Rheinland-Pfalz: Neue PV-Anlage Förderung für Sportvereine 2025

3 Millionen Euro für PV-Anlage Förderung von Sportvereinen in Rheinland-Pfalz 2025

Die Landesregierung von Rheinland-Pfalz hat ein Förderprogramm zur Unterstützung von Sportvereinen bei der Installation von Photovoltaikanlagen aufgelegt. Mit einem Gesamtvolumen von 3 Millionen Euro sollen die Vereine angesichts steigender Energiekosten finanziell entlastet und der Klimaschutz im Land vorangetrieben werden. Die Maßnahme ist Teil der umfassenden Landesstrategie zur Beschleunigung der Energiewende.

Das Programm, vorgestellt von Innenminister Michael Ebling und Umweltministerin Katrin Eder, stößt auf große Resonanz. Bereits in den ersten Bewilligungsrunden des Jahres 2025 erhielten 108 rheinland-pfälzische Vereine Förderzusagen in Höhe von insgesamt 2,3 Millionen Euro. Kürzlich wurden weitere 25 Anträge bewilligt, was die hohe Nachfrage unterstreicht. „Die Energiekosten sind eine enorme Belastung für die Sportvereine in Rheinland-Pfalz. Deshalb unterstützen wir die Vereine, die ihre Sport- und Funktionsgebäude mit Photovoltaikanlagen ausstatten möchten“, erklärte Innenminister Ebling.

Bis zu 50% Förderung für PV-Anlagen in Rheinland-Pfalz

Das Förderprogramm richtet sich an Sportvereine, die auf den Dächern ihrer Vereinsgebäude Photovoltaikanlagen installieren möchten. Die Förderung deckt bis zu 50 Prozent der zuwendungsfähigen Investitionskosten ab, wobei die maximale Fördersumme pro Verein auf 50.000 Euro begrenzt ist. Die Abwicklung der Anträge erfolgt durch den Landessportbund Rheinland-Pfalz.

Ein zusätzlicher finanzieller Anreiz, der auch für Privatpersonen gilt, ist die seit dem 1. Januar 2023 geltende Befreiung von der Umsatzsteuer auf die Lieferung und Installation von Photovoltaikanlagen und zugehörigen Speichersystemen. Diese bundesweite Regelung senkt die Anschaffungskosten erheblich und ergänzt die Landesförderung.

Durch den Betrieb der Anlagen können Vereine ihre Stromkosten durch Eigenverbrauch deutlich reduzieren. Um den erzeugten Solarstrom auch in den Abendstunden für Flutlicht oder den Betrieb von Vereinsheimen nutzen zu können, empfiehlt sich die Kombination mit einem Stromspeicher. Moderne PV-Anlagen mit Speicher und Montagesets ermöglichen eine Maximierung des Eigenverbrauchs und erhöhen die Unabhängigkeit vom öffentlichen Stromnetz.

Dächer verpachten und profitieren: PV-Anlage Förderung für Sportvereine

Die Förderrichtlinien sind flexibel gestaltet, um den unterschiedlichen Bedürfnissen und finanziellen Möglichkeiten der Vereine gerecht zu werden. Neben dem Eigenbetrieb besteht auch die Möglichkeit, die Dachflächen an Dritte, beispielsweise Energiegenossenschaften oder spezialisierte Dienstleister, zu verpachten. In diesem Fall profitiert der Verein von Pachteinnahmen, ohne selbst investieren oder den Betrieb verantworten zu müssen.

„Damit schaffen wir für die Vereine eine Win-win-Situation. Sie profitieren sowohl von den Einnahmen aus der Stromeinspeisung als auch von den Einsparungen bei den Energiekosten“, erläuterte Umweltministerin Katrin Eder. Die Förderung ist zunächst bis Ende 2025 befristet, eine Verlängerung bei anhaltend hoher Nachfrage wird jedoch in Betracht gezogen.

PV-Anlage Förderung: Grüner Strom für Sportvereine in Rheinland-Pfalz

Das Förderprogramm ist ein wichtiger Baustein, um Sportvereine in Rheinland-Pfalz zukunftsfähig aufzustellen. Die Investition in Photovoltaik senkt nicht nur die Betriebskosten und sichert die Vereine gegen Preisschwankungen am Energiemarkt ab, sondern stärkt auch ihre Rolle als Vorbilder im lokalen Klimaschutz. „Mit dieser Förderung leisten wir einen wichtigen Beitrag zum Klimaschutz und entlasten gleichzeitig die Sportvereine. Grüner Strom ist die Zukunft, und wir wollen, dass auch die Sportvereine daran teilhaben“, so Eder.

Während sich dieses Programm an Vereine richtet, ist die Erzeugung von eigenem Solarstrom auch für Privatpersonen und Mieter zunehmend attraktiv. Sogenannte Balkonkraftwerke bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, Strom für den Eigenbedarf zu produzieren. Diese Mini-Solaranlagen sind ebenfalls von der Umsatzsteuer befreit. Je nach Bedarf gibt es Balkonkraftwerke ohne Speicher für die direkte Nutzung des Stroms oder Balkonkraftwerke mit Speicher, um die Sonnenenergie auch nach Sonnenuntergang verfügbar zu machen.

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