Die Idee, nicht nur das Dach, sondern auch die Fassade eines Hauses zur Stromerzeugung zu nutzen, rückt immer stärker in den Fokus. Während Photovoltaikanlagen auf Dächern längst zum gewohnten Bild gehören, sind die rechtlichen Rahmenbedingungen für Fassadenanlagen vielen noch unbekannt. Im Gegensatz zu Dachanlagen gelten hier oft strengere Vorschriften, weshalb eine sorgfältige Planung unerlässlich ist. Dieser Beitrag beleuchtet die wichtigsten baurechtlichen Aspekte und führt Sie durch das Genehmigungsverfahren.
Warum die Fassade als Solarfläche immer beliebter wird
Fassaden bieten ein enormes, oft ungenutztes Potenzial für die Energiegewinnung. Gerade in dicht bebauten städtischen Gebieten, wo Dachflächen begrenzt oder durch Gauben und Schornsteine zerklüftet sind, ist die vertikale Montage eine clevere Alternative.
Besonders im Winter zeigt sich ein weiterer Vorteil: Wenn die Sonne tief steht, treffen ihre Strahlen in einem günstigeren Winkel auf die senkrechte Fassade als auf ein flaches Dach, was den Ertrag in der kalten Jahreszeit steigern kann. Moderne Solarmodule lassen sich zudem ästhetisch ansprechend in die Gebäudehülle integrieren und werden so selbst zum architektonischen Gestaltungselement.

Der entscheidende Unterschied: Dachanlage vs. Fassadenanlage im Baurecht
Der wichtigste Punkt vorab: Aus baurechtlicher Sicht werden Dach- und Fassadenanlagen oft fundamental unterschiedlich behandelt. In den meisten Landesbauordnungen (LBO) gelten Photovoltaikanlagen auf Dächern als sogenannte ‚verfahrensfreie Vorhaben‘. Sie benötigen daher in der Regel keine Baugenehmigung, solange sie parallel zur Dachfläche montiert werden und bestimmte Abstände einhalten.
Bei Fassadenanlagen ist die Lage jedoch komplizierter. Ihre Installation wird häufig als ‚wesentliche Änderung der äußeren Gestaltung‘ des Gebäudes gewertet, weshalb sie fast immer genehmigungspflichtig ist. Da die genauen Regelungen in den jeweiligen Landesbauordnungen der Bundesländer festgelegt sind, ist eine pauschale Aussage für ganz Deutschland nicht möglich.
Baugenehmigung: Wann ist sie für Fassaden-PV erforderlich?
Ob Sie für Ihr Vorhaben eine Baugenehmigung benötigen, hängt von den Vorschriften Ihres Bundeslandes und Ihrer Gemeinde ab. Es gibt jedoch klare Indikatoren, wann der Gang zum Bauamt unumgänglich wird.
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Ab 2.099,00 €Verfahrensfreie Vorhaben: Die Ausnahmen von der Regel
In einigen Bundesländern gibt es Ausnahmen, unter denen auch Fassadenanlagen genehmigungsfrei sein können. Das gilt meist für Anlagen von geringer Größe, beispielsweise bis zu 10 m², oder solche, die nur unwesentlich aus der Fassadenfläche herausragen. Auch Anlagen an Gebäuden in Gewerbe- oder Industriegebieten sind oft von der Genehmigungspflicht befreit. Die Erfahrung zeigt jedoch: Im Zweifelsfall ist eine Anfrage beim zuständigen Bauamt immer der sicherste Weg.
Wann der Gang zum Bauamt unumgänglich ist
Eine Baugenehmigung ist in der Regel immer dann zwingend erforderlich, wenn einer der folgenden Punkte zutrifft:
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Denkmalschutz: Steht Ihr Gebäude unter Denkmalschutz, ist jede sichtbare Veränderung an der Fassade genehmigungspflichtig. Die Hürden sind hier besonders hoch.
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Gestaltungssatzungen: Viele Gemeinden haben sogenannte Gestaltungs- oder Erhaltungssatzungen, die das äußere Erscheinungsbild eines Ortsteils schützen. Eine Fassadenanlage kann diesen Vorgaben widersprechen.
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Brandschutz: Insbesondere bei höheren Gebäuden oder Reihenhäusern spielen Brandschutzvorschriften eine zentrale Rolle.
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Größe und Bauart: Großflächige Anlagen oder solche, die weit von der Fassade abstehen, erfordern fast immer eine Genehmigung.
Ein Blick in den Bebauungsplan Ihrer Gemeinde liefert oft schon erste wichtige Hinweise.
Wichtige Vorschriften im Detail: Von Grenzabstand bis Brandschutz
Haben Sie geklärt, dass Ihr Vorhaben genehmigungspflichtig ist, müssen Sie bei der Planung konkrete technische und rechtliche Vorgaben beachten.
Der Grenzabstand zum Nachbarn
Ein zentraler Punkt im Baurecht ist der Grenzabstand. Er soll sicherstellen, dass im Brandfall ein Übergreifen der Flammen auf das Nachbargebäude verhindert wird. Die genauen Abstände sind in den Landesbauordnungen definiert.
Faustregel: In der Regel wird bei brennbaren Bauteilen ein Abstand von 1,25 Metern zur Brandwand des Nachbargebäudes oder 2,50 Meter zwischen den Gebäuden gefordert.
Wichtige Ausnahme: Werden nachweislich nicht brennbare Solarmodule und Unterkonstruktionen (Baustoffklasse A) verwendet, kann dieser Mindestabstand oft entfallen. Der Nachweis dafür muss jedoch über Produktdatenblätter erfolgen.
Die Klärung dieser Frage ist entscheidend, da sie die maximal nutzbare Fläche Ihrer Fassade direkt beeinflusst.
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9.999,00 €Brandschutz: Eine zentrale Anforderung
Bei Fassadenanlagen, insbesondere an mehrgeschossigen Gebäuden, ist der Brandschutz ein kritisches Thema. Die Behörden prüfen genau, ob die Anlage die Ausbreitung eines Feuers entlang der Fassade begünstigen könnte. Mit der Gebäudehöhe steigen auch die Anforderungen. In vielen Fällen ist der Einsatz von schwer entflammbaren oder nicht brennbaren Modulen eine Voraussetzung für die Genehmigung.
Denkmalschutz und Gestaltungssatzungen
Die größten Hürden bestehen bei denkmalgeschützten Gebäuden. Hier muss die Denkmalschutzbehörde zustimmen, die das historische Erscheinungsbild des Bauwerks wahren will. Die Chancen auf eine Genehmigung steigen, wenn die Solarmodule farblich an die Fassade angepasst werden und sich unauffällig in die Architektur einfügen. Allerdings können solche Sonderanfertigungen die Solaranlage Kosten erhöhen, was bei der Gesamtkalkulation berücksichtigt werden muss.

