Antrag auf Liebhaberei für Ihre PV-Anlage: Vorlage und Anleitung für das Finanzamt

Hinter der Entscheidung für eine eigene Photovoltaikanlage steht oft der Wunsch nach Unabhängigkeit, Kosteneinsparungen und einem Beitrag zum Klimaschutz.

Doch sobald die Module auf dem Dach montiert sind, kommt für viele Betreiber eine neue Sorge hinzu: die Bürokratie. Steuererklärungen, Gewinnermittlung und Umsatzsteuer sind Themen, die die Freude an der eigenen Stromerzeugung schnell trüben können.

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Zum Glück hat der Gesetzgeber für eine deutliche Erleichterung gesorgt. Für die meisten privat betriebenen PV-Anlagen gilt heute: Sie sind steuerlich irrelevant. Mit einem einfachen Schreiben an das Finanzamt, dem Antrag auf Liebhaberei, schaffen Sie klare Verhältnisse und sparen sich den administrativen Aufwand.

Was bedeutet „Liebhaberei“ bei einer Photovoltaikanlage?

Im Steuerrecht beschreibt der Begriff „Liebhaberei“ eine Tätigkeit, die ohne die Absicht betrieben wird, Gewinne zu erzielen (sogenannte „Gewinnerzielungsabsicht“).

Wenn das Finanzamt eine Tätigkeit als Liebhaberei einstuft, hat das eine entscheidende Konsequenz: Weder Gewinne noch Verluste müssen in der Steuererklärung angegeben werden.

Für Betreiber von PV-Anlagen bedeutet das einen enormen Vorteil. Anstatt aufwendig Einnahmen und Ausgaben in einer Einnahmenüberschussrechnung (EÜR) gegenüberzustellen, wird die Anlage steuerlich wie ein privates Haushaltsgerät behandelt.

Ihre Solaranlage wird steuerlich so unkompliziert wie Ihr Kühlschrank oder Ihre Waschmaschine. Sie müssen sich um die Einkommensteuer für den erzeugten Strom keine Gedanken mehr machen.

Die große Vereinfachung: Wer profitiert von der Neuregelung?

Mit dem Jahressteuergesetz 2022 wurde eine weitreichende Vereinfachung für kleine Photovoltaikanlagen eingeführt, die seit dem 1. Januar 2023 in vollem Umfang gilt: Die Einnahmen aus dem Betrieb sind nun von der Einkommensteuer befreit.

Von dieser Regelung profitieren Sie, wenn Ihre Anlage folgende Kriterien erfüllt:

  • Anlagen bis 30 kWp: Auf Einfamilienhäusern (inklusive Nebengebäuden wie Garagen oder Carports) installierte Anlagen mit einer Bruttoleistung von bis zu 30 Kilowatt-Peak (kWp) sind pauschal steuerbefreit.

  • Anlagen auf Mehrfamilienhäusern: Bei Anlagen auf Gebäuden mit mehreren Wohn- oder Gewerbeeinheiten gilt eine Grenze von 15 kWp pro Einheit.

  • Gesamtleistungsgrenze: Pro Steuerpflichtigem dürfen mehrere Anlagen betrieben werden, solange deren Gesamtleistung 100 kWp nicht überschreitet.

Praxisbeispiel: Eine Familie installiert eine 12-kWp-Anlage auf ihrem Hausdach und eine weitere 5-kWp-Anlage auf dem Garagendach. Da die Gesamtleistung von 17 kWp unter der 30-kWp-Grenze für ein Einfamilienhaus liegt, sind alle Einnahmen automatisch steuerfrei. Es muss keine Gewinnermittlung mehr erstellt werden.

Warum ein Antrag auf Liebhaberei trotzdem sinnvoll ist

Wenn die Steuerbefreiung doch automatisch gilt, warum dann noch einen Antrag beim Finanzamt stellen? Die Erfahrung zeigt, dass eine proaktive Kommunikation mit der Behörde späteren Nachfragen und Unklarheiten am besten vorbeugt.

  1. Schaffung klarer Verhältnisse: Mit einem formlosen Schreiben informieren Sie das Finanzamt offiziell darüber, dass Ihre Anlage unter die Vereinfachungsregelung fällt. Dies wird in Ihrer Steuerakte vermerkt und verhindert, dass Sie in den Folgejahren zur Abgabe einer Gewinnermittlung aufgefordert werden.

  2. Rechtssicherheit: Der Antrag dokumentiert Ihre Entscheidung und gibt Ihnen die Sicherheit, dass das Thema steuerlich abgeschlossen ist.

  3. Besonders wichtig für Altanlagen: Betreiber, deren Anlagen bereits vor 2022 in Betrieb genommen wurden und die bisher ihre Gewinne versteuern mussten, können mit diesem Antrag dem Finanzamt den Wechsel in die neue, unbürokratische Regelung klar signalisieren.

Weitere Informationen zur steuerlichen Behandlung finden Sie auch in unserem umfassenden Ratgeber zu Photovoltaik und Steuern.

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Vorlage: Ihr formloser Antrag an das Finanzamt

Sie benötigen keinen Steuerberater, um diesen Antrag zu stellen. Sie können die folgende Vorlage einfach kopieren, mit Ihren Daten ergänzen und an Ihr zuständiges Finanzamt senden.


