Ein eigenes Solarkraftwerk auf dem Dach – für viele Hausbesitzer ist das ein Traum, der Unabhängigkeit und nachhaltige Energie verspricht. Doch was, wenn das Projekt zum Albtraum wird? Wenn der beauftragte Handwerksbetrieb Termine nicht einhält, die Kommunikation abbricht oder die ausgeführten Arbeiten gravierende Mängel aufweisen? Ein Wechsel des Solarteurs mitten im Projekt ist ein drastischer Schritt, aber manchmal unumgänglich. Dieser Ratgeber zeigt, wann die rote Linie überschritten ist, welche rechtlichen Schritte dann notwendig werden und wie Sie Ihr Projekt doch noch zu einem erfolgreichen Abschluss bringen.
Gründe für einen Wechsel: Wann ist die rote Linie überschritten?
Nicht jede Unstimmigkeit oder kleinere Verzögerung rechtfertigt eine Kündigung des Vertrags. Die Baubranche und damit auch der Solarmarkt sind von Lieferengpässen und hoher Auslastung geprägt, weshalb oft Geduld gefragt ist. Ein Wechsel sollte erst dann in Erwägung gezogen werden, wenn fundamentale Probleme die erfolgreiche Fertigstellung Ihrer Anlage gefährden.
Die Erfahrung zeigt, dass vor allem drei Szenarien einen Wechsel nahelegen:
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Erhebliche Mängel und fachliche Fehler: Wenn die Installation nicht den anerkannten Regeln der Technik entspricht, ist schnelles Handeln gefordert. Typische Beispiele sind undichte Dacheinführungen, falsch dimensionierte Kabel, eine unsachgemäße Montage der Module, die die Dachhaut beschädigt, oder die Verwendung anderer als der vertraglich vereinbarten Komponenten.
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Vertragsbruch und massive Verzögerungen: Hält sich der Betrieb wiederholt nicht an schriftlich vereinbarte Fristen und liefert auch nach mehrmaliger Aufforderung keine plausible Erklärung oder einen neuen, verbindlichen Zeitplan, kann dies einen Vertragsbruch darstellen. Eine Verzögerung von wenigen Wochen ist oft hinnehmbar, eine monatelange Funkstille ohne nennenswerten Baufortschritt jedoch nicht.
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Kommunikationsabbruch oder Insolvenz: Reagiert Ihr Ansprechpartner über Wochen nicht mehr auf Anrufe oder E-Mails, ist das Vertrauensverhältnis nachhaltig gestört. Endgültig verfahren ist die Situation, wenn der Betrieb Insolvenz anmeldet. In diesem Fall ist die Beauftragung eines neuen Unternehmens unumgänglich.
Der erste Schritt: Das Gespräch suchen und Mängel dokumentieren
Bevor Sie den Vertrag kündigen, sollten Sie dem Unternehmen die Chance zur Nachbesserung geben. Der entscheidende Schritt dazu ist eine formale Mängelrüge. Kommunizieren Sie klar und vor allem schriftlich, welche Punkte Sie beanstanden.
Die korrekte Vorgehensweise:
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Schriftliche Mängelrüge: Setzen Sie dem Solarteur per E-Mail oder – noch besser – per Einschreiben eine angemessene Frist zur Behebung der Mängel. Ein Zeitrahmen von 10 bis 14 Tagen gilt hier als typisch und rechtlich anerkannt.
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Detaillierte Dokumentation: Halten Sie jeden Mangel unmissverständlich fest. Eine lückenlose Beweissicherung ist Ihr wichtigstes Werkzeug, falls es zu einer rechtlichen Auseinandersetzung kommt.
Zur Beweissicherung gehören:
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Fotos und Videos: Dokumentieren Sie alle sichtbaren Mängel aus verschiedenen Perspektiven.
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Schriftverkehr: Speichern Sie den gesamten E-Mail-Verkehr.
