PV-Pflicht bei Dachsanierung: Was 2025 in Baden-Württemberg gilt

PV-Pflicht in Baden-Württemberg ab 2025: Was Eigentümer bei Dachsanierung wissen müssen

Ab dem 1. Januar 2025 weitet Baden-Württemberg die Pflicht zur Installation von Photovoltaikanlagen (PV) maßgeblich aus. Die Neuregelung im Klimaschutzgesetz des Landes nimmt nun auch Besitzer von Bestandsgebäuden in die Pflicht, sofern eine umfassende Dachsanierung ansteht. Dieser Schritt soll den Ausbau erneuerbarer Energien beschleunigen und das Land seinem Ziel der Klimaneutralität bis 2040 näherbringen.

Verschärfte PV-Pflicht Baden-Württemberg 2025: Änderungen im Überblick

Während eine Solarpflicht für Neubauten in Baden-Württemberg bereits seit 2022 etabliert ist, zielt die Novelle auf das erhebliche Potenzial bestehender Gebäude ab. Schätzungen zufolge sind rund 88 Prozent der geeigneten Dachflächen im Land noch ungenutzt. Die neue Verpflichtung greift für alle Bauanträge, die nach dem 31. Dezember 2024 für eine grundlegende Dachsanierung eingereicht werden.

Die Maßnahme ist Teil einer bundesweiten Entwicklung, die durch das Gebäudeenergiegesetz (GEG) auf Bundesebene einen Rahmen erhält. Auch andere Bundesländer wie Bayern verfolgen ähnliche Strategien, um die Energiewende im Gebäudesektor voranzutreiben. Die Landesregierung in Stuttgart erwartet durch die Ausweitung einen Zuwachs von mehr als 100.000 Solaranlagen pro Jahr.

PV-Pflicht bei Dachsanierung: Anforderungen und Betroffene in Baden-Württemberg

Die PV-Pflicht betrifft Eigentümer von Wohn- und Nichtwohngebäuden, bei denen eine „umfassende Dachsanierung“ durchgeführt wird. Eine Sanierung gilt als umfassend, wenn entweder die Abdichtung oder die Eindeckung von mehr als 50 Prozent der Dachfläche erneuert wird.

Die technischen Vorgaben sind klar definiert:
* Anwendungsbereich: Die Pflicht greift, sobald die Sanierung eine Fläche von mehr als 100 Quadratmetern betrifft.
* Flachdächer: Hier müssen mindestens 60 Prozent der für Solarenergie geeigneten Dachfläche mit PV-Modulen belegt werden.
* Schrägdächer: Die Pflicht gilt für Dachflächen, die nach Süden, Osten oder Westen ausgerichtet sind und somit eine wirtschaftliche Nutzung ermöglichen.
* Leistung: Bei Wohngebäuden muss die installierte Leistung mindestens 0,025 Kilowatt (kW) pro Quadratmeter Nutzfläche betragen, bei Nichtwohngebäuden sind es 0,03 kW pro Quadratmeter.

Für Hausbesitzer, die von dieser Pflicht betroffen sind, empfiehlt sich die Planung kompletter PV-Anlagen mit Speicher und Montagesets, um den erzeugten Strom bestmöglich selbst zu nutzen. Mieter oder Eigentümer, die nicht sanieren, aber dennoch zur Energiewende beitragen möchten, können auf flexible Lösungen wie ein Balkonkraftwerk ohne Speicher zurückgreifen. Für eine höhere Unabhängigkeit bieten sich auch Balkonkraftwerke mit Speicher an.

Ausnahmen und Finanzierung der PV-Pflicht bei Dachsanierungen

Das Gesetz sieht Ausnahmen vor, um unbillige Härten zu vermeiden. Eine Befreiung von der Pflicht ist möglich, wenn:
* die Installation aus technischen Gründen unmöglich oder unzumutbar ist.
* Vorschriften des Denkmalschutzes der Installation entgegenstehen.
* die Erfüllung im Einzelfall wirtschaftlich nicht vertretbar ist.

Trifft einer dieser Fälle zu, muss der Eigentümer alternativ einen gleichwertigen Beitrag zur Nutzung erneuerbarer Energien leisten, beispielsweise durch Solarthermie oder andere im Klimaschutzgesetz definierte Maßnahmen.

Finanziell werden betroffene Eigentümer nicht gänzlich allein gelassen. Die Lohnkosten für Handwerkerleistungen, die bei der Installation einer Photovoltaikanlage anfallen, können in der Regel steuerlich geltend gemacht werden. Zudem sollten sich Sanierungswillige stets über aktuelle Förderprogramme des Bundes (z. B. über die KfW-Bank) und der Kommunen informieren.

Klimaneutralität 2040: PV-Pflicht als Schlüsselziel für Baden-Württemberg

Die Landesregierung unter Umweltministerin Thekla Walker sieht die Ausweitung der Solarpflicht als einen entscheidenden Baustein zur Erreichung der Klimaziele. Bis 2040 soll Baden-Württemberg klimaneutral sein. Die konsequente Nutzung der Dachflächen zur sauberen Stromerzeugung ist dafür unerlässlich, um die Abhängigkeit von fossilen Brennstoffen zu reduzieren und die Energiewende dezentral zu gestalten.

Die Photovoltaikpflicht für Dachsanierungen stellt einen logischen nächsten Schritt nach der Einführung für Neubauten dar. Sie soll sicherstellen, dass bei ohnehin anfallenden, kostenintensiven Baumaßnahmen am Dach das Potenzial für Solarenergie direkt und wirtschaftlich sinnvoll mit erschlossen wird. Damit leistet jeder sanierte Altbau künftig einen aktiven Beitrag zum Klimaschutz.

Haftungsausschluss / Disclaimer: Die hier veröffentlichten Informationen stammen aus öffentlich zugänglichen Quellen. Photovoltaik.info übernimmt keine Gewähr für die Richtigkeit, Vollständigkeit oder Aktualität der Inhalte. Sollten Sie falsche oder irreführende Informationen entdecken, kontaktieren Sie uns bitte, damit wir diese überprüfen und gegebenenfalls korrigieren können.
Teile diesen Beitrag