Was tun, wenn der Solarteur insolvent geht? Rechte und nächste Schritte

Ein Anruf bei der Firma führt ins Leere. Kurz darauf bestätigt sich die Befürchtung: Der Solarteur hat Insolvenz angemeldet. Ein solches Szenario ist für jeden Bauherrn eine enorme Belastung und wirft drängende Fragen auf. In diesem Beitrag erfahren Sie, wie die rechtliche Lage aussieht und welche Schritte Sie jetzt unternehmen müssen, um Ihren Schaden zu begrenzen und Ihr Projekt zu retten.

Die aktuelle Marktlage: Warum das Insolvenzrisiko steigt

Die Sorge vor einer Insolvenz des Handwerkspartners ist nicht unbegründet. Aktuelle Wirtschaftsdaten zeigen einen deutlichen Anstieg der Unternehmensinsolvenzen, insbesondere im Baugewerbe und im Handwerk. Gestiegene Materialkosten, Zinsentwicklungen und Fachkräftemangel setzen viele, auch langjährig etablierte Betriebe, unter Druck. Für Sie als Kunde bedeutet das: Eine sorgfältige Auswahl des Partners und das Wissen um die richtigen Schritte im Ernstfall sind wichtiger denn je, um die oft erheblichen Solaranlage Kosten abzusichern.

Die Erfahrung zeigt, dass gerade Unternehmen, die mit ungewöhnlich günstigen Angeboten oder sehr hohen Vorauszahlungen arbeiten, einem erhöhten Risiko ausgesetzt sein können.

Ihre rechtliche Situation je nach Projektphase

Die Konsequenzen einer Insolvenz hängen stark davon ab, in welcher Phase sich Ihr Photovoltaik-Projekt befindet. Rechtlich gesehen wird der Vertrag mit dem insolventen Unternehmen durch die Eröffnung des Insolvenzverfahrens zunächst „in der Schwebe“ gehalten. Ein vom Gericht bestellter Insolvenzverwalter entscheidet über das weitere Vorgehen.

Fall 1: Vertrag unterschrieben, aber die Arbeiten haben nicht begonnen

Haben Sie bereits eine Anzahlung geleistet, ist die Situation kritisch. Ihr Geld fließt in die sogenannte Insolvenzmasse, aus der alle Gläubiger bedient werden.

  • Ihr Geld: Die Wahrscheinlichkeit, Ihre Anzahlung vollständig zurückzuerhalten, ist äußerst gering. Sie werden zu einem von vielen Gläubigern, die am Ende des Verfahrens oft nur einen kleinen Bruchteil ihrer Forderung ausgezahlt bekommen.
  • Der Vertrag: Der Insolvenzverwalter hat ein Wahlrecht: Er kann den Vertrag erfüllen, wenn dies für die Insolvenzmasse vorteilhaft ist, zum Beispiel bei einem profitablen Auftrag. In der Praxis geschieht dies jedoch selten, weshalb er die Erfüllung des Vertrags meist ablehnen wird. Sie können dann zwar vom Vertrag zurücktreten, müssen Ihre Anzahlung aber als Forderung im Insolvenzverfahren anmelden.

Praxisbeispiel: Sie haben 5.000 € für eine 10-kWp-Anlage angezahlt. Der Betrieb geht vor Lieferbeginn insolvent. Diese 5.000 € sind nun eine Forderung an die Insolvenzmasse. Selbst wenn Sie am Ende eine Quote von 5 % erhalten, bekommen Sie nur 250 € zurück.

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Fall 2: Die Montage läuft oder ist unvollendet

Steht die Baustelle still, ist die Lage komplexer. Hier entscheidet ebenfalls der Insolvenzverwalter, ob der Auftrag fertiggestellt wird. Oftmals fehlt es dem insolventen Unternehmen an Personal und Material, um die Arbeiten fortzusetzen.

Ein Baugerüst steht an einem Haus, auf dem Dach sind bereits Montageschienen für Solarmodule installiert, aber die Module fehlen noch.

