Die Entscheidung für eine Photovoltaikanlage ist gefallen, der Vertrag mit dem Solarteur unterzeichnet – und plötzlich stehen die Fahrzeuge eines Ihnen unbekannten Gerüstbauers und eines lokalen Elektrikers in Ihrer Einfahrt.
Das verunsichert viele zukünftige Anlagenbetreiber: Wer sind diese Firmen? Und wer haftet, wenn bei der Installation etwas schiefgeht? Die Beauftragung von Subunternehmern ist in der Solarbranche gängige Praxis. Dennoch sollten Sie genau wissen, was das für Ihre Rechte und die Haftung bedeutet.
Die Rolle von Subunternehmern: Eine gängige Praxis
Ein Solarteur, der alle Arbeiten aus einer Hand anbietet, greift oft auf ein Netzwerk spezialisierter Partnerfirmen zurück. Das ist kein Zeichen von Schwäche, sondern häufig ein Qualitätsmerkmal. Ein Fachbetrieb für Solartechnik ist der Experte für die Planung und Montage der Module. Für hochspezialisierte Aufgaben wie den Gerüstbau oder den komplexen Anschluss an die Hauselektrik werden oft Meisterbetriebe aus dem jeweiligen Gewerk eingeschaltet.
Typische Aufgaben, die an Subunternehmer vergeben werden:
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Gerüstbau: Für eine sichere Montage auf dem Dach ist ein professionelles Gerüst unerlässlich.
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Dachdeckerarbeiten: Bei Anpassungen an der Dacheindeckung oder der Installation von Dachhaken.
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Elektroinstallation: Den Anschluss des Wechselrichters und die Integration in den Zählerschrank muss ein zertifizierter Elektrofachbetrieb übernehmen.
Praxisbeispiel:
Ihr Solarteur ist für die optimale Auslegung und Verschaltung Ihrer Anlage zuständig. Für den Anschluss an Ihr Hausnetz beauftragt er einen lokalen Elektromeister, der die Gegebenheiten vor Ort am besten kennt und die Anmeldung beim Netzbetreiber durchführt. So profitieren Sie von der Expertise zweier Spezialisten.
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Ab 1.299,00 €Die entscheidende Frage: Wer ist Ihr Vertragspartner?
Auch wenn mehrere Firmen auf Ihrer Baustelle arbeiten, ist die rechtliche Lage für Sie als Kunde eindeutig: Ihr Vertragspartner ist einzig und allein der Hauptunternehmer, also Ihr Solarteur. Alle anderen beteiligten Firmen sind rechtlich gesehen seine „Erfüllungsgehilfen“.
Das bedeutet nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) eine wichtige Regelung zu Ihren Gunsten: Der Hauptunternehmer haftet für die Arbeit seiner Subunternehmer so, als hätte er sie selbst ausgeführt. Für Sie als Auftraggeber ist das ein entscheidender Vorteil. Sie müssen sich nicht mit verschiedenen Firmen auseinandersetzen, Termine koordinieren oder im Schadensfall klären, wer der Verursacher war.
Ihr einziger Ansprechpartner für alle Fragen, Mängel oder Verzögerungen ist immer der Betrieb, dessen Vertrag Sie unterschrieben haben.
Haftung bei Mängeln und Schäden: Klar geregelt
Was passiert, wenn der beauftragte Dachdecker einen Ziegel beschädigt oder der Elektriker den Wechselrichter fehlerhaft anschließt? Auch hier greift das Prinzip des alleinigen Vertragspartners.
Der Solarteur übernimmt die Gewährleistung für die gesamte Leistung. Das bedeutet, er ist für die Mängelbeseitigung verantwortlich, unabhängig davon, ob der Fehler bei ihm oder einem seiner Subunternehmer lag. Er muss sich intern mit dem Verursacher auseinandersetzen – das ist nicht Ihre Aufgabe.
Praxisbeispiel:
Angenommen, der vom Solarteur beauftragte Elektriker schließt den neuen Speicher für Photovoltaik nicht korrekt an, was zu einem Defekt führt. Ihr Anspruch auf eine kostenlose Reparatur oder einen Austausch richtet sich ausschließlich gegen den Solarteur. Er muss den Schaden beheben lassen.
Die gesetzliche Gewährleistungsfrist für Bauleistungen an einem Gebäude – und dazu zählt auch eine fest installierte PV-Anlage – beträgt in der Regel fünf Jahre. Diese Frist gilt für die gesamte Anlage und alle dazugehörigen Arbeiten.
Was im Vertrag stehen muss: Ihre Absicherung
Der Schlüssel zu einem reibungslosen Projektablauf liegt in einem präzisen und vollständigen Vertrag. Bevor Sie eine Photovoltaik Anlage kaufen, sollten Sie Angebot und Vertrag genau prüfen.
