Fehlerhafte Inbetriebnahme durch den Elektriker: Ihre Rechte und nächsten Schritte

Fehlerhafte Inbetriebnahme durch den Elektriker: Ihre Rechte und nächsten Schritte

Die Photovoltaikanlage ist auf dem Dach, der Wechselrichter summt im Keller und die Sonne scheint – doch der Blick auf die Ertragsdaten sorgt für Ernüchterung. Die Anlage liefert deutlich weniger Strom als erwartet oder zeigt ständig Fehlermeldungen. Für viele Betreiber stellt sich dann die entscheidende Frage: Was tun, wenn der beauftragte Elektriker bei der Inbetriebnahme Fehler gemacht hat? Dieser Beitrag erklärt Ihre Rechte, beleuchtet den Unterschied zwischen Haftung und Gewährleistung und zeigt Ihnen, wie Sie systematisch vorgehen, um zu einer funktionierenden Anlage und Ihrem guten Recht zu kommen.

Der Schock nach der Installation: Typische Fehler bei der Inbetriebnahme

Eine mangelhafte Inbetriebnahme ist mehr als nur ein kleines Ärgernis. Sie kann die Leistung Ihrer Anlage über Jahre hinweg schmälern, die Sicherheit gefährden und die Lebensdauer teurer Komponenten verkürzen. In der Praxis zeigt sich, dass bestimmte Fehlerquellen immer wieder auftreten.

Häufige Mängel durch den Installateur sind:

  • Falsche Verkabelung: Fehler bei der Verschaltung der Solarmodule (DC-Seite) oder beim Anschluss des Wechselrichters an das Hausnetz (AC-Seite) gehören zu den Hauptursachen für massive Ertragseinbußen.
  • Fehlerhafte Konfiguration des Wechselrichters: Ist das Gerät nicht korrekt auf die Anlagengröße, die Netzanforderungen oder die spezifischen Module eingestellt, kann es nicht optimal arbeiten.
  • Mangelhafte Dokumentation: Ein fehlendes oder unvollständig ausgefülltes Inbetriebnahmeprotokoll ist ein ernstes Warnsignal. Dieses Dokument ist Ihr offizieller Nachweis über die fachgerechte Installation und für die Anmeldung beim Netzbetreiber unerlässlich.
  • Sicherheitsmängel: Eine unzureichende Erdung oder ein falsch dimensionierter Leitungsschutz können im schlimmsten Fall zu Bränden oder Stromschlägen führen.

Ein typisches Szenario: Ein Hausbesitzer stellt fest, dass seine neue 10-kWp-Anlage selbst bei bestem Sonnenschein nur die Leistung einer 5-kWp-Anlage erbringt. Eine spätere Überprüfung durch einen Gutachter zeigt, dass ein ganzer Modulstrang vom Elektriker gar nicht erst am Wechselrichter angeschlossen wurde – ein klarer Installationsmangel.

Haftung vs. Gewährleistung: Ein wichtiger Unterschied für Ihre Ansprüche

Wenn es um Mängel geht, werden oft die Begriffe Haftung und Gewährleistung verwendet. Obwohl sie umgangssprachlich ähnlich klingen, haben sie eine unterschiedliche rechtliche Bedeutung, die Sie kennen sollten.

Die gesetzliche Gewährleistung: Ihr Recht auf eine mangelfreie Anlage

Die Gewährleistung (juristisch korrekt: Mängelhaftung) ist Ihr gesetzlich verankerter Anspruch gegenüber dem Handwerksbetrieb. Der Elektriker ist verpflichtet, Ihnen eine Photovoltaikanlage zu übergeben, die frei von Sach- und Rechtsmängeln ist. Innerhalb der Gewährleistungsfrist muss er alle Mängel, die bereits bei der Übergabe bestanden, kostenlos beheben. Für Sie als privater Bauherr gilt in der Regel das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) mit folgenden Fristen:

  • Gewährleistung nach BGB: Für Arbeiten an einem Bauwerk – und dazu zählt eine fest installierte PV-Anlage – beträgt die Frist fünf Jahre ab der Abnahme der Anlage.
  • Gewährleistung nach VOB/B: Wurde in Ihrem Vertrag die „Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen Teil B“ (VOB/B) vereinbart, verkürzt sich die Frist meist auf vier Jahre. Wichtig: Die VOB/B gilt nur, wenn sie ausdrücklich und vollständig in den Vertrag einbezogen wurde, was für private Verbraucher eher unüblich ist.

