Photovoltaikanlage geerbt: Ihr Leitfaden für Ummeldung und Pflichten

Ein Erbfall ist eine emotional und organisatorisch fordernde Zeit. Befindet sich im Nachlass auch eine Photovoltaikanlage auf dem Dach des geerbten Hauses, kommt noch eine weitere Aufgabe auf Sie zu.

Viele Erben nehmen an, die Anlage gehe einfach mit dem Haus auf sie über – rechtlich betrachtet, stellt sie jedoch eine eigenständige technische und wirtschaftliche Einheit dar. Untätigkeit kann hier rechtliche Probleme und finanzielle Einbußen zur Folge haben. Dieser Leitfaden erklärt Ihnen die notwendigen Schritte, damit der Übergang reibungslos verläuft.

Photovoltaikanlage

Der Erbfall ist eingetreten: Warum Sie jetzt handeln müssen

Eine Photovoltaikanlage ist mehr als nur ein Teil des Gebäudes: Sie ist eine Stromerzeugungsanlage, deren Betreiber Verträge geschlossen und Pflichten übernommen hat. Mit dem Erbe treten Sie als Rechtsnachfolger in genau diese Position ein.

Der entscheidende Punkt ist: Der Vertrag über die Einspeisevergütung nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) ist an die Person des Betreibers gebunden, nicht an die Immobilie. Verstirbt der Betreiber, muss der Vertrag auf die Erben umgeschrieben werden. Versäumen Sie dies, kann der Netzbetreiber die Zahlungen für den eingespeisten Strom vorübergehend einstellen, bis die Rechtsnachfolge geklärt ist.

Die Erfahrung zeigt: Netzbetreiber erfahren nicht automatisch vom Tod eines Anlagenbetreibers. Handeln Sie daher proaktiv, um Unterbrechungen bei der Auszahlung der Einspeisevergütung zu vermeiden und allen rechtlichen Pflichten nachzukommen.

Die Ummeldung in der Praxis: Eine Schritt-für-Schritt-Anleitung

Die Ummeldung einer geerbten PV-Anlage ist ein formaler Prozess, bei dem es im Wesentlichen um zwei zentrale Anlaufstellen geht: den örtlichen Netzbetreiber und das Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur.

Schritt 1: Kontakt mit dem Netzbetreiber aufnehmen

Ihr erster und wichtigster Ansprechpartner ist der lokale Netzbetreiber – also das Unternehmen, das für das Stromnetz in Ihrer Region verantwortlich ist und die Einspeisevergütung auszahlt. Den Namen des Netzbetreibers finden Sie in der Regel auf den alten Stromrechnungen oder den Abrechnungen der PV-Anlage.

Informieren Sie den Netzbetreiber schriftlich über den Erbfall und den Betreiberwechsel. Die meisten Netzbetreiber stellen dafür eigene Formulare zur Verfügung, oft unter dem Stichwort „Betreiberwechsel“ oder „Rechtsnachfolge“.

Halten Sie folgende Unterlagen bereit:

  • Erbschein: Dieses Dokument belegt Ihre Rechtsnachfolge. Liegt noch kein Erbschein vor, wird oft auch ein notarielles Testament mit Eröffnungsprotokoll akzeptiert.

  • Grundbuchauszug: Als Nachweis, dass Sie nun Eigentümer der Immobilie sind.

  • Sterbeurkunde: Eine Kopie der Urkunde des Verstorbenen.

  • Ihre persönlichen Daten: Name, Anschrift und Kontaktdaten.

  • Ihre neue Bankverbindung: Für die zukünftige Auszahlung der Einspeisevergütung.

  • Ihre neue Steuernummer: Da Sie die Einnahmen aus der Anlage versteuern müssen.

Nach Einreichung aller Unterlagen wird der Netzbetreiber den bestehenden Vertrag auf Ihren Namen umschreiben. Die Konditionen des ursprünglichen EEG-Vertrags, insbesondere die Höhe und Dauer der Einspeisevergütung, bleiben dabei unverändert.

Schritt 2: Eintrag im Marktstammdatenregister (MaStR) aktualisieren

Jede Stromerzeugungsanlage in Deutschland muss im Marktstammdatenregister (MaStR) der Bundesnetzagentur registriert sein. Als neuer Betreiber sind Sie daher gesetzlich verpflichtet, die Daten der Anlage zu aktualisieren.

Der Prozess läuft online ab: Sie müssen sich im MaStR-Portal als neuer Betreiber registrieren und anschließend die „Betreiberschaft“ der geerbten Anlage übernehmen. Der bisherige Eintrag des Verstorbenen wird dabei beendet und auf Sie übertragen.

Wichtig: Für diese Ummeldung gilt eine Frist von einem Monat nach dem Betreiberwechsel. Schieben Sie diese Pflicht nicht auf, auch wenn in der Praxis bei Erbfällen oft Kulanz gezeigt wird. Denn eine versäumte oder fehlerhafte Registrierung kann im schlimmsten Fall zu Kürzungen oder zur Aussetzung der Einspeisevergütung führen.

