PV-Anlage auf Garage, Carport & Co.: Wann brauchen Sie eine Baugenehmigung?

Das Dach des Eigenheims ist bereits optimal genutzt oder eignet sich aufgrund von Verschattung nicht für eine Photovoltaikanlage. Gleichzeitig liegen die Dächer von Garage, Carport oder sogar dem Gartenhaus oft den ganzen Tag in der Sonne – eine ungenutzte Chance. Viele Eigenheimbesitzer fragen sich deshalb, ob sie diese Flächen einfach für die Solarstromerzeugung nutzen können oder ob dafür ein aufwendiges Genehmigungsverfahren beim Bauamt notwendig ist. Dieser Beitrag gibt Ihnen eine klare Orientierung im oft unübersichtlichen Baurecht.
Die gute Nachricht: Meistens genehmigungsfrei, aber nicht regelfrei
In den meisten Bundesländern ist die Errichtung von Photovoltaikanlagen auf bestehenden Gebäuden grundsätzlich genehmigungsfrei. Fachleute sprechen hier von „Verfahrensfreiheit“, was bedeutet, dass Sie in der Regel keinen Bauantrag stellen müssen, um Solarmodule auf Ihrem Garagendach zu installieren. Diese Regelung findet sich in den jeweiligen Landesbauordnungen (LBO) der Bundesländer.
Allerdings ist „genehmigungsfrei“ nicht mit „regelfrei“ zu verwechseln. Auch wenn kein formeller Antrag nötig ist, müssen Sie als Bauherr sicherstellen, dass alle öffentlich-rechtlichen Vorschriften eingehalten werden. Dazu gehören insbesondere:
- Die Standsicherheit (Statik): Das Dach muss das zusätzliche Gewicht der Anlage tragen können.
- Der Brandschutz: Die Installation muss sicher sein und darf keine erhöhte Brandgefahr darstellen.
- Der Denkmalschutz: Bei denkmalgeschützten Gebäuden gelten deutlich strengere Regeln.
- Lokale Bauvorschriften: Der Bebauungsplan Ihrer Gemeinde kann eigene Vorgaben enthalten.
Als Eigentümer liegt die Verantwortung für die Einhaltung dieser Vorschriften allein bei Ihnen.
Garage, Carport, Gartenhaus: Wo liegen die Unterschiede?
Ob eine PV-Anlage auf einem Nebengebäude als genehmigungsfrei gilt, hängt maßgeblich davon ab, ob das Bauwerk rechtlich als „Gebäude“ gilt. Die Verfahrensfreiheit bezieht sich nämlich explizit auf Anlagen „an und auf Gebäuden“.
Die Photovoltaikanlage auf dem Garagendach
Eine Garage wird baurechtlich eindeutig als Gebäude eingestuft. Deshalb ist die Installation einer PV-Anlage auf einem Garagendach in der Regel genehmigungsfrei, genau wie auf dem Dach eines Wohnhauses. Besonders Flachdächer von Garagen eignen sich hervorragend, da die Module mit einer Aufständerung optimal zur Sonne ausgerichtet werden können.
Praxisbeispiel: Ein Eigenheimbesitzer hat ein Garagenflachdach mit einer Fläche von 40 m² und plant dort die Installation einer 5-kWp-Anlage. Vor Beginn der Arbeiten muss er zwingend die Statik der Garage prüfen lassen, um sicherzustellen, dass die Dachkonstruktion das zusätzliche Gewicht der Module (ca. 15–20 kg/m²) und der Aufständerung tragen kann. Eine Photovoltaikanlage auf dem Garagendach kann so eine ideale Ergänzung zur Hauptanlage oder eine clevere Erstinstallation sein.
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Ab 1.299,00 €Die PV-Anlage auf dem Carport
Auch ein Carport gilt in den meisten Fällen als Gebäude oder zumindest als gebäudeähnliche bauliche Anlage, weshalb hier zumeist die Genehmigungsfreiheit greift. Besonders attraktiv ist die Kombination mit einer Wallbox, um ein Elektroauto direkt mit selbst erzeugtem Solarstrom zu laden. Die Erfahrung zeigt, dass die Statik bei Carports, insbesondere bei Leichtbauweisen, ein noch wichtigerer Faktor ist als bei massiven Garagen.
Praxisbeispiel: Eine Familie schafft sich ein E-Auto an und möchte dieses mit einem Solar-Carport laden. Da der Carport von der Straße gut sichtbar ist, prüft die Familie vorab den Bebauungsplan der Gemeinde. Dieser enthält eine Klausel, die stark spiegelnde Dachdeckungen verbietet. Sie entscheiden sich daher für reflexionsarme Solarmodule. Unabhängig davon müssen die allgemeinen Voraussetzungen für eine Photovoltaikanlage erfüllt sein.
Das Gartenhaus als kleiner Stromerzeuger
Beim Gartenhaus ist die Situation etwas komplexer. Ob es als „Gebäude“ im Sinne des Baurechts gilt, hängt von seiner Größe, Bauweise und dem Fundament ab. Ein kleiner Geräteschuppen ohne festes Fundament ist in der Regel kein Gebäude. Eine PV-Anlage darauf könnte als eigenständige bauliche Anlage gelten und wäre somit potenziell genehmigungspflichtig. Ein großes, massiv gebautes Gartenhaus mit Betonfundament wird hingegen eher als Gebäude eingestuft, was die Installation vereinfacht.
