Anlagenzusammenfassung nach EEG: Wann mehrere PV-Anlagen als eine gelten

Stellen Sie sich vor, Sie haben bereits eine Photovoltaikanlage auf Ihrem Hausdach und möchten nun auch das sonnige Garagendach nutzen, um noch mehr eigenen Strom zu erzeugen. Sie installieren also eine zweite, kleinere Anlage. In Ihrer Vorstellung betreiben Sie nun zwei separate Anlagen. Aus rechtlicher Sicht könnten beide jedoch als eine einzige, größere Anlage gewertet werden. Dieser Vorgang, bekannt als Anlagenzusammenfassung, ist im Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) geregelt und hat weitreichende Konsequenzen für Ihre Einspeisevergütung und weitere Pflichten. Dieser Beitrag erklärt verständlich, wann der Netzbetreiber mehrere Anlagen zusammenfasst und was das für Sie bedeutet.
Was ist eine Anlagenzusammenfassung und warum gibt es sie?
Die Anlagenzusammenfassung ist ein rechtlicher Mechanismus aus dem EEG. Er besagt, dass mehrere einzelne Photovoltaikanlagen unter bestimmten Voraussetzungen zu einer einzigen fiktiven Anlage zusammengefasst werden.
Der Gesetzgeber möchte damit eine sogenannte „Salami-Taktik“ verhindern. Ohne diese Regelung könnten Betreiber eine große Anlage (z. B. 50 kWp) in fünf kleine Anlagen zu je 10 kWp aufteilen. Das Ziel wäre, für jede kleine Anlage von den vorteilhafteren Konditionen zu profitieren, die oft für kleinere Anlagengrößen gelten, wie etwa höhere Vergütungssätze oder geringere bürokratische Hürden. Die Zusammenfassung sorgt also für eine faire und einheitliche Behandlung von Anlagen vergleichbarer Gesamtgröße.
Die vier entscheidenden Kriterien für eine Zusammenfassung
Damit mehrere Anlagen als eine einzige gelten, müssen vier Kriterien gleichzeitig erfüllt sein. Fehlt auch nur eine dieser Voraussetzungen, werden die Anlagen getrennt voneinander betrachtet.
- Gleicher Anlagenbetreiber: Die Anlagen müssen derselben Person oder demselben Unternehmen gehören.
- Gleiche Art der Energieerzeugung: Die Anlagen müssen Strom aus der gleichen Energiequelle erzeugen. Bei Photovoltaik ist dies immer Solarstrahlung, weshalb dieses Kriterium stets erfüllt ist.
- Unmittelbare räumliche Nähe: Die Anlagen müssen sich auf demselben Grundstück oder in unmittelbarer Nachbarschaft befinden.
- Zeitlicher Zusammenhang: Die Anlagen müssen innerhalb von zwölf aufeinanderfolgenden Kalendermonaten in Betrieb genommen worden sein.
Die Kriterien der Anlagenzusammenfassung im Detail
Sehen wir uns die entscheidenden Punkte genauer an, denn hier kommt es oft auf die Details an.
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Gerade das Kriterium der räumlichen Nähe ist in der Praxis oft entscheidend. Grundsätzlich gilt:
- Auf demselben Grundstück: Anlagen, die sich auf dem gleichen Flurstück befinden – beispielsweise auf dem Wohnhaus und der dazugehörigen Garage – gelten als räumlich zusammengehörig.
- Auf benachbarten Grundstücken: Auch Anlagen auf direkt angrenzenden Grundstücken können zusammengefasst werden, wenn sie technisch und wirtschaftlich miteinander verbunden sind.
Praxisbeispiel: Sie installieren im März eine 10-kWp-Anlage auf Ihrem Wohnhaus. Im September desselben Jahres folgt eine 5-kWp-Anlage auf dem Carport, der auf demselben Grundstück steht. Da beide Anlagen Ihnen gehören und sich auf demselben Grundstück befinden, ist das Kriterium der räumlichen Nähe erfüllt.
2. Zeitlicher Zusammenhang: Die 12-Monats-Regel
Dieses Kriterium ist klar definiert: Es werden alle Anlagen zusammengefasst, die innerhalb von zwölf aufeinanderfolgenden Kalendermonaten in Betrieb genommen wurden. Die Frist beginnt mit der Inbetriebnahme der ersten Anlage.
Wichtig zu wissen: Es geht hier nicht um ein Kalenderjahr (Januar bis Dezember), sondern um einen rollierenden 12-Monats-Zeitraum.
Praxisbeispiel:
- Inbetriebnahme Anlage 1: 15. Mai 2023
- relevantes Zeitfenster: 15. Mai 2023 bis 14. Mai 2024
- Inbetriebnahme Anlage 2: 10. April 2024
In diesem Fall liegen beide Inbetriebnahmen innerhalb des 12-Monats-Fensters – das Kriterium ist also erfüllt. Würde die zweite Anlage erst am 20. Mai 2024 in Betrieb gehen, wäre die Frist überschritten und eine Zusammenfassung auf dieser Grundlage ausgeschlossen. Viele Anlagenbetreiber, die eine Erweiterung planen, warten daher strategisch 13 Monate, um eine Zusammenfassung zu vermeiden.
Welche Folgen hat die Anlagenzusammenfassung für Sie?
Werden Ihre Anlagen zusammengefasst, werden sie rechtlich und bei der Abrechnung wie eine einzige, größere Anlage behandelt. Die Gesamtleistung entspricht der Summe der Einzelleistungen. Dies hat vor allem finanzielle Konsequenzen.
