Solaranlage: Elektriker verweigert Anschluss – Wer haftet und zahlt?

Solaranlage: Elektriker verweigert Anschluss – Wer haftet und zahlt?

Die Solarmodule sind auf dem Dach montiert, der Wechselrichter hängt an der Wand – Ihre Photovoltaikanlage ist fast fertig. Doch dann die böse Überraschung: Der Elektriker, der die Anlage an das Stromnetz anschließen soll, verweigert seine Arbeit.

Der Grund: Er hat Mängel bei der Vorarbeit des Solarteams festgestellt und sieht die Sicherheit nicht gewährleistet. Für Sie als Anlagenbetreiber beginnt damit eine Phase der Unsicherheit: Wer ist zuständig, wer bezahlt die Nachbesserungen und wie lange verzögert sich die Inbetriebnahme?

Dieses Szenario ist leider keine Seltenheit und entsteht an der kritischen Schnittstelle zweier Gewerke. Dieser Beitrag beleuchtet die Hintergründe, klärt Zuständigkeiten und Haftungsfragen und gibt Ihnen eine klare Anleitung, wie Sie in einer solchen Situation am besten vorgehen.

Die Schnittstelle zwischen Solarteur und Elektriker: Ein kritisches Nadelöhr

Um das Problem zu verstehen, sollte man die getrennten Aufgabenbereiche kennen. Eine Photovoltaikanlage besteht aus zwei Hauptteilen, die von unterschiedlichen Fachkräften installiert werden:

  1. Die DC-Seite (Gleichstrom): Dieser Bereich umfasst alles von den Solarmodulen auf dem Dach über die Verkabelung bis zum Eingang des Wechselrichters. Die Installation dieser Komponenten wird in der Regel vom Solarteur oder einem Montageteam übernommen. Ihre Aufgabe ist es, die Anlage sicher und nach den geltenden Normen zu errichten.


  2. Die AC-Seite (Wechselstrom): Dieser Teil beginnt am Ausgang des Wechselrichters und umfasst den Anschluss an den Zählerschrank und damit an das öffentliche Stromnetz. Diese Arbeit darf ausschließlich von einer eingetragenen Elektrofachkraft (Elektriker) durchgeführt werden.


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Der Elektriker trägt die Letztverantwortung für die elektrische Sicherheit der Gesamtanlage. Bevor er den Anschluss vornimmt, ist er gesetzlich verpflichtet, die Vorarbeiten des Solarteurs zu prüfen. Stellt er dabei Mängel fest, die ein Sicherheitsrisiko darstellen, ist er gesetzlich verpflichtet, den Anschluss zu verweigern.

Typische Mängel, die der Elektriker beanstandet

Die Gründe für eine Arbeitsverweigerung sind selten Willkür, sondern basieren auf konkreten technischen Vorschriften (insbesondere den VDE-Normen). Erfahrungsgemäß konzentrieren sich die Beanstandungen meist auf wenige, aber sicherheitsrelevante Punkte.

Fehlerhafte DC-Verkabelung

Die Kabel, die von den Modulen zum Wechselrichter führen, sind das Herzstück der Anlage. Mängel in diesem Bereich sind nicht nur eine häufige Ursache für Leistungsverluste, sondern stellen im schlimmsten Fall eine ernsthafte Brandgefahr dar.

Beispiele für Mängel:

  • Verwendung von nicht UV- und witterungsbeständigen Kabeln im Außenbereich.
  • Kabel liegen lose auf dem Dach, was zu Scheuerstellen und Wassereintritt führen kann.
  • Falsch gecrimpte Steckerverbindungen, die zu Lichtbögen und Bränden führen können.
  • Unzureichender Abstand zu anderen Leitungen.

Mangelhafter Potenzialausgleich und Blitzschutz

Der Potenzialausgleich sorgt dafür, dass alle metallischen Teile der Anlage (z. B. das Montagesystem) auf dem gleichen elektrischen Potenzial liegen. Das verhindert gefährliche Berührungsspannungen.