Die Haftung: Wenn mehr als nur die Anlage betroffen ist

Der Begriff der Haftung ist weitreichender. Der Elektriker haftet nicht nur für die Mängelbeseitigung an der Anlage selbst (Gewährleistung), sondern auch für Folgeschäden, die durch seine fehlerhafte Arbeit entstehen. Verursacht beispielsweise ein Installationsfehler einen Kurzschluss, der Ihren Fernseher zerstört, muss der Betrieb für diesen Schaden aufkommen. Grundlage hierfür ist in der Regel eine Betriebshaftpflichtversicherung, über die jeder seriöse Fachbetrieb verfügen sollte. Die Wahl des richtigen Partners ist daher entscheidend. Ausführliche Informationen zur Auswahl finden Sie in unserem Ratgeber: Der richtige Solarteur: So finden Sie den passenden Fachbetrieb.

Mängel korrekt erkennen und melden: Eine Schritt-für-Schritt-Anleitung

Wenn Sie einen Mangel vermuten, ist ein strukturiertes Vorgehen entscheidend. Statt überstürzt zu handeln, sollten Sie die folgenden Schritte befolgen, um Ihre Ansprüche rechtssicher geltend zu machen.

Schritt 1: Mängel präzise dokumentieren

Eine lückenlose Dokumentation ist die Basis für jede erfolgreiche Reklamation.

  • Fotos und Videos: Machen Sie detaillierte Aufnahmen von sichtbaren Fehlern (z. B. lose Kabel, unsaubere Montagen).
  • Fehlerprotokolle: Notieren Sie sich Fehlercodes, die auf dem Display des Wechselrichters angezeigt werden.
  • Ertragsdaten: Exportieren Sie die Leistungsdaten aus Ihrer Monitoring-App. Vergleichen Sie die tatsächlichen Erträge mit den Prognosewerten aus dem Angebot des Solarteurs oder nutzen Sie unabhängige Rechner wie PVGIS.

Schritt 2: Schriftliche Mängelrüge mit Fristsetzung

Kontaktieren Sie den Elektriker nicht nur telefonisch. Formulieren Sie eine schriftliche Mängelrüge und versenden Sie diese nachweislich, am besten per Einschreiben mit Rückschein.

Inhalte der Mängelrüge:

  1. Genaue Beschreibung des Mangels: Beschreiben Sie die festgestellten Probleme so konkret wie möglich (z. B. „Die Anlage liefert seit Inbetriebnahme am [Datum] durchschnittlich 40 % weniger Ertrag als prognostiziert.“) und beziehen Sie sich auf Ihre Dokumentation.
  2. Aufforderung zur Nacherfüllung: Fordern Sie den Betrieb auf, den Mangel zu beheben.
  3. Setzen einer angemessenen Frist: Geben Sie dem Handwerker eine realistische Frist zur Beseitigung des Mangels. Üblich sind hier 10 bis 14 Werktage.

Eine Photovoltaikanlage ist schließlich eine bedeutende Investition. Die genauen Photovoltaikanlage-Kosten: Was kostet eine PV-Anlage wirklich? hängen von vielen Faktoren ab, weshalb es umso wichtiger ist, diese Anschaffung durch ein korrektes Vorgehen bei Mängeln zu schützen.

Mängel richtig dokumentieren und melden

Schritt 3: Was tun, wenn der Elektriker nicht reagiert?

Lässt der Elektriker die gesetzte Frist verstreichen, ohne den Mangel zu beheben, stehen Ihnen weitere rechtliche Möglichkeiten offen.

