Umzug mit Balkonkraftwerk: So gelingt die An- und Abmeldung
Die Umzugskartons sind gepackt, die neue Wohnung ist bezugsbereit – doch was geschieht mit der Mini-Solaranlage auf dem Balkon? Ein Balkonkraftwerk ist eine wertvolle Investition in Ihre Stromversorgung und zieht beim Wohnungswechsel natürlich mit um.
Der Umzug selbst ist technisch unkompliziert, ist jedoch mit einigen Verwaltungsschritten verbunden, damit Sie auch am neuen Standort legal und sicher Strom produzieren können. Dieser Beitrag erklärt Ihnen Schritt für Schritt, wie Sie bei der Abmeldung am alten und der Anmeldung am neuen Wohnort vorgehen.
Warum eine Ummeldung überhaupt notwendig ist
Auch wenn es sich nur um eine kleine Anlage handelt, speist ein Balkonkraftwerk Strom ins öffentliche Netz ein und unterliegt deshalb in Deutschland einer Meldepflicht. Jede stromerzeugende Anlage muss eindeutig einem Standort, dem sogenannten Betriebsort, zugeordnet sein. Da sich bei einem Umzug dieser Standort ändert, ist eine formale Ummeldung unumgänglich.
Die Registrierung dient zwei wesentlichen Zwecken:
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Marktstammdatenregister (MaStR): Die Bundesnetzagentur führt dieses zentrale Register, um einen Überblick über sämtliche stromerzeugenden Anlagen in Deutschland zu haben. Diese Daten sind für die Netzstabilität und die Planung der Energiewende entscheidend.
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Netzbetreiber: Ihr lokaler Netzbetreiber ist für die Sicherheit und Stabilität des Stromnetzes in der Region verantwortlich. Er muss wissen, welche Anlagen an sein Netz angeschlossen sind, um die Netzsicherheit zu gewährleisten und die Eignung Ihres Stromzählers zu prüfen.
Die gute Nachricht: Der Prozess ist standardisiert und für Betreiber von Balkonkraftwerken stark vereinfacht.
Schritt-für-Schritt-Anleitung: Der Umzug mit Ihrer Mini-PV-Anlage
Der Umzug mit Ihrem Kraftwerk läuft in drei Phasen ab: Abmeldung, Transport und Neuanmeldung. Diese Anleitung hilft Ihnen, den Überblick zu behalten.
1. Die Abmeldung am alten Wohnort: Die Stilllegung im MaStR
Am alten Standort muss die Anlage formal außer Betrieb genommen werden. Das klingt komplizierter, als es ist: Sie müssen das Balkonkraftwerk nicht entsorgen, sondern melden lediglich das Ende des Betriebs an dieser spezifischen Adresse.
So gehen Sie vor:
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Login im Marktstammdatenregister: Melden Sie sich mit Ihren Zugangsdaten im Webportal des Marktstammdatenregisters (www.marktstammdatenregister.de) an.
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Anlage auswählen: Navigieren Sie zu Ihrer registrierten Einheit (Ihrem Balkonkraftwerk).
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Betrieb beenden: Wählen Sie die Option „Endgültige Stilllegung“. Auch wenn die Anlage nur umzieht, ist dies der formal korrekte Weg, um den Betrieb am alten Standort zu beenden. Das System fragt nach dem Datum der Stilllegung – hier geben Sie das Datum an, an dem Sie die Anlage abbauen.
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Information an den alten Netzbetreiber: In der Regel erhält der Netzbetreiber eine automatische Benachrichtigung durch die Änderung im MaStR. Die Erfahrung zeigt jedoch, dass eine kurze, formlose E-Mail an den alten Netzbetreiber Klarheit schafft und Missverständnissen vorbeugt.
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Die Solarmodule sind das Herzstück Ihrer Anlage und zugleich ihr empfindlichster Teil. Gehen Sie beim Abbau und Transport entsprechend sorgfältig vor:
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Trennen Sie die Anlage vom Stromnetz, bevor Sie mit dem Abbau beginnen.
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Schützen Sie die Glasoberflächen der Module vor Kratzern und die Ecken vor Stößen. Umzugsdecken oder große Kartonagen eignen sich hierfür ideal.
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Transportieren Sie die Module stehend oder gut gepolstert liegend, um mechanische Belastungen zu vermeiden.