Der Weg zur Genehmigung: Eine Schritt-für-Schritt-Anleitung
Wenn Sie eine Fassaden-PV-Anlage planen, empfehlen wir folgendes Vorgehen, um unnötige Kosten und Verzögerungen zu vermeiden:
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Erste Prüfung: Werfen Sie einen Blick in die Landesbauordnung Ihres Bundeslandes und den Bebauungsplan Ihrer Gemeinde. Oft finden sich hier schon erste klare Vorgaben.
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Bauvoranfrage stellen: Bevor Sie einen teuren Bauantrag ausarbeiten lassen, können Sie eine formlose Bauvoranfrage beim zuständigen Bauamt einreichen. Mit einer Skizze und einer Beschreibung Ihres Vorhabens erhalten Sie eine rechtsverbindliche Auskunft darüber, ob Ihr Projekt grundsätzlich genehmigungsfähig ist.
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Unterlagen zusammenstellen: Für den eigentlichen Bauantrag benötigen Sie in der Regel einen Lageplan, Bauzeichnungen, technische Beschreibungen der Anlage sowie Nachweise zum Brandschutz und zur Statik. Die Unterstützung durch einen Architekten oder Fachplaner ist hierfür oft unerlässlich.
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Bauantrag einreichen: Der vollständige Antrag wird beim Bauamt eingereicht, das anschließend über die Genehmigung entscheidet.
Die Erfahrung zeigt: Eine frühzeitige und offene Kommunikation mit der Baubehörde ist der beste Weg, um Probleme zu vermeiden.

Häufige Fragen (FAQ) zur Genehmigung von Fassaden-Photovoltaik
Wie lange dauert ein Genehmigungsverfahren?
Die Dauer eines Baugenehmigungsverfahrens ist sehr unterschiedlich. Bei einfachen Vorhaben fällt die Entscheidung oft schon innerhalb von vier bis sechs Wochen. Handelt es sich um komplexere Fälle, insbesondere unter Beteiligung des Denkmalschutzes, kann es aber auch drei bis sechs Monate dauern.
Was passiert, wenn ich ohne Genehmigung baue?
Von einer Installation ohne die erforderliche Genehmigung ist dringend abzuraten. Stellt das Bauamt einen solchen Verstoß fest, kann es eine Stilllegung der Baustelle, hohe Bußgelder und im schlimmsten Fall den Rückbau der gesamten Anlage auf Ihre Kosten anordnen.
Gibt es spezielle Förderungen für Fassaden-PV?
Ja, für gebäudeintegrierte Photovoltaik (GIPV), zu der auch viele Fassadenlösungen zählen, gibt es oft attraktive Zuschüsse. Informieren Sie sich über die aktuelle Photovoltaik Förderung auf Bundes- und Landesebene, um keine finanziellen Vorteile zu verpassen.
Gilt das auch für kleine Steckersolargeräte an der Fassade?
Für kleine Steckersolargeräte gelten vereinfachte Regeln. Wenn Sie ein Balkonkraftwerk anmelden, entfällt in der Regel die Baugenehmigungspflicht, solange die Anlage sicher befestigt ist und keine baulichen Veränderungen vorgenommen werden. Dennoch sollten Mieter die Zustimmung ihres Vermieters einholen und die Vorgaben der Eigentümergemeinschaft beachten.
Fazit: Gute Planung ist der Schlüssel zum Erfolg
Die Installation einer Photovoltaikanlage an der Fassade ist eine hervorragende Möglichkeit, ungenutzte Flächen für die saubere Stromerzeugung zu erschließen. Anders als bei Dachanlagen erfordert sie jedoch eine intensivere Auseinandersetzung mit dem lokalen Baurecht.
Der Schlüssel zum Erfolg liegt in einer sorgfältigen Vorbereitung und einer frühzeitigen Abstimmung mit dem zuständigen Bauamt. Eine Bauvoranfrage schafft schnell Klarheit und minimiert das Risiko von Fehlinvestitionen. Auch wenn der Weg zur Genehmigung etwas aufwendiger sein mag, lohnt sich der Einsatz für eine zukunftsfähige und ästhetisch ansprechende Energielösung.
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