Praxis-Szenario: Fehlt der Potenzialausgleich oder ist er fehlerhaft ausgeführt, kann bei einem Blitzeinschlag in der Nähe eine enorme Spannung auf die gesamte Anlage übertragen werden. Dies gefährdet nicht nur die teure Technik wie den Wechselrichter, sondern auch die Bausubstanz und die Bewohner.

Unzureichende Dokumentation

Der Elektriker kann eine Anlage nur prüfen und sicher anschließen, wenn er weiß, wie sie aufgebaut ist. Fehlt eine lückenlose und nachvollziehbare Dokumentation, ist eine Abnahme unmöglich.

Notwendige Unterlagen:

  • Ein Stringplan (zeigt, wie die Module verschaltet sind).
  • Datenblätter der verbauten Komponenten (Module, Wechselrichter).
  • Ein Schema der Kabelführung.

Falsche Platzierung des Wechselrichters

Auch der Standort des Wechselrichters ist entscheidend für Sicherheit und Effizienz. Ein typischer Fehler ist die Montage in schlecht belüfteten, feuchten oder schwer zugänglichen Räumen. Die Folge: Das Gerät überhitzt, schaltet sich ab oder altert schneller, was die Leistung der gesamten Anlage mindert.

Wer haftet? Die rechtliche Situation verständlich erklärt

Die Haftungsfrage ist juristisch klar geregelt: Grundsätzlich haftet für einen Mangel immer derjenige, der ihn verursacht hat.

Haftung des Solarteurs: Der Solarteur hat mit Ihnen einen Werkvertrag über die Errichtung der DC-Seite abgeschlossen und ist verpflichtet, seine Arbeit fachgerecht und mangelfrei zu übergeben. Alle Fehler, die auf seine Installation zurückzuführen sind (z. B. falsche Kabel, fehlender Potenzialausgleich), fallen in seinen Verantwortungsbereich. Er muss diese auf eigene Kosten beheben.

Haftung des Elektrikers: Der Elektriker haftet für den sicheren Anschluss und die Inbetriebnahme der Gesamtanlage. Würde er eine mangelhafte Anlage wissentlich ans Netz anschließen, ginge die Haftung für daraus entstehende Schäden (z. B. einen Brand) auf ihn über. Seine Prüfpflicht ist daher auch eine Maßnahme zum Selbstschutz.

Für Sie als Anlagenbetreiber bedeutet das: Ihr primärer Ansprechpartner und Vertragspartner für die Behebung der Mängel ist das Solarunternehmen, das die DC-Installation durchgeführt hat.

Schritt-für-Schritt-Anleitung: Was tun, wenn der Anschluss verweigert wird?

Geraten Sie nicht in Panik. Mit einem strukturierten Vorgehen lässt sich die Situation in den meisten Fällen klären.

Schritt 1: Das Gespräch suchen

Bringen Sie den verantwortlichen Solarteur und den Elektriker an einen Tisch (oder in ein Telefonat). Oft handelt es sich um Missverständnisse, die sich direkt zwischen den Fachleuten klären lassen.

Schritt 2: Mängel schriftlich und konkret dokumentieren lassen

Bitten Sie den Elektriker, eine präzise, schriftliche Liste der festgestellten Mängel zu erstellen. Idealerweise sollte er auch die verletzten Normen (z. B. „VDE 0100-712“) benennen. Diese Liste ist Ihr wichtigstes Beweismittel.

Schritt 3: Formelle Mängelrüge an den Solarteur

Leiten Sie die Mängelliste schriftlich (am besten per Einschreiben) an Ihren Solarteur weiter. Fordern Sie ihn darin auf, die Mängel innerhalb einer angemessenen Frist (üblich sind 10–14 Tage) zu beheben. Dieser wichtige rechtliche Schritt wird als Mängelrüge bezeichnet.

