Anschlusszusage vom Netzbetreiber: Gültigkeit, Fristen und was Sie wissen müssen

Der Entschluss für die eigene Photovoltaikanlage ist gefasst, die Planung mit dem Installateur abgeschlossen – dann kommt Post vom lokalen Netzbetreiber. Darin enthalten: die sogenannte Anschlusszusage. Für viele zukünftige Anlagenbetreiber ist dies nur ein weiteres Dokument im Prozess, doch das Schreiben enthält eine entscheidende, oft übersehene Information: eine Frist. Wird sie versäumt, kann das im schlimmsten Fall den gesamten Zeitplan Ihres Projekts gefährden.

Dieser Beitrag erklärt verständlich, was die Anschlusszusage bedeutet, wie lange sie gültig ist und was zu tun ist, wenn die Installation Ihrer Anlage nicht fristgerecht erfolgen kann.

Was genau ist die Anschlusszusage?

Die Anschlusszusage, oft auch als Reservierungsbestätigung oder Netzzusage bezeichnet, ist die formelle Genehmigung Ihres Netzbetreibers, Ihre geplante Photovoltaikanlage an das öffentliche Stromnetz anzuschließen. Sie bestätigt, dass das Netz an dem von Ihnen vorgesehenen Anschlusspunkt über die notwendige Kapazität verfügt, um den erzeugten Solarstrom aufzunehmen.

Stellen Sie sich die Anschlusszusage wie eine Tischreservierung in einem beliebten Restaurant vor: Sie sichern sich einen Platz für eine bestimmte Zeit. Der Netzbetreiber reserviert mit der Zusage quasi einen „Platz“ beziehungsweise eine Leistungskapazität im Stromnetz für Ihre Anlage. Diese Zusage basiert auf den technischen Anschlussregeln (insb. VDE-AR-N 4105) und den Vorgaben aus dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG). Ohne diese Genehmigung darf Ihre Anlage nicht mit dem öffentlichen Netz verbunden werden.

Die Verbindlichkeit und Gültigkeitsdauer der Zusage

Die Anschlusszusage ist mehr als nur eine unverbindliche Information. Sie stellt eine beidseitige Verpflichtung dar: Der Netzbetreiber verpflichtet sich, Ihre Anlage unter den genannten technischen Bedingungen anzuschließen, und Sie signalisieren Ihre Absicht, das Projekt umzusetzen.

Wie lange ist die Anschlusszusage gültig?

Da der Netzbetreiber die Kapazität im Netz nicht unbegrenzt freihalten kann, ist jede Anschlusszusage befristet.

Erfahrungsgemäß setzen die meisten Netzbetreiber Fristen zwischen 6 und 12 Monaten für die Inbetriebnahme der Anlage. Die genaue Gültigkeitsdauer finden Sie direkt im Schreiben Ihres Netzbetreibers. Diese Befristung ermöglicht es den Netzbetreibern, ihre Netzauslastung verlässlich zu planen und ungenutzte Kapazitäten wieder für andere Projekte freizugeben.

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Ist die Zusage rechtlich bindend?

Ja, die Zusage ist für beide Seiten bindend, solange die darin festgelegten Bedingungen erfüllt werden. Der Netzbetreiber kann die Zusage nicht ohne triftigen Grund zurückziehen. Sie als Antragsteller sind zwar nicht verpflichtet, die Anlage zu bauen, sollten den Netzbetreiber aber informieren, falls Sie Ihr Projekt aufgeben, damit die reservierte Netzkapazität wieder für andere Interessenten frei wird.

Was passiert, wenn die Frist abläuft? Die häufigsten Gründe und Lösungen

In der Praxis kommt es immer wieder vor, dass die in der Anschlusszusage genannte Frist zur Inbetriebnahme nicht eingehalten werden kann. Das ist in der Regel kein Grund zur Panik, erfordert aber Ihr aktives Handeln.

Typische Gründe für Verzögerungen

Die Ursachen für eine verspätete Inbetriebnahme sind vielfältig und liegen oft nicht in Ihrer Hand. Zu den häufigsten Gründen gehören:

  • Lieferschwierigkeiten bei Komponenten: Lange Wartezeiten für Photovoltaikmodule oder Wechselrichter können den Zeitplan gefährden.
  • Ausgelastete Installateure: Der Mangel an Fachkräften führt oft zu langen Vorlaufzeiten bei der Montage.
  • Unerwartete bauliche Herausforderungen: Manchmal stellt sich erst vor Ort heraus, dass zum Beispiel die Dacheindeckung erneuert werden muss.
  • Verzögerungen bei der Finanzierung oder Genehmigungen: Bürokratische Prozesse können ebenfalls Zeit kosten.

