Rückwärtslaufender Zähler durch DIY-Anlage: Warum das verboten ist und wie Sie es vermeiden
Die Vorstellung ist verlockend: Sie installieren ein kleines Solarmodul auf dem Balkon oder Garagendach, und an sonnigen Tagen dreht sich der alte, schwarze Stromzähler plötzlich rückwärts.
Die Stromrechnung schrumpft scheinbar von selbst. Was wie ein cleverer Trick zum Sparen klingt, ist in Deutschland jedoch illegal und kann ernsthafte rechtliche und finanzielle Konsequenzen nach sich ziehen. Hier erfahren Sie, warum das so ist und wie Sie Ihre Mini-PV-Anlage korrekt und sicher betreiben.
Was ist ein rückwärtslaufender Zähler?
Betroffen sind vor allem ältere, mechanische Modelle, die sogenannten Ferraris-Zähler. Man erkennt sie an ihrer charakteristischen, rotierenden Metallscheibe. Ihre Konstruktion bewirkt, dass sich die Drehrichtung je nach Stromrichtung ändert.
Beziehen Sie Strom aus dem Netz, dreht sich die Scheibe vorwärts. Speisen Sie mit Ihrer Solaranlage jedoch mehr Strom ein, als Ihr Haushalt verbraucht, kehrt sich die Drehrichtung um – der Zähler läuft rückwärts.

Dieser Effekt, auch „Saldering“ genannt, ist beispielsweise in den Niederlanden unter bestimmten Bedingungen erlaubt. In Deutschland ist die Rechtslage jedoch eindeutig: Ein rückwärtslaufender Zähler ist nicht zulässig, weil Strombezug und -einspeisung hierzulande getrennt voneinander verrechnet werden müssen.
Die rechtlichen Gründe: Warum ist das Rückwärtslaufen verboten?
Das Verbot hat mehrere fundierte Gründe, die von der technischen Messgenauigkeit über steuerliche Aspekte bis zur Netzstabilität reichen. Wer seine Anlage ohne Zählertausch betreibt, bewegt sich in einer rechtlichen Grauzone, die schnell teuer werden kann.
Verstoß gegen das Messstellenbetriebsgesetz (MsbG)
In Deutschland ist der Netzbetreiber für die korrekte Messung des Stromflusses verantwortlich. Ein rückwärtslaufender Zähler saldiert den bezogenen mit dem eingespeisten Strom, anstatt beide Werte getrennt zu erfassen. Das verfälscht das Messergebnis. Juristisch gesehen ist das eine Manipulation einer geeichten Messeinrichtung und damit ein Verstoß gegen geltendes Recht. Netzbetreiber handeln hier erfahrungsgemäß konsequent, sobald ein solcher Fall bekannt wird.
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Ab 1.299,00 €Steuerrechtliche Konsequenzen
Der Preis, den Sie für bezogenen Strom zahlen, setzt sich aus mehreren Komponenten zusammen: dem reinen Energiepreis, Netzentgelten, Steuern und diversen Umlagen (wie der früheren EEG-Umlage). Läuft Ihr Zähler rückwärts, „erhalten“ Sie nicht nur den Energiepreis zurück, sondern auch all diese Abgaben. Sie umgehen damit fällige Steuern und Entgelte – das kann den Tatbestand der Steuerhinterziehung erfüllen (§ 268 StGB, Fälschung technischer Aufzeichnungen). Die Strafen hierfür sind oft empfindlich.
Fehlende Registrierung und Netzstabilität
Eine Anlage, die heimlich an einem alten Zähler betrieben wird, ist dem Netzbetreiber nicht bekannt. Für eine stabile Netzfrequenz müssen Erzeugung und Verbrauch aber stets im Gleichgewicht sein. Nicht gemeldete Anlagen sind für den Netzbetreiber „unsichtbar“ und können so die Netzstabilität gefährden. Zudem sind sie ein Sicherheitsrisiko für Elektriker: Wer am Netz arbeitet, könnte fälschlicherweise von einer spannungsfreien Leitung ausgehen. Deshalb ist die Anmeldung eines Balkonkraftwerks bei der Bundesnetzagentur und beim Netzbetreiber gesetzlich vorgeschrieben.
Moderne Zähler und die richtige Lösung
Die meisten Haushalte verfügen heute bereits über einen modernen Zähler. Diese digitalen Geräte besitzen meist eine eingebaute Rücklaufsperre. Speisen Sie Strom ein, bleibt der Zähler einfach stehen, läuft aber nicht rückwärts. Das ist zwar legal, doch Sie verschenken Ihren überschüssigen Strom an den Netzbetreiber.

