PV-Anlage in der WEG: Ihr Weg zur Solarenergie im Mehrfamilienhaus

PV-Anlage in der WEG: Ihr Weg zur Solarenergie im Mehrfamilienhaus

Viele Eigentümer in einer Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) wünschen sich eigenen Solarstrom, stehen aber oft vor einer scheinbar unüberwindbaren Hürde: dem Gemeinschaftseigentum. Die Vorstellung, erst alle Miteigentümer von einem Projekt überzeugen zu müssen, schreckt viele ab.

Doch seit einer Gesetzesänderung im Jahr 2020 ist der Weg zur eigenen Photovoltaikanlage für Wohnungseigentümer deutlich einfacher geworden. Die Reform räumt Ihnen nämlich einen rechtlichen Anspruch ein, was die Realisierung erheblich erleichtert.

Hier erfahren Sie, welche Voraussetzungen entscheidend sind, welche Hürden es dabei gibt und wie Sie zu einer realistischen Ersteinschätzung für Ihr Vorhaben in der WEG kommen.

Die rechtlichen Grundlagen: Warum das Dach nicht allein Ihnen gehört

Um die Prozesse innerhalb einer WEG zu verstehen, ist die Unterscheidung zwischen Sondereigentum und Gemeinschaftseigentum grundlegend.

  • Sondereigentum: Hierzu gehören Ihre Wohnung und alle Räume, die ausschließlich Ihnen zur Nutzung zugewiesen sind, wie zum Beispiel ein Kellerabteil. Innerhalb dieser Bereiche können Sie weitgehend frei entscheiden.


  • Gemeinschaftseigentum: Alles, was dem gemeinschaftlichen Gebrauch aller Eigentümer dient, ist Gemeinschaftseigentum. Dazu zählen das Grundstück, das Treppenhaus, die Außenwände und Fassaden sowie – ganz entscheidend für die Photovoltaik – das Dach.


Da eine Photovoltaikanlage in den meisten Fällen auf dem Dach oder an der Fassade montiert wird, handelt es sich um eine bauliche Veränderung am Gemeinschaftseigentum. Eine solche Maßnahme erfordert zwingend einen Beschluss der gesamten Eigentümergemeinschaft.

file.png

Das Wohnungseigentumsmodernisierungsgesetz (WEMoG) als Ihr Vorteil

Die wichtigste Neuerung für Ihr Vorhaben bringt das Wohnungseigentumsmodernisierungsgesetz (WEMoG), das seit Dezember 2020 die Rechte einzelner Eigentümer stärkt. Nach Paragraph 20 Abs. 2 WEG kann jeder Wohnungseigentümer angemessene bauliche Veränderungen verlangen, die unter anderem der Erzeugung solarer Energie dienen.

Das bedeutet: Ihre Miteigentümer können Ihren Wunsch nach einer PV-Anlage nicht mehr einfach blockieren. Sie haben einen Anspruch auf die Genehmigung, solange die Maßnahme verhältnismäßig ist.

Der Weg zum Beschluss: So überzeugen Sie Ihre Miteigentümer

Obwohl das Gesetz auf Ihrer Seite ist, führt der Weg zur eigenen Anlage immer über die Eigentümerversammlung. Ein gut vorbereiteter Antrag ist hier der Schlüssel zum Erfolg.

Schritt 1: Den Antrag vorbereiten und einreichen

Formulieren Sie einen schriftlichen Antrag an Ihre Hausverwaltung und bitten Sie darum, diesen auf die Tagesordnung der nächsten Eigentümerversammlung zu setzen. Ihr Antrag sollte möglichst konkret sein und folgende Punkte enthalten:

  • Genaue Beschreibung der geplanten Anlage (z. B. „Installation einer PV-Anlage mit 5 kWp Leistung auf der südlichen Dachhälfte“).
  • Bestätigung, dass Sie sämtliche Kosten für Anschaffung, Installation, Wartung und einen eventuellen Rückbau tragen.
  • Nachweis, dass die Installation durch einen qualifizierten Fachbetrieb erfolgt.
  • Vorlage eines oder mehrerer Angebote, die die Professionalität Ihres Vorhabens unterstreichen.

