Die Entscheidung für eine eigene Photovoltaikanlage ist gefallen – ein großer Schritt in Richtung Energiewende und Unabhängigkeit. Doch bevor der saubere Strom vom eigenen Dach fließen kann, steht oft eine scheinbar undurchdringliche Hürde bevor: der Förderdschungel.
Anträge, Richtlinien und eine Flut an Fachbegriffen können selbst die motiviertesten Hausbesitzer abschrecken. Aber keine Sorge, Sie müssen kein Experte sein, um Fördermittel erfolgreich zu beantragen. Dieser Ratgeber ist Ihr Kompass, der Licht in das Dickicht der Paragrafen und Formulare bringt.
Das Wichtigste zuerst: Grundlegende Begriffe für jeden PV-Antrag
Bevor wir uns den spezifischen Programmen von KfW und BAFA widmen, lohnt es sich, einige grundlegende Begriffe zu kennen. Sie tauchen in fast allen Anträgen und Informationsblättern auf und sind die Grundlage für alle weiteren Schritte.
Anlage und Leistung
Wenn es um die Größe und Kapazität Ihrer Photovoltaikanlage geht, sind vor allem zwei Begriffe wichtig:
- kWp (Kilowatt peak): Dieser Wert beschreibt die Spitzen- oder Nennleistung Ihrer PV-Anlage unter genormten Testbedingungen (STC – Standard Test Conditions). Er ist eine wichtige Kenngröße für die Dimensionierung der Anlage und dient oft als Grundlage für Fördergrenzen oder die Berechnung der Einspeisevergütung. Einfach gesagt: Je höher der kWp-Wert, desto mehr Strom kann Ihre Anlage theoretisch erzeugen.
- Nennleistung: Oft synonym mit kWp verwendet, bezeichnet die Nennleistung die vom Hersteller angegebene maximale Leistungsabgabe eines Solarmoduls oder der gesamten Anlage.
Stromnutzung und Vergütung
Wie Sie den erzeugten Solarstrom nutzen, wirkt sich auf die Wirtschaftlichkeit und mitunter auch auf die Förderbedingungen aus:
- Eigenverbrauch: Darunter versteht man den Anteil des selbst erzeugten Solarstroms, den Sie direkt in Ihrem Haushalt verbrauchen. Ein hoher Eigenverbrauch ist erstrebenswert, da er Ihre Stromrechnung direkt senkt und Sie unabhängiger vom öffentlichen Netz macht. Viele Förderprogramme zielen darauf ab, den Eigenverbrauch zu maximieren.
- Netzeinspeisung & Einspeisevergütung (EEG): Strom, den Sie nicht selbst verbrauchen, können Sie in das öffentliche Stromnetz einspeisen. Dafür erhalten Sie eine staatlich garantierte Vergütung pro Kilowattstunde (kWh), die sogenannte Einspeisevergütung. Die Höhe ist im Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) festgelegt und gilt in der Regel für 20 Jahre zuzüglich des Jahres der Inbetriebnahme. Die aktuellen Sätze variieren je nach Anlagengröße und Zeitpunkt der Inbetriebnahme. So lagen sie für Anlagen bis 10 kWp bei Inbetriebnahme zwischen Februar und Juli 2024 für Teileinspeisung bei 8,11 ct/kWh.
- Marktstammdatenregister (MaStR): Alle Stromerzeugungsanlagen, also auch Ihre PV-Anlage und gegebenenfalls ein Stromspeicher, müssen bei der Bundesnetzagentur im Marktstammdatenregister registriert werden. Diese Registrierung ist eine gesetzliche Pflicht und Voraussetzung für den Erhalt der Einspeisevergütung.
Der Antragsprozess
Die folgenden Begriffe werden Ihnen im Antragsverfahren immer wieder begegnen:
- Vorhabenbeginn: Ein extrem wichtiger Punkt! In der Regel dürfen Sie mit der Installation Ihrer PV-Anlage erst beginnen (also Liefer- und Leistungsverträge abschließen), nachdem Sie einen Förderantrag gestellt und eine Zusage erhalten haben. Planungsleistungen sind oft ausgenommen. Ein vorzeitiger Vorhabenbeginn kann zum Verlust des Förderanspruchs führen.
- Förderfähige Kosten: Das sind die Ausgaben für Ihre PV-Anlage, die im Rahmen eines Förderprogramms anerkannt und bezuschusst oder für einen Kredit berücksichtigt werden. Dazu gehören typischerweise die Kosten für Solarmodule, Wechselrichter, Montagesystem, Installation und manchmal auch Stromspeicher.
- Kumulierung: Darf man verschiedene Förderprogramme miteinander kombinieren? Die Antwort lautet oft: Ja, aber unter bestimmten Bedingungen. Prüfen Sie die jeweiligen Förderrichtlinien genau, ob und wie eine Kumulierung mit anderen Zuschüssen oder Krediten (z. B. von KfW und BAFA) möglich ist.