Schritt für Schritt: So reagieren Sie bei drohendem Fristablauf

Sollten Sie absehen, dass die Frist nicht eingehalten werden kann, ist proaktive Kommunikation entscheidend.

  1. Frist im Blick behalten: Notieren Sie sich das in der Zusage genannte Datum sofort nach Erhalt in Ihrem Kalender.
  2. Frühzeitig Kontakt aufnehmen: Warten Sie nicht bis zur letzten Woche. Sobald eine deutliche Verzögerung absehbar ist, sollten Sie den zuständigen Sachbearbeiter bei Ihrem Netzbetreiber kontaktieren.
  3. Grund der Verzögerung schildern: Erklären Sie sachlich und transparent, warum es zu der Verzögerung kommt (z. B. Lieferverzug der Solarmodule, kein verfügbarer Handwerker).
  4. Formlose Fristverlängerung beantragen: Bitten Sie um eine Verlängerung der Gültigkeit Ihrer Anschlusszusage. Die meisten Netzbetreiber zeigen sich hier kooperativ, insbesondere wenn die Gründe nachvollziehbar sind.
  5. Schriftliche Bestätigung einholen: Lassen Sie sich die neue Frist unbedingt schriftlich (meist per E-Mail) bestätigen, um einen verbindlichen Nachweis zu haben.

Praxisbeispiel: Ihre Anlage soll laut Zusage bis zum 30. September in Betrieb gehen. Ihr Installateur teilt Ihnen im Juli mit, dass er aufgrund von Lieferengpässen erst im Oktober mit der Montage beginnen kann. Anstatt abzuwarten, rufen Sie direkt Ihren Netzbetreiber an, schildern die Situation und bitten um eine Verlängerung bis zum 31. Dezember. In der Regel wird einem solchen Antrag unkompliziert stattgegeben.

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Sonderfall Balkonkraftwerk: Gilt das auch hier?

Für Betreiber von Balkonkraftwerken ist der Prozess deutlich einfacher. Da diese Mini-PV-Anlagen nur eine sehr geringe Leistung haben, durchlaufen sie ein vereinfachtes Anmeldeverfahren. Eine formelle Anschlusszusage mit monatelanger Frist wie bei großen Dachanlagen gibt es hier üblicherweise nicht. Die Anmeldung erfolgt direkt beim Netzbetreiber und im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur, oft über einfache Online-Formulare.

FAQ – Häufige Fragen zur Anschlusszusage

Was kostet die Prüfung und Erteilung der Anschlusszusage?

In der Regel ist die Erstellung der Anschlusszusage für Standardanlagen auf Einfamilienhäusern kostenfrei und Teil des Service des Netzbetreibers. Bei sehr großen oder komplexen Anlagen können Kosten für eine detaillierte Netzverträglichkeitsprüfung anfallen.

Kann der Netzbetreiber meinen Antrag auf Anschluss ablehnen?

Eine Ablehnung ist nur aus triftigen technischen Gründen möglich, zum Beispiel wenn das örtliche Stromnetz nachweislich überlastet ist. In diesem Fall muss der Netzbetreiber die Ablehnung begründen und Ihnen in der Regel einen alternativen, technisch geeigneten Anschlusspunkt vorschlagen.

Muss ich die Anlage bauen, wenn ich eine Zusage erhalten habe?

Nein, es besteht keine Baupflicht. Wenn Sie sich gegen das Projekt entscheiden, ist es jedoch fair und wichtig, den Netzbetreiber zu informieren, damit die für Sie reservierte Kapazität anderweitig vergeben werden kann.

Was ist der Unterschied zwischen der Anschlusszusage und der Inbetriebnahme?

Die Anschlusszusage ist die schriftliche Erlaubnis des Netzbetreibers, Ihre Anlage an das Netz anzuschließen. Die Inbetriebnahme ist der tatsächliche technische Vorgang, bei dem die Anlage nach der Installation erstmalig Strom in das öffentliche Netz einspeist.

Fazit: Die Anschlusszusage als wichtiger Meilenstein

Die Anschlusszusage des Netzbetreibers ist ein zentrales Dokument auf Ihrem Weg zur eigenen Solaranlage. Sie gibt Ihnen die Sicherheit, dass Ihr Vorhaben technisch umsetzbar ist und am Stromnetz willkommen ist. Behandeln Sie dieses Schreiben mit der gebotenen Aufmerksamkeit und behalten Sie die darin genannte Frist im Auge. Eine vorausschauende Planung und offene Kommunikation mit dem Netzbetreiber sorgen dafür, dass auch unvorhergesehene Verzögerungen Ihr Projekt nicht aus der Bahn werfen.

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OLEKSANDR PUSHKAR
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