  • Eigentum an Material: Prüfen Sie Ihren Vertrag und die Lieferscheine. Wurden Solarmodule, Wechselrichter oder Montagesysteme bereits auf Ihre Baustelle geliefert und vollständig bezahlt? Oft sichern sich Lieferanten über einen „Eigentumsvorbehalt“ ab. Das bedeutet: Die Ware gehört Ihnen erst dann, wenn sie vollständig bezahlt ist. Unbezahlte Ware kann der Insolvenzverwalter oder der Lieferant zurückfordern.
  • Fortführung der Arbeiten: In der Regel wird der Insolvenzverwalter die Fertigstellung ablehnen. Sie müssen sich dann einen neuen Handwerksbetrieb suchen, der die Anlage fertigstellt. Dies führt fast immer zu Mehrkosten, da der neue Betrieb die bisherigen Arbeiten erst prüfen muss und keine Gewährleistung dafür übernimmt.

Fall 3: Die Anlage ist fertig, aber es tritt ein Mangel auf (Gewährleistung)

Ihre Anlage läuft seit einem Jahr einwandfrei, doch plötzlich zeigt der Wechselrichter eine Störung. Normalerweise wäre dies ein klassischer Gewährleistungsfall für Ihren Solarteur. Ist dieser jedoch insolvent, existiert Ihr Ansprechpartner für die gesetzliche Gewährleistung nicht mehr.

  • Gewährleistungsansprüche: Ihre Ansprüche auf Nachbesserung oder Reparatur gegenüber dem Installationsbetrieb sind praktisch wertlos. Sie können diese zwar zur Insolvenztabelle anmelden, erhalten aber im Regelfall keine Leistung oder finanzielle Entschädigung.
  • Herstellergarantie als Rettung: Hier zeigt sich der Wert hochwertiger Komponenten. Für die Hauptbestandteile Ihrer Anlage – Solarmodule, Wechselrichter und oft auch den Stromspeicher – gibt es separate Herstellergarantien. Im Schadensfall müssen Sie sich direkt an den Hersteller wenden. Bewahren Sie daher alle Dokumente, Seriennummern und Garantiezertifikate sorgfältig auf.

Checkliste: Die 5 wichtigsten Schritte bei Insolvenz des Solarteurs

Wenn Sie von der Insolvenz Ihres Partners erfahren, ist schnelles und strukturiertes Handeln entscheidend. Gehen Sie die folgenden Punkte Schritt für Schritt durch:

  1. Informationen einholen und Kontakt aufnehmen
    Finden Sie heraus, welches Amtsgericht für das Insolvenzverfahren zuständig ist und wer als Insolvenzverwalter bestellt wurde. Diese Information finden Sie online im offiziellen Portal www.insolvenzbekanntmachungen.de. Nehmen Sie schriftlich Kontakt mit dem Insolvenzverwalter auf, schildern Sie Ihren Fall und fragen Sie nach, was mit Ihrem Vertrag geschieht.

  2. Alles lückenlos dokumentieren
    Stellen Sie alle Unterlagen zusammen: Angebot, Auftragsbestätigung, Rechnungen, Zahlungsnachweise und die gesamte E-Mail-Korrespondenz. Machen Sie detaillierte Fotos vom aktuellen Zustand der Baustelle, falls die Arbeiten bereits begonnen haben. Diese Dokumentation ist entscheidend, um Ihre Ansprüche zu belegen.

  3. Forderungen zur Insolvenztabelle anmelden
    Alle finanziellen Ansprüche (Anzahlungen, Schadensersatz für Mehrkosten durch eine neue Firma etc.) müssen Sie schriftlich beim Insolvenzverwalter „zur Insolvenztabelle anmelden“. Hierfür gibt es in der Regel feste Fristen. Der Verwalter wird Sie normalerweise anschreiben, aber es ist sicherer, selbst aktiv zu werden.

  4. Rechtlichen Rat einholen
    Spätestens wenn es um größere Summen oder komplexe Sachverhalte geht, sollten Sie einen Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht konsultieren. Er kann Ihre Verträge prüfen, die Kommunikation mit dem Insolvenzverwalter übernehmen und Ihre Chancen realistisch einschätzen.

  5. Einen neuen Partner für die Fertigstellung suchen
    Warten Sie nicht zu lange. Beginnen Sie frühzeitig mit der Suche nach einem neuen Fachbetrieb, der die Installation übernimmt oder eine unfertige Anlage begutachtet und fertigstellt. Holen Sie hierfür mehrere Angebote ein, da die Kosten für die Übernahme einer Fremdbaustelle variieren können.

