Optische Mängel bei PV-Anlagen: Wann sind Kratzer & Co. ein Reklamationsgrund?

Die neue Photovoltaik-Anlage ist auf dem Dach montiert und wandelt die ersten Sonnenstrahlen in sauberen Strom um – ein Grund zur Freude für jeden Hausbesitzer. Doch bei der ersten genauen Inspektion fallen Ihnen kleine Schönheitsfehler auf: ein Kratzer am Rahmen eines Moduls, leicht ungleiche Abstände in einer Modulreihe oder eine nicht ganz perfekt verlegte Kabelleitung. Schnell stellt sich die Frage: Handelt es sich dabei um hinnehmbare Spuren der Montage oder um einen echten Mangel, der eine Nachbesserung rechtfertigt?
Dieser Beitrag bringt Licht in die Grauzone der optischen Mängel. Sie erfahren, wann eine ästhetische Beeinträchtigung auch ein juristischer Sachmangel ist und welche Schritte Sie als Betreiber einer Anlage unternehmen können.
Was gilt rechtlich als Mangel? Der Unterschied zwischen Optik und Funktion
Ein Mangel liegt nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB, § 633) dann vor, wenn die erbrachte Leistung – in diesem Fall die Installation Ihrer [INTERNER LINK: /photovoltaik-anlage/ ANKERTEXT: Photovoltaik-Anlage] – nicht die vereinbarte Beschaffenheit aufweist. Wurde vertraglich keine spezifische Beschaffenheit festgelegt, muss sich die Anlage für die gewöhnliche Verwendung eignen und eine Qualität aufweisen, die bei Werken gleicher Art üblich ist und die der Auftraggeber erwarten kann.
Grundsätzlich wird zwischen zwei Arten von Mängeln unterschieden:
- Technischer Mangel: Die Anlage erzeugt weniger Strom als prognostiziert, ein Wechselrichter fällt aus oder die Unterkonstruktion ist nicht sicher. Hier ist der Fall klar – die Funktion ist beeinträchtigt und der Installateur muss nachbessern.
- Optischer Mangel: Die Anlage funktioniert technisch einwandfrei, doch das Erscheinungsbild entspricht nicht den Erwartungen. Beispiele sind Kratzer, Farbunterschiede oder eine unsaubere Verlegung.
Die Beurteilung optischer Mängel gestaltet sich in der Praxis jedoch deutlich schwieriger, da sie oft auf subjektiver Wahrnehmung beruht.
Die „hinzunehmende Unregelmäßigkeit“ versus „erhebliche optische Beeinträchtigung“
Gerichte mussten sich bereits häufig mit dieser Abgrenzung beschäftigen. Dabei hat sich ein Grundsatz etabliert: Nicht jede kleinste optische Abweichung stellt einen Mangel dar, denn handwerkliche Arbeiten bringen immer eine gewisse Toleranz mit sich. Kleinere, aus normalem Betrachtungsabstand nicht sichtbare Unregelmäßigkeiten sind in der Regel hinzunehmen.
Ein Mangel liegt jedoch dann vor, wenn die optische Beeinträchtigung so erheblich ist, dass sie den Gesamteindruck der Anlage nachhaltig stört. Dies gilt insbesondere für gut sichtbare Dachflächen, die das Erscheinungsbild des gesamten Gebäudes prägen.
Typische optische Mängel und ihre Bewertung in der Praxis
Sehen wir uns die häufigsten Streitpunkte an und wie sie typischerweise bewertet werden.
Kratzer an Modulrahmen und Glas
Während der Montage lassen sich minimale Gebrauchsspuren oft nicht vermeiden. Der Transport der Module auf das Dach und die Befestigung in den Klemmen können zu feinen Kratzern führen.
Wann ist es ein Mangel?
Ein Urteil des OLG München (Az. 28 U 187/17 Bau) verdeutlicht diese Unterscheidung:
- Kein Mangel: Feine, oberflächliche Kratzer am Rahmen, die nur bei genauer Betrachtung aus nächster Nähe (z. B. unter einem Meter Abstand) sichtbar sind, gelten in der Regel nicht als Mangel. Sie beeinträchtigen weder Funktion noch Lebensdauer der [INTERNER LINK: /photovoltaik-module/ ANKERTEXT: Solarmodule] und stören den optischen Gesamteindruck aus der Ferne nicht.
