PV-Anlage vom ausländischen Fachbetrieb: Diese deutschen Regeln müssen Sie kennen

Angebote für eine Photovoltaikanlage aus Polen, Tschechien oder den Niederlanden sind oft verlockend, denn die Preise liegen meist deutlich unter denen deutscher Anbieter. Doch bevor Sie einen Vertrag unterschreiben, sollten Sie die rechtlichen und technischen Rahmenbedingungen kennen. Denn für die Installation einer PV-Anlage in Deutschland gelten ausnahmslos deutsche Normen und Anmeldepflichten – unabhängig davon, woher der Installationsbetrieb stammt.

Dieser Beitrag zeigt Ihnen, welche Regeln ein ausländischer Fachbetrieb einhalten muss und wie Sie sich als Auftraggeber absichern, damit Ihr Traum von der eigenen Solarenergie nicht zum bürokratischen Albtraum wird.

Grundsatz: Dienstleistungsfreiheit in der EU – mit deutschen Spielregeln

Grundsätzlich erlaubt die Dienstleistungsfreiheit innerhalb der Europäischen Union, dass ein Unternehmen aus einem EU-Mitgliedsstaat seine Dienstleistungen auch in Deutschland anbieten darf. Das gilt selbstverständlich auch für die Installation von Photovoltaikanlagen.

Entscheidend ist jedoch: Die Installation muss vollständig nach den in Deutschland geltenden technischen Normen und gesetzlichen Vorschriften erfolgen. Für den Anschluss an das deutsche Stromnetz zählen allein die hiesigen Standards, während die Qualifikation des Installateurs in seinem Heimatland zweitrangig ist. Die Erfahrung zeigt, dass hier die größten Hürden und potenziellen Probleme liegen.

Die entscheidenden Hürden: Technische Normen und Anmeldung

Zwei Bereiche sind für eine reibungslose und gesetzeskonforme Installation besonders entscheidend: die Einhaltung der VDE-Normen und der korrekte Anmeldeprozess beim zuständigen Netzbetreiber.

Kein Weg vorbei an der VDE-Norm (VDE-AR-N 4105)

Der Verband der Elektrotechnik, Elektronik und Informationstechnik (VDE) legt das „Regelwerk“ für die Elektrotechnik in Deutschland fest. Für den Anschluss einer PV-Anlage an das Niederspannungsnetz ist insbesondere die Anwendungsregel VDE-AR-N 4105 maßgeblich. Sie legt die technischen Mindestanforderungen für Erzeugungsanlagen fest und stellt sicher, dass die Anlage sicher betrieben werden kann und das öffentliche Stromnetz nicht stört.

Ein ausländischer Installateur muss nachweisen, dass er diese Norm kennt und die Installation entsprechend ausführt. Das betrifft unter anderem:

  • Die Auswahl der Komponenten (z. B. Wechselrichter, Schutzeinrichtungen)
  • Die korrekte Verkabelung und Absicherung
  • Die Einrichtung des Netz- und Anlagenschutzes (NA-Schutz)

Fragen Sie einen potenziellen Anbieter gezielt, ob er mit den Anforderungen der VDE-AR-N 4105 vertraut ist und die Konformität garantieren kann.

caption

Anker SOLIX Solarbank 2 E1600 Pro Balkonkraftwerk Speicher Set 2000 Watt 800 Watt - Trina Doppelglas - JurSol Storage Mini 3.2 kWh

Aus unserem Shop, Kategorie: Balkonkraftwerke mit Speicher

Anker SOLIX Solarbank 2 E1600 Pro Balkonkraftwerk Speicher Set 2000 Watt 800 Watt - Trina Doppelglas - JurSol Storage Mini 3.2 kWh

Bisher bei uns Ursprünglicher Preis war: 1.999,00 €Aktueller Preis ist: 1.899,00 €.

Der Anmeldeprozess beim Netzbetreiber

Bevor eine PV-Anlage Strom ins Netz einspeisen darf, muss sie beim lokalen Netzbetreiber (z. B. den Stadtwerken oder regionalen Energieversorgern) angemeldet werden. Dieser Prozess, oft als „Netzanschlussbegehren“ bezeichnet, muss vom Installationsbetrieb durchgeführt werden.

Der ausländische Fachbetrieb muss hierfür:

  1. Bei der Bundesnetzagentur (BNetzA) als Installationsunternehmen registriert sein. Ohne diese Registrierung ist eine Anmeldung beim Netzbetreiber in der Regel nicht möglich.
  2. Die spezifischen Formulare und technischen Datenblätter des Netzbetreibers korrekt ausfüllen. Diese sind oft nur auf Deutsch verfügbar und erfordern technisches Fachwissen.
  3. Als Ansprechpartner für technische Rückfragen des Netzbetreibers zur Verfügung stehen.

In der Praxis führen Kommunikationsbarrieren oder die Unkenntnis der lokalen Prozesse hier oft zu erheblichen Verzögerungen.

caption

Die Schlüsselrolle der Inbetriebnahme

Die letzte Hürde vor der Stromerzeugung ist die offizielle Inbetriebnahme. Hierfür wird ein Inbetriebnahmeprotokoll erstellt, das sowohl vom Anlagenbetreiber (also Ihnen) als auch vom Installateur unterschrieben wird. Dieses Dokument bestätigt, dass die Anlage nach allen geltenden Regeln errichtet wurde.