Die einzig korrekte und faire Lösung ist der Einbau eines Zweirichtungszählers. Dieses Gerät hat zwei separate Zählwerke:
- Bezug: Erfasst den Strom, den Sie aus dem öffentlichen Netz beziehen.
- Einspeisung: Erfasst den Strom, den Ihre PV-Anlage als Überschuss ins Netz einspeist.
Nur so lässt sich eine rechtssichere und transparente Abrechnung gewährleisten. Der selbst erzeugte und direkt verbrauchte Strom wird gar nicht erst erfasst und senkt Ihre Stromrechnung ganz legal. Für den eingespeisten Überschuss erhalten Sie meist keine Vergütung, da der administrative Aufwand bei Kleinanlagen zu hoch wäre. Der Fokus liegt daher darauf, den Eigenverbrauch zu maximieren.
Der richtige Weg: In 3 Schritten zum legalen Betrieb
Eine kleine PV-Anlage gesetzeskonform zu betreiben, ist einfacher als oft angenommen. Viele Nutzer gehen diesen Weg, um auf der sicheren Seite zu sein.
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Anlage auswählen und installieren: Wählen Sie eine passende Anlage. Viele Komplettsets, wie sie auch auf Photovoltaik.info angeboten werden, sind auf die gängigen Bedürfnisse von Eigenheimbesitzern oder Mietern ausgelegt.
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Anlage anmelden: Registrieren Sie Ihre Anlage im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur und melden Sie diese bei Ihrem zuständigen Netzbetreiber an. Das ist der entscheidende Schritt, der den Zählertausch anstößt.
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Zählertausch abwarten: Nach der Anmeldung meldet sich Ihr Netzbetreiber bei Ihnen, um einen Termin für den Zählertausch zu vereinbaren. Bei Balkonkraftwerken ist dieser Austausch meist kostenlos oder mit einer sehr geringen jährlichen Gebühr verbunden, die die Kosten eines Balkonkraftwerks kaum beeinflusst.

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Was passiert, wenn ich meine Anlage nicht anmelde?
Sie riskieren Bußgelder wegen einer Ordnungswidrigkeit. Zudem kann der Netzbetreiber bei Entdeckung rechtliche Schritte wegen Steuerhinterziehung und Betrugs einleiten und im äußersten Fall sogar den Netzanschluss sperren.
Wer tauscht den Zähler aus und was kostet das?
Der Austausch wird von Ihrem zuständigen Netzbetreiber oder einem von ihm beauftragten Dienstleister durchgeführt. Für kleine Steckersolargeräte (Balkonkraftwerke) ist der Austausch in den meisten Fällen kostenlos.
Mein digitaler Zähler hat eine Rücklaufsperre. Muss ich ihn trotzdem tauschen lassen?
Ja. Auch wenn er nicht rückwärtsläuft, erfasst er den eingespeisten Strom nicht separat. Für einen legalen Betrieb ist ein Zweirichtungszähler zwingend erforderlich. Nur dieses Gerät misst die Einspeisung korrekt, selbst wenn Sie dafür keine Vergütung erhalten.
Ich habe gehört, in den Niederlanden ist das erlaubt. Warum nicht in Deutschland?
Die Länder haben unterschiedliche gesetzliche Rahmenbedingungen für die Energiewirtschaft. Das niederländische „Saldering“-Modell ist eine politische Entscheidung zur Förderung von Kleinanlagen, die in Deutschland so nicht übernommen wurde. Hierzulande setzt man auf eine getrennte Erfassung von Bezug und Einspeisung, um eine transparente und faire Verteilung der Netzkosten zu gewährleisten.
Fazit: Sicherheit und Fairness gehen vor
Die Idee eines rückwärtslaufenden Zählers ist zwar charmant, doch der heimliche Betrieb einer Solaranlage ist ein risikoreiches Unterfangen mit potenziell gravierenden Folgen. Der korrekte Weg über die Anmeldung und den Einbau eines Zweirichtungszählers ist dagegen unkompliziert und schützt Sie vor rechtlichen Problemen. Er gewährleistet einen sicheren Netzbetrieb und eine faire Beteiligung aller an der Energiewende. Photovoltaik.info unterstützt Sie dabei, von Anfang an alles richtigzumachen und die Vorteile der Solarenergie sicher und legal zu nutzen.



