PV-Anlage Saarland: Was die Kosten 2025 pro kWp beeinflusst

PV-Anlage im Saarland: Kosten, Förderung und Regelungen 2025

Die Investition in Photovoltaik (PV) bleibt für Hausbesitzer und Unternehmen im Saarland auch 2025 eine attraktive Option. Gestützt durch fallende Modulpreise und staatliche Anreize, entwickelt sich der Solarmarkt weiter dynamisch. Während der Zubau von Großanlagen auf Freiflächen boomt, sind es vor allem die bundesweiten Rahmenbedingungen, die private Dachanlagen wirtschaftlich interessant machen.

PV-Anlage Saarland: Kosten und Preisentwicklung 2025 pro kWp

Die Kosten für eine Photovoltaikanlage im Saarland orientieren sich am bundesweiten Trend und liegen 2025 je nach Anlagengröße und Komponenten zwischen 1.200 und 2.000 Euro pro Kilowatt-Peak (kWp).

  • Kleinere Anlagen bis 10 kWp, wie sie für Einfamilienhäuser typisch sind, kosten in der Regel zwischen 1.250 und 1.500 Euro pro kWp.
  • Größere Anlagen ab 40 kWp für gewerbliche oder landwirtschaftliche Betriebe sind mit 1.200 bis 1.300 Euro pro kWp verhältnismäßig günstiger.

Diese Preisentwicklung ist auf einen Rückgang der Kosten für Solarmodule auf dem Weltmarkt zurückzuführen. Lagen die Kosten 2023 noch bei etwa 40 bis 50 Cent pro Watt, sind sie mittlerweile auf 30 bis 40 Cent pro Watt gesunken. Ein entscheidender Faktor, der die Investitionskosten für Privatpersonen seit 2023 erheblich senkt, ist der Wegfall der Mehrwertsteuer auf den Kauf und die Installation von PV-Anlagen und wesentlichen Komponenten wie Stromspeichern. Unter diesen Bedingungen amortisiert sich eine Anlage je nach Eigenverbrauchsquote und Strompreisentwicklung in der Regel innerhalb von 10 bis 12 Jahren. Ob sich Photovoltaik für Hausbesitzer lohnt, hängt stark vom individuellen Verbrauchsprofil ab.

Einspeisevergütung: Was bringt der eingespeiste Strom?

Der ins öffentliche Netz eingespeiste Solarstrom wird nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) vergütet. Die Höhe der Vergütung ist bundesweit einheitlich und hängt vom Inbetriebnahmezeitpunkt sowie der Art der Einspeisung ab. Für Anlagen, die bis zum 31. Januar 2026 in Betrieb gehen, gelten folgende Sätze:

  • Überschusseinspeisung (Teileinspeisung): Anlagen bis 10 kWp erhalten 7,86 Cent pro Kilowattstunde (kWh). Hierbei wird nur der Strom eingespeist, der nicht im Haushalt selbst verbraucht wird.
  • Volleinspeisung: Entscheidet sich der Betreiber, den gesamten erzeugten Strom ins Netz zu leiten, beträgt die Vergütung für Anlagen bis 10 kWp 12,47 Cent pro kWh.

Da der Preis für zugekauften Netzstrom deutlich höher ist als die Einspeisevergütung, maximiert ein hoher Eigenverbrauch die Wirtschaftlichkeit der Anlage. Aus diesem Grund werden immer häufiger PV-Anlagen mit Speicher und Montagesets installiert, um den selbst erzeugten Strom auch abends und nachts nutzen zu können.

Förderprogramme und Zuschüsse für PV-Anlagen im Saarland

Neben den bundesweiten Regelungen können regionale Förderprogramme die Investition zusätzlich erleichtern. Im Saarland gab es in der Vergangenheit spezifische Zuschussprogramme wie „Energieeffizienz“ und „Energieeffizienz Plus“. Da solche Programme oft zeitlich begrenzt sind, sollten sich Interessenten direkt beim saarländischen Wirtschaftsministerium oder den zuständigen kommunalen Stellen über den aktuellen Stand informieren.

Eine konstante Fördermöglichkeit ist der zinsgünstige Kredit „Erneuerbare Energien – Standard (KfW 270)“ der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW). Dieses Programm finanziert die Errichtung, Erweiterung und den Erwerb von Anlagen zur Erzeugung von Strom aus erneuerbaren Energien.

Auch für Mieter und Wohnungseigentümer gibt es Möglichkeiten, an der Energiewende teilzuhaben. Sogenannte Balkonkraftwerke sind eine einfache und kostengünstige Lösung, um eigenen Solarstrom zu erzeugen und die Stromrechnung zu senken. Je nach Bedarf sind diese als Balkonkraftwerke ohne Speicher oder, für eine bessere Nutzung des erzeugten Stroms, als Balkonkraftwerke mit Speicher erhältlich.

Steuerliche Vorteile für Betreiber von PV-Anlagen im Saarland

Durch das Jahressteuergesetz 2022 wurden die steuerlichen Regelungen für private PV-Anlagenbetreiber erheblich vereinfacht. Die wichtigsten Punkte sind:

  • Einkommensteuerbefreiung: Einnahmen aus dem Betrieb von PV-Anlagen auf Einfamilienhäusern mit einer Leistung von bis zu 30 kWp sind von der Einkommensteuer befreit. Das bedeutet, dass weder der Eigenverbrauch noch die Einspeisevergütung versteuert werden müssen. Eine Gewinnermittlung ist nicht mehr erforderlich.
  • Keine Abschreibung: Im Gegenzug zur Steuerbefreiung können die Anschaffungskosten der Anlage nicht mehr steuerlich abgeschrieben werden.
  • Nullsteuersatz bei der Umsatzsteuer: Wie bereits erwähnt, fällt beim Kauf und der Installation einer PV-Anlage sowie dazugehöriger Stromspeicher keine Mehrwertsteuer an.

Diese Vereinfachungen reduzieren den bürokratischen Aufwand erheblich und machen die Investition noch transparenter. Für aktuelle Entwicklungen und Saarland Solar News empfiehlt es sich, die Nachrichtenlage kontinuierlich zu verfolgen.

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