Für Unternehmen und Gewerbetreibende
Falls Sie eine PV-Anlage für ein Unternehmen planen, könnten Ihnen folgende Begriffe begegnen:
- De-minimis-Beihilfen: Das sind staatliche Förderungen von geringem Wert, die Unternehmen gewährt werden können, ohne dass eine aufwändige Genehmigung durch die EU-Kommission erforderlich ist. Es gibt Obergrenzen für den Gesamtbetrag solcher Beihilfen, die ein Unternehmen über einen bestimmten Zeitraum erhalten darf.
- AGVO (Allgemeine Gruppenfreistellungsverordnung): Diese EU-Verordnung erlaubt es Mitgliedstaaten, bestimmte Kategorien von staatlichen Beihilfen ohne vorherige Genehmigung durch die Kommission zu gewähren, sofern bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind. Dies kann auch Förderungen im Energiebereich betreffen.
KfW-Förderung für Photovoltaik: Kredite und ihre Bedingungen verstehen
Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) ist eine der wichtigsten Anlaufstellen für die Finanzierung von Photovoltaikanlagen. Sie vergibt zinsgünstige Kredite, um den Ausbau erneuerbarer Energien zu unterstützen.
Die Rolle der KfW: Günstige Kredite für Ihre PV-Anlage
Die KfW bietet verschiedene Programme an, die den Kauf und die Installation von PV-Anlagen sowie Stromspeichern finanziell erleichtern. Der bekannteste Kredit ist der „Erneuerbare Energien – Standard (270)“, der Anlagen zur Erzeugung von Strom und Wärme, aber auch Netze und Speicher fördert.
Wichtige KfW-Programme im Überblick
Erneuerbare Energien – Standard (270): Dieser Kredit richtet sich an Privatpersonen, Unternehmen und öffentliche Einrichtungen für die Errichtung, Erweiterung und den Erwerb von Anlagen zur Nutzung erneuerbarer Energien, einschließlich Photovoltaik.
Eingestellte Programme wie „Solarstrom für Elektroautos (442)“ boten in der Vergangenheit Zuschüsse, sind aber aktuell nicht mehr verfügbar. Es lohnt sich also, sich stets über die aktuell gültigen Programme auf der KfW-Webseite zu informieren.
Typische KfW-Begriffe entschlüsselt
- Kredit vs. Zuschuss: Die KfW fördert Photovoltaikanlagen für Privatpersonen primär über zinsgünstige Kredite. Reine Zuschüsse für PV-Anlagen direkt von der KfW sind seltener geworden oder an spezielle Bedingungen geknüpft, wie es beim Programm 442 der Fall war.
- Tilgungszuschuss: Bei manchen KfW-Programmen – aktuell weniger verbreitet für reine PV-Anlagen, eher bei umfassenden Sanierungen – gibt es einen Tilgungszuschuss. Das bedeutet, ein Teil des Kreditbetrags wird Ihnen nach erfolgreichem Abschluss des Vorhabens erlassen, Sie müssen also weniger zurückzahlen.
- Energieeffizienz-Experte: Für manche KfW-Programme, insbesondere im Bereich energieeffizientes Bauen und Sanieren, ist die Einbindung eines gelisteten Energieeffizienz-Experten Pflicht. Dieser bestätigt die Einhaltung der technischen Anforderungen. Für den Standard-PV-Kredit 270 ist dies meist nicht zwingend, kann aber bei komplexeren Vorhaben oder Kombinationsförderungen relevant werden.
- Bestätigung zum Antrag (BzA): Dies ist ein Dokument, mit dem Sie oder Ihr Finanzierungspartner bei der KfW die Einhaltung der Fördervoraussetzungen nachweisen.
Der KfW-Antragsprozess: Schritt für Schritt erklärt
- Angebot einholen
- Finanzierungspartner suchen
- Antrag stellen
- Kreditzusage erhalten
- Vorhaben umsetzen
- Nachweise einreichen
BAFA-Förderung: Zuschüsse im Kontext von PV-Anlagen
Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) ist ebenfalls eine wichtige Institution für Förderungen im Energiebereich. Bei Photovoltaik spielt das BAFA jedoch eine etwas andere Rolle als die KfW.
Die Rolle des BAFA: Direkte PV-Förderung vs. Förderung von Effizienzmaßnahmen
Das BAFA fördert PV-Anlagen seltener direkt. Stattdessen konzentriert es sich stärker auf Zuschüsse für Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz und den Einsatz erneuerbarer Energien im Wärmebereich. Relevantes Förderinstrument: BEG EM (Einzelmaßnahmen).

PV Anlagen mit Speicher
Relevante BAFA-Programme (im PV-Kontext)
BEG EM – Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen: Zuschüsse für Verbesserungen an Gebäudehülle oder Technik. Keine direkte PV-Förderung, aber PV kann davon profitieren, z. B. durch gesteigerten Eigenverbrauch bei besserer Dämmung.