Max Mustermann
Musterstraße 1
12345 Musterstadt
Steuernummer: 123/456/7890

An das
Finanzamt Musterstadt
Finanzamtsstraße 1
12345 Musterstadt

Datum: [Aktuelles Datum]

Betreff: Antrag auf steuerliche Behandlung als Liebhaberei für meine Photovoltaikanlage gemäß § 3 Nr. 72 EStG, Steuernummer: 123/456/7890

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit beantrage ich, meine Photovoltaikanlage am Standort [Straße, Hausnummer, PLZ, Ort] ab sofort als Liebhaberei ohne Gewinnerzielungsabsicht zu behandeln.

Die Anlage wurde am [Datum der Inbetriebnahme] in Betrieb genommen und hat eine installierte Leistung von [Leistung in kWp] kWp. Sie befindet sich auf meinem privat genutzten Einfamilienhaus.

Die gesetzlichen Voraussetzungen nach § 3 Nr. 72 EStG für die Steuerbefreiung der Einnahmen und Entnahmen sind damit erfüllt.

Ich verzichte somit auf die Geltendmachung von Verlusten und bitte Sie, die Anlage ertragsteuerlich nicht mehr zu berücksichtigen. Bitte bestätigen Sie mir den Erhalt dieses Schreibens und die zukünftige steuerliche Behandlung als Liebhaberei.

Mit freundlichen Grüßen

Max Mustermann


Schritt-für-Schritt-Anleitung: So gehen Sie vor

  1. Daten sammeln: Halten Sie Ihre Steuernummer, das Inbetriebnahmedatum und die Leistung Ihrer Anlage in kWp bereit. Diese Informationen finden Sie im Inbetriebnahmeprotokoll oder im Marktstammdatenregister.

  2. Antrag anpassen: Übernehmen Sie die Vorlage und füllen Sie die entsprechenden Stellen mit Ihren persönlichen Daten aus.

  3. Antrag versenden: Senden Sie das Schreiben an Ihr zuständiges Finanzamt. Am einfachsten und sichersten geht das über das ELSTER-Portal. Alternativ ist auch der Versand per Post (idealerweise als Einschreiben) möglich.

Für Betreiber kleinerer Systeme wie Balkonkraftwerke ist der Prozess noch einfacher. Details dazu erklärt unser Leitfaden zur Anmeldung eines Balkonkraftwerks.

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Häufige Fragen (FAQ) zur Liebhaberei bei PV-Anlagen

Muss ich den Antrag stellen, wenn meine Anlage 2023 oder später installiert wurde?

Nein, der Antrag ist nicht verpflichtend, da die Steuerbefreiung automatisch greift. Viele Betreiber entscheiden sich dennoch dafür, um Missverständnisse mit dem Finanzamt von vornherein auszuschließen und eine formale Bestätigung in den Akten zu haben.

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Was ist mit älteren Anlagen, die vor 2023 in Betrieb genommen wurden?

Die Neuregelung gilt rückwirkend für alle Einnahmen ab dem Steuerjahr 2022. Für Betreiber von Altanlagen ist der Antrag besonders empfehlenswert, um dem Finanzamt den Systemwechsel klar zu signalisieren und die bisherige steuerliche Erfassung zu beenden.

Gilt die Regelung auch für vermietete Immobilien?

Ja, allerdings mit angepassten Grenzwerten. Auf überwiegend zu Wohnzwecken genutzten Gebäuden (z. B. Mehrfamilienhäusern) sind Anlagen mit bis zu 15 kWp pro Wohn- oder Gewerbeeinheit steuerbefreit.

Benötige ich für diesen Antrag einen Steuerberater?

In der Regel nicht. Der hier beschriebene Prozess ist für den Standardfall konzipiert und kann von den meisten Betreibern selbstständig durchgeführt werden. Nur in komplexen Fällen, etwa bei mehreren Immobilien mit PV-Anlagen, kann eine Beratung sinnvoll sein.

Was passiert mit der Umsatzsteuer?

Auch dieses Thema wurde stark vereinfacht. Seit dem 1. Januar 2023 gilt für die Lieferung und Installation von PV-Anlagen und zugehörigen Speichern ein Umsatzsteuersatz von 0 % (Nullsteuersatz). Für die meisten privaten Käufer entfällt dadurch die Notwendigkeit, sich mit der Kleinunternehmerregelung oder der Regelbesteuerung auseinanderzusetzen, da keine Vorsteuer mehr zur Erstattung anfällt.

Fazit: Bürokratie einfach hinter sich lassen

Die steuerliche Behandlung einer Photovoltaikanlage hat sich von einem komplexen Ärgernis zu einem einfachen Vorgang gewandelt. Dank der gesetzlichen Vereinfachungen können sich Betreiber kleinerer Anlagen voll und ganz auf das konzentrieren, worum es eigentlich geht: sauberen, günstigen und selbst erzeugten Strom.

Der formlose Antrag auf Liebhaberei ist dabei ein kleiner, aber wirkungsvoller Schritt, um für Klarheit beim Finanzamt zu sorgen und das Steuerthema für Ihre PV-Anlage dauerhaft abzuschließen.

Sie möchten Ihre individuelle Situation besser einschätzen oder planen gerade Ihre erste Anlage? Weitere praxisnahe Informationen zur Auswahl der richtigen Komponenten finden Sie direkt auf Photovoltaik.info.

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Patrick Thoma
Patrick Thoma

Patrick Thoma ist Gründer von Mehrklicks.de und JVGLABS.com.
Er entwickelt Systeme für KI-Sichtbarkeit und semantische Architektur – mit Fokus auf Marken, die in ChatGPT, Perplexity und Google SGE sichtbar bleiben wollen.

Mehr über ihn und die Arbeit:
Über Patrick Thoma | Mehrklicks – KI-Sichtbarkeit | Unsere Leistungen