Photovoltaik Förderung in Bayern: Beteiligungsgesetz tritt in Kraft

Photovoltaik Förderung in Bayern durch neues Beteiligungsgesetz

Bayern hat mit einem neuen Gesetz einen entscheidenden Schritt unternommen, um den Ausbau von Photovoltaik-Freiflächenanlagen zu beschleunigen. Ziel der Initiative ist es, durch eine verpflichtende finanzielle Beteiligung die lokale Akzeptanz für neue Solarprojekte zu steigern und den Anteil erneuerbarer Energien im Freistaat signifikant zu erhöhen. Das „Bayerische Gesetz zur Beteiligung von Standortkommunen und Nachbargemeinden an großen Freiflächen-Photovoltaikanlagen“ (BayBFFPVG) ist am 1. Juli 2024 in Kraft getreten.

Beteiligungsgesetz: Gesetzliche Regelungen zur Photovoltaik Einnahmenbeteiligung

Kern des neuen Gesetzes ist die Verpflichtung für Projektentwickler, den Standortkommunen sowie angrenzenden Gemeinden eine Abgabe von mindestens 0,2 Cent pro erzeugter Kilowattstunde Strom zu entrichten. Diese Regelung gilt für alle neuen PV-Projekte, die auf den dafür vorgesehenen bayerischen Flächen für Freiflächenanlagen (BFF) realisiert werden.

Die Kommunen erhalten dabei Flexibilität bei der Ausgestaltung der Zahlungen und können zwischen einer einmaligen Abschlagszahlung oder regelmäßigen monatlichen bzw. jährlichen Ausschüttungen wählen. Diese Maßnahme soll sicherstellen, dass die Wertschöpfung aus den Energieprojekten vor Ort bleibt und die Akzeptanz in der Bevölkerung für den notwendigen Ausbau der Infrastruktur gestärkt wird. Die neue Förderung für Bürgerbeteiligung an Solaranlagen ist ein zentraler Baustein der bayerischen Energiepolitik.

Der bayerische Wirtschaftsminister Hubert Aiwanger unterstrich die Tragweite der Neuregelung: „Mit dem neuen Gesetz wird die bisher freiwillige Vereinbarung zur Beteiligung der Standortkommunen an den Einnahmen aus Photovoltaikanlagen auf Freiflächen zur Pflicht.“ Er fügte hinzu, dass die Kommunen erhebliche Vorteile aus den Erträgen ziehen werden. Die finanziellen Mittel sollen direkt in die lokale Infrastruktur wie Schulen, Kindergärten oder den Straßenbau fließen.

Ausbau der Photovoltaik in Bayern: Ziele und Strategien

Das Gesetz ist Teil einer umfassenden Strategie, um die Energiewende im Freistaat voranzutreiben. Schon heute unterstreicht Bayerns Rolle als Spitzenreiter bei der Förderung für PV-Freiflächenanlagen die Ambitionen des Bundeslandes. Im Jahr 2022 wurden rund 4,5 Terawattstunden (TWh) Strom aus Freiflächen-Solaranlagen erzeugt, was 4,7 % des gesamten Stromverbrauchs in Bayern entsprach.

Bis 2030 soll der Anteil erneuerbarer Energien am bayerischen Stromverbrauch auf 70 % ansteigen – ein ambitioniertes Ziel, ausgehend von 51,8 % im Jahr 2022. Dafür ist ein konsequenter Ausbau notwendig, der auch die Frage nach verfügbaren Flächen aufwirft. Zwar gab es in Bayern einen moderaten Flächenzuwachs für PV-Freiflächenanlagen 2024, doch der Bedarf bleibt hoch.

Neben den großen Solarparks spielen auch dezentrale Lösungen für Privatpersonen eine immer wichtigere Rolle. Für Hausbesitzer sind PV-Anlagen mit Speicher und Montagesets eine attraktive Möglichkeit, sich unabhängiger von Strompreisschwankungen zu machen. Auch Mieter können durch die Förderung von Balkonkraftwerken in Bayern aktiv an der Energiewende teilhaben. Solche Mini-Solaranlagen gibt es als Balkonkraftwerke ohne Speicher für den direkten Verbrauch oder zunehmend auch als Balkonkraftwerke mit Speicher, um den Solarstrom auch abends nutzen zu können. Weitere aktuelle Bayern Solar News zeigen die Dynamik in diesem Sektor.

Photovoltaik Ausbau: Nationale Entwicklungen und Herausforderungen

Der Solarausbau gewinnt auch bundesweit an Dynamik. Die Bundesnetzagentur führte im Juli 2024 eine Ausschreibung für PV-Anlagen mit einem Gesamtvolumen von 2.882,6 MW durch. Von den 343 eingereichten Geboten erhielten 246 den Zuschlag für eine zu installierende Leistung von 2.064,3 MW. Die Zuschlagswerte bewegten sich zwischen 6,45 und 8,08 Cent/kWh, mit einem mengengewichteten Durchschnitt von 7,13 Cent/kWh.

Wirtschaftsminister Aiwanger sieht das bayerische Beteiligungsgesetz als Vorbild für andere Bundesländer. „Bayern will mit gutem Beispiel vorangehen, um den Ausbau der Photovoltaik in ganz Deutschland zu fördern“, so der Minister.

Eine der zentralen Herausforderungen bleibt jedoch der notwendige Netzausbau. Die Integration großer Mengen erneuerbarer Energien erfordert erhebliche Investitionen in die Stromnetze, um die Versorgungssicherheit auch zukünftig zu gewährleisten.

Das neue bayerische Gesetz ist ein wichtiger Schritt, um die Energiewende sozialverträglich zu gestalten. Indem die Kommunen direkt von den Solaranlagen in ihrer Nachbarschaft profitieren, wird eine solide Basis für den weiteren, dringend benötigten Ausbau der erneuerbaren Energien geschaffen.

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