Stilllegung und Abmeldung einer Photovoltaikanlage: Formale Schritte am Ende der Laufzeit

Viele Photovoltaikanlagen, die zu Beginn des Solarbooms in den frühen 2000er Jahren installiert wurden, erreichen nun das Ende ihrer 20-jährigen Förderdauer nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG)
Das stellt Eigentümer vor die Frage: Was geschieht, wenn die Anlage endgültig vom Netz genommen werden soll? Dabei ist die Stilllegung mehr als nur das Abschalten des Systems: Sie erfordert einen formalen Prozess, um rechtlich und technisch alles korrekt abzuschließen.
Warum eine formale Abmeldung unerlässlich ist
Eine Photovoltaikanlage ist ein kleines Kraftwerk, das offiziell in das deutsche Energienetz eingebunden ist. Da ihre Existenz und ihr Betriebszustand in zentralen Registern vermerkt sind, ist eine formale Abmeldung aus mehreren Gründen notwendig:
- Rechtliche Verpflichtung: Betreiber von Energieerzeugungsanlagen sind gesetzlich dazu verpflichtet, Änderungen – einschließlich der endgültigen Stilllegung – den zuständigen Stellen zu melden.
- Netzstabilität: Der Netzbetreiber muss jederzeit einen genauen Überblick über alle einspeisenden Anlagen haben, um die Stabilität des Stromnetzes zu gewährleisten. Eine „Geisteranlage“, die in den Plänen noch existiert, aber keinen Strom mehr liefert, kann zu fehlerhaften Netzberechnungen führen.
- Administrative Korrektheit: Eine saubere Abmeldung stellt sicher, dass Ihre Anlage aus den offiziellen Verzeichnissen entfernt wird, und verhindert so zukünftige administrative Rückfragen oder fälschlicherweise angenommene Pflichten.
Ein Beispiel aus der Praxis: Ein Hausbesitzer hatte seine 18 Jahre alte Anlage nach einem Defekt einfach abgeschaltet, aber nicht abgemeldet. Sein Netzbetreiber forderte ihn zwei Jahre später zur Meldung der Zählerstände für eine nicht mehr existierende Einspeisung auf, was für ihn zu erheblichem administrativem Aufwand führte. Mit einer rechtzeitigen Stilllegung hätte sich dieser Aufwand vermeiden lassen.
Der Abmeldeprozess in zwei Schritten
Die Stilllegung einer PV-Anlage erfordert in der Regel zwei zentrale Meldungen, damit alle relevanten Stellen über das Betriebsende informiert sind.
Schritt 1: Meldung an den Netzbetreiber
Der erste und wichtigste Ansprechpartner ist Ihr lokaler Netzbetreiber. Das ist das Unternehmen, das für das Stromnetz in Ihrer Region verantwortlich ist und an das Sie bisher Ihren Solarstrom verkauft haben.
Der Prozess sieht typischerweise wie folgt aus:
- Beauftragung eines Elektrofachbetriebs: Die physische Trennung der Anlage vom öffentlichen Netz (der sogenannte Rückbau des Netzanschlusspunktes) muss aus Sicherheitsgründen von einem zertifizierten Elektroinstallateur durchgeführt werden. In der Regel ist der Installateur auch qualifiziert, die formale Meldung an den Netzbetreiber zu übernehmen.
- Ausfüllen des Formulars: Die meisten Netzbetreiber stellen hierfür ein standardisiertes Formular zur Verfügung, das oft als „Antrag auf Außerbetriebnahme“ oder ähnlich bezeichnet wird. Der Installateur füllt dieses aus und reicht es ein.
- Dokumentation des Zählerausbaus: Im Zuge der Stilllegung wird auch der Einspeisezähler ausgebaut und der Zählerstand für die letzte Abrechnung der Einspeisevergütung final abgelesen.
Erfahrungsgemäß ist es sinnvoll, den gleichen Elektrobetrieb mit der Demontage zu beauftragen, da dieser die administrativen Schritte oft direkt miterledigen kann. Da sich die Prozesse im Detail unterscheiden können, empfiehlt es sich, die genauen Anforderungen direkt auf der Webseite Ihres Netzbetreibers zu prüfen.
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Ab 1.299,00 €Schritt 2: Löschung im Marktstammdatenregister (MaStR)
Das Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur ist das zentrale Verzeichnis für alle Strom- und Gaserzeugungsanlagen in Deutschland. Jede PV-Anlage, vom Balkonkraftwerk bis zum Solarpark, muss hier registriert sein. Folglich muss auch die endgültige Stilllegung dort vermerkt werden.
Die Abmeldung im MaStR können Sie als Betreiber selbst online vornehmen:
- Anmeldung im Portal: Loggen Sie sich mit Ihren Zugangsdaten auf www.marktstammdatenregister.de ein.
- Anlage auswählen: Navigieren Sie zu Ihrer registrierten Solaranlage.
- „Stilllegung melden“: In der Detailansicht Ihrer Anlage finden Sie eine Option, um die endgültige Stilllegung zu registrieren. Dort müssen Sie das Datum der Außerbetriebnahme eintragen.
- Bestätigung: Nach Eingabe des Datums wird Ihre Anlage im Register als „endgültig stillgelegt“ markiert.
