Balkonkraftwerk für Mieter: Ihr Leitfaden zu Rechten, Pflichten und der Zustimmung des Vermieters
Die Vorstellung, auf dem eigenen Balkon Strom zu erzeugen und damit die Stromrechnung zu senken, fasziniert immer mehr Mieter in Deutschland. Doch oft steht eine entscheidende Frage im Raum: Was sagt der Vermieter dazu? Viele zögern, verunsichert durch die bislang unklare Rechtslage und die Frage nach der richtigen Vorgehensweise.
Glücklicherweise haben sich die Rahmenbedingungen für Mieter inzwischen entscheidend verbessert. Dieser Artikel zeigt Ihnen, welche Rechte Sie jetzt haben und wie Sie das Gespräch mit Ihrem Vermieter erfolgreich gestalten.
Inhaltsverzeichnis
Die Rechtslage: Was Mieter seit dem Solarpaket I wissen müssen
Lange Zeit war die Zustimmung des Vermieters zu einem Balkonkraftwerk reine Ermessenssache. Das hat sich mit dem Inkrafttreten des sogenannten „Solarpaket I“ geändert. Balkonkraftwerke, auch Stecker-Solargeräte genannt, gelten seither als „privilegierte Maßnahmen“ nach dem Wohnungseigentumsgesetz (§ 20 Abs. 2 Nr. 2 WEG) und indirekt auch im Mietrecht.
Konkret bedeutet das für Sie als Mieter: Ihr Vermieter kann die Installation eines Balkonkraftwerks nicht mehr grundlos verbieten, denn Sie haben nun einen grundsätzlichen Anspruch auf Zustimmung.
Das ist allerdings kein Freifahrtschein. Der Vermieter behält ein Mitspracherecht bei der Umsetzung und kann Einwände erheben, wenn seine berechtigten Interessen oder die der Eigentümergemeinschaft betroffen sind.
Typische Gründe für einen Einwand sind:
- Optische Beeinträchtigung: Wenn die Anlage das einheitliche Erscheinungsbild einer Fassade erheblich stört, insbesondere bei denkmalgeschützten Gebäuden.
- Sicherheitsrisiken: Bei einer unsachgemäßen Montage, die eine Gefahr für das Gebäude oder Passanten darstellt.
- Eingriff in die Bausubstanz: Wenn für die Installation in die Fassade oder das Mauerwerk gebohrt werden muss.
Die Erfahrung von Photovoltaik.info zeigt jedoch, dass sich die meisten dieser Bedenken durch die Wahl des richtigen Systems und eine professionelle Montage entkräften lassen.
Der richtige Weg zur Zustimmung: So sprechen Sie mit Ihrem Vermieter
Eine offene und gut vorbereitete Kommunikation ist der Schlüssel zum Erfolg. Statt den Vermieter vor vollendete Tatsachen zu stellen, sollten Sie ihn proaktiv in Ihr Vorhaben einbeziehen.

Balkon
Schritt 1: Sorgfältige Vorbereitung
Bevor Sie das Gespräch suchen, sollten Sie sich gründlich vorbereiten. Sammeln Sie alle relevanten Informationen zu Ihrem geplanten Balkonkraftwerk. Dazu gehören:
- Produktdatenblatt: Zeigen Sie auf, dass Ihre Anlage die aktuellen Sicherheitsstandards (z. B. von der VDE) erfüllt.
- Montageplan: Erklären Sie, wie und wo die Anlage befestigt werden soll. Idealerweise wählen Sie eine Lösung, die keine Bohrlöcher in der Fassade erfordert, etwa eine Befestigung am Balkongeländer.
- Informationen zur Anmeldung: Zeigen Sie, dass Sie sich über Ihre Pflichten im Klaren sind. Ein Balkonkraftwerk anzumelden ist heute ein unkomplizierter Prozess im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur.
Schritt 2: Das Gespräch suchen – schriftlich und freundlich
Wir empfehlen, die Anfrage schriftlich zu stellen, damit beide Seiten eine klare Dokumentation haben. Formulieren Sie Ihr Anliegen freundlich und sachlich, erklären Sie kurz Ihr Vorhaben und legen Sie die gesammelten Unterlagen bei.
Ein Beispiel für eine Formulierung könnte lauten:
„Sehr geehrte/r Herr/Frau [Name des Vermieters],
ich möchte gern auf meinem Balkon eine Mini-Solaranlage (Balkonkraftwerk) installieren, um einen Beitrag zur Energiewende zu leisten und meine Stromkosten zu senken. Die Anlage wird fachgerecht und ohne Eingriff in die Bausubstanz am Balkongeländer befestigt. Anbei finden Sie alle technischen Details sowie Informationen zur zertifizierten Sicherheit der Komponenten. Aufgrund der neuen Gesetzeslage (Solarpaket I) bitte ich um Ihre Zustimmung zur Installation. Für ein persönliches Gespräch stehe ich Ihnen jederzeit zur Verfügung.“
Schritt 3: Argumente, die überzeugen
Gehen Sie proaktiv auf mögliche Sorgen Ihres Vermieters ein. Hier sind einige Argumente, die in der Praxis oft überzeugen:
- Keine Kosten für den Vermieter: Betonen Sie, dass Sie alle Kosten für Anschaffung, Installation und eventuellen Rückbau tragen.
- Wertsteigerung der Immobilie: Eine Solaranlage gilt als modernes Ausstattungsmerkmal und kann die Attraktivität der Wohnung für zukünftige Mieter steigern.
- Sicherheit geht vor: Verweisen Sie auf die Sicherheitszertifikate und die geplante, vorschriftsmäßige Installation.
- Einfacher Rückbau: Erklären Sie, dass die Anlage bei einem Auszug spurlos wieder entfernt werden kann.