Viele deutsche Netzbetreiber fordern, dass dieses Protokoll von einer in Deutschland zertifizierten Elektrofachkraft unterschrieben wird. Ein ausländischer Installateur benötigt dafür entweder eine entsprechende Anerkennung seiner Qualifikation oder muss einen deutschen Partnerbetrieb für diesen Schritt hinzuziehen. Klären Sie diesen Punkt unbedingt vor Vertragsabschluss! Eine unsachgemäß dokumentierte Inbetriebnahme einer Photovoltaikanlage kann dazu führen, dass der Netzbetreiber den Anschluss verweigert.

Ihre Pflichten als Anlagenbetreiber

Als Betreiber der Anlage fällt auch Ihnen eine wichtige Aufgabe zu. Nach der Inbetriebnahme sind Sie gesetzlich verpflichtet, Ihre Anlage im Marktstammdatenregister (MaStR) der Bundesnetzagentur zu registrieren. Diese Registrierung ist Voraussetzung für den Erhalt der Einspeisevergütung. Zwar kann der Installateur hierbei unterstützen, die rechtliche Verantwortung für die fristgerechte Anmeldung liegt jedoch bei Ihnen. Die Anmeldung Ihrer PV-Anlage ist also ein Schritt, den Sie nicht vernachlässigen dürfen.

Rechtliche Absicherung: Worauf Sie im Vertrag achten sollten

Ein günstiger Preis nützt wenig, wenn Sie im Schadensfall oder bei Mängeln rechtlos dastehen. Achten Sie im Vertrag daher auf folgende Punkte, um sich abzusichern.

5000 Watt Photovoltaikanlagen inkl. 5,00 kWh Batterie & Ziegeldach Montageset - Trina Bifazial

Aus unserem Shop, Kategorie: PV Anlagen mit Speicher und Montagesets

5000 Watt Photovoltaikanlagen inkl. 5,00 kWh Batterie & Ziegeldach Montageset - Trina Bifazial

5.299,00 

Gerichtsstand und anwendbares Recht

Der Vertrag sollte unbedingt nach deutschem Recht geschlossen werden und als Gerichtsstand einen Ort in Deutschland festlegen. Andernfalls müssten Sie Ihre Gewährleistungsansprüche im Ausland einklagen – ein aufwendiges und teures Unterfangen.

Nachweise und Versicherungen

Lassen Sie sich vorab schriftlich bestätigen, dass der Betrieb:

  • über eine in Deutschland gültige Betriebshaftpflichtversicherung verfügt.
  • bei der Bundesnetzagentur als Installateur registriert ist.
  • Referenzprojekte in Deutschland vorweisen kann.

Zahlungsplan und Gewährleistung

Seriöse Anbieter verlangen keine hohen Vorauszahlungen. Ein üblicher Zahlungsplan sieht Abschlagszahlungen nach bestimmten Meilensteinen vor, beispielsweise nach Materiallieferung, nach Montageende und nach erfolgreicher Inbetriebnahme. Die gesetzliche Gewährleistung für Mängel beträgt in Deutschland zwei Jahre für die Installationsleistung und oft länger für die Komponenten (Herstellergarantie).

caption

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Muss der ausländische Installateur Deutsch sprechen?

Gesetzlich ist das nicht vorgeschrieben. Für die Kommunikation mit dem deutschen Netzbetreiber und die korrekte Abwicklung der Anmeldeformalitäten ist es jedoch praktisch unerlässlich. Sprachbarrieren sind eine häufige Ursache für Probleme.

Was passiert, wenn die Anlage vom Netzbetreiber nicht abgenommen wird?

Wenn die Anlage nicht den VDE-Normen entspricht oder die Anmeldung fehlerhaft ist, wird der Netzbetreiber den Zähler nicht setzen und die Einspeisung verweigern. Die Kosten für die Nachbesserung muss der Installateur tragen. Ist dieser jedoch nicht mehr greifbar oder uneinsichtig, bleiben Sie im schlimmsten Fall auf einer nicht nutzbaren Anlage und den Kosten sitzen.

Spare ich wirklich Geld mit einem ausländischen Anbieter?

Der reine Anschaffungspreis mag niedriger sein. Sie sollten jedoch potenzielle Zusatzkosten für einen deutschen Elektriker (für die Abnahme), Übersetzer oder rechtliche Beratung einkalkulieren. Wägen Sie die Ersparnis sorgfältig gegen das höhere Risiko ab.

Kann ich jeden Fachbetrieb für Photovoltaik aus dem EU-Ausland beauftragen?

Theoretisch ja, sofern dieser alle genannten deutschen Anforderungen erfüllt. Die Herausforderung für Sie als Kunde besteht darin, dies im Vorfeld verlässlich zu prüfen. Viele Kunden entscheiden sich daher für Anbieter, die nachweislich Erfahrung auf dem deutschen Markt haben.

Fazit: Günstige Angebote genau prüfen

Die Beauftragung eines ausländischen Fachbetriebs für die PV-Installation ist legal und kann eine kostengünstige Alternative sein. Allerdings erfordert dieser Weg von Ihnen als Auftraggeber besondere Sorgfalt.

Der Schlüssel zum Erfolg liegt darin, sicherzustellen, dass der Anbieter die deutschen technischen Normen (insbesondere VDE-AR-N 4105) lückenlos einhält, den Anmeldeprozess beim Netzbetreiber beherrscht und Sie vertraglich nach deutschem Recht absichert. Wenn diese Punkte erfüllt sind, steht Ihrer grenzüberschreitenden Energiewende nichts im Wege.

Sie möchten Ihre individuelle Situation besser einschätzen oder suchen nach passenden Komponenten? Weitere praxisnahe Informationen und eine große Auswahl an Komplettsets finden Sie direkt auf Photovoltaik.info.

Ratgeber teilen