Dieser Schritt ist gesetzlich vorgeschrieben und sollte innerhalb eines Monats nach der Stilllegung erfolgen. Andernfalls kann theoretisch ein Bußgeld verhängt werden.
Ist die Stilllegung die einzige Option? Alternativen prüfen
Bevor Sie den Stilllegungsprozess einleiten, lohnt es sich, Alternativen zu erwägen. Insbesondere für Anlagen, die technisch noch einwandfrei sind, aber aus der EEG-Förderung fallen, gibt es oft wirtschaftlich attraktive Möglichkeiten.
Weiterbetrieb für den Eigenverbrauch
Auch ohne Einspeisevergütung kann Ihre Anlage wertvollen Strom produzieren. Statt den Strom weiter ins Netz einzuspeisen, können Sie ihn direkt in Ihrem Haushalt verbrauchen. Jede selbst erzeugte und verbrauchte Kilowattstunde (kWh) müssen Sie dann nicht mehr teuer vom Energieversorger einkaufen.
- Faustregel: Eine typische 15 Jahre alte 5-kWp-Anlage kann pro Jahr immer noch rund 4.000 bis 4.500 kWh Strom erzeugen. Bei einem Strompreis von 30 Cent/kWh entspricht das einer potenziellen Ersparnis von 1.200 bis 1.350 € pro Jahr.
Für sogenannte „Ü20-Anlagen“ ist der Weiterbetrieb für den Eigenverbrauch daher oft die wirtschaftlich sinnvollste Option.
Repowering: Die Modernisierung der Altanlage
Manchmal sind nur einzelne Komponenten wie die Solarmodule oder der Wechselrichter veraltet oder defekt. Beim Repowering werden diese alten Bauteile durch neue, leistungsfähigere ersetzt.
- Vorteil: Moderne Solarmodule erzeugen auf der gleichen Fläche bis zu 50 % mehr Strom als Module aus dem Jahr 2005. So können Sie Ihren Ertrag erheblich steigern, ohne die bestehende Unterkonstruktion auf dem Dach anpassen zu müssen, und die endgültige Stilllegung der Anlage vermeiden.
Viele Kunden, deren Wechselrichter nach 15 Jahren ausfällt, entscheiden sich in diesem Zuge für ein teilweises Repowering und rüsten die Anlage für einen optimierten Eigenverbrauch um, zum Beispiel durch die Ergänzung eines Stromspeichers.
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6.299,00 €Fachgerechte Entsorgung: Was geschieht mit den alten Solarmodulen?
Wenn Sie sich für die endgültige Demontage entscheiden, müssen die alten Module fachgerecht entsorgt werden. Solarmodule gelten als Elektroschrott und dürfen nicht über den Hausmüll entsorgt werden. Das Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG) regelt die Rücknahme und das Recycling.
- Rücknahmepflicht: Hersteller und Importeure von Solarmodulen sind zur Rücknahme und Verwertung alter Module verpflichtet.
- Recyclingquote: Moderne Recyclingverfahren können über 95 % der Materialien eines Solarmoduls zurückgewinnen, darunter Glas, Aluminium, Kupfer und Silizium.
In der Praxis können Sie alte Module bei kommunalen Sammelstellen wie Wertstoffhöfen kostenlos abgeben. Beauftragen Sie einen Fachbetrieb mit dem Abbau, ist die Entsorgung der alten Module oft Teil des Service.
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Was passiert, wenn ich vergesse, meine Anlage abzumelden?
Eine vergessene Abmeldung führt zu administrativen Unstimmigkeiten beim Netzbetreiber und der Bundesnetzagentur. Dies kann Rückfragen, fehlerhafte Abrechnungen oder im schlimmsten Fall sogar Bußgelder nach sich ziehen.
Kann ich die Stilllegung komplett selbst durchführen?
Während Sie die Meldung im Marktstammdatenregister selbst vornehmen können, muss die physische Trennung vom Netz sowie die zugehörige Meldung an den Netzbetreiber aus Sicherheitsgründen von einem zertifizierten Elektroinstallateur durchgeführt werden.
Entstehen Kosten für die Abmeldung?
Für die Abmeldung bei den Behörden selbst fallen in der Regel keine Gebühren an. Kosten entstehen jedoch für den Elektrofachbetrieb, der die Anlage vom Netz trennt und die notwendigen Dokumente für den Netzbetreiber erstellt.
Meine Anlage ist seit Jahren defekt. Muss ich sie trotzdem formal stilllegen?
Ja, denn solange die Anlage nicht formal abgemeldet ist, gilt sie aus administrativer Sicht weiterhin als betriebsbereit. Eine offizielle Abmeldung ist daher auch bei einem Defekt erforderlich, um rechtliche und administrative Klarheit zu schaffen.
Die Stilllegung einer Photovoltaikanlage markiert zwar das Ende ihres Lebenszyklus, folgt jedoch einem klar definierten Prozess. Wichtig ist, vor diesem endgültigen Schritt die Alternativen wie den Weiterbetrieb für den Eigenverbrauch oder ein Repowering zu prüfen. Oft steckt in einer Altanlage noch viel Potenzial.
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