PV-Anlage erweitern: Wann Sie eine neue Baugenehmigung brauchen

Besitzer einer Photovoltaikanlage kennen die Vorteile: sinkende Stromkosten, mehr Unabhängigkeit und ein gutes Gefühl für die Umwelt. Doch die Technik entwickelt sich weiter und der eigene Energiebedarf steigt – sei es durch ein Elektroauto oder eine Wärmepumpe. Viele Eigentümer älterer Anlagen spielen daher mit dem Gedanken einer Erweiterung. Was dabei oft übersehen wird: Selbst wenn die ursprüngliche Anlage ohne Baugenehmigung errichtet werden konnte, kann die Vergrößerung die rechtlichen Rahmenbedingungen komplett verändern. Entscheidend ist dabei nicht die Größe der Erweiterung, sondern die Gesamtleistung der Anlage nach dem Ausbau.
Der Grundsatz: Genehmigungsfreiheit hat klare Grenzen
In den meisten deutschen Bundesländern ist die Installation einer Photovoltaikanlage auf einem Hausdach verfahrensfrei, solange bestimmte Kriterien erfüllt sind. Eine weit verbreitete Obergrenze liegt bei 30 Kilowattpeak (kWp) Leistung. Bei den meisten Einfamilienhäusern sind solche genehmigungsfreien Anlagen die Regel und machen den Einstieg in die Solarenergie unkompliziert.
Dieser Grundsatz führt jedoch oft zu einem Missverständnis, sobald eine Erweiterung geplant wird. Viele Anlagenbetreiber gehen davon aus, dass auch eine kleine Ergänzung von wenigen Modulen genehmigungsfrei bleibt – ein Trugschluss, der zu Problemen mit dem Bauamt führen kann.
Warum eine Erweiterung die Spielregeln ändert
Der entscheidende Punkt ist: Die Baubehörden betrachten nicht die Erweiterung für sich, sondern die gesamte Anlage in ihrem neuen Zustand. Die Leistung der alten und der neuen Anlagenteile wird addiert. Überschreitet diese Summe die in Ihrem Bundesland geltende Grenze für die Genehmigungsfreiheit, wird die gesamte Maßnahme genehmigungspflichtig.
Ein typisches Praxisbeispiel:
Sie betreiben seit zehn Jahren eine 10-kWp-Anlage auf Ihrem Dach, die damals genehmigungsfrei war. Nun möchten Sie diese um eine leistungsstarke 25-kWp-Anlage ergänzen, um Ihren gestiegenen Energiebedarf zu decken.
- Alte Anlage: 10 kWp
- Erweiterung: 25 kWp
- Gesamtanlage: 35 kWp
Mit 35 kWp überschreitet die neue Gesamtanlage die häufig geltende 30-kWp-Grenze. Auch wenn die ursprüngliche Anlage und die Erweiterung für sich genommen unproblematisch wären, macht die Gesamtleistung die Maßnahme genehmigungspflichtig. Sie müssen also vor Beginn der Arbeiten einen Bauantrag stellen.
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Ob Ihre Anlagenerweiterung eine Baugenehmigung erfordert, hängt von zwei wesentlichen Aspekten ab. Für Ihre rechtliche Sicherheit sollten beide sorgfältig geprüft werden.
Die Gesamtleistung in Kilowattpeak (kWp)
Wie das Beispiel zeigt, ist die Gesamtleistung der Anlage nach der Erweiterung der häufigste Grund für eine Genehmigungspflicht. Die 30-kWp-Grenze ist eine gängige, aber nicht bundesweit einheitliche Größe. Informieren Sie sich daher unbedingt vor der Planung über die spezifische Landesbauordnung Ihres Bundeslandes. Die Erfahrung zeigt, dass eine kurze Anfrage beim zuständigen Bauamt oft schneller Klarheit schafft als eine langwierige Recherche.
Bauliche Veränderungen und die Statik
Unabhängig von der Anlagenleistung kann auch die Art der Erweiterung eine Genehmigungspflicht auslösen. Eine Erweiterung bedeutet zusätzliche Last auf dem Dach. Eine erneute Statikprüfung durch einen Fachmann ist daher nicht nur eine Empfehlung, sondern eine absolute Notwendigkeit. Schließlich muss jeder Eingriff in die Bausubstanz sicher sein.
Sollte der Statiker feststellen, dass für die zusätzliche Last eine Verstärkung des Dachstuhls erforderlich ist, handelt es sich um einen signifikanten baulichen Eingriff. Solche Maßnahmen sind in der Regel immer genehmigungspflichtig, selbst wenn die PV-Anlage an sich unter der Leistungsgrenze bleibt.