Typische BAFA-Begriffe entschlüsselt
- Zuschuss: Im Gegensatz zur KfW vergibt das BAFA in der Regel nicht rückzahlbare Zuschüsse.
- BEG: Das zentrale Förderprogramm für Energieeffizienz im Gebäudebereich. Unterteilt in Wohngebäude (WG), Nichtwohngebäude (NWG) und Einzelmaßnahmen (EM).
- Technische Mindestanforderungen: Diese müssen für die Förderung erfüllt sein und sind in den Richtlinien des BAFA genau definiert.
Der BAFA-Antragsprozess: Schritt für Schritt erklärt
- Angebot einholen
- Antrag online stellen
- Zuwendungsbescheid erhalten
- Maßnahme umsetzen
- Verwendungsnachweis einreichen
- Auszahlung des Zuschusses
Steuerliche Aspekte: „Liebhaberei“, „Kleinunternehmerregelung“ & Co.
Neben Förderungen beeinflussen auch steuerliche Regelungen Ihre PV-Investition erheblich.
„Liebhaberei“: Wann Ihre PV-Anlage als Hobby gilt
- Voraussetzungen: Gilt für Anlagen bis 30 kWp bei Nutzung nahe oder auf Wohngebäuden. Eigenverbrauch steht im Vordergrund.
- Auswirkungen: Einnahmen sind nach § 3 Nr. 72 EStG einkommensteuerfrei, keine EÜR nötig. Gilt rückwirkend ab 2022.
„Kleinunternehmerregelung“ (§ 19 UStG)
- Umsatzgrenzen: 22.000 € im Vorjahr, 50.000 € voraussichtlich im laufenden Jahr.
- Auswirkungen: Keine Umsatzsteuerpflicht, aber auch kein Vorsteuerabzug.
- Relevanz seit 0 %-Regelung: Seit 2023 entfällt die Umsatzsteuer auf Kauf & Einbau bei Anlagen bis 30 kWp → Vorsteuerabzug ist oft ohnehin irrelevant.
Die 0 %-Umsatzsteuerregelung für PV-Anlagen
Gilt für wesentliche Komponenten wie Module, Speicher und Wechselrichter bei Anlagen auf Wohn- oder Gemeinwohlgebäuden bis 30 kWp. Ergebnis: Kauf ist umsatzsteuerfrei.
KfW vs. BAFA: Die wichtigsten Unterschiede auf einen Blick
Art der Förderung
KfW: Kredite
BAFA: Zuschüsse
Fokus
KfW: PV & Speicher
BAFA: Effizienzmaßnahmen (z. B. Gebäudehülle)
Typische Begriffe
KfW: Kredit, Tilgungszuschuss
BAFA: Zuschuss, technische Mindestanforderungen
Antragsweg
KfW: über Bank
BAFA: direkt online
Vorhabenbeginn
Bei beiden: Antrag muss vor Vertragsabschluss gestellt werden
Anker SOLIX Solarbank 2 E1600 AC Balkonkraftwerk Speicher
800 Watt Ausgangsleistung / 1.6 kWh Batteriekapazität
Kombination von KfW und BAFA
Kumulierung ist unter Bedingungen möglich. Wichtig: keine Doppelförderung für dieselben Kosten. Beispiel: KfW-Kredit für PV, BAFA-Zuschuss für Wärmepumpe.
Häufige Stolpersteine bei Förderanträgen
- Vorzeitiger Vorhabenbeginn
- Fristen versäumt
- Unterlagen unvollständig
- Technische Vorgaben nicht erfüllt
- Bestätigungen fehlen
Checkliste: Wichtige Punkte vor der Antragstellung
- Förderprogramme recherchieren
- Voraussetzungen prüfen
- Angebote einholen
- Antrag rechtzeitig stellen
- Zeit einplanen
- Unterlagen geordnet halten
Die Rolle von Energieberatern und Fachplanern
Gerade bei komplexen Vorhaben oder Unsicherheiten helfen unabhängige Berater bei Auswahl und Antragstellung. Teilweise sogar Voraussetzung für Förderung.
Weitere Informationsquellen
- Photovoltaik.info PV-Glossar
- Ratgeber zu Förderung & Finanzierung auf Photovoltaik.info
- www.kfw.de
- www.bafa.de
- Verbraucherzentralen
- www.finanztip.de/photovoltaik/pv-foerderung/
Fazit: Mit dem richtigen Wissen Fördermittel sichern
Der Förderdschungel ist kein Hindernis, wenn man die Begriffe versteht und die Abläufe kennt. Wer gut plant, rechtzeitig beantragt und fachkundige Hilfe einbezieht, kann mit staatlicher Unterstützung die eigene Solaranlage wirtschaftlich und erfolgreich realisieren.