Umsatzsteuer-Voranmeldung für die PV-Anlage: Eine Anleitung für Elster

Die Photovoltaikanlage ist auf dem Dach, der Zähler läuft und die erste Gutschrift vom Netzbetreiber ist eingetroffen. Für viele Anlagenbetreiber, die sich für die Regelbesteuerung entschieden haben, folgt nun ein wichtiger, wenn auch oft als bürokratisch empfundener Schritt: die Umsatzsteuer-Voranmeldung. Mit der richtigen Anleitung ist dieser Prozess jedoch einfacher als gedacht – und der Schlüssel dazu, sich die Mehrwertsteuer für den Kauf Ihrer Anlage vom Finanzamt zurückzuholen.

Dieser Ratgeber führt Sie Schritt für Schritt durch das Elster-Formular und zeigt Ihnen, welche Felder für Sie als Betreiber einer PV-Anlage relevant sind.

Warum eine Umsatzsteuer-Voranmeldung für Ihre PV-Anlage?

Wenn Sie eine Photovoltaikanlage betreiben und Strom ins Netz einspeisen, gelten Sie aus steuerlicher Sicht als Unternehmer. Mit der Entscheidung für die Regelbesteuerung verzichten Sie freiwillig auf die Kleinunternehmerregelung. Der größte Vorteil dieses Schrittes ist der sogenannte Vorsteuerabzug: Sie können sich die 19 % Umsatzsteuer, die Sie beim Kauf der Anlage und des Zubehörs bezahlt haben, vom Finanzamt erstatten lassen.

Ein konkretes Beispiel: Bei einer Anlage für 15.000 € (netto) beträgt die Umsatzsteuer 2.850 €. Diesen Betrag erhalten Sie durch die erste Umsatzsteuer-Voranmeldung vollständig zurück.

Im Gegenzug sind Sie verpflichtet, auf den eingespeisten und den selbst verbrauchten Strom Umsatzsteuer an das Finanzamt abzuführen. In der Praxis bedeutet das: Einer großen, einmaligen Erstattung zu Beginn stehen regelmäßige, aber deutlich kleinere Zahlungen an das Finanzamt gegenüber.

Vorbereitung: Was Sie vor dem Ausfüllen benötigen

Bevor Sie sich ins Elster-Portal einloggen, sollten Sie einige Unterlagen bereithalten. So sparen Sie sich die Suche nach Dokumenten und vermeiden Unterbrechungen beim Ausfüllen.

• Ihr Elster-Zertifikat: Für den sicheren Login in Ihr Benutzerkonto.
• Ihre Steuernummer: Die Nummer, unter der Ihre unternehmerische Tätigkeit (der Betrieb der PV-Anlage) beim Finanzamt geführt wird.
• Rechnung Ihrer PV-Anlage: Besonders wichtig für die allererste Anmeldung, um den Vorsteuerabzug geltend zu machen.
• Abrechnung des Netzbetreibers: Daraus entnehmen Sie die Höhe der Einnahmen für den eingespeisten Strom.
• Daten zum Eigenverbrauch: Der Wert des selbst verbrauchten Stroms, oft direkt am Wechselrichter oder einem separaten Zähler ablesbar.

Schritt-für-Schritt-Anleitung: Das Elster-Formular ausfüllen

Die Umsatzsteuer-Voranmeldung erfolgt digital über das Portal „Elster – Ihr Online-Finanzamt“. Wir führen Sie durch die relevanten Abschnitte des Formulars.

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Schritt 1: Einloggen und Formular auswählen

Loggen Sie sich mit Ihrer Zertifikatsdatei in Ihr Elster-Konto ein. Navigieren Sie im Hauptmenü zu „Formulare & Leistungen“ und wählen Sie dort die „Umsatzsteuer-Voranmeldung“ aus. Elster führt Sie dann durch die Auswahl des korrekten Jahres und des Meldezeitraums (Monat oder Quartal).

Schritt 2: Allgemeine Angaben und Einnahmen eintragen

Auf den ersten Seiten des Formulars werden Ihre Stammdaten wie Name und Steuernummer abgefragt. Wichtig wird es für Sie im Abschnitt „Lieferungen und sonstige Leistungen“.

• Kennzahl 81 (Steuerpflichtige Umsätze zum Steuersatz von 19 %): Hier tragen Sie den Nettobetrag ein, den Sie von Ihrem Netzbetreiber für den eingespeisten Strom erhalten haben. Die darauf entfallende Umsatzsteuer berechnet das System automatisch.
• Kennzahl 86 (Steuerpflichtige Umsätze zu anderen Steuersätzen): Dieses Feld ist seltener relevant.
• Unentgeltliche Wertabgaben (Eigenverbrauch): Der Strom, den Sie selbst verbrauchen, muss ebenfalls versteuert werden. Dessen Nettowert tragen Sie auch in Kennzahl 81 ein. Sie berechnen ihn, indem Sie die selbst verbrauchten Kilowattstunden (kWh) mit dem Strompreis multiplizieren, den Sie bei Ihrem Energieversorger zahlen würden.

