Solarpflicht Sachsen: Was 2025 bei Dachsanierung von Wohngebäude gilt

Sachsen hat seine Pläne zur Einführung einer Solarpflicht angepasst. Während ursprünglich eine verbindliche Installation von Photovoltaikanlagen bei Dachsanierungen vorgesehen war, wurde dies für Wohngebäude in eine Empfehlung umgewandelt. Für bestimmte Nichtwohngebäude und Neubauten gelten jedoch weiterhin klare Vorgaben zur Nutzung erneuerbarer Energien.

Solarpflicht Sachsen: Was gilt bei Neubau und Dachsanierung?

Ursprünglich plante die sächsische Regierung, ab 2025 eine strikte Solarpflicht bei der Sanierung von Dächern mit einer Fläche von über 50 Quadratmetern einzuführen. Dies sollte für Wohngebäude ab fünf Wohneinheiten sowie für Nichtwohngebäude mit mehr als 250 Quadratmetern Nutzfläche gelten.

Nach aktuellen Informationen, unter anderem von der Deutschen Gesellschaft für Sonnenenergie (DGS), wurde diese Regelung für bestehende Wohngebäude jedoch abgeschwächt. Statt einer gesetzlichen Verpflichtung enthält die sächsische Bauordnung nun eine dringende Empfehlung zur Installation von Photovoltaikanlagen bei Dachsanierungen. Eine verbindliche Pflicht besteht hier nicht mehr. Für verbindliche Auskünfte sollten sich Eigentümer an das zuständige Bauamt wenden, da Kommunen eigene, strengere Vorgaben erlassen können.

Damit unterscheidet sich die Regelung in Sachsen von der in anderen Bundesländern. So gilt beispielsweise in NRW eine Photovoltaik-Pflicht bei Dachsanierungen ab 2026.

Unverändert bleibt die Vorgabe für Neubauten: Ab 2025 müssen bei neu errichteten Gebäuden mindestens 65 Prozent der für die Wärmeversorgung benötigten Energie aus erneuerbaren Quellen stammen. Dies kann beispielsweise durch den Einsatz von Wärmepumpen in Kombination mit Ökostrom oder durch Holzheizungen realisiert werden.

Solarpflicht Sachsen: Ausnahmen und Fördermöglichkeiten für 2025

Auch wenn die Pflicht für viele Wohngebäude entfällt, bleibt die Installation einer Solaranlage wirtschaftlich und ökologisch sinnvoll. Ausnahmen von einer potenziellen kommunalen Pflicht können greifen, wenn die Installation technisch unmöglich oder wirtschaftlich unzumutbar ist. Dies kann beispielsweise bei stark verschatteten Dächern oder aus Denkmalschutzgründen der Fall sein.

Eine Studie der Technischen Universität Chemnitz im Auftrag des Freistaats ergab, dass rund 40 Prozent aller Gebäudedächer in Sachsen gut für die Nutzung von Solarenergie geeignet sind. Dies entspricht einer potenziellen Gesamtfläche von etwa 100 Quadratkilometern.

Um den freiwilligen Ausbau zu beschleunigen, unterstützt der Freistaat Sachsen die Investitionen mit attraktiven Förderprogrammen:
* Für Eigenheimbesitzer: Es wird ein Zuschuss von bis zu 50 Prozent der Kosten für die Anschaffung einer Photovoltaikanlage gewährt, gedeckelt auf maximal 11.000 Euro. Dies erleichtert die Finanzierung kompletter PV-Anlagen mit Speicher und Montagesets, die eine hohe Eigenversorgung ermöglichen.
* Für Mieterstromprojekte: Um auch Mieter an der Energiewende zu beteiligen, werden Projekte mit bis zu 200.000 Euro gefördert. Parallel dazu haben Mieter und Wohnungseigentümer die Möglichkeit, mit eigenen Lösungen wie Balkonkraftwerken ohne Speicher oder Modellen mit Speicher aktiv zu werden.

Solarpflicht in Sachsen: Reaktionen und Kompromisse

Die ursprünglichen Pläne für eine umfassende Solarpflicht stießen auf ein geteiltes Echo. Die sächsische Industrie- und Handelskammer (IHK) begrüßte den Vorstoß grundsätzlich als wichtigen Schritt für die Energiewende. Dr. Michael Bartsch, Vizepräsident der IHK, kritisierte jedoch die geplante Ausnahme für Einfamilienhäuser und sprach sich für eine schnellere Einführung bereits ab 2024 aus.

Die letztendliche Entscheidung, die Pflicht für Wohngebäude in eine Empfehlung umzuwandeln, kann als politischer Kompromiss gesehen werden. Statt auf Zwang setzt die sächsische Regierung nun verstärkt auf finanzielle Anreize, um Eigentümer von den Vorteilen der Solarenergie zu überzeugen. Ziel bleibt es, den Anteil erneuerbarer Energien am Strommix zu erhöhen, CO2-Emissionen zu senken und einen nachhaltigen Beitrag zur Energiewende zu leisten.

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