Schritt 2: Die Abstimmung in der Eigentümerversammlung

Dank des WEMoG ist für die Genehmigung (den sogenannten „Gestattungsbeschluss“) nur noch eine einfache Mehrheit der anwesenden und abstimmenden Eigentümer erforderlich. Die früher notwendige Einstimmigkeit ist damit entfallen.

Die Erfahrung zeigt, dass die meisten Bedenken von Miteigentümern auf Unwissenheit oder der Sorge vor Kosten beruhen. Wenn Sie in Ihrem Antrag klarstellen, dass die Gemeinschaft finanziell nicht belastet wird, sind die größten Hürden meist schon genommen.

file.png

Wer trägt die Kosten? Klare Regeln für die Finanzierung

Die Finanzierung ist oft der kritischste Punkt in den Diskussionen. Hier schafft das Gesetz eine klare Grundlage: Wer die bauliche Veränderung verlangt, trägt auch die Kosten. Das bedeutet im Detail:

  • Sie zahlen: Die Anschaffungs- und Installationskosten tragen Sie allein. Eine Übersicht über typische Kosten einer Photovoltaikanlage hilft Ihnen bei der Budgetplanung.


  • Sie sind verantwortlich: Auch für laufende Kosten wie Wartung, Versicherung und Reparaturen sind Sie als Betreiber der Anlage zuständig.


  • Sie haften: Sollte durch die Anlage ein Schaden am Gemeinschaftseigentum entstehen (z. B. eine Undichtigkeit am Dach), haften Sie dafür. Eine gute Betreiberhaftpflichtversicherung ist deshalb unerlässlich.


Eine Ausnahme besteht, wenn die WEG als Ganzes beschließt, in eine Anlage zu investieren, von der alle profitieren. In diesem Fall werden die Kosten gemeinschaftlich getragen. Dies erfordert jedoch einen eigenen Beschluss mit entsprechender Kostenübernahme.

Nutzungsmodelle für die WEG: Von der Einzelanlage bis zum Gemeinschaftsprojekt

Je nach Zielsetzung und Einigkeit in der Gemeinschaft gibt es verschiedene Wege, den Solarstrom zu nutzen.

  1. Die individuelle Anlage für den Eigenverbrauch
    Dies ist der häufigste Fall, wenn ein einzelner Eigentümer aktiv wird. Die WEG gestattet Ihnen die Installation auf dem Gemeinschaftsdach, und Sie nutzen den erzeugten Strom ausschließlich für Ihren eigenen Haushalt. Überschüssiger Strom wird ins Netz eingespeist und vergütet. Der Vorteil: Die Organisation ist einfach, da Sie alleiniger Vertragspartner und Betreiber sind.


  2. Das Gemeinschaftsprojekt der WEG
    Eine attraktive und immer beliebtere Alternative ist die gemeinschaftliche Gebäudeversorgung. Hier investiert die WEG als Ganzes in eine große PV-Anlage. Der erzeugte Strom wird direkt an die Bewohner im Haus verkauft – oft zu einem günstigeren Preis als vom externen Energieversorger. Dieses Modell, auch als Mieterstrom bekannt, stärkt die Gemeinschaft und senkt die Stromkosten für alle Beteiligten. Es erfordert jedoch einen höheren organisatorischen Aufwand bei der Abrechnung.


file.png

  1. Das Balkonkraftwerk – Der einfache Einstieg
    Für Eigentümer und Mieter, die einen kleineren Schritt gehen möchten, ist ein Balkonkraftwerk ideal. Obwohl es sich um eine kleine Anlage handelt, wird sie oft an der Fassade oder Balkonbrüstung befestigt, was ebenfalls das Gemeinschaftseigentum berührt. Auch hier greift der Anspruch aus dem WEMoG, weshalb die Genehmigung durch die WEG deutlich einfacher geworden ist. Nachdem Sie die Zustimmung haben, müssen Sie Ihr Balkonkraftwerk anmelden, was heute unkompliziert online möglich ist.