- Mangel: Tiefe, deutlich sichtbare Kratzer, die auch aus mehreren Metern Entfernung ins Auge fallen, können einen Mangel darstellen. Das gilt insbesondere dann, wenn ein „besonders hochwertiges“ oder „ästhetisches“ Erscheinungsbild (z. B. bei „Full Black“-Modulen) vertraglich vereinbart wurde. Kratzer auf dem Modulglas sind kritischer zu sehen, da sie im Extremfall zu Mikrorissen und Leistungsverlust führen könnten.
Praxistipp: Dokumentieren Sie die Kratzer mit Fotos aus verschiedenen Entfernungen. Notieren Sie, ab welchem Abstand die Kratzer nicht mehr erkennbar sind. Das ist eine wichtige Grundlage für das Gespräch mit dem Installationsbetrieb.
Ungleiche Abstände zwischen den Modulen
Für ein harmonisches Gesamtbild ist eine exakte, symmetrische Anordnung der Module entscheidend. Unterschiedliche Spaltmaße zwischen den Modulen können diesen Eindruck empfindlich stören.
Wann ist es ein Mangel?
Auch hier kommt es auf das Ausmaß an: Geringfügige Abweichungen im Millimeterbereich, die nur durch Nachmessen feststellbar sind, müssen meist toleriert werden.
Ein Urteil des OLG Bamberg (Az. 4 U 16/11) entschied jedoch, dass ein „unruhiges und unregelmäßiges Gesamtbild“ durch stark variierende Abstände einen Mangel darstellt. Wenn das Modulfeld „wie gewürfelt“ aussieht und die Asymmetrie auch für einen Laien auf den ersten Blick erkennbar ist, besteht ein Anspruch auf Nachbesserung. Die Begründung: Ein Käufer darf eine fachmännische und optisch ansprechende Montage erwarten.
Anwendungsszenario: Stellen Sie sich vor, Ihre Anlage ist von der Terrasse oder einem gegenüberliegenden Fenster direkt einsehbar. Hier fällt ein ungleichmäßiges Verlegebild deutlich stärker ins Gewicht als auf einer abgelegenen Dachfläche eines landwirtschaftlichen Gebäudes.
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12.999,00 €Sichtbare und unsauber verlegte Kabel
Eine professionelle Installation zeichnet sich auch durch eine saubere und sichere Kabelführung aus. Lose herabhängende Kabel oder unordentlich befestigte Kabelkanäle sind nicht nur ein ästhetisches Problem.
Wann ist es ein Mangel?
Hier verschwimmen optische und technische Aspekte. Eine unsaubere Kabelführung ist fast immer ein Mangel, da sie technische Risiken birgt:
- Sicherheitsrisiko: Lose Kabel können durch Wind bewegt werden und an Kanten scheuern, was die Isolierung beschädigen und zu Kurzschlüssen führen kann.
- Lebensdauer: UV-Strahlung und Witterung setzen ungeschützten Kabeln stärker zu und verkürzen ihre Lebensdauer.
- Optik: Sichtbare „Kabelnester“ stören den professionellen Gesamteindruck erheblich.
In der Regel achten seriöse Installateure von sich aus auf eine saubere Verlegung in Kabelkanälen oder unter den Modulen.
Ihr wichtigstes Werkzeug: Das Angebot und die Auftragsbestätigung
Die entscheidende Grundlage für die Bewertung von Mängeln ist immer der geschlossene Vertrag. Was genau haben Sie bestellt und was hat der Anbieter zugesichert?
- Spezifische Vereinbarungen: Wurden im Angebot bestimmte Eigenschaften explizit erwähnt? Beispiele sind „einheitliches schwarzes Erscheinungsbild“, „symmetrische Anordnung“ oder „verdeckte Kabelführung“. Wenn ja, muss der Installateur diese zugesicherten Eigenschaften auch liefern.
- Werbematerial und Fotos: Auch Bilder in Prospekten oder auf der Webseite des Anbieters können zur vereinbarten Beschaffenheit gehören. Wenn dort ausschließlich perfekt ausgerichtete Anlagen gezeigt werden, können Sie eine ähnliche Qualität erwarten.
