Stilllegung einer Photovoltaikanlage: So melden Sie Ihre Anlage korrekt ab
Ihre Photovoltaikanlage hat Ihnen über Jahre treue Dienste geleistet, doch nun steht eine Veränderung an: Sie ziehen um, planen eine leistungsstärkere Anlage oder das System hat das Ende seiner Lebensdauer erreicht.
Viele Betreiber gehen davon aus, dass es mit dem reinen Abbau der Module getan ist. Für einen sauberen und rechtssicheren Abschluss ist jedoch ein formeller Stilllegungsprozess unerlässlich. Er schafft administrative Klarheit und beugt möglichen Problemen mit Behörden oder Netzbetreibern vor.
Warum ist eine formelle Stilllegung überhaupt notwendig?
Die Abmeldung einer Photovoltaikanlage ist mehr als eine reine Formsache. Vielmehr ist es ein notwendiger Schritt, der zwei zentrale Akteure des deutschen Energiemarktes berührt: das Marktstammdatenregister (MaStR) und Ihren lokalen Netzbetreiber.
Eine fehlende Abmeldung kann zu falschen Annahmen über die ins Netz eingespeiste Strommenge führen und somit die Netzstabilität beeinflussen.
1. Korrekte Daten im Marktstammdatenregister (MaStR)
Das MaStR ist das offizielle Verzeichnis für alle Stromerzeugungsanlagen in Deutschland. Die Bundesnetzagentur nutzt diese Daten für die Netzplanung, für statistische Erhebungen und zur Steuerung der Energiewende. Eine Anlage, die im Register als aktiv geführt wird, aber physisch nicht mehr existiert, verfälscht diese wichtige Datengrundlage.
2. Transparenz für den Netzbetreiber
Ihr lokaler Netzbetreiber ist für die Stabilität des Stromnetzes in Ihrer Region verantwortlich. Er muss daher genau wissen, welche Anlagen Strom produzieren und potenziell einspeisen. Mit der Abmeldung stellen Sie sicher, dass seine Planungsdaten aktuell bleiben.
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Eine ordnungsgemäße Stilllegung beendet offiziell Ihre Pflichten als Anlagenbetreiber. So vermeiden Sie zukünftige Rückfragen, fehlerhafte Abrechnungen oder im schlimmsten Fall sogar Ordnungsgelder wegen veralteter Registereinträge.
Der Stilllegungsprozess Schritt für Schritt erklärt
Die gute Nachricht vorweg: Der Prozess ist klar definiert und lässt sich in zwei überschaubare Schritte unterteilen. In der Regel verläuft die Abmeldung unkompliziert, sofern Sie die Reihenfolge einhalten und die notwendigen Informationen bereithalten.
Schritt 1: Die endgültige Außerbetriebnahme im Marktstammdatenregister (MaStR)

Der erste und wichtigste Schritt ist die Meldung an die Bundesnetzagentur über das Online-Portal des Marktstammdatenregisters. Jede Inbetriebnahme muss hier gemeldet werden – und ebenso jede endgültige Stilllegung.
So gehen Sie vor:
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Anmeldung im Portal: Loggen Sie sich mit Ihren Zugangsdaten auf www.marktstammdatenregister.de ein.
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Anlage auswählen: Navigieren Sie zu Ihrer registrierten Einheit (Ihrer PV-Anlage). Sie benötigen dafür Ihre MaStR-Nummer, die Sie auf Ihrer Registrierungsbestätigung finden.
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Stilllegung melden: Wählen Sie die Option „Endgültige Stilllegung“ oder „Außerbetriebnahme“. Sie werden aufgefordert, das Datum der Stilllegung einzutragen. Das ist der Tag, an dem die Anlage final vom Netz getrennt und abgebaut wurde.
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Bestätigung speichern: Nach Abschluss des Vorgangs erhalten Sie eine Bestätigung. Es ist ratsam, dieses Dokument für Ihre Unterlagen zu speichern.
Gesetzliche Vorgabe: Die Stilllegung muss binnen eines Monats nach dem Abbau der Anlage im Register gemeldet werden. Informationen zur ursprünglichen Anmeldung im Marktstammdatenregister finden Sie auch in unserem detaillierten Ratgeber.
Schritt 2: Die Abmeldung beim zuständigen Netzbetreiber