Typische Hürden und wie Sie diese meistern

Trotz der verbesserten Rechtslage können in der Praxis Herausforderungen auftreten. Hier sind die häufigsten und wie Sie darauf reagieren können:

  • Hürde: Uninformierte Miteigentümer
    Viele Eigentümer kennen die neue Gesetzeslage nicht und fürchten, Mitspracherechte zu verlieren.
    Lösung: Bereiten Sie ein kurzes Informationsblatt vor, das die Vorteile (Wertsteigerung der Immobilie, ökologischer Beitrag) und die klare Kostenregelung verständlich aufzeigt.


  • Hürde: Technische Bedenken
    Fragen zur Statik des Daches, zum Denkmalschutz oder zur Optik sind häufig.
    Lösung: Legen Sie Ihrem Antrag eine erste Einschätzung eines Fachbetriebs bei. Bei Denkmalschutz ist eine frühzeitige Klärung mit der zuständigen Behörde unerlässlich.


  • Hürde: Unsicherheit bei der Hausverwaltung
    Oft ist die Verwaltung unsicher, wie der Beschluss rechtssicher umgesetzt werden soll.
    Lösung: Bieten Sie an, einen Entwurf für eine Gestattungsvereinbarung vorzulegen, um die Verwaltung zu entlasten. Neutrale Informationen und Orientierungshilfen finden Sie auf Fachportalen wie Photovoltaik.info.


FAQ – Häufige Fragen zur PV-Anlage in der WEG

Bitumen/Wellblech Montageset für 1 PV Modul – 30mm Rahmen –

49,00 

Stockschrauben Montageset für Bitumen/Wellblech Bedachungen

SKU: p03165
Kategorie:

Kann meine WEG meinen Antrag trotzdem ablehnen?
Eine Ablehnung ist nur aus triftigen Gründen möglich, etwa wenn die bauliche Veränderung die Wohnanlage grundlegend umgestaltet oder andere Eigentümer unzumutbar benachteiligt. Ein einfaches „Nein“ aus Prinzip ist nicht mehr zulässig.

Was passiert mit der Anlage, wenn ich ausziehe?
In der Regel wird die Anlage an den neuen Eigentümer der Wohnung verkauft. Dies sollte bereits im Gestattungsbeschluss der WEG geregelt werden.

Wer ist für die Wartung der Anlage zuständig?
Die Verantwortung für Wartung und Instandhaltung liegt vollständig beim Betreiber der Anlage, also bei Ihnen.

Lohnt sich eine PV-Anlage auf einem Gemeinschaftsdach für eine einzelne Partei?
Ja, absolut. Angesichts steigender Strompreise amortisiert sich auch eine kleinere Anlage, die nur einen Haushalt versorgt. Eine typische Anlage für einen Vierpersonenhaushalt mit 5 kWp Leistung kann jährlich über 1.000 Euro an Stromkosten einsparen.

Was ist der allererste Schritt, den ich unternehmen sollte?
Sprechen Sie mit Ihrer Hausverwaltung. Klären Sie, ob es bereits Regelungen in der Teilungserklärung oder bestehende Beschlüsse zum Thema Photovoltaik gibt. Ein kooperativer Austausch ist die beste Grundlage für Ihr Projekt.

Der Weg zur eigenen Solaranlage in einer Wohnungseigentümergemeinschaft ist machbarer als je zuvor. Mit der richtigen Vorbereitung und klarer Kommunikation können Sie Ihr Recht auf saubere Energie erfolgreich durchsetzen.

Möchten Sie Ihr Projekt konkret planen? Im Shop von Photovoltaik.info finden Sie Komplettsets für verschiedene Anlagengrößen, die Ihnen eine erste Kostenschätzung erleichtern.

Ratgeber teilen