Soll-Vorschrift für neue Wohnbauten in SH: Das ändert sich 2025

Schleswig-Holstein: Neue Soll-Vorschrift für Wohnbauten ab 2025

In Schleswig-Holstein wurde eine wichtige Weiche für den zukünftigen Wohnungsbau gestellt. Der Landtag hat die ursprünglich geplante strikte Solarpflicht für Neubauten in eine flexiblere Soll-Vorschrift umgewandelt. Diese Änderung ist Teil der Novelle des Energiesicherungs- und Klimaschutzgesetzes (ESKG), die am 1. Januar 2025 in Kraft treten wird.

Die Soll-Vorschrift für neue Wohnbauten in Schleswig-Holstein im Detail

Das überarbeitete Gesetz sieht vor, dass Neubauten künftig mindestens 60 Prozent ihrer Dachflächen mit Solaranlagen zur Strom- oder Wärmeerzeugung ausstatten sollen. Der entscheidende Unterschied liegt in der Formulierung: Eine „Soll-Vorschrift“ ist eine starke Empfehlung mit Zielcharakter, im Gegensatz zu einer unbedingten „Muss-Vorschrift“ (Pflicht).

Abweichungen von dieser Regel sind ausdrücklich möglich. Bauherren können von der Installation absehen, wenn diese technisch nicht umsetzbar ist – beispielsweise aufgrund starker Verschattung oder einer ungeeigneten Dachkonstruktion – oder wenn die Investition wirtschaftlich unzumutbar wäre. In solchen Fällen muss die Ausnahme jedoch nachvollziehbar begründet werden.

Politischer Hintergrund der Soll-Vorschrift-Entscheidung in Schleswig-Holstein

Die Gesetzesnovelle wurde mit den Stimmen der Regierungskoalition aus CDU und Grünen im Kieler Landtag verabschiedet. Die Oppositionsparteien SPD, FDP, SSW und die AfD stimmten gegen den Entwurf. Die Entscheidung spiegelt einen politischen Kompromiss wider, der den Ausbau erneuerbarer Energien fördern soll, ohne Bauherren durch eine starre Pflicht finanziell oder technisch zu überlasten. Ziel ist es, Klimaschutz und die Schaffung von Wohnraum in Einklang zu bringen.

Was bedeutet die Soll-Vorschrift für Bauherren in Schleswig-Holstein?

Für Bauherren in Schleswig-Holstein bedeutet die neue Regelung, dass die Planung einer Solaranlage zum Standard bei Neubauprojekten wird. Die 60-Prozent-Marke dient als klarer Richtwert. Gleichzeitig bietet die Regelung die nötige Flexibilität, um auf besondere Gegebenheiten des einzelnen Bauvorhabens reagieren zu können.

Während sich dieses Gesetz auf Neubauten konzentriert, haben auch Besitzer von Bestandsimmobilien zahlreiche Möglichkeiten, zur Energiewende beizutragen. Die Optionen reichen von kompletten PV-Anlagen mit Speicher und Montagesets bis hin zu kleineren, flexiblen Lösungen. Auch für Mieter wird die Stromerzeugung am eigenen Balkon immer einfacher, sei es durch Balkonkraftwerke ohne Speicher oder durch Varianten mit Speicher, die den Eigenverbrauch weiter optimieren.

Schleswig-Holsteins Soll-Vorschrift im Vergleich der Bundesländer

Mit der Einführung einer Soll-Vorschrift positioniert sich Schleswig-Holstein im Mittelfeld der deutschen Bundesländer. Einige Länder wie Baden-Württemberg oder Berlin haben bereits eine strikte Solarpflicht für Neubauten und teils auch für Bestandsgebäude bei größeren Dachsanierungen eingeführt. Der Ansatz unterscheidet sich je nach Bundesland teils erheblich. Während Schleswig-Holstein nun einen flexibleren Weg wählt, haben andere Länder wie beispielsweise Bayern eigene spezifische Regelungen und Förderprogramme für den Solarausbau. Die neue Regelung im Norden zeigt, dass der Ausbau der Solarenergie bundesweit vorangetrieben wird, die konkrete Ausgestaltung jedoch Ländersache bleibt.

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