PV Module in Schleswig-Holstein: Neue Vorschriften zum Dachrandabstand (1.25m)

Neue Abstandsregeln für PV Module in Schleswig-Holstein

Schleswig-Holstein hat eine wichtige Regelung zum Dachrandabstand für Photovoltaik-Anlagen (PV-Anlagen) auf Flachdächern angepasst und damit die Bedingungen für den Solarausbau im Land verbessert. Die Neuerung, die am 1. November 2024 in Kraft trat, erleichtert die Installation von Solaranlagen insbesondere auf kleineren Gewerbe- und Wohngebäuden und ist Teil der Bestrebungen für einen massiven Photovoltaik-Ausbau in Schleswig-Holstein.

Brandschutzverordnung: Klarheit beim Dachrandabstand von 1.25 Metern

Die zentrale Änderung findet sich in der neu erlassenen „Verordnung über die Brandschutztechnischen Anforderungen an die Nutzung von Flachdächern im Freistellungsbereich durch Photovoltaikanlagen“, kurz FlachdachPV-ABrVO. Gemäß dieser Verordnung wurde der erforderliche Mindestabstand von PV-Modulen zum Dachrand für bestimmte Gebäude neu definiert.

Für Flachdächer auf Gebäuden mit einer Fläche von bis zu 500 Quadratmetern und einer Höhe von maximal 13 Metern gilt nun ein reduzierter Dachrandabstand von 1,25 Metern. Dies stellt eine signifikante Erleichterung dar, da zuvor oft größere Abstände eingehalten werden mussten, was die nutzbare Fläche stark einschränkte.

Für Gebäude, die diese Kriterien überschreiten, bleibt ein Dachrandabstand von fünf Metern bestehen. Diese Vorgabe orientiert sich an den Empfehlungen, die der Deutsche Feuerwehrverband und das Deutsche Institut für Normung (DIN) 2023 gemeinsam veröffentlicht haben. Grundsätzlich dienen solche Regelungen dem Brandschutz. Ähnliche Vorschriften regeln beispielsweise auch den PV-Anlage Abstand zum Nachbarn und zu Brandwänden, um eine Brandausbreitung zu verhindern.

PV Module in Schleswig-Holstein: Vereinfachte Genehmigung durch neuen Dachrandabstand

Die neue, klare Regelung für kleinere Flachdächer vereinfacht den Planungs- und Genehmigungsprozess erheblich. Da die Einhaltung des 1,25-Meter-Abstands nun als Erfüllung der brandschutztechnischen Anforderungen gilt, entfällt in vielen Fällen die Notwendigkeit für aufwendige Einzelfallprüfungen oder gesonderte Genehmigungen.

Dies beschleunigt nicht nur die Realisierung von Solarprojekten, sondern ermöglicht es Bauherren und Eigentümern auch, die Dachfläche effizienter zu nutzen. Insbesondere auf kleineren Dächern kann nun eine größere Modulanzahl installiert werden, was die Wirtschaftlichkeit der Anlagen steigert. Wer die Anschaffung einer kompletten PV-Anlage mit Speicher und Montageset plant, kann so das Maximum aus der verfügbaren Fläche herausholen. Es ist jedoch zu beachten, dass neben dem Dachrandabstand auch weitere Sicherheitsabstände auf dem Dach, etwa zu Schornsteinen oder Lüftungsöffnungen, eingehalten werden müssen.

Energiewende in Schleswig-Holstein: PV-Vorschriften flexibler

Die Anpassung der Bauordnung ist ein weiterer Schritt, um die ehrgeizigen Klimaziele des Landes zu erreichen. Sie fügt sich ein in eine Reihe von Maßnahmen, die den Ausbau erneuerbarer Energien vorantreiben sollen. So hat die Landesregierung bereits angekündigt, das riesige Dachflächenpotenzial auf öffentlichen Gebäuden in Schleswig-Holstein für die Solarenergie zu erschließen.

Die Flexibilisierung von Vorschriften ist dabei ein wiederkehrendes Thema, wie auch die Diskussionen rund um den Solar-Erlass für Freiflächenanlagen in Schleswig-Holstein zeigen. Durch solche Anpassungen wird es für Privatpersonen und Unternehmen attraktiver, in Solarenergie zu investieren. Davon profitieren nicht nur Hausbesitzer, sondern auch Mieter, die beispielsweise mit Balkonkraftwerken ohne Speicher oder Modellen mit Speicher an der Energiewende teilhaben können.

Fazit: Wichtiger Schritt für Solarausbau dank 1.25 Meter Dachrandabstand

Die Reduzierung des Dachrandabstands auf 1,25 Meter für kleinere Flachdächer in Schleswig-Holstein ist eine pragmatische und wirkungsvolle Maßnahme. Sie baut bürokratische Hürden ab, beschleunigt Genehmigungsverfahren und macht die Installation von PV-Anlagen für eine breitere Gruppe von Gebäudeeigentümern attraktiver. Dieser Schritt wird dazu beitragen, die ungenutzten Potenziale auf den Dächern des Landes besser zu erschließen und die Energiewende in der Region weiter voranzutreiben.

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