EEG-Vergütung: Ist Ihr Geld für 20 Jahre sicher? Der Bestandsschutz erklärt

Sie planen eine Investition in eine Photovoltaikanlage, und die zugesicherte Einspeisevergütung ist ein zentraler Baustein Ihrer Kalkulation. Doch die politische Landschaft ist im Wandel und Gesetze werden regelmäßig angepasst. Daher fragen Sie sich zu Recht: Bleibt die einmal zugesagte Vergütung für 20 Jahre wirklich unangetastet, selbst wenn sich die politischen Rahmenbedingungen ändern? Eine verständliche Sorge – und eine der Kernfragen für angehende Anlagenbetreiber. Die Antwort ist ein klares Ja, und sie beruht auf einem robusten Prinzip: dem Bestandsschutz.

Was ist die EEG-Einspeisevergütung genau?

Bevor wir uns dem Schutzmechanismus widmen, ein kurzer Blick auf die Grundlagen: Das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) ist das zentrale Instrument für den Ausbau erneuerbarer Energien in Deutschland. Eines seiner Kernstücke ist die Einspeisevergütung.

Wenn Ihre Photovoltaikanlage mehr Strom produziert, als Sie im Haushalt verbrauchen, wird dieser Überschuss in das öffentliche Netz eingespeist. Für jede eingespeiste Kilowattstunde (kWh) erhalten Sie von Ihrem Netzbetreiber einen gesetzlich festgelegten Geldbetrag. Die Höhe dieses Betrags hängt vom Zeitpunkt der Inbetriebnahme Ihrer Anlage ab und ist für 20 Jahre plus das Inbetriebnahmejahr staatlich garantiert.

Praxisbeispiel: Eine typische 10-kWp-Anlage auf einem Einfamilienhaus, die im Juni 2024 in Betrieb genommen wird, erhält den für diesen Monat geltenden Vergütungssatz. Dieser Satz wird dem Betreiber bis zum 31. Dezember 2044 für jede eingespeiste Kilowattstunde gezahlt.

Das Kernprinzip: Der gesetzlich verankerte Bestandsschutz

Im EEG bedeutet Bestandsschutz, dass die zum Zeitpunkt der Inbetriebnahme Ihrer Anlage geltenden gesetzlichen Regelungen für die gesamte Laufzeit von 20 Jahren bestehen bleiben. Zukünftige Gesetzesänderungen oder Kürzungen der Vergütungssätze für Neuanlagen haben keinen Einfluss auf Ihre bereits bestehende Zusage.

Dieser Schutz ist keine vage politische Zusage, sondern direkt im EEG verankert. Er schafft die notwendige Investitionssicherheit, die für den Ausbau der erneuerbaren Energien entscheidend ist. Ohne diese Verlässlichkei würden nur wenige Privatpersonen und Unternehmen in Solaranlagen investieren.

Die Erfahrung aus über zwei Jahrzehnten EEG-Geschichte bestätigt dies: Bei keiner der zahlreichen Gesetzesnovellen wurde dieser Grundsatz gebrochen.

Warum ist dieser Schutz so außergewöhnlich verlässlich?

Die Stabilität des Bestandsschutzes beruht auf zwei fundamentalen Säulen:

  1. Politische Notwendigkeit: Die Energiewende ist ein langfristiges politisches Ziel, das auf dezentrale, private Investitionen angewiesen ist. Würde der Staat gegebene Zusagen brechen, wäre das Vertrauen der Investoren zerstört und der weitere Ausbau der Photovoltaik käme zum Erliegen. Die Politik hat also ein Eigeninteresse daran, dieses Vertrauen zu wahren.
  2. Verfassungsrechtlicher Vertrauensschutz: Dies ist der stärkste Anker. Das deutsche Grundgesetz schützt das Vertrauen der Bürger in die Beständigkeit von Gesetzen, auf deren Grundlage sie finanzielle Entscheidungen getroffen haben. Eine rückwirkende Kürzung der Einspeisevergütung wäre ein sogenannter „echter Rückgriff“ und nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts verfassungsrechtlich unzulässig. Ihr Anspruch ist also nicht nur durch ein einfaches Gesetz, sondern indirekt auch durch die Verfassung geschützt.
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Was passiert bei zukünftigen Gesetzesänderungen (EEG-Novellen)?

Das EEG wird regelmäßig überarbeitet, um es an neue technologische und Marktentwicklungen anzupassen. Diese Anpassungen sind als EEG-Novellen bekannt. Dabei werden oft die Vergütungssätze für neu zu bauende Anlagen gesenkt oder die Regeln für den Eigenverbrauch modifiziert.