Tipp: Prüfen Sie Ihr Angebot genau. Je detaillierter die Beschreibung der zu erbringenden Leistung, desto stärker ist Ihre Position bei eventuellen Unstimmigkeiten.
Schritt-für-Schritt: Was tun bei einem optischen Mangel?
Wenn Sie der Meinung sind, dass ein erheblicher optischer Mangel vorliegt, gehen Sie systematisch vor:
- Dokumentation: Fotografieren Sie die betroffenen Stellen detailliert und aus verschiedenen Abständen. Machen Sie sich Notizen.
- Abgleich mit dem Vertrag: Prüfen Sie, ob in Ihrem Angebot oder der Auftragsbestätigung spezielle ästhetische Kriterien vereinbart wurden.
- Schriftliche Mängelrüge: Informieren Sie den Installationsbetrieb schriftlich (am besten per E-Mail oder Einschreiben) über die festgestellten Mängel. Beschreiben Sie die Mängel präzise und fügen Sie die Fotos bei.
- Frist zur Nachbesserung setzen: Fordern Sie den Betrieb auf, die Mängel innerhalb einer angemessenen Frist (üblicherweise 2–3 Wochen) zu beheben. Dies ist Ihr Recht auf „Nacherfüllung“.
- Weitere Optionen prüfen: Reagiert der Betrieb nicht oder ist die Nachbesserung unverhältnismäßig (z. B. Demontage der gesamten Anlage wegen eines Kratzers), kommen weitere Schritte wie eine Minderung des Kaufpreises infrage.
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Sind leichte Farbunterschiede bei den Solarmodulen ein Mangel?
Minimale Abweichungen in der Farbe oder der Oberflächenstruktur der Zellen können produktionsbedingt auftreten und stellen in der Regel keinen Mangel dar, solange sie den Gesamteindruck nicht stören. Bei erheblichen, „scheckig“ wirkenden Unterschieden kann dies anders bewertet werden.
Mein Installateur sagt, kleine Kratzer seien bei der Montage normal. Stimmt das?
Ja, minimale, oberflächliche Spuren sind oft unvermeidbar. Entscheidend ist das Ausmaß. Die Aussage des Installateurs entbindet ihn nicht von der Pflicht, eine optisch einwandfreie Arbeit abzuliefern, die dem üblichen Standard entspricht.
Wie lange habe ich Zeit, einen Mangel zu melden?
Sie sollten Mängel sofort nach Entdeckung rügen. Grundsätzlich gilt die gesetzliche Gewährleistungsfrist von fünf Jahren für Bauwerke (wozu fest installierte PV-Anlagen zählen) ab dem Zeitpunkt der Abnahme.
Sollte ich eine Minderung des Preises akzeptieren?
Eine Minderung kann bei rein optischen Mängeln, deren Behebung einen sehr hohen Aufwand bedeuten würde, eine sinnvolle und pragmatische Lösung für beide Seiten sein. Die Höhe der Minderung ist Verhandlungssache und sollte den Grad der Beeinträchtigung widerspiegeln.
Fazit: Augenmaß und eine klare Kommunikation sind entscheidend
Nicht jede kleine Unvollkommenheit an Ihrer neuen PV-Anlage ist gleich ein Reklamationsgrund, denn viele kleine Spuren gehören zum handwerklichen Prozess dazu. Ein Mangel liegt jedoch dann vor, wenn die optische Beeinträchtigung erheblich ist und den ästhetischen Gesamteindruck Ihrer Immobilie spürbar stört.
Grundlage für die Bewertung ist immer der Vertrag. Je klarer dort die Erwartungen an die Optik formuliert sind, desto einfacher ist die spätere Beurteilung. Sollten Sie Mängel feststellen, suchen Sie das sachliche Gespräch mit Ihrem Installationsbetrieb und dokumentieren Sie alles sorgfältig. Oft lassen sich Unstimmigkeiten so schnell und unkompliziert klären. Eine gute [INTERNER LINK: /photovoltaik-versicherung/ ANKERTEXT: Photovoltaik-Versicherung] kann zudem Schutz bei größeren Schäden bieten, die über reine Optik hinausgehen.
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