  • Ersatzvornahme: Sie können einen anderen Fachbetrieb mit der Reparatur beauftragen und die Kosten dem ursprünglichen Installateur in Rechnung stellen. Achtung: Dieser Schritt sollte rechtlich abgesichert sein. Es ist ratsam, vorher anwaltlichen Rat einzuholen.
  • Minderung: Sie können die Rechnung um einen Betrag kürzen, der dem Wertverlust durch den Mangel entspricht.
  • Rücktritt vom Vertrag: Bei einem erheblichen Mangel, der die Funktion der Anlage grundlegend beeinträchtigt, ist sogar ein vollständiger Rücktritt vom Vertrag möglich.

Für diese weiterführenden Schritte ist die Beratung durch einen Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht dringend zu empfehlen.

Die unterschätzte Bedeutung des Inbetriebnahmeprotokolls

Das Inbetriebnahmeprotokoll (IBN-Protokoll) ist eines der wichtigsten Dokumente Ihrer PV-Anlage. Es bestätigt, dass die Anlage nach den geltenden Normen (insbesondere VDE) installiert und sicher in Betrieb genommen wurde. Viele Kunden unterschreiben dieses Dokument bei der Übergabe unter Zeitdruck.

Unser Rat aus Erfahrung: Unterschreiben Sie das Protokoll erst, wenn alle Punkte geprüft und alle Felder ausgefüllt sind. Wenn Sie Zweifel haben oder Mängel erkennen, vermerken Sie diese explizit auf dem Protokoll, bevor Sie unterschreiben („Abnahme unter Vorbehalt wegen folgender Mängel: …“). Eine vorbehaltlose Unterschrift kann später als Anerkennung einer mangelfreien Arbeit ausgelegt werden und Ihre Position schwächen.

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Frage: Wie lange habe ich Zeit, einen Mangel zu melden?
Antwort: Sie können einen Mangel jederzeit innerhalb der Gewährleistungsfrist (5 Jahre nach BGB, 4 Jahre nach VOB/B) melden. Bei versteckten Mängeln, die erst später erkennbar werden, beginnt die Frist nicht neu, sondern läuft ab dem Datum der Abnahme.

Frage: Was ist, wenn der Installationsbetrieb insolvent ist?
Antwort: Das ist der schwierigste Fall. Gewährleistungsansprüche gegenüber dem Betrieb sind dann meist nicht mehr durchsetzbar. Sie können sich jedoch noch auf die Produktgarantien der Hersteller (z. B. für Solarmodule oder Wechselrichter) berufen. Diese decken aber keine Installationsfehler ab.

Frage: Kann ich die Zahlung zurückhalten, wenn Mängel bestehen?
Antwort: Ja, Sie haben ein Zurückbehaltungsrecht. Laut BGB dürfen Sie bei Mängeln mindestens das Doppelte der voraussichtlichen Mängelbeseitigungskosten von der Schlussrechnung einbehalten. Die genaue Summe sollte aber mit Bedacht gewählt werden, um nicht selbst in Zahlungsverzug zu geraten.

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Frage: Der Elektriker behauptet, der geringe Ertrag liegt nur am schlechten Wetter. Wie kann ich das Gegenteil beweisen?
Antwort: Hier ist Ihre lückenlose Dokumentation entscheidend. Vergleichen Sie Ihre Erträge mit den Daten von benachbarten Anlagen (falls möglich) oder nutzen Sie anerkannte Online-Tools zur Ertragssimulation (z. B. PVGIS der EU). Weichen die Werte dauerhaft und signifikant ab, ist dies ein starkes Indiz für einen technischen Mangel. Im Streitfall kann nur ein unabhängiger Sachverständiger eine verbindliche Aussage treffen.

Fazit: Handeln Sie informiert und entschlossen

Fehler bei der Inbetriebnahme einer PV-Anlage sind ärgerlich, aber als Betreiber sind Sie nicht rechtlos. Der Schlüssel zum Erfolg liegt in einem systematischen Vorgehen: Dokumentieren Sie Mängel penibel, kommunizieren Sie schriftlich und setzen Sie klare Fristen. Kennen Sie Ihre Rechte aus der gesetzlichen Gewährleistung und zögern Sie bei größeren Problemen oder ausbleibender Reaktion nicht, professionelle rechtliche Unterstützung in Anspruch zu nehmen. So stellen Sie sicher, dass sich Ihre Investition in saubere Energie langfristig auszahlt und Sie die volle Leistung erhalten, die Ihnen zusteht.


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