Einfluss auf die Einspeisevergütung
Die Einspeisevergütung in Deutschland ist degressiv gestaltet. Das bedeutet: Je größer die installierte Leistung, desto geringer ist in der Regel der Vergütungssatz pro eingespeister Kilowattstunde (kWh).
Beispielrechnung (mit fiktiven Werten zur Veranschaulichung):
- Anlage A (10 kWp): Vergütungssatz 8,2 ct/kWh
- Anlage B (5 kWp): Vergütungssatz 8,2 ct/kWh (da ebenfalls in der Leistungsklasse bis 10 kWp)
Ohne Zusammenfassung würden Sie für den eingespeisten Strom beider Anlagen 8,2 ct/kWh erhalten.
- Zusammengefasste Anlage (15 kWp): Die Gesamtleistung fällt nun in die nächste Leistungsklasse (10 bis 40 kWp). Der Vergütungssatz für den Leistungsanteil, der durch die zweite Anlage hinzukommt, könnte dadurch auf z. B. 7,1 ct/kWh sinken.
Dieser Unterschied mag gering erscheinen, summiert sich aber über die Laufzeit von 20 Jahren auf einen erheblichen Betrag. Die Erfahrung zeigt, dass die korrekte Planung Ihrer Photovoltaikanlage unter Berücksichtigung dieser Regeln für die Wirtschaftlichkeit entscheidend ist.
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8.599,00 €Relevanz für die EEG-Umlage (historisch und bei älteren Anlagen)
Bis zur Novelle des EEG 2023 fiel für den Eigenverbrauch von Solarstrom bei Anlagen über einer bestimmten Größe eine anteilige EEG-Umlage an. Die damalige Freigrenze lag bei 30 kWp installierter Leistung und 30 MWh (30.000 kWh) Eigenverbrauch pro Jahr. Durch die Zusammenfassung zweier Anlagen – zum Beispiel 18 kWp auf dem Haus und 15 kWp auf der Scheune – konnte diese Schwelle überschritten werden, was zur Umlagepflicht führte.
Aktueller Stand (seit EEG 2023): Für Neuanlagen, die seit dem 1. Januar 2023 in Betrieb genommen wurden, ist die EEG-Umlage auf Eigenverbrauch vollständig entfallen. Dies vereinfacht die Situation für neue Projekte erheblich. Für Bestandsanlagen gelten jedoch weiterhin die alten Regelungen, weshalb die Anlagenzusammenfassung hier relevant bleiben kann.
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Gilt die Anlagenzusammenfassung auch für Balkonkraftwerke?
Ja, theoretisch schon. Ein Balkonkraftwerk ist rechtlich eine Photovoltaikanlage. Wenn Sie also eine Dachanlage und ein Balkonkraftwerk am selben Standort innerhalb von 12 Monaten in Betrieb nehmen, werden diese vom Netzbetreiber zusammengefasst. Aufgrund der geringen Leistung eines Balkonkraftwerks (meist unter 1 kWp) sind die finanziellen Auswirkungen auf die Einspeisevergütung jedoch minimal und in der Praxis oft zu vernachlässigen.
Wer entscheidet über die Zusammenfassung?
Die Prüfung und Entscheidung liegt bei Ihrem zuständigen Netzbetreiber. Bei der Anmeldung Ihrer Anlagen prüft er die vier Kriterien und teilt Ihnen das Ergebnis mit.
Kann ich die Zusammenfassung umgehen, indem ich eine Anlage auf meine Frau anmelde?
Die Anmeldung von Anlagen auf unterschiedliche Betreiber (z. B. Ehepartner) kann eine Zusammenfassung verhindern, da das Kriterium „gleicher Anlagenbetreiber“ nicht mehr erfüllt ist. Dies muss jedoch wirtschaftlich und rechtlich sauber gestaltet sein. Scheinkonstruktionen, bei denen eine Person faktisch beide Anlagen betreibt, könnten rechtlich angefochten werden.
Was passiert, wenn ich eine Anlage erweitere, anstatt eine neue zu bauen?
Eine Erweiterung ist die Aufstockung der Modulanzahl an einem bestehenden Wechselrichter oder der Austausch des Wechselrichters. Rechtlich wird dies oft anders behandelt als die Installation einer komplett neuen Anlage. Hier kommt es sehr auf die Details und die Auslegung durch den Netzbetreiber an. Eine frühzeitige Absprache ist hier besonders ratsam.
Fazit: Vorausschauende Planung ist entscheidend
Die Regelungen zur Anlagenzusammenfassung mögen auf den ersten Blick komplex wirken. Im Kern geht es jedoch um vier klare Kriterien, die Sie bei der Planung berücksichtigen sollten. Besonders der zeitliche Abstand von mehr als zwölf Monaten zwischen zwei Projekten ist ein gängiger und legitimer Weg, um eine Zusammenfassung zu vermeiden und die Konditionen für jede Anlage separat zu sichern.
Wenn Sie mehrere Dächer oder Flächen für Photovoltaik nutzen möchten, planen Sie Ihr Vorgehen sorgfältig. Die richtige Strategie wirkt sich über Jahrzehnte positiv auf Leistung und Rentabilität Ihrer PV-Anlage aus.
Sie möchten Ihre individuelle Situation besser einschätzen oder planen ein konkretes Projekt? Weitere praxisnahe Informationen und eine Übersicht passender Komponenten finden Sie direkt auf Photovoltaik.info.



