Wenn der Solarteur nicht liefern kann: Ihre Rechte bei Lieferverzug

Die Vorfreude war groß: Der Vertrag für die neue Photovoltaikanlage ist unterschrieben, die Planung abgeschlossen – und das Dach wartet nur noch auf die Montage. Doch dann kommt die Nachricht, die niemand hören möchte: Die bestellten Solarmodule sind nicht lieferbar, der Wechselrichter hat einen unbestimmten Liefertermin.

Angesichts der hohen Nachfrage und angespannten Lieferketten ist ein solches Szenario leider keine Seltenheit. Viele Hausbesitzer fühlen sich in dieser Situation machtlos, doch das müssen Sie nicht sein. Dieser Artikel erklärt Ihnen, welche Rechte Sie bei Lieferverzug haben und wie Sie sich von Anfang an vertraglich besser absichern können.

Die aktuelle Marktlage verstehen: Warum kommt es zu Verzögerungen?

Bevor wir auf die rechtlichen Aspekte eingehen, lohnt sich ein kurzer Blick auf die Hintergründe. Die Nachfrage nach Photovoltaikanlagen ist in den letzten Jahren enorm gestiegen. Gleichzeitig sorgen globale Ereignisse, logistische Engpässe und eine hohe Auslastung der Hersteller immer wieder für Lieferverzögerungen bei wichtigen Komponenten wie Solarmodule oder Wechselrichter.

Die Erfahrung zeigt, dass die meisten Solarteure bemüht sind, Lösungen zu finden. Ein grundlegendes Verständnis für die Marktsituation hilft, das Gespräch auf einer konstruktiven Ebene zu führen. Dennoch müssen Sie als Kunde keine unbestimmten Wartezeiten hinnehmen.

Der Vertrag: Ihre wichtigste Absicherung

Der Grundstein für Ihre Rechte wird bereits bei Vertragsunterzeichnung gelegt. Ein sorgfältig geprüfter Vertrag ist Ihr stärkstes Instrument, um späteren Problemen vorzubeugen. Achten Sie besonders auf die folgenden Punkte:

1. Präzise Benennung der Komponenten

Ein guter Vertrag listet nicht nur „15 Solarmodule“ auf, sondern spezifiziert Hersteller und Modellbezeichnung exakt (z. B. „15 x Solarmodul Meyer Burger White 390 Wp“). Dasselbe gilt für den Wechselrichter und den Speicher. Nur so können Sie sicherstellen, dass Sie genau die Technik erhalten, für die Sie sich entschieden haben. Eine vage Formulierung wie „oder gleichwertig“ öffnet Tür und Tor für Diskussionen.

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2. Verbindlicher Liefer- und Montagetermin

Achten Sie auf den Unterschied zwischen einer unverbindlichen und einer verbindlichen Zusage.

Unverbindlich: Formulierungen wie „voraussichtlich im 3. Quartal“ oder „Lieferung circa im Oktober“ sind rechtlich schwer greifbar.

Verbindlich: Ein klares Datum oder eine kalendarisch bestimmte Woche (z. B. „Lieferung und Montage in KW 42“) ist ein sogenanntes „Fixgeschäft“. Wird dieser Termin nicht eingehalten, gerät der Anbieter automatisch in Verzug, ohne dass Sie eine Mahnung aussprechen müssen.

Viele Kunden bestehen deshalb auf einem verbindlichen Termin, um Planungssicherheit zu haben.

3. Klauseln zu „höherer Gewalt“

Einige Verträge enthalten Klauseln, die den Anbieter bei „höherer Gewalt“ von seiner Lieferpflicht entbinden. Dazu können theoretisch auch weitreichende Lieferkettenstörungen zählen. Prüfen Sie, wie solche Fälle im Vertrag geregelt sind und ob Ihnen dann ein unkompliziertes Rücktrittsrecht zusteht.

Lieferverzug ist eingetreten: Ihr rechtlicher Werkzeugkasten

Ist der vereinbarte Liefertermin verstrichen, ohne dass die Komponenten geliefert wurden, liegt ein Lieferverzug vor. Das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) gibt Ihnen hier klare Instrumente an die Hand.

Was bedeutet „Verzug“ rechtlich?

Ein Anbieter befindet sich im Lieferverzug, wenn er eine fällige Leistung nicht erbringt, obwohl er dazu verpflichtet wäre. Wurde kein festes Datum vereinbart, müssen Sie den Anbieter zunächst durch eine Mahnung in Verzug setzen. Dies sollte immer schriftlich geschehen.

Praxisbeispiel: Ihr Vertrag nennt als Lieferzeitraum „September“. Am 1. Oktober ist noch nichts passiert. Sie senden Ihrem Solarteur ein Einschreiben, in dem Sie ihn auffordern, die vereinbarten Komponenten umgehend zu liefern. Sobald er dieses Schreiben erhält, befindet er sich offiziell in Verzug.

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Schritt für Schritt: So gehen Sie korrekt vor

  1. Suchen Sie das Gespräch: Der erste Schritt sollte immer ein klärendes Telefonat sein. Fragen Sie nach den Gründen und einem neuen, verbindlichen Liefertermin. Halten Sie das Ergebnis des Gesprächs schriftlich (z. B. per E-Mail) fest.

  2. Setzen Sie eine angemessene Nachfrist: Reagiert der Anbieter nicht oder vertröstet Sie nur, müssen Sie eine „angemessene Nachfrist“ zur Lieferung setzen. Auch dies muss schriftlich erfolgen, am besten per Einschreiben. Eine typische Frist in der Branche liegt bei zwei bis vier Wochen. Formulieren Sie klar, dass Sie nach fruchtlosem Ablauf der Frist weitere Schritte einleiten werden.

