Solarpflicht Bayern: Was 2025 bei Dachsanierung wichtig wird

Bayern treibt den Ausbau der Solarenergie voran, doch die oft als „Solarpflicht“ bezeichneten Regelungen sind differenzierter als gemeinhin angenommen. Während für bestimmte Gebäude bereits eine Installationspflicht besteht, handelt es sich bei neuen Wohngebäuden ab 2025 um eine Soll-Vorschrift. Ziel der Maßnahmen ist es, die Nutzung erneuerbarer Energien zu fördern und den CO2-Ausstoß zu reduzieren.

Neue Photovoltaik-Regelungen in Bayern: Ein Überblick

Im Rahmen seiner Klimaschutzstrategie hat Bayern schrittweise Regelungen zur Installation von Photovoltaik-Anlagen (PV-Anlagen) eingeführt. Anders als oft dargestellt, handelt es sich nicht um eine pauschale Pflicht für alle Gebäude. Die Vorschriften unterscheiden sich je nach Gebäudetyp und Baumaßnahme.

Bereits seit dem 1. März 2023 gilt eine Pflicht zur Installation von Solaranlagen auf den Dächern von neuen Gewerbe- und Industriegebäuden. Seit dem 1. Juli 2023 wurde diese Pflicht auf alle neuen Nichtwohngebäude ausgeweitet. Diese Maßnahmen sind Teil einer umfassenden Strategie, die Bayerns führende Rolle im Solarausbau unterstreicht, was auch Erfolge bei Ausschreibungen für Freiflächenanlagen belegen.

Solarpflicht in Bayern für Nichtwohngebäude

Für Neubauten, die nicht zu Wohnzwecken dienen, ist die Installation einer PV-Anlage seit Mitte 2023 verbindlich. Dies betrifft beispielsweise Bürogebäude, Lagerhallen oder landwirtschaftliche Bauten, sofern sie über eine für Solarenergie geeignete Dachfläche von mehr als 50 Quadratmetern verfügen.

Die Pflicht greift, sobald ein entsprechender Bauantrag gestellt wird. Die Installation muss spätestens mit der Fertigstellung des Gebäudes erfolgen. Ziel ist es, das große Potenzial auf den Dächern von Gewerbe- und Industriebauten systematisch für die Energiewende zu nutzen.

Solarpflicht Bayern: Was gilt bei Dachsanierung und Neubau ab 2025?

Eine entscheidende Regelung betrifft Dachsanierungen: Bei einer vollständigen Erneuerung der Dachhaut eines bestehenden Gebäudes ist die Installation einer Photovoltaikanlage ebenfalls verpflichtend. Diese Vorschrift gilt für alle Gebäudearten, also auch für Wohngebäude.

Für den Neubau von Wohngebäuden hingegen tritt ab dem 1. Januar 2025 eine sogenannte Soll-Vorschrift in Kraft. Das bedeutet, eine PV-Anlage soll installiert werden, es besteht jedoch keine zwingende Pflicht. Eigentümer können in begründeten Fällen davon abweichen. Dieser Ansatz, der auf eine starke Empfehlung setzt, unterscheidet sich von der strengeren PV-Pflicht bei Dachsanierung, wie sie ab 2025 in Baden-Württemberg gilt. Bauherren und Sanierer sollten daher frühzeitig die Installation von kompletten PV-Anlagen mit Speicher und Montagesets in ihre Planungen einbeziehen, um den erzeugten Strom bestmöglich selbst zu nutzen und die Wirtschaftlichkeit zu maximieren.

Ausnahmen von der Solarpflicht und weitere Entwicklungen in Bayern

Von den Installationspflichten gibt es Ausnahmen. Diese greifen, wenn die Installation technisch unmöglich oder wirtschaftlich unzumutbar ist. Gründe hierfür können beispielsweise eine unzureichende Statik, eine dauerhafte Verschattung der Dachfläche oder Denkmalschutzauflagen sein.

Parallel zu den gesetzlichen Vorgaben fördert Bayern den Solarausbau durch weitere Maßnahmen. Der Freistaat setzt auf Innovationen, wie die erste Typengenehmigung für Wohngebäude mit Solarfassade belegt. Zudem wird das Engagement der Bevölkerung durch Instrumente wie das Beteiligungsgesetz zur Photovoltaik-Förderung und neue Förderprogramme zur Bürgerbeteiligung gestärkt. Für Mieter und Eigentümer, die keine umfassende Sanierung planen, bieten sich zudem flexible Lösungen an. So können auch sie durch Balkonkraftwerke ohne Speicher oder Varianten mit Speicher einen Beitrag zur Energiewende leisten und ihre Stromkosten senken.

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass Bayern einen differenzierten Weg beim Solarausbau geht. Während bei Nichtwohngebäuden und Dachsanierungen klare Pflichten bestehen, setzt der Freistaat bei neuen Wohngebäuden auf eine starke Empfehlung. Gebäudeeigentümer und Bauherren sind gut beraten, sich detailliert über die für ihr Vorhaben geltenden Regelungen zu informieren und die Installation von Solartechnik als festen Bestandteil ihrer Planungen zu betrachten.

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