren fallen in der Regel Gebühren im niedrigen dreistelligen Bereich an. Verglichen mit den Kosten eines Gerichtsverfahrens ist das nur ein Bruchteil. Die genauen Gebühren finden Sie auf der Webseite der Clearingstelle.

Wie lange dauert ein Verfahren?

Die Dauer hängt von der Komplexität des Falles und der Art des Verfahrens ab. Sie sollten mit einer Bearbeitungszeit von mehreren Monaten rechnen. Meist ist das jedoch deutlich schneller als ein regulärer Rechtsstreit.

Brauche ich für das Verfahren einen Anwalt?

Nein, in den meisten Fällen ist kein Anwalt erforderlich. Die Verfahren sind so gestaltet, dass auch juristische Laien sie selbstständig führen können. Die Kommunikation erfolgt in verständlicher Sprache.

Kann ich die Clearingstelle auch bei Problemen mit meinem Installateur anrufen?

Nein. Die Clearingstelle ist ausschließlich für Streitigkeiten zuständig, die sich aus der Anwendung des EEG und KWKG ergeben. Das betrifft in der Regel Konflikte mit dem Netzbetreiber oder Direktvermarkter. Vertragsstreitigkeiten mit Ihrem Solarteur fallen nicht in diesen Bereich.

Was passiert, wenn der Netzbetreiber die Empfehlung im Votumverfahren ignoriert?

Ein Votum ist zwar rechtlich nicht bindend, verschafft Ihnen aber eine sehr starke Position. Sollte der Netzbetreiber die Empfehlung ignorieren, können Sie mit diesem Votum im Rücken den zivilrechtlichen Weg beschreiten. Ihre Erfolgsaussichten vor Gericht steigen dadurch erheblich.

Fazit: Ihr Recht als Anlagenbetreiber unkompliziert durchsetzen

Konflikte mit dem Netzbetreiber sind frustrierend, aber Sie sind keineswegs machtlos. Die Clearingstelle EEG|KWKG bietet Ihnen ein wirksames und faires Instrument, um Ihr gutes Recht durchzusetzen, ohne sofort den teuren und unsicheren Klageweg einschlagen zu müssen. Sie schafft Waffengleichheit zwischen dem einzelnen Bürger und den oft großen Energieversorgern.

Wir von Photovoltaik.info möchten Sie nicht nur bei der Planung Ihrer Photovoltaikanlage unterstützen, sondern Ihnen auch im laufenden Betrieb zur Seite stehen. Zu wissen, dass es Institutionen wie die Clearingstelle gibt, gehört dazu und gibt Ihnen als Betreiber die notwendige Sicherheit.

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OLEKSANDR PUSHKAR
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