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Gesprächsnotizen: Protokollieren Sie Telefonate mit Datum, Uhrzeit und Gesprächsinhalt.
In komplexen Fällen oder bei hohem Streitwert kann es sinnvoll sein, bereits jetzt einen unabhängigen Sachverständigen einzuschalten. Dessen Gutachten hat vor Gericht erhebliches Gewicht.
Rechtliche Grundlagen: So kündigen Sie den Vertrag korrekt
Lässt der Solarteur die gesetzte Frist zur Nachbesserung ergebnislos verstreichen, folgt der nächste Schritt: die Kündigung. Das deutsche Vertragsrecht unterscheidet dabei zwischen zwei grundlegenden Arten.
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Sie können einen Werkvertrag jederzeit und ohne Angabe von Gründen kündigen. Der Haken: Sie müssen dem Handwerker die bis zur Kündigung erbrachte Leistung bezahlen und ihn zusätzlich für den entgangenen Gewinn entschädigen. Diese Option ist daher meist wirtschaftlich unattraktiv.
Außerordentliche Kündigung aus wichtigem Grund
Dies ist der Weg, den Sie anstreben sollten. Ein „wichtiger Grund“ liegt vor, wenn der beauftragte Betrieb seine vertraglichen Pflichten schwerwiegend verletzt hat – zum Beispiel durch die Weigerung, gravierende Mängel zu beheben. Bei einer erfolgreichen außerordentlichen Kündigung müssen Sie nur die bis dahin erbrachten, mangelfreien und für Sie nutzbaren Teilleistungen bezahlen.
Wichtig: Die Kündigung muss immer schriftlich erfolgen, idealerweise per Einschreiben mit Rückschein, um den Zugang sicher nachweisen zu können.
Die Grundlage für eine erfolgreiche Zusammenarbeit wird natürlich schon beim Kauf der Solaranlage gelegt. Ein detaillierter Vertrag, der klare Fristen und den genauen Leistungsumfang definiert, ist Ihr bester Schutz im Konfliktfall.
Die Suche nach einem neuen Partner: Eine der größten Hürden
Nach der Kündigung steht die wohl schwierigste Aufgabe an: einen neuen Fachbetrieb zu finden, der ein fremdes, unfertiges Projekt übernimmt. Viele Unternehmen winken hier aus guten Gründen ab:
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Haftungsfragen: Der neue Solarteur müsste die Gewährleistung für die gesamte Anlage übernehmen – auch für jene Teile, die sein Vorgänger installiert hat. Das Risiko, für fremde Fehler haften zu müssen, ist vielen zu hoch.
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Hoher Prüfaufwand: Der neue Betrieb muss zunächst den Status quo genau analysieren. Das kostet Zeit und ist schwer zu kalkulieren, was die Angebotserstellung erschwert.
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Volle Auftragsbücher: Qualifizierte Handwerker sind stark nachgefragt und bevorzugen oft unkomplizierte Neuprojekte gegenüber komplexen „Baustellen-Übernahmen“.
Wie Sie Ihre Chancen verbessern:
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Transparenz: Legen Sie die bisherige Geschichte des Projekts offen und ehrlich dar.
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Vollständige Dokumentation: Übergeben Sie dem potenziellen neuen Partner Ihre gesamte Mängeldokumentation und den bisherigen Schriftverkehr.
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Fokus auf Reparaturbetriebe: Suchen Sie gezielt nach Unternehmen, die auch Wartung und Reparatur von PV-Anlagen anbieten. Sie haben mehr Erfahrung im Umgang mit bestehenden Installationen.
Rechnen Sie damit, dass die Fertigstellung durch einen neuen Betrieb teurer werden kann. Ein Aufschlag von 15 bis 25 % auf die Restkosten ist keine Seltenheit, da der Aufwand für die Einarbeitung und Mängelprüfung erheblich ist.
