OVG NRW: Erneuerbare Energien haben Vorrang vor Denkmalschutz!

OVG NRW: Erneuerbare Energien genießen Vorrang vor Denkmalschutz

Das Oberverwaltungsgericht (OVG) Münster hat in einem Urteil entschieden, dass der Ausbau erneuerbarer Energien in bestimmten Fällen Vorrang vor dem Denkmalschutz hat. Diese Entscheidung könnte Signalwirkung für zukünftige Projekte und Genehmigungsverfahren in ganz Deutschland haben. Konkret wurde die Klage eines Denkmalpflegeverbands gegen den Bau eines Solarparks in der Nähe des Klosters Corvey abgewiesen.

OVG-Urteil: Erneuerbare Energien mit erstem Erfolg

Das OVG Münster wies die Klage des Landschaftsverbands Westfalen-Lippe (LWL) ab und gab damit grünes Licht für den Bau eines Solarparks in Höxter, Nordrhein-Westfalen. Die geplante Anlage soll mit einer Leistung von 18,5 Megawatt (MW) rund 5.700 Haushalte mit Strom versorgen. Der Solarpark soll etwa 2,5 Kilometer vom Kloster Corvey entfernt entstehen, welches seit 2014 zum UNESCO-Welterbe gehört.

Das Verwaltungsgericht Minden hatte der Klage des LWL im April 2024 zunächst stattgegeben. Das OVG Münster hob dieses Urteil nun auf und betonte das überragende öffentliche Interesse am Ausbau erneuerbarer Energien. Das Gericht stützte sich dabei auf das Gesetz zum beschleunigten Ausbau erneuerbarer Energien (SWEG) des Bundesbauministeriums, das dem Ausbau erneuerbarer Energien eine höhere Priorität einräumt als dem Denkmalschutz. Der Solarpark soll auf einer Fläche von rund 13 Hektar errichtet werden und ist Teil der nationalen Bemühungen, bis 2030 eine installierte Leistung von 215 Gigawatt aus erneuerbaren Energien zu erreichen.

Konflikt: Denkmalschutz vs. Ausbau erneuerbarer Energien

Das Kloster Corvey zieht jährlich rund 100.000 Besucher an und ist ein bedeutendes Kulturgut. Der LWL argumentierte, dass der Solarpark, obwohl außerhalb der direkten Sichtachse des Klosters gelegen, das Landschaftsbild und den historischen Kontext des Klosters beeinträchtigen würde. Die Stadt Höxter hatte zuvor die Baugenehmigung für den Solarpark erteilt, was zur Klage des LWL führte. Nach der Entscheidung des OVG erwägt der LWL nun, das Bundesverfassungsgericht anzurufen.

Die Entscheidung des OVG Münster verdeutlicht den zunehmenden Konflikt zwischen dem Ausbau erneuerbarer Energien und anderen Schutzgütern wie dem Denkmalschutz und dem Naturschutz. Die Bundesregierung hat sich ambitionierte Ziele für den Ausbau von Wind- und Solarenergie gesetzt, um die Klimaziele zu erreichen. Diese Ziele erfordern jedoch Kompromisse und Abwägungen mit anderen Interessen. Für Hausbesitzer und Mieter, die selbst über die Installation einer Photovoltaikanlage nachdenken, stellt sich oft die Frage nach den Auflagen und Genehmigungen, insbesondere im Hinblick auf den Denkmalschutz. Eine frühzeitige und transparente Kommunikation mit der zuständigen Denkmalschutzbehörde ist hier entscheidend.

Solarpark Höxter: Wie geht es weiter?

Mit dem Urteil des OVG Münster ist der Weg für den Bau des Solarparks in Höxter frei. Die Anlage wird einen wichtigen Beitrag zur regionalen Energieversorgung leisten und das nationale Ziel unterstützen, bis 2030 eine installierte Leistung von 215 Gigawatt aus erneuerbaren Energien zu erreichen.

Das Urteil könnte auch andere Kommunen ermutigen, ähnliche Projekte voranzutreiben, selbst wenn Widerstand von Denkmalpflegeverbänden besteht. Es zeigt, dass der Ausbau erneuerbarer Energien als von übergeordnetem öffentlichem Interesse angesehen wird.

Für Eigentümer von Altbauten, die eine PV-Anlage installieren möchten, ist es ratsam, sich im Vorfeld über die technischen und baulichen Besonderheiten zu informieren. Auch wenn das Urteil in Höxter eine gewisse Signalwirkung hat, bleibt die Genehmigung von Solaranlagen auf oder in der Nähe von denkmalgeschützten Gebäuden ein komplexes Thema. Es lohnt sich, alternative Lösungen in Betracht zu ziehen und einen erfahrenen Fachbetrieb zu beauftragen. Im Shop von Photovoltaik.info finden Sie Komplettsets, die auf typische Anlagengrößen und auch besondere Montagesituationen abgestimmt sind.

Das Urteil des OVG Münster ist ein wichtiger Meilenstein für den Ausbau erneuerbarer Energien in Deutschland und unterstreicht die Bedeutung des Klimaschutzes. Es bleibt abzuwarten, ob die Entscheidung des Gerichts Bestand hat und welche Auswirkungen sie auf zukünftige Projekte im Bereich der erneuerbaren Energien haben wird.

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