Sonderfälle, die eine Genehmigung wahrscheinlich machen
Neben den Hauptfaktoren Leistung und Statik gibt es weitere Szenarien, bei denen eine Erweiterung fast immer einen Gang zur Baubehörde erfordert.
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Planen Sie, die Erweiterung nicht auf derselben Dachfläche, sondern an einem anderen Ort zu installieren? Eine beliebte Option ist die Nutzung der Fassade oder eines Carports. Baurechtlich kann dies als Errichtung einer neuen, eigenständigen Anlage gewertet werden. Besonders Fassadenanlagen unterliegen oft strengeren Vorschriften bezüglich Brandschutz und Optik, was eine Genehmigung sehr wahrscheinlich macht.
Denkmalgeschützte Gebäude
Für Eigentümer denkmalgeschützter Immobilien ist die Situation besonders heikel. Hier ist praktisch jede äußerlich sichtbare Veränderung genehmigungspflichtig. Das gilt nicht nur für die Erweiterung, sondern oft schon für die ursprüngliche Anlage. Bei Photovoltaik auf denkmalgeschützten Gebäuden ist eine frühzeitige und enge Abstimmung mit der Denkmalschutzbehörde unumgänglich.
Bebauungspläne und lokale Vorschriften
Werfen Sie auch einen Blick in den Bebauungsplan Ihrer Gemeinde. Manchmal enthalten diese spezifische Vorgaben zur Gestaltung von Dächern oder zur maximal zulässigen Fläche für Solarmodule. Solche lokalen Satzungen können die allgemeine Landesbauordnung weiter einschränken.
Die sichere Faustregel für Ihre Planung
Um auf der sicheren Seite zu sein, sollten Sie sich an eine einfache, aber wirksame Faustregel halten:
Sobald die geplante Erweiterung die ursprüngliche Anlage in ihrer Gesamtleistung oder ihren baulichen Dimensionen signifikant verändert, ist eine Prüfung durch das zuständige Bauamt dringend ratsam.
Eine kurze, formlose Bauvoranfrage schafft hier oft schon Klarheit, bevor Sie hohe Planungskosten investieren. Eine proaktive Kommunikation mit der Behörde ist nach Erfahrung vieler Anlagenbetreiber der beste Weg, um Verzögerungen und rechtliche Probleme zu vermeiden.
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Gilt die 30-kWp-Grenze in allen Bundesländern?
Nein, das ist nur ein häufiger Richtwert. Die genauen Vorschriften sind in den jeweiligen Landesbauordnungen (LBO) festgelegt, und einige Bundesländer haben abweichende Regelungen oder zusätzliche Kriterien. Eine Prüfung der für Sie geltenden LBO ist daher unerlässlich.
Muss ich die Erweiterung auch dem Netzbetreiber und dem Marktstammdatenregister melden?
Ja, unbedingt. Unabhängig von der Baugenehmigung muss jede Änderung an einer stromerzeugenden Anlage dem Netzbetreiber gemeldet und im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur eingetragen werden. Diese Meldungen sind für den sicheren Netzbetrieb und die korrekte Abrechnung von Einspeisevergütungen entscheidend.
Was passiert, wenn ich eine genehmigungspflichtige Erweiterung ohne Antrag baue?
Das ist eine Ordnungswidrigkeit, die mit empfindlichen Bußgeldern geahndet werden kann. Im schlimmsten Fall kann die Baubehörde den Rückbau der Erweiterung anordnen.
Wirkt sich die Erweiterung auf meine alte EEG-Einspeisevergütung aus?
Das ist ein komplexes Thema. In der Regel behält die Altanlage ihren ursprünglichen Vergütungssatz, während der Strom aus dem neuen Anlagenteil zu den aktuell gültigen Sätzen vergütet wird. Dies erfordert jedoch oft getrennte Messeinrichtungen und eine sorgfältige Planung. Dafür sollten Sie unbedingt einen Fachbetrieb oder Energieberater konsultieren.
Fazit und nächste Schritte
Die Erweiterung einer bestehenden PV-Anlage ist eine hervorragende Möglichkeit, die eigene Energieerzeugung an neue Bedürfnisse anzupassen. Der Schlüssel zum Erfolg liegt jedoch in einer sorgfältigen rechtlichen Prüfung im Vorfeld. Denken Sie daran: Die Gesamtleistung nach der Erweiterung zählt, und eine neue Statikprüfung ist fast immer erforderlich. Eine frühzeitige Anfrage beim Bauamt schützt Sie vor unliebsamen Überraschungen und sorgt dafür, dass Sie die zusätzliche Sonnenenergie sorgenfrei nutzen können.
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