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6.999,00 €Kosten und Abrechnung nach der Kündigung
Die finanzielle Abwicklung mit dem alten Betrieb ist oft kompliziert. Grundsätzlich gilt nach einer berechtigten außerordentlichen Kündigung:
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Sie bezahlen nur für die Teile der Leistung, die mangelfrei erbracht wurden und für Sie einen Wert haben.
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Eine bereits montierte, aber fehlerhafte Unterkonstruktion müssten Sie beispielsweise nicht bezahlen. Einwandfrei gelieferte, aber noch nicht verbaute Solarmodule hingegen schon, sofern das Eigentum bereits auf Sie übergegangen ist.
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Haben Sie eine Anzahlung geleistet, die den Wert der erbrachten Leistung übersteigt, haben Sie einen Anspruch auf Rückzahlung der Differenz.
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Die Mehrkosten, die durch die Beauftragung eines neuen, teureren Betriebs entstehen, können Sie unter Umständen als Schadensersatz vom ursprünglichen Solarteur zurückfordern. Hier ist jedoch meist anwaltliche Hilfe erforderlich.
Achten Sie bei einem Wechsel außerdem darauf, dass alle Fristen für eine eventuell zugesagte Photovoltaik Förderung eingehalten werden, um diese nicht zu gefährden.
Häufige Fragen (FAQ) zum Solarteur-Wechsel
Was ist, wenn ich bereits eine Anzahlung geleistet habe?
Ihre Anzahlung wird mit dem Wert der bis zur Kündigung erbrachten, mangelfreien Leistungen verrechnet. Ist der Wert der Leistung geringer als Ihre Anzahlung, können Sie die Differenz zurückfordern.
Kann der alte Solarteur sein Material wieder abholen?
Ja, Material, das noch nicht fest mit dem Gebäude verbunden und noch nicht vollständig von Ihnen bezahlt wurde, bleibt im Eigentum des Handwerkers. Er hat das Recht, dieses abzuholen.
Wer haftet für Schäden, die nach dem Wechsel auftreten?
Das ist die zentrale Herausforderung. Der neue Betrieb wird in der Regel versuchen, die Haftung für die vom Vorgänger installierten Anlagenteile vertraglich auszuschließen. Daher ist eine genaue Dokumentation des Zustands bei der Übernahme entscheidend.
Sollte ich einen Anwalt einschalten?
Spätestens wenn der gekündigte Betrieb auf Ihre schriftliche Kündigung nicht reagiert, Rechnungen für nicht erbrachte Leistungen stellt oder es um hohe Summen geht, ist der Gang zu einem auf Baurecht spezialisierten Anwalt dringend zu empfehlen.
Wie finde ich einen Gutachter für Photovoltaikanlagen?
Ansprechpartner für die Suche nach qualifizierten Sachverständigen sind die örtlichen Handwerkskammern (HWK) oder Industrie- und Handelskammern (IHK) sowie Fachverbände der Solarbranche.
Fazit: Ein Wechsel ist möglich, aber will gut überlegt sein
Der Wechsel des Solarteurs ist der letzte Ausweg im Krisenfall. Er ist mit Aufwand, zusätzlichen Kosten und rechtlichen Hürden verbunden. Dennoch ist er der richtige Schritt, wenn die Fertigstellung Ihrer Anlage durch gravierende Mängel oder die Unzuverlässigkeit des Betriebs ernsthaft gefährdet ist.
Der Schlüssel zum Erfolg liegt in einem strukturierten Vorgehen: Suchen Sie zunächst das Gespräch, setzen Sie schriftlich eine klare Frist zur Nachbesserung und dokumentieren Sie jeden einzelnen Schritt lückenlos. Nur mit einer sauberen Beweisführung können Sie eine außerordentliche Kündigung rechtssicher durchsetzen und die finanzielle Abwicklung zu Ihren Gunsten steuern. Informationsplattformen können hierbei eine erste Orientierung bieten, aber eine professionelle Rechtsberatung im Streitfall nicht ersetzen.
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