3. Die Anmeldung am neuen Wohnort
Am neuen Wohnort beginnt der Anmeldeprozess von vorn. Er ist identisch mit der erstmaligen Anmeldung eines Balkonkraftwerks.
Schritt 1: Anmeldung beim neuen Netzbetreiber
Noch bevor Sie die Anlage wieder in Betrieb nehmen, müssen Sie sie beim zuständigen Netzbetreiber für Ihre neue Adresse anmelden. Den Netzbetreiber finden Sie auf einer Stromrechnung des Vormieters oder über eine Onlinesuche mit Ihrer Postleitzahl. Die meisten Netzbetreiber stellen dafür ein vereinfachtes Online-Formular bereit.
Schritt 2: Prüfung des Stromzählers
Ein entscheidender Punkt bei der Anmeldung ist der Stromzähler, denn der Netzbetreiber muss sicherstellen, dass ein geeignetes Modell installiert ist.
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Anforderung: Sie benötigen einen Zähler mit Rücklaufsperre oder einen Zweirichtungszähler. Alte Ferraris-Zähler (die mit der rotierenden Scheibe) ohne Rücklaufsperre sind nicht zulässig, da sie rückwärtslaufen würden, was als Stromdiebstahl gewertet wird.
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Zählerwechsel: Sollte ein veralteter Zähler verbaut sein, ist der Netzbetreiber gesetzlich verpflichtet, diesen kostenlos gegen ein modernes Modell auszutauschen. In der Regel erfolgt dieser Austausch innerhalb weniger Wochen nach der Anmeldung.

Schritt 3: Neuregistrierung im Marktstammdatenregister
Sobald die Zustimmung des Netzbetreibers vorliegt (oder parallel dazu), registrieren Sie Ihre Anlage im MaStR neu.
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Neuanlage anlegen: Loggen Sie sich in Ihr bestehendes MaStR-Benutzerkonto ein. Sie müssen keinen neuen Account erstellen. Legen Sie einfach eine neue Einheit für Ihr Balkonkraftwerk mit den Daten des neuen Standorts an.
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Frist beachten: Die Registrierung muss innerhalb eines Monats nach der Inbetriebnahme am neuen Standort erfolgen.
Häufige Fragen zum Umzug mit einem Balkonkraftwerk (FAQ)
Was passiert, wenn ich die Ummeldung vergesse?
Der Betrieb einer nicht angemeldeten Anlage stellt eine Ordnungswidrigkeit dar und kann mit einem Bußgeld belegt werden. Angesichts des geringen Aufwands für die Ummeldung sollten Sie dieses Risiko nicht eingehen.
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12.999,00 €Muss ich meinen Vermieter am neuen Wohnort informieren?
Ja, unbedingt. Holen Sie vor der Montage die schriftliche Erlaubnis Ihres neuen Vermieters oder der Eigentümergemeinschaft ein. Das Recht, ein Balkonkraftwerk zu besitzen, bedeutet nicht automatisch das Recht, es an jeder beliebigen Fassade oder jedem Balkon zu montieren.
Mein neuer Stromzähler wurde noch nicht installiert, darf ich das Balkonkraftwerk trotzdem schon betreiben?
Offiziell lautet die Antwort nein. Der Betrieb ist erst nach Freigabe durch den Netzbetreiber und mit einem geeigneten Zähler gestattet. Der Anschluss an einen alten Zähler ohne Rücklaufsperre ist nicht erlaubt.
Ändert sich durch den Umzug etwas an der Leistung meines Balkonkraftwerks?
Die technische Leistung der Anlage bleibt gleich. Der tatsächliche Stromertrag hängt jedoch stark von den Bedingungen am neuen Standort ab – insbesondere von der Ausrichtung (optimal ist Süden), dem Neigungswinkel und eventueller Verschattung durch Bäume oder Nachbargebäude.
Fazit: Ein Umzug ist kein Hindernis für Ihre private Energiewende
Ein Balkonkraftwerk ist eine mobile Anlage, die problemlos mit Ihnen umziehen kann. Der administrative Aufwand ist überschaubar und mit wenigen Klicks online erledigt. Der Prozess – Abmeldung am alten Standort und Neuanmeldung am neuen – sorgt dafür, dass Sie Ihre private Energiewende gesetzeskonform und sicher fortsetzen.

Der kleine Aufwand lohnt sich, um auch im neuen Zuhause von selbst erzeugtem Strom und niedrigeren Energiekosten zu profitieren. Falls Sie überlegen, ob sich die Mitnahme lohnt oder ein neues, leistungsstärkeres Modell die bessere Wahl ist, finden Sie auf Photovoltaik.info wertvolle Informationen. Dort erfahren Sie auch, ob Ihr neues Zuhause die richtigen Voraussetzungen für ein passendes Balkonkraftwerk bietet.