Praxisbeispiel: Ein Hobbygärtner möchte sein solides Gartenhaus (20 m²) mit einer kleinen Inselanlage ausstatten, um Beleuchtung und eine Wasserpumpe autark zu betreiben. Da er unsicher ist, ob sein Gartenhaus als Gebäude zählt, fragt er formlos bei der zuständigen unteren Bauaufsichtsbehörde seiner Gemeinde nach. Diese bestätigt ihm die Genehmigungsfreiheit für sein konkretes Vorhaben.
Wichtige Stolpersteine: Was Sie immer prüfen sollten
Auch wenn meist keine Genehmigung erforderlich ist, gibt es einige Punkte, die Sie vor der Installation unbedingt klären müssen, um rechtliche Probleme oder teure Rückbauten zu vermeiden.
Der Bebauungsplan Ihrer Gemeinde
Jede Gemeinde kann in einem Bebauungsplan (B-Plan) eigene Vorschriften für die Gestaltung von Gebäuden und Grundstücken festlegen, die auch Solaranlagen betreffen können. Mögliche Einschränkungen sind:
- Verbot von spiegelnden oder reflektierenden Bauteilen.
- Vorgaben zur Farbgestaltung.
- Ausschluss von Aufbauten auf bestimmten Dachflächen.
Ein Blick in den B-Plan ist daher unerlässlich. Diesen können Sie üblicherweise bei Ihrer Stadt- oder Gemeindeverwaltung einsehen.
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5.299,00 €Die Statik des Nebengebäudes
Eine Photovoltaikanlage bedeutet zusätzliches Gewicht für das Dach: Rechnen Sie pro Quadratmeter mit etwa 15 bis 25 kg für die Module und die Unterkonstruktion. Bei Schnee kann die Last noch deutlich höher ausfallen. Gerade bei älteren Garagen oder leichten Carport-Konstruktionen ist eine Prüfung durch einen Statiker dringend zu empfehlen. Sie als Bauherr sind für die Standsicherheit verantwortlich.
Denkmal- und Ensembleschutz
Steht Ihr Haus oder sogar nur das Nebengebäude unter Denkmalschutz oder befindet es sich in einem geschützten Ensemblebereich, ist eine Genehmigung durch die Denkmalschutzbehörde fast immer erforderlich. Die Hürden sind hier oft hoch, da das äußere Erscheinungsbild nicht beeinträchtigt werden darf.
Rücksicht auf die Nachbarn: Blendwirkung
Solarmodule können je nach Sonnenstand und Winkel das Licht reflektieren und Nachbarn blenden. Eine erhebliche Blendwirkung kann einen Unterlassungsanspruch des Nachbarn begründen. Achten Sie bei der Planung auf eine sinnvolle Ausrichtung oder verwenden Sie reflexionsarme Module, um Konflikte von vornherein zu vermeiden.
FAQ – Häufige Fragen zum Baurecht bei PV-Anlagen auf Nebengebäuden
Muss ich meinen Plan beim Bauamt melden, auch wenn er genehmigungsfrei ist?
Eine formelle Meldung ist nicht vorgeschrieben. Eine kurze, formlose Anfrage bei der zuständigen Baubehörde schafft jedoch Klarheit und wird von Experten oft empfohlen. So vermeiden Sie Missverständnisse bezüglich lokaler Vorschriften.
Was passiert, wenn ich ohne notwendige Genehmigung baue?
Wird eine Anlage ohne die erforderliche Genehmigung errichtet, kann die Baubehörde ein Bußgeld verhängen und im schlimmsten Fall den Rückbau der Anlage anordnen.
Gelten die gleichen Regeln für thermische Solaranlagen?
Ja, die Landesbauordnungen unterscheiden meist nicht zwischen Photovoltaik (Strom) und Solarthermie (Wärme). Die Regelungen zur Verfahrensfreiheit gelten meist für „Solaranlagen“ im Allgemeinen.
Wer ist für die Prüfung der Statik verantwortlich?
Die Verantwortung liegt immer beim Bauherrn, also beim Eigentümer des Gebäudes. Es ist ratsam, einen qualifizierten Statiker oder den ausführenden Fachbetrieb mit dieser Prüfung zu beauftragen.
Fazit: Sicherheit durch sorgfältige Planung
Die Installation einer Photovoltaikanlage auf Garage, Carport oder Gartenhaus ist eine hervorragende Möglichkeit, ungenutzte Flächen für die saubere Energiegewinnung zu erschließen. Auch wenn in den allermeisten Fällen dafür keine Baugenehmigung erforderlich ist, bleibt eine sorgfältige Vorabklärung unerlässlich. Prüfen Sie immer den lokalen Bebauungsplan und lassen Sie im Zweifel die Statik des Nebengebäudes von einem Fachmann bewerten. Eine kurze Anfrage beim Bauamt Ihrer Gemeinde kann letzte Unsicherheiten beseitigen und sorgt dafür, dass Sie langfristig Freude an Ihrem selbst erzeugten Strom haben.
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