Marktstammdatenregister

Wichtige rechtliche und steuerliche Aspekte für Erben

Neben der reinen Ummeldung sollten Sie zwei weitere Themen im Blick behalten, die mit dem Betrieb der geerbten Anlage verbunden sind.

Die Einspeisevergütung: Was passiert mit dem Vertrag?

Ein großer Vorteil des Erbes: Sie übernehmen den ursprünglichen Vertrag zur Einspeisevergütung. Gerade bei älteren Anlagen, die vor 2012 in Betrieb genommen wurden, sind die Vergütungssätze oft deutlich höher als heute. Sie profitieren also für die verbleibende Laufzeit von den attraktiven Konditionen, die der Erblasser damals abgeschlossen hat. Der Vertrag läuft unverändert weiter – Sie treten lediglich als neuer Vertragspartner ein.

Steuerliche Pflichten nicht vergessen

Mit der Übernahme der Anlage gehen auch die steuerlichen Pflichten auf Sie über. Die Einnahmen aus der Einspeisung des Solarstroms gelten als Einkünfte aus einem Gewerbebetrieb und müssen in Ihrer Einkommensteuererklärung angegeben werden. Je nach Höhe der Einnahmen und anderer Faktoren können weitere steuerliche Themen relevant werden.

Für eine detaillierte Betrachtung dieses Themas empfehlen wir unseren Beitrag zur Photovoltaik-Steuer. Zudem fällt die Photovoltaikanlage als Vermögenswert in die Erbmasse und kann somit erbschaftsteuerpflichtig sein, sofern die persönlichen Freibeträge überschritten werden.

Abgrenzung: Geerbte Anlage vs. Anlage beim Hauskauf

Es ist wichtig, den Erbfall klar vom Kauf eines Hauses mit bestehender PV-Anlage zu unterscheiden.

Beim Erbfall handelt es sich um eine Gesamtrechtsnachfolge. Sie treten automatisch in alle Rechte und Pflichten des Verstorbenen ein. Der EEG-Vertrag geht per Gesetz auf Sie über.

Beim Hauskauf müssen Käufer und Verkäufer den Übergang der Anlage vertraglich regeln. Der Netzbetreiber benötigt hierfür eine schriftliche Einverständniserklärung beider Parteien, um den Betreiberwechsel durchzuführen. Der Prozess ist ähnlich, basiert aber auf einer vertraglichen Einigung und nicht auf dem Erbrecht.

PV-Anlage Hauskauf vs. Erbe

Häufige Fragen (FAQ) zur geerbten Photovoltaikanlage

Was passiert, wenn es mehrere Erben gibt (Erbengemeinschaft)?
Die Erbengemeinschaft wird gemeinsam zum Betreiber der Anlage. Sie muss einen Vertreter benennen, der als Ansprechpartner für den Netzbetreiber fungiert. Die Einnahmen werden entsprechend der Erbquoten aufgeteilt. Eine klare schriftliche Vereinbarung innerhalb der Gemeinschaft ist hier sehr zu empfehlen.

Muss ich die Anlage weiterbetreiben?
Nein, es besteht keine Pflicht zum Weiterbetrieb. Sie können die Anlage auch stilllegen oder deinstallieren lassen. Angesichts der laufenden Einnahmen durch die Einspeisevergütung ist dies jedoch in den meisten Fällen wirtschaftlich nicht sinnvoll.

Ist die Ummeldung vergleichbar mit der Anmeldung eines Balkonkraftwerks?
Nein. Während ein Balkonkraftwerk eine vereinfachte Anmeldung durchläuft, handelt es sich bei einer geerbten Dachanlage um einen formalen Betreiberwechsel einer bestehenden, genehmigten Anlage. Die Prozesse und Anforderungen sind deutlich umfangreicher.

Kann ich die geerbte Anlage erweitern?
Ja, eine Erweiterung ist grundsätzlich möglich. Dies ist ein typisches Szenario bei Photovoltaik für Einfamilienhäuser, wenn der Eigenverbrauch optimiert werden soll. Beachten Sie jedoch, dass der neue Anlagenteil nach den aktuellen EEG-Sätzen vergütet wird. Die hohen Vergütungssätze des geerbten Anlagenteils bleiben davon unberührt.

Fazit: Ein geordneter Übergang sichert Ihre Erträge

Eine Photovoltaikanlage zu erben, stellt Sie vor zusätzliche organisatorische Aufgaben in einer ohnehin schwierigen Zeit. Mit der richtigen Vorbereitung lässt sich der Prozess jedoch gut bewältigen. Konzentrieren Sie sich auf die beiden Hauptschritte: die Kontaktaufnahme mit dem Netzbetreiber und die Aktualisierung im Marktstammdatenregister. Sobald diese Formalitäten erledigt sind, profitieren Sie von den laufenden Erträgen einer bewährten Technologie und führen das Werk des Erblassers sinnvoll fort.

Sie möchten Ihre individuelle Situation besser einschätzen oder benötigen weitere Informationen? Weitere praxisnahe Informationen zur Auswahl der richtigen Komponenten und zum Betrieb von PV-Anlagen finden Sie direkt auf Photovoltaik.info.

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