Für Sie als Betreiber einer bestehenden Anlage sind diese Änderungen jedoch irrelevant. Ihr „Vertrag“ mit dem Netzbetreiber basiert auf der Fassung des EEG, die am Tag der Inbetriebnahme Ihrer Anlage gültig war.

Alltagsszenario: Sie installieren Ihre Anlage im Jahr 2024. Ihr Nachbar entschließt sich zwei Jahre später, im Jahr 2026, eine baugleiche Anlage zu errichten. Zu diesem Zeitpunkt werden die Vergütungssätze sehr wahrscheinlich niedriger sein als 2024. Ihr Nachbar wird also für seinen eingespeisten Strom weniger Geld erhalten als Sie. Ihr höherer Vergütungssatz aus dem Jahr 2024 bleibt davon unberührt und läuft für die vollen 20 Jahre weiter.

Dieser Mechanismus stellt sicher, dass jede Generation von Anlagenbetreibern unter den Bedingungen investiert, die zum Zeitpunkt ihrer Entscheidung galten.

Häufig gestellte Fragen zum Bestandsschutz

Hier beantworten wir einige der häufigsten Fragen, die uns bei Photovoltaik.info zu diesem Thema erreichen.

Gilt der Schutz auch für die exakte Höhe der Vergütung?

Ja. Der Bestandsschutz bezieht sich nicht nur auf die Laufzeit von 20 Jahren, sondern auch auf den genauen Cent-Betrag pro Kilowattstunde, der Ihnen bei Inbetriebnahme zugesagt wurde. Dieser Betrag ist fix und ändert sich nicht.

Was ist, wenn ich meine Anlage später erweitere?

Wenn Sie Ihre bestehende Anlage um zusätzliche Module erweitern, wird dieser neue Anlagenteil rechtlich wie eine neue, separate Anlage behandelt. Für den Strom, der von den neuen Modulen erzeugt wird, erhalten Sie die Vergütung, die zum Zeitpunkt der Erweiterung aktuell ist. Der alte Teil Ihrer Anlage behält unverändert seine ursprüngliche, höhere Vergütung.

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Was passiert nach Ablauf der 20 Jahre EEG-Förderung?

Nach 20 Jahren endet die staatlich garantierte Einspeisevergütung. Ihre Anlage produziert aber weiterhin wertvollen und kostenlosen Strom. Sie haben dann mehrere Möglichkeiten:

  • Eigenverbrauch maximieren: Nutzen Sie so viel Strom wie möglich selbst, zum Beispiel durch einen Stromspeicher oder das Laden eines E-Autos.
  • Direktvermarktung: Verkaufen Sie Ihren überschüssigen Strom an der Strombörse, meist über einen spezialisierten Dienstleister.
  • Weiterbetrieb mit Anschlussvergütung: Oft gibt es gesetzliche Regelungen, die eine stark reduzierte, aber dennoch vorhandene Vergütung vom Netzbetreiber vorsehen.

Könnte der Staat die Zahlungen in einer schweren Krise stoppen?

Dies ist extrem unwahrscheinlich. Die Vergütungszahlungen sind eine gesetzliche Verpflichtung der Netzbetreiber und werden über die Strommärkte refinanziert. Es handelt sich nicht um eine freiwillige Subvention aus dem Staatshaushalt, die man einfach streichen könnte. Die verfassungsrechtlichen Hürden für einen solchen Eingriff in bestehende Verträge sind in Deutschland enorm hoch.

Fazit: Eine kalkulierbare und sichere Einnahmequelle

Der Bestandsschutz der EEG-Vergütung ist einer der stärksten Mechanismen im deutschen Recht. Er macht die Investition in eine Photovoltaikanlage zu einer besonders sicheren und kalkulierbaren langfristigen Geldanlage. Sie können fest damit rechnen, dass die Ihnen bei Inbetriebnahme zugesicherte Vergütung für die volle Laufzeit von 20 Jahren gezahlt wird – unabhängig von zukünftigen politischen Entscheidungen.

Diese außergewöhnliche Stabilität ist ein entscheidender Grund, warum das Planen einer Photovoltaikanlage für Eigenheimbesitzer nicht nur ein Beitrag zum Klimaschutz, sondern auch eine wirtschaftlich solide Entscheidung ist.

Sie möchten Ihre individuelle Situation besser einschätzen oder haben weitere Fragen? Auf Photovoltaik.info finden Sie umfassende Ratgeber und Planungshilfen.

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OLEKSANDR PUSHKAR
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