Achten Sie auf folgende Punkte, um sich abzusichern:
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Eindeutiger Vertragspartner: Im Vertrag muss klar benannt sein, dass der Solarteur als alleiniger Generalunternehmer für alle Leistungen verantwortlich ist.
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Detaillierter Leistungsumfang: Alle Arbeiten müssen aufgeführt sein – von der Lieferung der Komponenten über den Gerüstbau und die Montage bis hin zur Elektroinstallation und Inbetriebnahme.
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Fester Gesamtpreis: Der Preis sollte alle genannten Leistungen umfassen. So vermeiden Sie Nachforderungen von Subunternehmern.
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Keine Direktzahlungen: Der Zahlungsplan muss vorsehen, dass alle Zahlungen ausschließlich an den Hauptunternehmer geleistet werden. Ein wichtiger Hinweis aus der Praxis: Zahlen Sie niemals direkt an einen Subunternehmer, auch wenn dieser Ihnen eine separate Rechnung vorlegt. Verweisen Sie ihn immer an Ihren Vertragspartner. Die Erfahrung zeigt, dass solche Forderungen oft auf eine schlechte interne Absprache hindeuten.
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Verbindlicher Fertigstellungstermin: Ein im Vertrag fixierter Termin für die betriebsfertige Übergabe schützt Sie vor Verzögerungen, die durch eine schlechte Koordination der Subunternehmer entstehen könnten.
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5.299,00 €Die Abnahme: Der letzte wichtige Schritt
Nach Abschluss aller Arbeiten erfolgt die offizielle Übergabe, die sogenannte Abnahme. Dies ist ein rechtlich bedeutsamer Akt, den Sie unbedingt gemeinsam mit Ihrem Hauptunternehmer durchführen sollten. Mit Ihrer Unterschrift bestätigen Sie, dass die Anlage im Wesentlichen vertragsgemäß errichtet wurde.
Erstellen Sie bei der Abnahme ein detailliertes Protokoll. Halten Sie darin alle eventuell noch offenen Punkte oder sichtbaren Mängel schriftlich fest – beispielsweise Kratzer an den Modulen, lose Kabel oder Beschädigungen am Gebäude. Unterzeichnen sollten Sie das Protokoll erst, wenn alle Punkte zu Ihrer Zufriedenheit geklärt sind.
Die Erfahrung vieler Anlagenbetreiber zeigt: Ein sorgfältig ausgefülltes Abnahmeprotokoll ist die beste Grundlage, um spätere Gewährleistungsansprüche einfach und schnell durchzusetzen.
FAQ – Häufige Fragen zu Subunternehmern
Darf mein Solarteur ohne meine Zustimmung Subunternehmer einsetzen?
Ja, das ist eine branchenübliche und rechtlich zulässige Vorgehensweise. Entscheidend ist, dass der Solarteur die volle Verantwortung und Haftung für die von ihm beauftragten Firmen übernimmt.
Der Subunternehmer fordert eine direkte Zahlung von mir. Was soll ich tun?
Leisten Sie auf keinen Fall eine Zahlung. Ihr alleiniger Schuldner ist der Hauptunternehmer, mit dem Sie den Vertrag geschlossen haben. Verweisen Sie den Subunternehmer höflich, aber bestimmt an Ihren Vertragspartner.
Wer koordiniert die verschiedenen Handwerker auf der Baustelle?
Die Koordination aller Gewerke ist die alleinige Aufgabe Ihres Hauptunternehmers. Er ist für den reibungslosen Ablauf, die Terminplanung und die Kommunikation zwischen den einzelnen Firmen verantwortlich.
Kann ich mir die Subunternehmer aussuchen oder einen ablehnen?
In der Regel liegt die Auswahl der Subunternehmer in der Verantwortung des Hauptunternehmers. Ein seriöser Betrieb wird jedoch stets auf qualifizierte und zuverlässige Fachfirmen zurückgreifen, da er für deren Arbeit haftet.
Fazit: Vertrauen ist gut, ein klarer Vertrag ist besser
Der Einsatz von Subunternehmern bei der Installation Ihrer PV-Anlage ist üblich und in den meisten Fällen ein Zeichen für eine professionelle Projektabwicklung durch Spezialisten. Für Sie als Kunde ist es entscheidend zu wissen, dass Ihr Vertragspartner – der Solarteur – die alleinige Verantwortung für das gesamte Projekt trägt. Er ist Ihr einziger Ansprechpartner von der Planung bis weit in die Gewährleistungszeit hinein.
Ein lückenloser Vertrag, der alle Leistungen und Verantwortlichkeiten klar regelt, ist Ihre wichtigste Absicherung für eine sorgenfreie Installation. Er gibt Ihnen die Sicherheit, dass Ihr Traum von der eigenen sauberen Energieerzeugung auf einem soliden Fundament steht.
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