Unabhängig von der Meldung im MaStR müssen Sie auch Ihren lokalen Netzbetreiber informieren, der Ihr direkter Ansprechpartner für den Netzanschluss ist. Wer Ihr Netzbetreiber ist, können Sie Ihrer Stromrechnung entnehmen.
Typisches Vorgehen:
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Formular nutzen: Viele Netzbetreiber stellen auf ihrer Webseite ein Formular für die Stilllegung einer Erzeugungsanlage zur Verfügung. Suchen Sie nach Begriffen wie „Stilllegung“, „Außerbetriebnahme“ oder „Abmeldung Erzeugungsanlage“.
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Schriftlich informieren: Falls kein Formular verfügbar ist, genügt in der Regel ein formloses Schreiben per E-Mail oder Post.
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Notwendige Angaben: Geben Sie unbedingt Ihre Kontaktdaten, die Adresse der Anlage, die Zählernummer des Einspeise- oder Zweirichtungszählers und idealerweise die MaStR-Nummer Ihrer Anlage an.
Praxisbeispiel: Eine Familie verkauft ihr Haus, auf dem eine 10-kWp-Anlage installiert ist. Der neue Eigentümer möchte die Anlage nicht übernehmen. Der Verkäufer ist in diesem Fall dafür verantwortlich, die Anlage vor der Übergabe fachgerecht demontieren zu lassen und anschließend die Stilllegung im MaStR sowie beim Netzbetreiber zu veranlassen. Dies schafft klare Verhältnisse und verhindert, dass der neue Eigentümer fälschlicherweise als Betreiber geführt wird.
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Ja, uneingeschränkt. Auch wenn die Anmeldung für ein Balkonkraftwerk vereinfacht ist, unterliegt es denselben Registrierungspflichten. Wenn Sie Ihr Balkonkraftwerk dauerhaft abbauen – beispielsweise bei einem Umzug, ohne es mitzunehmen –, müssen Sie es ebenfalls im Marktstammdatenregister stilllegen.
Die Abmeldung beim Netzbetreiber ist hier meist noch einfacher. Eine kurze schriftliche Mitteilung genügt in den meisten Fällen, da bei Balkonkraftwerken üblicherweise kein separater Einspeisezähler verbaut wird.
Wichtiges Szenario bei Umzug: Wenn Sie mit Ihrem Balkonkraftwerk umziehen, müssen Sie es am alten Standort formal stilllegen und am neuen Wohnort neu anmelden. Der Grund: Die Anlage ist immer an einen konkreten Standort und Zählpunkt gebunden.
Was passiert nach der Abmeldung?
Nachdem Sie beide Meldungen vorgenommen haben, sind die formellen Schritte für Sie abgeschlossen. Danach wird in manchen Fällen der Netzbetreiber aktiv:

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Zählerausbau: Hatte Ihre Anlage einen eigenen Einspeisezähler oder einen Zweirichtungszähler, wird der Netzbetreiber einen Termin für den Ausbau oder den Austausch gegen einen Standard-Stromzähler vereinbaren.
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Schlussabrechnung: Falls Sie eine Einspeisevergütung erhalten haben, erstellt der Netzbetreiber eine finale Abrechnung für den bis zur Stilllegung eingespeisten Strom.
Bewahren Sie die schriftlichen Bestätigungen über die Stilllegung von beiden Stellen (MaStR und Netzbetreiber) sicher auf, damit Sie bei eventuellen Rückfragen immer einen Nachweis zur Hand haben.
Häufige Fragen zur Stilllegung von PV-Anlagen (FAQ)
Was kostet die Abmeldung einer PV-Anlage?
Die administrative Abmeldung im Marktstammdatenregister und beim Netzbetreiber ist in der Regel kostenlos. Kosten können jedoch für den fachgerechten Abbau der Anlage durch einen Elektriker anfallen, falls Sie dies nicht selbst übernehmen.
Welche Fristen muss ich beachten?
Für das Marktstammdatenregister gilt eine Frist von einem Monat nach der endgültigen Außerbetriebnahme. Den Netzbetreiber sollten Sie idealerweise bereits vor dem Abbau oder unmittelbar danach informieren.
Ich habe meine Anlage nie angemeldet. Was nun?
Die Anmeldung war und ist für alle netzgekoppelten Anlagen Pflicht. Um rechtliche Sicherheit zu schaffen und mögliche Sanktionen zu vermeiden, ist eine Klärung mit dem Netzbetreiber und eine nachträgliche Registrierung samt anschließendem Stilllegungsvermerk der beste Weg. Ein proaktives Vorgehen wird in der Regel positiv aufgenommen.
Kann ich die Anlage später am selben Ort wieder in Betrieb nehmen?
Eine „endgültige Stilllegung“ ist im Register endgültig. Sollten Sie sich entscheiden, am selben Ort eine neue Anlage zu errichten, müssen Sie einen komplett neuen Anmelde- und Registrierungsprozess durchlaufen.
Wer ist für die Entsorgung der Solarmodule zuständig?
Alte Solarmodule gelten als Elektroschrott und dürfen nicht im Hausmüll entsorgt werden. Sie als Betreiber sind für die fachgerechte Entsorgung verantwortlich. In der Regel können Sie die Module kostenlos bei kommunalen Sammelstellen (Wertstoffhöfen) abgeben.
Fazit: Ein sauberer Abschluss für Ihr Solarprojekt
Die formelle Stilllegung Ihrer Photovoltaikanlage mag wie ein bürokratischer Aufwand erscheinen, ist aber ein logischer und notwendiger letzter Schritt im Leben einer Anlage. Der Prozess sichert Sie rechtlich ab und sorgt für korrekte Daten im Energiesystem. Dank der Zwei-Schritt-Methode – Meldung im MaStR und beim Netzbetreiber – lässt er sich zudem klar strukturiert und unkompliziert umsetzen.
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