Beispiel für die laufende Meldung:
Sie haben im Quartal 500 kWh eingespeist und dafür 40 € (netto) erhalten. Zusätzlich haben Sie 800 kWh selbst verbraucht, deren Nettowert bei einem Strompreis von 30 Cent/kWh bei 240 € liegt. Sie tragen also in Kennzahl 81 den Gesamtbetrag von 280 € (40 € + 240 €) ein.

Schritt 3: Vorsteuer geltend machen (die Ausgaben)

Dieser Abschnitt ist entscheidend, um sich die gezahlte Mehrwertsteuer zurückzuholen.

• Kennzahl 66 (Abziehbare Vorsteuerbeträge): Hier tragen Sie die Summe der Umsatzsteuer ein, die auf Ihren Rechnungen für die unternehmerische Tätigkeit ausgewiesen ist. In der ersten Anmeldung ist das primär die Umsatzsteuer aus der Rechnung Ihrer PV-Anlage. In späteren Anmeldungen können das auch Kosten für Wartung, Reparaturen oder den Steuerberater sein.

Wichtig: Sie tragen hier sowohl den Nettobetrag der Rechnung als auch den separaten Steuerbetrag ein, da Elster die Eingaben auf Plausibilität prüft.

Schritt 4: Prüfung und Versand

Nachdem Sie alle Werte eingetragen haben, berechnet Elster automatisch die Zahllast oder die Erstattung. Prüfen Sie diese Zusammenfassung sorgfältig. Ist alles korrekt, können Sie die Voranmeldung mit einem Klick an Ihr Finanzamt übermitteln.

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Sonderfall: Die erste Voranmeldung nach dem Kauf

Die erste Umsatzsteuer-Voranmeldung ist besonders wichtig, denn hier holen Sie sich die Mehrwertsteuer für die Anschaffung zurück. So gehen Sie dabei vor:

  1. Umsätze (Kennzahl 81): Wenn Sie im ersten Meldezeitraum noch keine Einnahmen hatten, tragen Sie hier eine „0“ ein.
  2. Vorsteuer (Kennzahl 66): Tragen Sie den vollen Nettobetrag und den Umsatzsteuerbetrag aus der Schlussrechnung Ihrer Photovoltaikanlage ein.

Das Ergebnis ist eine hohe Erstattung. Die Auszahlung durch das Finanzamt dauert erfahrungsgemäß vier bis acht Wochen. Rechnen Sie damit, dass das Finanzamt in manchen Fällen vorab eine Kopie der Rechnung anfordert.

Häufige Fragen zur Umsatzsteuer-Voranmeldung (FAQ)

Muss ich monatlich oder vierteljährlich melden?

Im Jahr der Gründung und im Folgejahr sind Sie in der Regel zur monatlichen Abgabe verpflichtet. Danach richtet sich der Rhythmus nach der Höhe der Umsatzsteuerzahllast des Vorjahres. Lag diese unter 7.500 €, genügt eine vierteljährliche Meldung.

Was passiert, wenn ich eine Frist verpasse?

Die Voranmeldung muss bis zum 10. Tag nach Ablauf des Voranmeldezeitraums (Monat/Quartal) abgegeben werden. Bei Verspätung kann das Finanzamt einen Verspätungszuschlag festsetzen. Es ist jedoch möglich, eine Dauerfristverlängerung zu beantragen.

Wie berechne ich den Wert des Eigenverbrauchs genau?

Am gängigsten und vom Finanzamt akzeptiert ist die Bewertung des Eigenverbrauchs mit dem Preis, den Sie für extern bezogenen Strom zahlen. Multiplizieren Sie die selbst verbrauchten kWh mit Ihrem aktuellen Arbeitspreis (in ct/kWh).

Kann ich nach 5 Jahren wieder zur Kleinunternehmerregelung wechseln?

Ja, das ist möglich. Nach Ablauf von fünf vollen Kalenderjahren können Sie formlos beim Finanzamt den Wechsel zurück zur Kleinunternehmerregelung beantragen, wodurch die Pflicht zur Voranmeldung entfällt. Ob dieser Schritt sinnvoll ist, hängt von Ihrer individuellen Situation ab.

Welche Steuern fallen für eine PV-Anlage noch an?

Neben der Umsatzsteuer ist auch die Einkommensteuer relevant. Die Gewinne aus dem Stromverkauf müssen in der Regel in der Einkommensteuererklärung angegeben werden.

Fazit: Mit System zur korrekten Anmeldung

Die Umsatzsteuer-Voranmeldung für eine PV-Anlage mag auf den ersten Blick komplex erscheinen, ist aber gut zu bewältigen. Insbesondere die hohe Steuererstattung zu Beginn macht den anfänglichen Aufwand mehr als wett. Mit den richtigen Unterlagen und dieser Anleitung sollten Sie die wichtigsten Schritte sicher im Griff haben.

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OLEKSANDR PUSHKAR
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