  3. Wägen Sie Ihre Optionen ab: Verstreicht auch diese Nachfrist, haben Sie mehrere Möglichkeiten:

  • Rücktritt vom Vertrag: Sie können den gesamten Vertrag auflösen. Bereits geleistete Anzahlungen müssen Ihnen erstattet werden.

  • Schadensersatz fordern: Ist Ihnen durch die Verzögerung ein finanzieller Schaden entstanden (z. B. weil Sie weiterhin teuren Netzstrom beziehen mussten, statt Ihren eigenen Solarstrom zu nutzen), können Sie unter bestimmten Voraussetzungen Schadensersatz verlangen. Dies ist oft komplex und erfordert mitunter anwaltliche Hilfe.

  • Weiterhin auf Lieferung bestehen: Sie können auch weiterhin auf der Erfüllung des Vertrags bestehen und den Anbieter unter Druck setzen.

Alternative Komponenten: Ein guter Kompromiss?

Häufig bieten Solarteure bei Lieferengpässen alternative, verfügbare Produkte an. Das kann eine gute Lösung sein, um das Projekt doch noch zeitnah zu realisieren, erfordert aber Ihre genaue Prüfung.

Worauf Sie achten müssen:

  • Technische Gleichwertigkeit: Vergleichen Sie die Datenblätter der ursprünglichen und der angebotenen Komponenten. Achten Sie bei Modulen auf Leistung (Wp), Wirkungsgrad und Garantiebedingungen. Beim Wechselrichter sind Effizienz, Kompatibilität mit den Modulen und eventuelle Smart-Home-Funktionen entscheidend.

  • Preisliche Anpassung: Ist das Ersatzprodukt günstiger, muss der Gesamtpreis der Anlage entsprechend reduziert werden. Ist es teurer, sollten Sie nicht verpflichtet sein, den Aufpreis zu zahlen – schließlich konnte der Anbieter den ursprünglichen Vertrag nicht erfüllen.

  • Schriftliche Vertragsanpassung: Bestehen Sie darauf, dass alle Änderungen schriftlich in einem Vertragszusatz festgehalten werden. Dies schützt Sie vor späteren Unstimmigkeiten.

Wenn Sie sich unsicher sind, ob ein Angebot fair ist, können neutrale Informationsquellen wie Photovoltaik.info helfen, die Spezifikationen der Produkte einzuordnen.

FAQ: Häufige Fragen bei Lieferverzug

Was ist eine „angemessene“ Nachfrist?

Die Dauer hängt vom Einzelfall ab. Bei Standardkomponenten wie gängigen Solarmodulen gelten zwei Wochen oft als angemessen. Bei Spezialanfertigungen oder sehr komplexen Systemen kann die Frist auch länger sein. Mit drei Wochen liegen Sie in den meisten Fällen auf der sicheren Seite.

Kann ich vom Vertrag zurücktreten, wenn nur der Batteriespeicher fehlt?

Ja, das ist grundsätzlich möglich, wenn die Anlage als Gesamtpaket verkauft wurde. Man spricht hier von einem Teilverzug. Wenn der Speicher für Sie ein wesentlicher Bestandteil der Anlage war (z. B. zur Erhöhung der Autarkie), können Sie in der Regel vom gesamten Vertrag zurücktreten, nachdem Sie eine erfolglose Nachfrist gesetzt haben. Alternativ können Sie auch nur die Lieferung des Speichers stornieren und den Rest der Anlage abnehmen.

Verfällt meine Zusage für die Photovoltaik Förderung bei Verzögerungen?

Das hängt von den spezifischen Förderbedingungen ab. Einige Programme sind an Fristen für die Inbetriebnahme geknüpft. Informieren Sie sich bei der zuständigen Förderstelle (z. B. KfW oder Landesbank), ob eine Fristverlängerung aufgrund von nachweisbaren Lieferengpässen möglich ist. Bewahren Sie die gesamte Korrespondenz mit Ihrem Solarteur gut auf, um die Verzögerung belegen zu können.

Sollte ich einen Anwalt einschalten?

In den meisten Fällen lässt sich eine Lösung direkt mit dem Solarteur finden. Wenn die Kommunikation jedoch scheitert, der Anbieter nicht reagiert oder Sie hohe Anzahlungen geleistet haben, kann eine anwaltliche Erstberatung sinnvoll sein, um Ihre Position zu stärken.

Fazit: Handeln Sie informiert und bestimmt

Lieferverzögerungen bei Photovoltaikanlagen sind ärgerlich, aber Sie sind der Situation nicht schutzlos ausgeliefert. Ein solider Vertrag und ein strukturiertes Vorgehen sind dabei entscheidend. Dokumentieren Sie die gesamte Kommunikation, setzen Sie schriftlich klare Fristen und kennen Sie Ihre Rechte auf Rücktritt oder Schadensersatz. Oft genügt bereits eine professionell gesetzte Nachfrist, um Ihr Projekt wieder in Gang zu bringen.

Wenn Sie den Kauf einer Photovoltaikanlage planen und von Anfang an auf einen transparenten Prozess Wert legen, ist eine gründliche Vorabinformation entscheidend. Informieren Sie sich umfassend, bevor Sie eine Photovoltaik Anlage kaufen, um typische Fallstricke zu umgehen.

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