Schritt 4: Eskalation, falls keine Reaktion erfolgt

Reagiert der Solarteur nicht oder weigert er sich, die Mängel zu beseitigen, stehen Ihnen weitere Optionen offen. In diesem Fall kann es sinnvoll sein, einen unabhängigen Sachverständigen für Photovoltaik hinzuzuziehen oder rechtlichen Rat einzuholen.

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Wer trägt die zusätzlichen Kosten?

Die Kostenfrage folgt dem Verursacherprinzip:

Kosten der Nachbesserung: Diese muss der Solarteur tragen, der die mangelhafte Arbeit geleistet hat.

Zusätzliche Anfahrten des Elektrikers: Musste der Elektriker wegen der Mängel ein zweites Mal anreisen, können Sie diese Kosten ebenfalls dem Solarteur in Rechnung stellen.

Halten Sie alle außerplanmäßigen Ausgaben schriftlich fest. Eine transparente Dokumentation ist entscheidend, um Ihre Ansprüche durchzusetzen und die Gesamtkosten Ihrer Photovoltaikanlage im Blick zu behalten. Deshalb bevorzugen viele Anlagenbetreiber einen Komplettanbieter, der eine klare Kostenstruktur von Anfang an garantiert.

Häufige Fragen zur Schnittstelle Solarteur-Elektriker

Kann ich meinen eigenen Elektriker mit dem Anschluss beauftragen?

Ja, das ist grundsätzlich möglich. Allerdings tragen Sie dann selbst das Koordinationsrisiko zwischen den Gewerken. Die Erfahrung zeigt, dass die Beauftragung eines Generalunternehmers, der sowohl die DC- als auch die AC-Installation verantwortet, deutlich reibungsloser verläuft.

Was genau ist eine „VDE-Norm“?

Die VDE-Normen sind das technische Regelwerk für die Elektrotechnik in Deutschland. Man kann sie sich als die „Straßenverkehrsordnung für Strom“ vorstellen. Sie definieren, wie elektrische Anlagen sicher gebaut und betrieben werden müssen, um Menschen und Sachwerte zu schützen.

Wie kann ich solche Probleme von vornherein vermeiden?

Die beste Prävention ist die Wahl des richtigen Partners. Achten Sie auf folgende Punkte:

  • Anbieter aus einer Hand: Wählen Sie einen Anbieter, der die komplette Installation inklusive des elektrischen Anschlusses übernimmt.
  • Referenzen prüfen: Fragen Sie nach Referenzprojekten und Erfahrungen anderer Kunden.
  • Detaillierter Vertrag: Bestehen Sie auf einem Vertrag, der alle Leistungen, die verwendeten Komponenten und die Zuständigkeiten klar regelt.

Mein Solarteur behauptet, der Elektriker sei übertrieben pingelig. Was soll ich tun?

Verlassen Sie sich auf Fakten. Die schriftliche Mängelliste des Elektrikers mit Verweis auf die entsprechenden Normen ist hier entscheidend. Ein seriöser Solarteur wird diese Punkte anerkennen und nachbessern. Weigert er sich, ist das ein deutliches Warnsignal.

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Fazit: Klare Verträge und Kommunikation sind entscheidend

Die Verweigerung des Netzanschlusses durch den Elektriker ist ärgerlich, aber meist ein lösbares Problem. Es handelt sich hierbei nicht um Schikane, sondern um einen notwendigen Mechanismus, um die Sicherheit Ihrer Investition und Ihres Zuhauses zu gewährleisten.

Der beste Weg zur Vermeidung solcher Probleme liegt in der sorgfältigen Auswahl Ihres Installationspartners. Ein Anbieter, der als Generalunternehmer auftritt und die Verantwortung für die gesamte Anlage übernimmt, vermeidet die problematische Schnittstelle zwischen den Gewerken. Klare vertragliche Regelungen und eine offene Kommunikation sind der beste Schutz vor unerwarteten Verzögerungen und Kosten.

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