So schützen Sie sich im Vorfeld einer Beauftragung

Am besten ist es, gar nicht erst in diese Situation zu geraten. Mit einigen Vorsichtsmaßnahmen können Sie das Risiko minimieren:

  • Anbieter prüfen: Informieren Sie sich über die Firmengeschichte. Wie lange ist das Unternehmen am Markt? Holen Sie Bonitätsauskünfte (z. B. über Creditreform) ein.
  • Zahlungsplan vereinbaren: Leisten Sie keine hohen Vorauszahlungen ohne entsprechende Sicherheit (z. B. eine Bankbürgschaft). Ein seriöser Zahlungsplan ist an den Baufortschritt gekoppelt: eine Rate nach Materiallieferung, eine weitere nach der Montage, die letzte nach Inbetriebnahme.
  • Vertragsdetails beachten: Achten Sie darauf, dass im Angebot die genauen Hersteller und Typenbezeichnungen der Komponenten aufgeführt sind. So können Sie im Ernstfall die Herstellergarantien einfacher geltend machen.
  • Versicherungsschutz prüfen: Eine gute Photovoltaik Versicherung deckt zwar keine Insolvenz des Errichters ab, schützt Ihre Investition aber nach der Fertigstellung vor vielen anderen Risiken.
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Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Was passiert mit meiner Anzahlung bei einer Insolvenz?

Ihre Anzahlung wird Teil der Insolvenzmasse. Sie müssen Ihre Forderung beim Insolvenzverwalter anmelden, erhalten aber in den meisten Fällen nur einen sehr geringen Prozentsatz zurück. Die Erfahrung zeigt, dass Vorauszahlungen ohne Gegenleistung das größte finanzielle Risiko für Bauherren darstellen.

Gehören die bereits gelieferten Solarmodule mir?

Das hängt davon ab, ob Sie die Module bereits vollständig bezahlt haben und ob der Lieferant einen Eigentumsvorbehalt geltend macht. Solange die Ware nicht vollständig bezahlt ist, gehört sie rechtlich meist noch dem Lieferanten oder fällt in die Insolvenzmasse. Klären Sie dies unbedingt mit dem Insolvenzverwalter.

Wer kümmert sich um die Gewährleistung für meine fertige Anlage?

Die Gewährleistungspflicht des Installationsbetriebs erlischt mit der Insolvenz. Für Defekte an den Komponenten (Module, Wechselrichter, Speicher) müssen Sie sich direkt an die jeweiligen Hersteller wenden und deren Produktgarantien in Anspruch nehmen. Für Montagemängel gibt es leider keinen direkten Ansprechpartner mehr.

Kann ich einfach eine andere Firma mit der Fertigstellung beauftragen?

Sobald der Insolvenzverwalter den Vertrag nicht weiterführen möchte (was die Regel ist), können und müssen Sie eine neue Firma beauftragen. Diese wird jedoch eine genaue Prüfung der bisherigen Arbeiten vornehmen und für diesen Teil keine Haftung übernehmen.

Fazit: Vorbeugen ist besser als heilen

Die Insolvenz des Solarteurs ist ein ernsthaftes Problem, das Ihr Projekt verzögern und verteuern kann. Der beste Schutz ist eine sorgfältige Auswahl des Partners und vertragliche Regelungen, die hohe Vorauszahlungen vermeiden. Sollte der Ernstfall dennoch eintreten, sind eine schnelle Reaktion, eine lückenlose Dokumentation und das Wissen um Ihre Rechte entscheidend, um den Schaden zu begrenzen. Die Herstellergarantien der Komponenten bilden dabei ein wichtiges Sicherheitsnetz für den langfristigen Betrieb Ihrer Anlage.

Weitere praxisnahe Informationen zur Auswahl der richtigen Komponenten und zur Planungssicherheit finden Sie direkt auf Photovoltaik.info. Unsere Ratgeber helfen Ihnen, fundierte Entscheidungen zu treffen und die richtigen Fragen zu stellen, bevor Sie einen Vertrag unterschreiben.

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