Sonderfall Eigentumswohnung: Was gilt in der WEG?
Wohnen Sie in einer Eigentumswohnung, die Sie selbst nutzen oder vermieten, spielt nicht nur der Vermieter, sondern vor allem die Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) eine entscheidende Rolle. Auch hier hat das Solarpaket I für eine erhebliche Vereinfachung gesorgt. Nach § 20 Abs. 2 des WEG-Gesetzes genügt für die Gestattung eines Balkonkraftwerks in der Regel ein einfacher Mehrheitsbeschluss der Eigentümerversammlung. Die Zeiten, in denen alle zustimmen mussten, sind vorbei.
Die Technik im Blick: Worauf Mieter achten sollten
Technisch gibt es wenige, aber wichtige Punkte zu beachten. Die maximal erlaubte Leistung des Wechselrichters wird bald von 600 auf 800 Watt angehoben. Bis zur offiziellen Anpassung der zugrundeliegenden VDE-Norm gilt übergangsweise noch die 600-Watt-Grenze. Die meisten modernen Geräte sind jedoch bereits für 800 Watt vorbereitet und können später per Software-Update angepasst werden.
Eine sichere Montage ist das A und O, um die Zustimmung des Vermieters zu erhalten und Haftungsrisiken auszuschließen. Nutzen Sie ausschließlich dafür vorgesehene Halterungen. Um den selbst erzeugten Strom auch abends nutzen zu können, kann sich ein Balkonkraftwerk mit Speicher lohnen, was die Wirtschaftlichkeit weiter erhöht.

FAQ – Häufige Fragen zum Balkonkraftwerk in der Mietwohnung
Darf mein Vermieter ein Balkonkraftwerk pauschal verbieten?
Nein. Seit der Einführung des Solarpakets I haben Mieter einen grundsätzlichen Anspruch auf die Installation. Ein Verbot ist nur noch bei Vorliegen triftiger Gründe (z. B. Denkmalschutz, massive optische Beeinträchtigung) möglich.
Was passiert, wenn ich das Kraftwerk ohne Erlaubnis installiere?
Davon ist dringend abzuraten. Der Vermieter kann Sie auffordern, die Anlage wieder zu entfernen, und diesen Anspruch notfalls auch rechtlich durchsetzen. Eine transparente Kommunikation im Vorfeld vermeidet solche Konflikte.
Muss ich das Balkonkraftwerk anmelden?
Ja. Die Anmeldung ist im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur erforderlich. Der Prozess wurde stark vereinfacht und ist online in wenigen Minuten erledigt.
Wer haftet bei Schäden durch die Anlage?
Für die Sicherheit der Anlage und eventuell entstehende Schäden (z. B. durch Herabfallen bei Sturm) haften Sie als Betreiber. Eine private Haftpflichtversicherung, die solche Fälle abdeckt, ist daher unerlässlich.
Kann ich das Kraftwerk bei einem Umzug mitnehmen?
Ja, das ist einer der großen Vorteile. Die Anlagen sind so konzipiert, dass sie einfach demontiert und an einem neuen Wohnort wieder installiert werden können.
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Fazit: Der Weg zum eigenen Balkonstrom ist frei
Die rechtlichen Hürden für Mieter, die ein Balkonkraftwerk installieren möchten, sind deutlich gesunken. Mit dem nötigen Wissen und einer transparenten Kommunikation steht Ihrem kleinen Sonnenkraftwerk kaum noch etwas im Weg.
Bereiten Sie sich gut vor, suchen Sie das offene Gespräch mit Ihrem Vermieter und ergreifen Sie die Chance, Ihre Stromkosten aktiv zu senken und Teil der Energiewende zu werden. Im Shop von Photovoltaik.info finden Sie Komplettsets, die auf eine einfache und sichere Montage ausgelegt sind.